Markus C. Kerber, Gastautor / 22.05.2020 / 06:22 / Foto: Pixabay / 41 / Seite ausdrucken

Dankt die deutsche Demokratie ab?

Dass die unbedingten Unterstützer der EZB aus Nah und Fern mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.2020 ihre Schwierigkeiten haben würden, konnte man leichthin voraussehen. Zu sehr hatte sich der Chefvolkswirt des Bankhauses Berenberg, Dr. Schmieding, bereits im Vorfeld auf eine Einordnung des verfassungsgerichtlichen Urteilsspruchs festgelegt. In einer Notiz vom 28.4.2020 meinte Schmieding zu wissen, dass es der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts – trotz der kritikbetonten mündlichen Verhandlung vom 30.7./31.7.2019 – bei einer restringierenden Handhabung des Staatsanleihenkaufprogramms PSPP („Pandemic Emergency Purchase Programme“) in seinem Urteil belassen würde. 

Nach dem unerwarteten Urteilsspruch 5.5.2020 hatte Schmieding am Tag danach sofort eine Lösung parat. Es läge alles nur an der Kommunikation. Die EZB müsse ihre Analysen und Politikvorschläge besser kommunizieren. Dass in keinem der dem PSPP Programm zugrundeliegenden Beschlüsse auch nur ansatzweise eine ökonomische Analyse oder Bewertung zu finden ist, war Schmieding anscheinend nicht aufgefallen. Noch bemühter um eine wogenglättende Interpretation des Karlsruher Urteilsspruchs war die Reaktion von Stefan Bielmeier. Der Chefökonom der DZ Bank und immerhin Vorsitzender des wichtigen Berufsverbandes DVFA ließ sich von der FAZ damit zitieren, er meine, die EZB würde zur Verhältnismäßigkeit des PSPP Programms Begründungen nachliefern: „Ich glaube, dass die EZB konstruktiv mit dem Urteil umgehen wird (FAZ vom 7.5.2020, Seite 27 „Die EZB wird sich beugen“). 

Aus einem anderen Medium lässt sich präziser entnehmen, in welcher Form die EZB den konstruktiven Dialog suchen sollte. So meinte Bielmeier in der SZ: „Man könnte auf alte Monatsberichte, Reden und Interviews verweisen, in denen die EZB ihre Maßnahmen erklärt hat.“ (Süddeutsche Zeitung 6.5.2020 "Die EZB steckt zwischen den Fronten").

Unübertroffen sind gewiss die Salven, die von der Financial Times und dem EZB-Korrespondenten Martin Arnold gegen das Bundesverfassungsgericht abgeschossen werden. Die Zeitung, früher ein Flaggschiff unbeugsamen, unabhängigen Journalismus’, scheint sich in eine externe Kommunikationsagentur der EZB verwandelt zu haben, als sie die Europäische Kommission aufforderte, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Ein geharnischter Brief unter Führung von Mitgliedern des House of Lords an die FT-Herausgeberin stellt die Entgleisungen bloß.

Geradezu peinliche Unkenntnis der Rechtslage

All den Schnellschüssen gegen das Urteil ist gemeinsam, dass sich ihre Autoren nicht die Mühe gemacht haben, das Urteil im Wortlaut zu studieren. So fordert das Bundesverfassungsgericht nicht etwa den EZB-Rat zu etwas auf und gewiss nicht lediglich zum Nachliefern von Dokumenten wie makroökonomischen Analysen. Vielmehr ist die fortgesetzte Mitwirkung der Bundesbank an bestandserweiternden Käufen im PSPP an die Vornahme eines Beschlusses des EZB-Rats gebunden, der nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen (Vgl. Bundesverfassungsgericht Urteil vom 05.05.2020 Randziffer 235).

Hieraus wird deutlich, dass es einer Klarstellung, die EZB unterliege nicht der Jurisdiktion des Bundesverfassungsgerichts, gar nicht bedurft hätte. Eine solche hat das Bundesverfassungsgericht zu keinem Zeitpunkt beansprucht. Entscheidend kommt es indessen auf den Präsidenten der Bundesbank an. Er muss sich gegenüber dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen, wenn er auch drei Monate nach dem Urteil an dem PSPP Programm bestandserweiternd teilnehmen will, ohne dass ein entsprechender EZB-Beschluss mit den genannten inhaltlichen Anforderungen getroffen worden ist. 

