Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

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A. Schmidt / 06.04.2022

“Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip.” Das Prinzip ist ganz einfach, der Körper tötet sich selbst. Der eine sich schneller als der andere. Ich möchte nur an das Gerichtsurteil in Frankreich erinnern. Selbstmord ist, sich diese Giftlauge freiwillig in den Arm spritzen zu lassen. Dafür gibt es kein Geld. Ich schließe mich dem Appell voll und ganz an. Herr und Frau Politiker im Bundestag, tun sie einmal etwas richtiges in ihrem Leben.  Stimmen sie gegen die Impfpflicht. Es kann auch keinen Alters-Kompromiss geben. Ein 60 jähriger, ein 80 jähriger oder ein 18 jähriger haben etwas gemeinsam, sie sind Menschen. Denken sie daran, Mord verjährt nicht.

Stefan Ahrens / 06.04.2022

Nachdem ich im Herbst Bilder von Kubicki stehend neben 5-6 anderen „Mitglieder:innen“ des Bundestages gesehen habe, glaube ich dort nicht mehr an eine Mehrheit für irgendeine Entscheidung der Vernunft. Bestenfalls (!) wird es morgen ein jämmerliches Patt zugunsten der Vernunft geben, ohne dass man von einem klaren „Sieg der Vernunft“ oder gar der Demokratie wird sprechen können. Hoffentlich täusche ich mich.

Weisgerber Rohtraut / 06.04.2022

Danke für diesen Artikel.Schön, dass Juristen etwas begründen können,was ich aus tiefstem Herzen so empfinde, ohne es sachlich in Worte kleiden zu können.Mir tut es um jeden Leid, der gezwungen ist um seine Arbeitsstelle zu behalten ,dieses Risiko auf sich zu nehmen.Und ich hoffe uns bete, dass Menschen welche von dieser Teilimpfpflicht betroffen sind keine Nebenwirkungen erleiden.

Rolf Lindner / 06.04.2022

Habe ich kürzlich an ca. 200 Bundestagsabgeordnete versandt, die wahrscheinlich für die Impfpflicht stimmen werden: STAAT ALS MÖRDER? Wenn im Reich der alten Franken Menschen durch Impfungen erkranken, durch Gengift Krankheit sich erworben und sind letztlich daran verstorben, dann urteilt die Versicherung: Kein Geld gibt es für Selbsttötung! Die Teilnahme an einem Test, wenn der dir gibt den letzten Rest, weil schon längst es ist bekannt, die Gengiftimpfung ist riskant, wird es nach dem Gesetz geschehen, dein Tod als Selbstmord angesehen. Eine Frage ergibt sich daraus: Macht die Spritze dir den Garaus, ist dein Mörder dann der Staat, wenn dieser dich gezwungen hat?

Bernhard Freiling / 06.04.2022

Korrektur: Mein soeben geschriebener Beitrag liest sich, als wäre die Impfpflicht bereits umgesetzt. Ist sie ja noch nicht. Alles was ich schrieb, ist nur dann zutreffend, wenn das Parlament eine wie auch immer geartete Impfpflicht Morgen oder später beschliessen sollte.

Dielmann A. / 06.04.2022

Kleine Berichtigung der Staat will Millionen Menschen zwingen nein er hat schon Millionen Menschen gezwungen und möchte nun noch den übrigen Rest an die Nadel bringen . Nein Danke !

Bernhard Freiling / 06.04.2022

Ein Mitforist verglich kürzlich die in den USA Hingerichteten mit den “Impffolge-Opfern” in Deutschland. Er mag unpassend sein, ich greife ihn trotzdem auf, diesen Gedanken. 2020 bis 2022 wurden in den USA aufgrund Urteil 30 Menschen hingerichtet. In Deutschland wurden im gleichen Zeitraum mindestens 78 Menschen (lt PEI) zu Tode gespritzt. Ohne Urteil, ohne ein Vergehen begangen zu haben. # Es ist einzigartig: Wir haben es mit einer minderschweren grippeähnlichen Erkrankung zu tun und die bundesdeutsche Regierung ordnet russisch Roulette an und wir werden gezwungen, mitzuspielen? Sind das noch Politiker oder schon Verbrecher? In meinen Augen müssen die den Vergleich mit den Selektionisten an der Ausschwitz-Rampe nicht von sich weisen können. # Angeblich sollen noch rd. 24 Mio. Menschen in Deutschland “ungeimpft” sein. Es ist also mit minimal weiteren rd 30 “Impf"todesopfern zu rechnen. Über den ganz dicken Daumen 1 : rd. 800.000. Die Chance einen 6er mit Superzahl zu landen liegt beim Lotto bei 1:140 Millionen. # Was soll ich da schreiben? “Bonne Chance, liebe Landsleute”?

Gunter Zimmermann / 06.04.2022

Der Brief fasst alles Notwendige in vorbildlicher Kürze zusammen. Traurig ist nur, dass ein solcher Text überhaupt geschrieben werden muss, aber leider bestehen eben begründete Zweifel daran, dass wir noch in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung leben.

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