Als Erjon S. am späten Montagvormittag von mehreren Justizwachtmeistern begleitet den Hochsicherheits-Saal des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) betritt, verzichtet er darauf, sich einen Ordner oder eine Aktenmappe vor das Gesicht zu halten. Stattdessen stellt sich der kosovarische Staatsangehörige aufrecht vor die Pressefotografen und blickt ihnen direkt in die Augen. Der eine oder andere regelmäßig bei OLG-Staatsschutzverfahren tätige Journalist staunte nicht schlecht, denn derlei selbstbewusstes Auftreten ist bei Angeklagten solcher Prozesse äußerst selten zu erleben.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem heute 18-Jährigen unter anderem versuchten Mord in drei Fällen vor. Anfang September 2025 soll er, seiner islamistischen Ideologie folgend, den Entschluss gefasst haben, „gegen Ungläubige in den Jihad zu ziehen“. Der ihm persönlich bekannte Hausmeister einer Essener Grundschule und seine Lehrerin sollten seine ersten Opfer sein. „Als eine Art Höhepunkt hat er auch noch beabsichtigt, einen Messer-Angriff auf Juden zu begehen“, sagte Staatsanwältin Nadine Robe kurz vor Prozesseröffnung. Die Umsetzung aber scheiterte: Als Erjon S. in den frühen Morgenstunden des 5. September mit einem Messer bewaffnet zunächst mit der Faust auf den Hausmeister eingeschlagen und ihn mit Pfefferspray besprüht haben soll, um ihn verteidigungsunfähig zu machen und dann ungehindert mit dem Messer erstechen zu können, scheiterte das an dessen „heftiger Gegenwehr“. Wenig später soll er seiner 45-jährigen Lehrerin in einem Berufskolleg mehrfach gezielt in Tötungsabsicht mit dem Messer in den Oberkörper gestochen haben.
Danach habe Erjon S. die Alte Synagoge in Essen aufgesucht, um Juden mit dem Messer anzugreifen. Nachdem er in der Synagoge aber niemand vorgefunden hatte, den er hätte erstechen können, habe sich der Kosovare als Ersatz einen Obdachlosen ausgesucht, der sich im Wartehäuschen einer Bushaltestelle aufgehalten hatte, und ihm in Tötungsabsicht einen Stich in den Rücken versetzt. Der Obdachlose hatte sich aus seiner Sicht „unislamisch“ verhalten, weil er „eine Frau auf einem Werbeplakat angesehen“ hatte. Alle Angegriffenen überlebten, trugen aber zum Teil schwere Verletzungen davon. Um seinen „Märtyrertod“ zu provozieren, soll Erjon S. schließlich mit vorgehaltenem Messer auf Polizeibeamte zugelaufen sein. „Damit hat er die Polizisten gezwungen, auf ihn zu schießen“, sagte Robe. Durch einen Schuss eines Beamten wurde Erjon S. aber nur im Gesicht verletzt. Danach wurde er festgenommen und medizinisch versorgt. Seit 6. September sitzt er in Untersuchungshaft.
Angeklagter soll „über seine Tat reflektieren“ können
Nun muss sich der Kosovare vor dem 5. Strafsenat des OLG verantworten. Hätte die Bundesanwaltschaft Anklage vor einem Landgericht erhoben, wäre der Fall automatisch einer Jugendkammer zugewiesen worden, da Erjon S. zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war. Diese hätte die Öffentlichkeit vermutlich noch vor Prozessbeginn ausgeschlossen, womit kein Pressefotograf ihn jemals zu Gesicht bekommen hätte. Da die Anklage aber vor einem Staatsschutz-Senat eines OLG erhoben wurde, musste die Öffentlichkeit mangels Jugendkammer zur Prozesseröffnung erst einmal zugelassen werden.
Unmittelbar nach Sitzungseröffnung plädierten Verteidigung, Bundesanwaltschaft, Nebenklage sowie Jugendgerichtshilfe aber übereinstimmend dafür, die Öffentlichkeit auszuschließen. Dabei wurde hauptsächlich mit dem „Erziehungsgedanken“ argumentiert, der „das öffentliche Informationsinteresse überwiege“, sowie damit, der „Gefahr der Bloßstellung und Stigmatisierung“ des Angeklagten zu begegnen. Daraufhin verkündete der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten den Ausschluss der Öffentlichkeit und begründete den auch damit, dass dadurch „ein geschützter Raum“ entstehe, in dem sich Erjon S. „öffnen“ und „über seine Tat reflektieren“ kann. Damit mussten die zahlreich erschienenen Pressevertreter den Saal wieder verlassen.