Mit dem von DVFA-Chef Bielmeier gepriesenen konstruktiven Dialog zwischen EZB-Rat und Bundesverfassungsgericht ist es also nicht getan. Im Übrigen zeigt die EZB mit all ihren wissenschaftlichen Helfershelfern und journalistischen Vasallen, was sie von einem konstruktiven Dialog mit deutschen Verfassungsorganen hält. Die Vorschläge von Bielmeier liegen daher nicht nur sachlich daneben, sie enthüllen eine geradezu peinliche Unkenntnis der Rechtslage und eine krasse Fehleinschätzung der EZB. Wie lange wird die DVFA derart sachunkundige Parteigänger der EZB an ihrer Spitze dulden? 

Was Madame Lagarde von rechtlichen Regeln hält

Im Übrigen wird Bielmeiers Aufforderung zum konstruktiven Dialog von Frau Lagarde bereits auf ihre Weise beantwortet. Dass sie weiterhin die Meinung vertritt, das Bundesverfassungsgericht habe der EZB nichts zu sagen, entspricht den Erwartungen, zumal das Bundesverfassungsgericht sich auch gar nicht an die EZB direkt gewandt hat. Aber Lagardes Ermahnung der Bundesbank, Präsident Weidmann müsse der EZB gehorchen, zeigt, dass der in Art. 4 Abs. 2 EVU geforderte Respekt der europäischen Unionsgewalten vor der verfassungsrechtlichen Ordnung der Mitgliedstaaten, jedenfalls von Madame Lagarde, nicht ernst genommen wird. Sie will die Bundesbank – den wichtigsten Gesellschafter der EZB – zu einer Filiale der EZB machen.

Nun muss sich der frühere Merkel-Berater Weidmann entscheiden, ob sein Verfassungsgehorsam größer ist als seine kollegiale Loyalität gegenüber Madame Lagarde. Seine Rechtsberater werden ihn gewiss schon darauf hingewiesen haben, dass das Urteil vom 5.5.2020 gem. § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Bundesbank bindet und von dieser Bindung keine Dispens, schon gar nicht durch die Anmaßungen von Frau Lagarde, erteilt werden kann. Im Übrigen dürfte Herr Dr. Weidmann aus der Vergangenheit wissen, was Madame Lagarde von rechtlichen Regeln hält. Sie hatte 2010 stolz verkündet: „Wir haben den Euro gerettet und die europäischen Verträge gebrochen.“ Als dann das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von Verfassungsbeschwerden die diversen Eurorettungsfonds auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüfte, erklärte die damalige französische Finanzministerin: „Wenn ich noch einmal das Wort Bundesverfassungsgericht höre, werde ich den Raum verlassen!“

Nun wird es spannend. Denn es steht mehr auf dem Spiel als ein Verfassungsgerichtsurteil. Es geht vielmehr um den Fortbestand des deutschen Verfassungsstaates, den die Europäischen Verträge ausdrücklich in Art. 4 Abs. 2 AEUV anerkennen. Doch schon jetzt steht fest, dass man über den vorauseilenden Gehorsam des Herrn Bielmeier und seine naiven Wünsche für einen „konstruktiven Dialog“ mit der EZB nur milde lächeln kann. 

 

Prof. Dr. jur. Markus C. Kerber ist Professor für Finanzwissenschaft und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin und Gründer von www.europolisonline.org

Lesen Sie zum gleichen Thema auch unseren Dreiteiler: Das EZB-Urteil des Verfassungsgerichtes: Es kommt zum Schwur 

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Leserpost

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Volker Kleinophorst / 22.05.2020

Die deutsche Demokratie hat es nie gegeben. Das ist ein Märchen. Bis 1990 waren wir von den Siegermächten besetzt (Die USA sind eh geblieben. Natürlich nur zum Schutz, nicht etwa aus eigenen strategischen Interessen.) und jetzt sind wir es von der EU.

