Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der FC Bundestag AfD-Abgeordnete nicht einfach ausschließen darf.
Ein Beschluss aus einer Mitgliederversammlung im März 2024, der die Mitgliedschaft für AfD-Mitglieder ausschließt, wurde als ungültig erklärt, meldet Welt. Dieser Beschluss widerspricht der Satzung des Vereins, die besagt, dass alle aktuellen oder ehemaligen Bundestagsmitglieder dem Verein beitreten können. Eine Änderung dieser Regel wäre nur durch eine Satzungsänderung möglich.
Vier Abgeordnete der AfD hatten geklagt. Sie wurden bisher nicht aus dem Verein ausgeschlossen, jedoch nach Angaben der AfD vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Der FC Bundestag begründete dies mit seiner „Haltung gegen Diskriminierung und für Weltoffenheit, Völkerverständigung sowie Toleranz“ und seiner Positionierung gegen „jede Form von Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus sowie fremdenfeindliche Bestrebungen,“ die er auf seiner Webseite zur Schau stellt. Die vier AfD- Mitglieder im FC Bundestag hatten sich nie etwas zu Schulden kommen lassen was der „Haltung“ widersprach, allerdings wurde ihnen wegen ihrer AfD-Tätigkeit vom FC Bundestag dieses unterstellt. Ob der Verein nun die Satzung ändert, um speziell AfD-Abgeordnete auszuschliessen, bleibt abzuwarten.
Achgut hatte schon früher über das Thema hier und hier berichtet.