Bislang hat das Gericht insgesamt 13 Verhandlungstermine bis 9. September vergeben. Aufgrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit soll die Presse bis zum Urteil auch keine Informationen über den Fortgang des Verfahrens erhalten, hieß es auf Nachfrage. Das gilt auch, wenn die noch immer arbeitsunfähige Lehrerin von Erjon S. in Begleitung einer Therapeutin ihre Aussage machen wird. Damit wird der Öffentlichkeit aber auch das Leid der Opfer verborgen. Und nicht zuletzt auch, ob der junge Mann deren Ausschluss wirklich dazu nutzt, „sich zu öffnen“ und „über seine Tat zu reflektieren“. Oder ob sich der Gedanke, einen derart selbstbewusst auftretenden Angeklagten noch „erziehen“ zu können, nicht als frommer Wunsch einer gutgläubigen Justiz erweist.

Das EINZIGE, was sich zu „öffnen“ hat, ist die Fliegertür, die dieses Subjekt retour in den Kosovo bringt.
hi, Westeuropa hat das Kind der Notwehr mit dem Bad der Todesstrafe ausgeschüttet. Das Verbot der Gegenwehr ist eine Folge der Unmöglichkeit der Gegenwehr der Ungeborenen. Der Zwangsfunk lebt vom Regenbogen, dessen Kehrseite ein blutiges Gemetzel ist, das sich im Großen wiederholt.
Zur Info: „Die Republik Kosovo, kurz der/das Kosovo (albanisch Kosovë/Kosova, serbisch Косово Kosovo), ist eine Republik in Südosteuropa auf dem westlichen Teil der Balkanhalbinsel. Sie hat etwa 1,8 Millionen Einwohner, die Kosovaren genannt werden, und gilt als ein De-facto-Staat[10] oder weiterhin stabilisiertes De-facto-Regime[11]. Die Hauptstadt und größte Stadt des Kosovo ist Pristina.“
(Quelle Wikipedia). Also der mutmaßliche Mörder ist nur de-facto ein kosovarische Staatsangehöriger und die drei Menschen*in sind nur mutmaßlich verletzt und nicht de-facto !?
Meine Frage lautet:
Sind jene, die sich für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Falle dieses jugendlichen Schwerverbrechers eingesetzt haben, nur entsetzlich naiv – oder haben sie einfach nur die Hosen voll – vor wem auch immer?!
Dieser hoffnungsvolle Knabe wird sehr viel gelernt haben…
Wo bleibt der Aufschrei???
Ich erinnere daran, dass vor wenigen Jahren deutsche Jugendliche , die auf Sylt ein paar geschmacklose Lieder gegrölt, aber niemandem etwas zuleide getan haben, in der Öffentlichkeit bloßgestellt, stigmatisiert, Fotos von ihnen unverpixelt veröffentlicht wurden.
Sie wurden an den Pranger gestellt, sollen z.T. sogar ihren Ausbildungsplatz verloren haben.
Man stelle sich vor, dass ein Biodeutscher solche Verbrechen gegenüber Muslimen begangen hätte wie dieser Erjon gegenüber unseren Landsleuten…
Wieso erinnert mich dieser Artikel an einen Krimititel? „Mörder ohne Gesicht!“. Wann haben wir eigentlich darüber abgestimmt, daß dies legitimiert, durch demokratische Abstimmung und mehrheitlich gewünscht, so sein soll?
