Als Erjon S. am späten Montagvormittag von mehreren Justizwachtmeistern begleitet den Hochsicherheits-Saal des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) betritt, verzichtet er darauf, sich einen Ordner oder eine Aktenmappe vor das Gesicht zu halten. Stattdessen stellt sich der kosovarische Staatsangehörige aufrecht vor die Pressefotografen und blickt ihnen direkt in die Augen. Der eine oder andere regelmäßig bei OLG-Staatsschutzverfahren tätige Journalist staunte nicht schlecht, denn derlei selbstbewusstes Auftreten ist bei Angeklagten solcher Prozesse äußerst selten zu erleben.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem heute 18-Jährigen unter anderem versuchten Mord in drei Fällen vor. Anfang September 2025 soll er, seiner islamistischen Ideologie folgend, den Entschluss gefasst haben, „gegen Ungläubige in den Jihad zu ziehen“. Der ihm persönlich bekannte Hausmeister einer Essener Grundschule und seine Lehrerin sollten seine ersten Opfer sein. „Als eine Art Höhepunkt hat er auch noch beabsichtigt, einen Messer-Angriff auf Juden zu begehen“, sagte Staatsanwältin Nadine Robe kurz vor Prozesseröffnung. Die Umsetzung aber scheiterte: Als Erjon S. in den frühen Morgenstunden des 5. September mit einem Messer bewaffnet zunächst mit der Faust auf den Hausmeister eingeschlagen und ihn mit Pfefferspray besprüht haben soll, um ihn verteidigungsunfähig zu machen und dann ungehindert mit dem Messer erstechen zu können, scheiterte das an dessen „heftiger Gegenwehr“. Wenig später soll er seiner 45-jährigen Lehrerin in einem Berufskolleg mehrfach gezielt in Tötungsabsicht mit dem Messer in den Oberkörper gestochen haben.
Danach habe Erjon S. die Alte Synagoge in Essen aufgesucht, um Juden mit dem Messer anzugreifen. Nachdem er in der Synagoge aber niemand vorgefunden hatte, den er hätte erstechen können, habe sich der Kosovare als Ersatz einen Obdachlosen ausgesucht, der sich im Wartehäuschen einer Bushaltestelle aufgehalten hatte, und ihm in Tötungsabsicht einen Stich in den Rücken versetzt. Der Obdachlose hatte sich aus seiner Sicht „unislamisch“ verhalten, weil er „eine Frau auf einem Werbeplakat angesehen“ hatte. Alle Angegriffenen überlebten, trugen aber zum Teil schwere Verletzungen davon. Um seinen „Märtyrertod“ zu provozieren, soll Erjon S. schließlich mit vorgehaltenem Messer auf Polizeibeamte zugelaufen sein. „Damit hat er die Polizisten gezwungen, auf ihn zu schießen“, sagte Robe. Durch einen Schuss eines Beamten wurde Erjon S. aber nur im Gesicht verletzt. Danach wurde er festgenommen und medizinisch versorgt. Seit 6. September sitzt er in Untersuchungshaft.
Angeklagter soll „über seine Tat reflektieren“ können
Nun muss sich der Kosovare vor dem 5. Strafsenat des OLG verantworten. Hätte die Bundesanwaltschaft Anklage vor einem Landgericht erhoben, wäre der Fall automatisch einer Jugendkammer zugewiesen worden, da Erjon S. zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war. Diese hätte die Öffentlichkeit vermutlich noch vor Prozessbeginn ausgeschlossen, womit kein Pressefotograf ihn jemals zu Gesicht bekommen hätte. Da die Anklage aber vor einem Staatsschutz-Senat eines OLG erhoben wurde, musste die Öffentlichkeit mangels Jugendkammer zur Prozesseröffnung erst einmal zugelassen werden.
Unmittelbar nach Sitzungseröffnung plädierten Verteidigung, Bundesanwaltschaft, Nebenklage sowie Jugendgerichtshilfe aber übereinstimmend dafür, die Öffentlichkeit auszuschließen. Dabei wurde hauptsächlich mit dem „Erziehungsgedanken“ argumentiert, der „das öffentliche Informationsinteresse überwiege“, sowie damit, der „Gefahr der Bloßstellung und Stigmatisierung“ des Angeklagten zu begegnen. Daraufhin verkündete der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten den Ausschluss der Öffentlichkeit und begründete den auch damit, dass dadurch „ein geschützter Raum“ entstehe, in dem sich Erjon S. „öffnen“ und „über seine Tat reflektieren“ kann. Damit mussten die zahlreich erschienenen Pressevertreter den Saal wieder verlassen.