Rainer Niersberger / 22.05.2020

Keiner der Taeter und Taeter innen wird sich hinstellen und coram publico das Zeil der Abschaffung von Nation, GG und Aufloesung der Gesellschaft verkünden, denn dann dürften die Folgen endlich klar sein. Natuerlich versucht man, mit heimlicher Unterstuetzung von Merkel diese offenkundige Ziele sozusagen durch die “kalte Kueche” zu erreichen. Das gibt im uebrigen auch fuer die Systemaenderung hierzulande hin zum (Kultur) marxismus. Auch hier werden verständlicherweise die Ziele mit anderen Narrativen kaschiert oder besser getarnt. Sowohl die einen wire die anderen, fast immer deckungsgleich uebrigens, wissen, was sie tun. Sie wissen auch um die Illegalität ihres Vorhabens und sie wissen um die Bruechigkeit der Zustimmung selbst dieser Gesellschaft, falls die Wahrheit verkündet wuerde. Sie gehen faktenschaffend mithilfe ihrer Handlanger Schritt fuer Schritt immer weiter, bis der Punkt des alternativlosen! “no Return” erreicht ist. Immer wieder verwundert es den Kommentator, dass Offenkundiges nicht gesehen wird. Das ganze kriminelle Vorgehen von Lagarde, Merkel und vdL macht nur Sinn, wenn man die eigentlichen grossen Ziele der verkommenen Eliten aus Politik, Wirtschaft (nicht des Mittelstandes) und Medien zugrundelegt. Und da steht nicht nur das GG schlicht im Wege.

Thomas Rießinger / 22.05.2020

Merkel, von der Leyen, Lagarde - drei Frauen ruinieren Deutschland.

Martin Steinmetz / 22.05.2020

J.-C. Juncker: “Wenn es ernst wird, muss man lügen.” “Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.” C. Lagarde: “Wir haben den Euro gerettet und die europäischen Verträge gebrochen.“ „Wenn ich noch einmal das Wort Bundesverfassungsgericht höre, werde ich den Raum verlassen!“ ... Sagt das nicht alles? Was muss noch geschehen, damit die Menschen begreifen, dass wir von Verbrechern beherrscht werden?

Ingbert Bauer / 22.05.2020

Meine Prognose: Die Bundesbank wird das Urteil des BVerfG schlicht ignorieren oder unter Berufung auf angeblich übergeordnetes europäisches Recht für falsch erklären und an den fraglichen Anleiheverkäufen weiter mitwirken. Die Medien werden darüber - wenn überhaupt - nur am Rande berichten, für die weitaus meisten Leute sind die zu Grunde liegenden Sachverhalte sowieso viel zu kompliziert. Die Welt dreht sich weiter wie bisher. Sollte dies das Ende des deutschen Verfassungsstaates sein, wird das außer ein paar (zu Recht) aufgeregten Juristen niemand bemerken.

Jürgen Keil / 22.05.2020

Ernst Jünger „Der Waldgänger“,  Clett- Cotta, 2014,  S.56: „Betrachten wir etwa die Freiheiten und Rechte des Einzelnen in ihrem Verhältnis zur Autorität. Sie werden durch die Verfassung bestimmt. Freilich wird man immer wieder und leider wohl auch noch für längere Zeit mit der Verletzung dieser Rechte rechnen müssen, sei es durch den Staat, sei es durch eine Partei, die sich des Staates bemächtigt, sei es durch einen fremden Eindringling oder durch kombinierte Zugriffe. Man kann wohl sagen, daß sich die Massen, wenigstens bei uns zu lande, in einem Zustand befinden, indem sie Verfassungsverletzungen kaum noch wahrnehmen. Wo diese Bewußtsein einmal verloren gegangen ist, wird es künstlich nicht wieder hergestellt.“ Dies schrieb Jünger 1951!

Frank Volkmar / 22.05.2020

Zum Glück hat nicht die AfD gegen das BfG “geschossen”. Es wäre sofort als erneuter Anschlag auf die Demokratie ausgelegt worden !

Rainer Hanisch / 22.05.2020

Die Entscheidung dürfte leichtfallen: wer von den deutschen Politdarstellern nimmt es denn mit der “Verfassung” (die wir ja eigentlich nicht haben, es ist das Grundgesetz, juristisch gesehen, wohl nicht unbedingt das selbe) überhaupt noch ernst? Jeder beruft sich zusammenhanglos nur auf einzelne Artikel dieses GG, wie er/sie es braucht. Der Rest ist immer uninteressant. Und der Rest aller Rattenschwanzorganisationen treibt es genau so: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt, trallala. Um seinen bestimmt lukrativen Posten zu sichern, ist das Ergebnis der “Entscheidung” von vornherein klar. Wie das deutsche “Verfassungsgericht” dazu steht, ist eh wurst.

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