Minderjährige, Heranwachsende, „junge Menschen“. Sowas steht in Deutschland unter strengem Artenschutz. Will heißen: Hemmungslose Gewalt – bis hin zum gemeinschaften (versuchten) Mord – wird verharmlost („Körperverletzung“) und strafrechtlich nur in homöopathsichen Dosen verfolgt. Bei Gewaltstraftaten gegen Leib, Leben und Gesundheit, Drogen-Kriminalität (Dealen) und dem Werfen von Steinen, Böllern, „Mollis“ und Handgranaten sind diese Täter aber erkennbar VOLL verantwortlich. Sie WISSEN, daß sie BEWUSST UNRECHT tun. Und sie tun es – weil sie es (als „Jugendliche“) DÜRFEN. Sie WISSEN, daß die Konsequenzen ausbleiben. DAS muss sich radikal ändern! Wir brauchen eine Art „KALTEN ENTZUG“ – eine HARTE Strafrechtsreform, die angemessene – daher HOHE – Strafen durchsetzt. Jung zu sein – ist kein „mildernder Umstand“! Generell darf auch die Todes-Strafe – für eine genau definierte Liste von Deliten (z.B. – auch versuchter – Polizisten-Mord) nicht länger tabu sein! Die völlige Kaputtheit eines gescheiterten Systems zeigt sich auch darin, daß Kommentare wie diese zensiert und kriminalisiert werden (ich hoffe, nicht auf der Achse). Als wenn Kommentare das Problem sind und nicht TÄTER, die man niemals wieder sozialisieren und in eine Gesellschaft wird eingliedern können! Es muß endlich die Frage gestellt werden (dürfen), ob diese enthemmten (Trieb-) Täter (noch) Menschen sind – oder ob sie den Anspruch, als solche behandelt zu werden, durch eigenes Handeln verwirkt haben! Ein Staat und eine Gesellschaft, die zu feige sind, sich diese Frage ernsthaft zu stellen – sind dem Untergang geweiht! Zu Recht! „Juristen“, versündigen sich an ihren Mitmenschen, wenn sie das persönliche Wohl gemeingefährlicher Triebtäter über das Interesse der Allgemeinheit nach Sicherheit und Ordnung stellen. Der 17-jährige Beinahe-Mörder braucht keinen geschützten Raum. Er muss WEGGESPERRT werden – für IMMER. Und in seiner Todeszelle kann er dann seine Tat „reflektieren“ – ggf. bis an sein Lebensende!
Im Deutschen Grundgesetz stehen schöne Worte: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“. Wunderbar. Leider erleben wir eine Verfassungs-Wirklichkeit, in welcher vor allem die „Würde“ von Gewaltverbrechern und Mördern, Drogenkriminellen, Verhaltensgestörten und Perversen, Messer-Stechern und Berufs-Krawalleiros „unantastbar“ ist. Das „Magnus-Gäfgen-Syndrom“ dieses Staates! Was ist mit der Würde von Mord-Opfern und ins Koma Geprügelten? Was ist mit der Würde von niedergeschossenen Polizisten (Göttingen)? Was ist mit Feuerwehrleuten, Rettungssanitätern, Krankenschwestern? Was ist mit der Würde der vergewaltigten Mädchen von Halle? Was ist mit der Würde von Kindern, die auf – geschützten – Fahrradwegen einfach zu Tode gefahren werden (12.06; Niederlande, vier Tote; angeblich „Verkehrsunfall“). Was ist nun mit dem „19-jährigen, jungen Mann“ gegen den dort „ermittelt“ wird? Raser, Drogen, Alkohol, Handy am Steuer? Alles zusammen? Die „Qualitätssmedien“ schweigen dazu, wie üblich. Auf unseren Straßen und in unseren Städten und Schulen herrscht das Wolfsgesetz hemmungsloser Gewalt! Und wir Bürger sind wehrlos, rechtlos und schutzlos! Währenddessen brennen halbe Städte, wenn es (aus Versehen) doch mal einen Täter erwischt (Oldenburg). Das ist doch alles nicht mehr auszuhalten. Eine durch und durch realitätsferne und verkommene Justiz schützt die Täter vor den Bürger – und nicht umgekehrt, wie es der Theorie nach sein müßte. Wir rechtstreuen Bürger haben einen Anspruch auf Sicherheit, Ordnung und Ruhe. Ein System, welches diese Sicherheit nicht durchsetzen will – gehört abgeschafft! – In Vorpommern hysterisiert die lokale Ostsee-Zeitung gerade die Öffentlichkeit mit „schweren Vorwürfen“ gegen einen übergriffigen Lehrer. Der hatte im Ski-Lager gegenüber Schutzbefohlenen formuliert: „Nehmt mal die Stöcker näher an Eure Tittchen!“ Ich vermute, die Eltern der toten niederländischen Kinder oder der Mädchen von Halle würden gerne tauschen. Und im September sind Landtagswahlen.