Bislang hat das Gericht insgesamt 13 Verhandlungstermine bis 9. September vergeben. Aufgrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit soll die Presse bis zum Urteil auch keine Informationen über den Fortgang des Verfahrens erhalten, hieß es auf Nachfrage. Das gilt auch, wenn die noch immer arbeitsunfähige Lehrerin von Erjon S. in Begleitung einer Therapeutin ihre Aussage machen wird. Damit wird der Öffentlichkeit aber auch das Leid der Opfer verborgen. Und nicht zuletzt auch, ob der junge Mann deren Ausschluss wirklich dazu nutzt, „sich zu öffnen“ und „über seine Tat zu reflektieren“. Oder ob sich der Gedanke, einen derart selbstbewusst auftretenden Angeklagten noch „erziehen“ zu können, nicht als frommer Wunsch einer gutgläubigen Justiz erweist.

Schon lustig. Für Judenhasser und derlei Verblendete sieht das StGB eigentlich Strafverschärfung vor. Auf das Urteil bin ich gespannt. Der Bub kommt bestimmt weniger lang hinter Gittern als der Uli Hoeneß.
Gestern durfte eine Angeklagte nicht aussagen >> falsch! Heute soll sich Angeklagter öffnen >> fragwürdig? Zwei Juristen, drei Meinungen.
Ein Apparat der Unsummen Geld verschlingt aber nie liefert. Das Problem wird nicht gelöst, es wird auf ewig verwaltet da das den Arbeitsplatz sichert. Geld will man kassieren, das Berufsrisiko aber nicht tragen. Tragen sollen es die, die dieses Land und seine Verfassung zwangsrekrutiert auf eigene Kosten und unfreiwillig ehrenamtlich schützen, weil die, deren Aufgabe es eigentlich wäre das zu tun, das genaue Gegenteil davon tun, nämlich auf die bestehende Gesetze, die StPO und das Grundgesetz zu scheißen und dieses Land absichtlich zu destabilisieren, während die Ehrenamtler auch noch vom selben Apparat dauernd als „Verfassungsfeinde“ vorgeführt werden, weil sie wegen der unbezahlten Zwangsrekrutierung ihre selbst bezahlte(!) aber für den Job zwingend notwendige „Dienstkleidung“ im Dienst auch tragen. Hallo? Geht’s noch?!? Wo und warum sind wir hier gelandet? Weil da ein Haufen von Parasiten vor 25 Jahren unser System zerschossen hat und dafür bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen worden ist. Der zweite Schlag in die Fresse der FDGO kam dann 2015, bis heute ebenso ungeahndet. Man gibt dauernd Hilfestellung wie das Problem zu lösen sei und was man dafür braucht, wird aber konstant ignoriert weil „das haben wir ja noch nie so gemacht.“ Wir hatten aber noch nie so eine Situation und brauchen deswegen andere Lösungsansätze. Ich bin 2003 aus dem Wahnsinn ausgestiegen und wollte mit dieser hinterfotzigen Verwaltung von Kriminalität und Terror nie wieder was zu tun haben. Man hat mich nicht gelassen. Aber damit ist Schluss. Wer wirklich Hilfe braucht, der nimmt sie auch dankend an und lenkt ein. Wer aber dauernd um Hilfe ruft, nur um den Helfer auszuhorchen, auszuplündern und dann als „Verfassungsfeind“, „Attentäter“ oder sogar als toter Zeuge zu verheizen, wo dann ganz zufällig ;-) plötzlich die rechtswidrige Kameradauerüberwachung ausfällt, der verdient keine Hilfe, sondern nur noch dass man ihn allein im Regen stehen lässt. Ich habe nichts mehr zu sagen. Ende, aus.
Noch nebenbei angemerkt:„ Bei einer Auseinandersetzung rivalisierender Großfamilien ist ein Polizist in Göttingen schwer verletzt worden. Jetzt wurde bekannt: Der Tatverdächtige ist erst 16 Jahre alt und weiter auf der Flucht.
Nach dem Jugendlichen werde wegen versuchten Totschlags mit einem europäischen Haftbefehl gesucht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ob sich der Tatverdächtige noch in Deutschland oder inzwischen im Ausland aufhalte, sei unbekannt.
Auf den Polizisten war am Samstagabend gegen 22.15 Uhr in der Göttinger Innenstadt ein Schuss abgegeben worden. Er befinde sich auf der Intensivstation, sagte der Sprecher. Es bestehe keine Lebensgefahr.
(Quelle Spiegel Online)
Tja, alle Bevölkerungsgruppen müssen Opfer bringen, dazu gehören nun mal auch die Gewaltmonopolistenden !?
@Marcel Seiler und Wilfried Düring, Sie sprechen mir aus dem Herzen. Und bis die von Ihnen geforderte Strafrechtsreform wirksam wird, sollten Femegerichte tätig sein, auch zum Zeichen, daß der Bürger nicht mehr verhöhnt werden will.
„Diese gewieften Jugendlichen sind schlau – die wissen genau, welche Rechte sie haben“
Die sind weder gewieft noch schlau. Außerdem sind es bei näherer Betrachtung keine Rechte, die hier greifen, sondern lediglich Samthandschuhe.
Mamma mia, 13 Verhandlungstermine!
Wo für?! Gibt es zweifeln an seine Tat?!