Von Nicole Ruggle.
In Ferdinand von Schirachs Drama „Terror“ tötet ein Pilot der Deutschen Luftwaffe 164 Menschen, indem er eigenmächtig ein Passagierflugzeug entgegen dem Befehl seiner Vorgesetzten abschießt. Das Passagierflugzeug wurde zuvor von Terroristen gekapert, welche es in die vollbesetzte Allianz-Arena in München abstürzen lassen wollten. Potenzielle Todesopfer: 70.000 Menschen.
Der Pilot Lars Koch wird nach der Landung festgenommen und angeklagt. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch; Koch habe das objektiv kleinere Übel gewählt. Im Klartext: Menschen dürften im Notfall durch staatliche Gewalt sterben, wenn dafür verhältnismäßig mehr Menschenleben gerettet werden können. Dies sei durch einen übergesetzlichen Notstand zu rechtfertigen.
Aber: Darf der Staat wirklich Menschenleben gegeneinander aufwiegen? Und: Wie viel ist überhaupt ein Menschenleben wert?
Die Corona-Krise lässt diese spannende philosophische Frage in einem aktuellen Kontext erscheinen. Vom totalitären China ausgehend, schwappte das "Lockdown-Prinzip" über das stark durchkorrumpierte und marode Gesundheitssystem Italiens über den Rest von Europa und bald auch über große Teile der restlichen Welt über. Geschäfte wurden geschlossen, Produktionen stillgelegt, Versorgungsketten zeitweise unterbrochen. Millionen Menschen mussten weltweit Kurzarbeit beantragen, verloren zeitweise oder vollständig ihr Erwerbs-Einkommen und müssen jetzt um ihre wirtschaftliche Existenz bangen.
Experten warnten lange vor dem Lockdown, dass nicht nur häusliche Gewalt (vor allem gegen Frauen und Kinder) zunehmen wird, sondern ebenfalls mehr Suizide aufgrund wirtschaftlicher Ausweglosigkeit.
Konsequenz einer autoritären Staatspolitik
Wagen wir einmal einen Blick über den großen Teich in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Die Corona-Pandemie hat in den USA bis heute etwas über 100.000 Tote gefordert. Gleichzeitig kletterte die Arbeitslosenquote in den USA als Resultat des (partiellen) Lockdowns von ursprünglich niedrigen 3,5 Prozent im Februar auf 14,8 Prozent im April und schlussendlich auf 17,2 Prozent im Mai 2020 – und hatte damit seit dem Zweiten Weltkrieg ihren absoluten Höchststand erreicht.
Die Mortalitätsrate geht zwar bei Rezessionen allgemein eher zurück, was jedoch auf Faktoren wie weniger Verkehrstote oder Arbeitsunfälle zurückzuführen ist – demgegenüber steigt aber die Suizidrate, respektive das Todesrisiko für den Einzelnen nach dem Arbeitsplatzverlust. Weiter korreliert dieser mit diversen gesundheitlichen Problemen wie Depressionen, Herzkreislauferkrankungen etc.
Dr. M. Harvey M. Brenner (2002) von der Yale University hat dazu eine Studie veröffentlicht und hält zusammenfassend fest:
“Economic growth is the single most important factor relating to length of life. […] “Employment is the essential element of social status and it establishes a person as a contributing member of society and also has very important implications for self-esteem,” said Brenner. “When that is taken away, people become susceptible to depression, cardiovascular disease, AIDS and many other illnesses that increase mortality.”
Diese Opfer sind kein Produkt eines Virus, dessen Mortalitätsrate bei unter 30-Jährigen praktisch bei Null liegt und bei welchen statistisch gesehen der Grossteil aller Toten Menschen mit schweren Vorerkrankungen waren.
Sie sind die Konsequenz einer autoritären Staatspolitik, die sich, ohne die Verfassung noch einmal durchzublättern, kurzerhand entschieden hat über wertvolles und weniger wertvolleres Leben zu richten. Die Leben potenzieller Opfer des neuartigen COVID-19 wurden als schützens- und lebenswerter gewichtet als die Gesundheit misshandelter Ehefrauen, depressiver Suizidopfer und jener, welche sich dank des wirtschaftlichen Debakels des weltweiten Lockdowns kein Dach über dem Kopf, keine gesundheitliche Versorgung und keine menschenwürdige Lebensgrundlage mehr leisten können. Diese Staaten haben sich per Exekutivgewalt kurzerhand zum Richter, Henker und Vollstrecker hochgespielt, ohne das Volk auch nur ein einziges Mal zu Wort kommen zu lassen. Man fragt sich zu recht: Mit welchem Recht?
