Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

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Leserpost

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Jörg Haerter / 06.04.2022

Man unterschreibt ja, das man niemanden haftbar macht, wer das tut, ist selber schuld, so hart das klingt. Genauso könnte man darauf vertrauen, ein Sprung von der Klippe sei ein völlig neues Erlebnis und ungefährlich, stimmt sogar, zumindest für die ersten Sekunden. Früher waren es nur Rattenfänger, heute sind es Todesengel mit Heilsversprechen.

Dietrich Herrmann / 06.04.2022

Und der Brief wird im Bundestag gelesen? Kann man das glauben?

Uwe Heinz / 06.04.2022

Jetzt fehlt von staatlicher oder journalistischer Seite nur noch das Framing, die kritischen Richter und Staatsanwälte genauso wie die kritischen Polizeibeamten in die Ecke der Querdenker, Schwurbler und Reichsbürger zu stellen und als Demokratiefeinde oder Staatsfeinde zu diffamieren! - Das wäre ja nichts grundlegend Neues!

Hans Kloss / 06.04.2022

Ich habe da abweichende Meinung was eigentliches Problem ist. Die Juristen meinen dass der Zwang tötet. I h behaupte dass die Zulassung dieses Medikaments und ignorieren der Nebenwirkungen eine Straftat sind. Die Regierungsbeamte, rki und Pei Personal haben absichtlich Leuten geschadet und es gibt selbst nach PEI bestätigte Fälle schon jetzt also ohne Impfzwangsgesetz und nur mit heutiger Regelung und mit den schon existierenden Regierungsprogrammen. Wir sollten nicht über die Entscheidung morgen diskutieren sondern wie wir dieser Verbrecher in den Knast kriegen.

Dieter Weingardt / 06.04.2022

Die Tendenz, Bürgerrechte gegen abstrakte „Menschenrechte“ einzutauschen und Leben gegen abstrakt zu „rettendes“ Leben abzuwägen, scheint eine eher neuere, dafür aber allgemein um sich greifende zu sein. Im Falle der unkontrollierten Massenmigration in literaler und global-grenzenloser Auslegung von Artikel 1 nennen wir die Folgen dieses Abwägens bekanntlich ebenfalls „Einzelfälle“.

lutzgerke / 06.04.2022

Wir machen uns den Ernst der Lage noch immer nicht klar. Was Scholz einführen und zur Abstimmung bringen will, ist Menschenhandel. Und die Auslagerung der Kontrolle für die Imfpung auf Privatpersonen (Privatwirtschaft) ist Leibeigenschaft. Solange sich der Protest im Internet abspielt und auf ein paar Spaziergänge beschränkt, ist der gar nicht vorhanden. Internet ist kein Protest. Internet ist Bequemlichkeit. Wir haben das mit sehr ernsten Absichten zu tun und mit einem Laberwiderstand wird sich nichts ändern. Die Gegenseite, Parlamente und Jubelpresse, macht ständig einen Lärm, als wäre sie im Kampf für Menschenrechte, für Umweltschutz, usw, die alten Weiber und Männer sind nie erwachsen geworden, die tun so, als wäre sie noch immer in der Revolutuion. Das ist sie, aber zurück in die Barbarei. Das sind die Genossen, Gewerkschafter, Christdemokraten, Liberalen, die die Straßen mit Parolen beschmieren. „Was haben wir das nötig: Sozialisierung der Banken und Fabriken. Wir sozialisieren den Menschen.“ A. H.

Michael Hofmann / 06.04.2022

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass die Katze aus dem Sack ist. Jedoch leben wir in verrückten Zeiten und alles ist denkbar. Schalten sie morgens die Nachrichten an und man bekommt Eindruck die Welt steht Kopf. Was erwarten wir von unseren Eliten, die Waffen in Krisengebiete schicken. Die fachen das Feuer erst richtig an und wer glaubt das Abermilliarden Impfdosen verfallen gelassen werden ist infantil. Warten wir ab, was unsere Volksvertreter, besser Lobbyvertreter entscheiden werden. Meine Hoffnung ist gering, dass Entscheidungen im Sinne Deutschlands getroffen werden.

B. Dietrich / 06.04.2022

Die Hoffnung, darauf zu spekulieren, Gerichte, gar das BVerfG – dessen Mitglieder dem gleichen Intelligenzpool entstammen, wie jene Deputierten, die nun über Leben und Tod einzelner Bürger entscheiden –, würden jemals das Unrecht dieser Verbrecherbande aufgrund einer vor Jahren geschlossenen Grundsatzentscheidung korrigieren, ist genauso idiotisch, wie Lauterbach für einen gesunden Menschen (?) zu halten! Das sollten eigentlich gerade die Mitglieder von KriSta wissen, die das Gros ihrer Kollegen noch viel intimer kennen dürften. Aber: toi, toi, toi…

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