In Namen der moralischen Selbstbeweihräucherung
Zurück zum Beispiel USA: Schwarze, respektive people of colour sind, statistisch betrachtet, stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als ihre weißen Mitbürger. Die Folgen des Lockdowns werden sie härter treffen. Kurz nach den Black-Lives-Matter Protesten wird nun die zweite Welle erwartet. Die Chance eines erneuten (partiellen) Lockdown ist groß, wiederum würden Arbeitsplätze und wirtschaftliche Existenzen auf dem Spiel stehen – nicht nur in den USA.
Die Ironie ist himmelschreiend; für ein bisschen gewaltsame Empörung setzt man seine schwarzen Mitbürger, für die man sich so lauthals und selbstgerecht echauffiert hat, noch viel größeren existenziellen Risiken aus. Alles in Namen der moralischen Selbstbeweihräucherung.
Und ganz grundsätzlich: Wer es während des Lockdowns wagte, die restriktiven staatlichen Anordnungen zu hinterfragen, wurde als unsolidarisch, egoistisch und menschenfeindlich betitelt. Die Solidarität mit den Alten und Kranken prägte den Consensus narrativ; wer Zweifel an der ganzen Sache äußerte, stand subito mit dem Rücken zur Wand.
Wo nun die gleiche Solidarität blieb, als die BLM-Bewegung tausende von Menschen trotz immer noch geltender Abstands- und Hygieneregeln auf die Straße brachte und illegale Demos gefeiert wurden – diese Frage bleibt unbeantwortet. Warum der Staat und die Politik diesem Treiben (größtenteils) achselzuckend zusahen, ebenso. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt; wie in etwa, dass der Staat seine einmal ausgeweitete, unbegrenzte Exekutivmacht gerne noch ein wenig beibehalten will.
Das Flugzeug vorzeitig vom Himmel holen?
Noch einmal zurück zum eingangs erwähnten Fall des Piloten, der sämtliche Insassen eines Passagierflugzeuges geopfert hat, um weitere Leben zu schützen.
Am Ende der Geschichte von Ferdinand von Schirachs Terror entscheidet letztendlich der Zuschauer/Leser über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Im Sinne der Schuldigsprechung ist folgendes Zitat von Schirachs Werk zu entnehmen:
„Das Gericht hält es jedenfalls für falsch, Menschenleben gegeneinander abzuwägen. Es verstößt gegen unsere Verfassung, gegen die Grundnormen unseres Zusammenlebens. Auch in extremen Situationen muss die Verfassung Bestand haben. Ihr oberstes Prinzip – die Würde des Menschen – ist zwar eine Erfindung, aber das macht sie nicht weniger schützenswert." (2015, S.136).
Von Schirach geht in einem seiner philosophischen Essays "Die Würde ist antastbar" (2015, S. 10–11) noch einmal auf dieses moralische Dilemma ein. Er schreibt: „Das Bundesverfassungsgericht sagt, Würde bedeutet, ein Mensch dürfe niemals zum bloßen Objekt staatlichen Handels gemacht werden. […] Wenn nun über einen Menschen bestimmt wird, ohne dass er darauf Einfluss nehmen kann, wenn also über seinen Kopf hinweg entschieden wird, wird er zum Objekt. Und damit ist klar: Der Staat kann ein Leben niemals gegen ein anderes Leben aufwiegen. Keiner kann wertvoller sein als ein anderer, eben weil Menschen keine Gegenstände sind. Dies gilt auch für große Zahlen."
Ob es in der Realität nun richtig war, dass (fast) alle Staaten sich entschieden haben, das Flugzeug vorzeitig vom Himmel zu holen, um damit weitere Menschenleben zu schützen – oder ob sie damit nicht alle grob verfassungsbrüchig wurden; dies lasse ich den Leser entscheiden.
Nicole Ruggle wohnt in Zürich und ist Mitglied der Stadtzürcher FDP. Sie arbeitet für eine Schweizer Bildungseinrichtung und studiert parallel an einer technisch-wirtschaftlichen Hochschule in den Alpen.
Quellen:
Von Schirach, Ferdinand. Terror: Ein Theaterstück und eine Rede. Btb. 2016.
Von Schirach, Ferdinand. Die Würde ist antastbar: Essays. Piper. 2015.
Die Yale Studie finden Sie hier.
Beitragsbild: Thomas Edwards Flickr CC BY 2.0 via Wikimedia Commons
Nicht zuletzt das berühmte Papier aus dem BMI weist zu Recht auf die derzeit noch unbekannte Zahl von "geopferten" Behandlungsbeduerftigten hin, denen die Operation oder Anderes mit Hinweis auf das Freihalten fuer "moegliche"!!! Infizierte mit einer gewissen Symptomatik vorsaetzlich versagt wurde. Ob Regimes wie auch hierzulande die richtigen Zahlen der sinnlos! Geopferten am Ende des Jahres bekannt geben, bleibt zumindest offen. Dass die moralisch "begruendete", selbst! herbeigefuehrte Triage, noch dazu weit ueber den Verlauf hinaus praktiziert, rechtswidrig ist und auch gegen jede Verantwortungsethik verstoesst, ist sonnenklar. Und hier geht es um eine Zahl, die sogar die Zahl der an, nicht mit!, Corona Verstorbenen am Ende deutlich uebertreffen koennte. Hier wurde nicht einmal eine im konkreten Einzelfall zu treffende Behandlungs-und damit Wertentscheidung getroffen, die selbstredend auch rechtswidrig gewesen waere, sondern mit Möglichkeiten "gearbeitet", waehrend auf der "anderen Seite" bereits Gewissheiten vorlagen. Ein kriminelles Regime wird sich aber immer fuer "Bildervermeidung" zwecks Machterhalt und Machtausbau, also rein taktisch, moralisch kaschiert, entscheiden. Des Volkes Amygdala "hilft" , denn Bilder von spaeter mangels Behandlung an Krebs oder Anderes Verstorbene wird es nicht geben. Und nur! darum geht es.
Einspruch. "Der Staat" ist weder Richter, Vollstrecker noch Henker. Sämtliche hier aufgeführten Todesursachen wurden weder vom "Staat" entschieden noch herbeigeführt. Der Staat hat ein Umfeld geschaffen, in dem es für entsprechend veranlagte Individuen wahrscheinlicher wurde ihre Taten zu begehen. Nicht mehr und nicht weniger. Der Staat hat die "Rakete eben nicht abgefeuert". Das tut "der Staat" in abgemildeter Form ständig. Er greift durch Steuern, Gesetze und Verwaltungsentscheidungen ständig in die Leben der Bürger ein, die es u.U. wahrscheinlicher macht, dass bestimmte Gewalttaten begangen werden. Das darf "der Staat". Er darf sogar die Würde dessen, den die Make nervt gegen die Würde dessen, der ersticken muss oder die Würde dessen, der angesichts des Elends an seinem Arbeitsplatz (Intensivstation) zu verzweifeln droht abwägen. "Der Staat" muss solche Entscheidungen ständig treffen.
Nö natürlich nicht! Vor allem nicht Situationsbedingt! Am besten das Prinzip Grundsätzlich auf alles im Gießkannen Verfahren anwenden. Es besteht ein unterschied bei einer potentiell tödlichen, ansteckenden Krankheit und Menschen die in einem Flugzeug sitzen deren Passagiere sowieso sterben würden. Was aber eh hinfällig ist weil die Zeit zu kurz wäre um das Flugzeug abzufangen. Vor allem mit der Deutschen Luftwaffe, da ist es schon Glückssache wenn der überhaupt starten kann. Da müssten schon die Dümmsten Terroristen der Welt unterwegs sein und dann ist es fraglich ob die das Ziel treffen würden, geschweige denn das richtige Land.
"Aber: Darf der Staat wirklich Menschenleben gegeneinander aufwiegen? " --- Selbstverständlich darf der Staat das. "Der Staat" ist der Herrscher über seine Untertanen. Und aus dieser Position heraus darf der Staat das auch. Wer soll ihm das denn auch verbieten? Etwa die Gerichte in ihrer Funktion als Erfüllungsgehilfen des jeweiligen politischen Systems?
Man kann noch nachvollziehen, dass zu Anfang der Corona-Krise von sehr vielen Toten ausgegangen wurde. Doch bereits nach kurzer Zeit war klar, dass für die allermeisten Menschen die Gefahr eher mit der einer Grippe, die es jedes Jahr gibt, vergleichbar ist. Das war schon klar, als die einschneidenden Maßnahmen angeordnet wurden. Man hat also mit Kanonen auf Spatzen geschossen und das ist unverzeihlich. Jetzt wird die Gefahr ständig aufgebauscht, um die Maßnahmen zu rechtfertigen. Dabei werden auch bewusst sachlich falsche Informationen herausgegeben. So ist immer von neu Infizierten die Rede; die sind aber nur interessant, wenn die Infizierten auch nennenswert erkrankt sind.