Verfassungskonform ? HaHaHaHaHa ! Lächerlicher gehts wohl Nicht ?
Die Tatsache, dass die Richter einen Impfschutz von ca. 20% genügen lassen wollen, ist völlig absurd und legt die Vermutung nahe, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Gusto ausgelegt wird, um sich die Sache vom Hals zu schaffen.
Das Gift wurde weltweit eingesetzt und entwickelt. Also müssen auch weltweite Fakten in Betracht gezogen werden und nicht diese aktuelle Gartenzwerg Mentalität. Deutschland und ein Rechtsstaat? Niemals wird das im “Pathos des absoluten Leben” passieren. Inzwischen gibt es ein Pfizer Whistelblower. “Laut dem Pfizer-Whistleblower Justin Leslie sind die mRNA-Injektionen des Unternehmens ‚Gift‘. ..Leslie machte die alarmierende Aussage in einem Beitrag auf X, in dem er sich an den DOGE-Chef Elon Musk wandte.” “Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden begangen und dies zu ignorieren bedeutet, dass man sich der Haftung für Verletzungen und Schäden an der Bevölkerung schuldig macht.” Impfstoffe sind nun im militärischen heiligen Definitionsraum der Resilienz. Demzufolge wurde das gesamte Gesundheitssystem dem Militär untergeordnet. Das Militär schützt nun Schöpfung und damit die fundamental religiösen Anhänger. Die Kirchen und ihre Inquisitionsgericht, heute BVerfG genannt, sind im Krieg. Die geistige Verzwergung geht voran.
Was denn ? Dem Alberich hat man den Gürtel und Tarnkappe abgenommen. Der darf nicht mehr den Kanzler spielen Und da Er nicht zu den ” Grossen Politikern ” sondern zu den ” Kleinen Lichtern ” gehört, wird man sich Seiner nicht lange erinnern. Äaah ... von Wem war hier gerade nochmal die Rede ??
Sie werden nicht entkommen, egal, wie sie es drehen!!
Ja, ich dachte, mich beim ersten Vernehmen verhört zu haben. Entweder ist etwas verfassungskonform, oder es ist es nicht. Juristische Rabulistik? Wie kann etwas “in die Verfassungswidrigkeit hineinwachsen”? Es erscheint mir so, wie ich an einem Beispielfall versuche darzustellen: Jemand tötet einen Menschen, von dem er sich bedroht glaubt, und beruft sich dabei auf das Recht auf Notwehr. Er geht straffrei aus, denn das Gericht, was auf eine eigene Untersuchung VERZICHTET, glaubt ihm einfach. Notwehr ist ja erlaubt, und Beweise für Totschlag oder Mord gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht, Sollte es später aber dann doch welche geben, dann würde also die Tat in die Strafbarkeit “hineinwachsen”, - falls sie anhielte oder zu gleichen Bedingungen wieder stattfände? Und die zuerst stattgefundene Tat wird also weiter beurteilt nach der damals (nicht) vorhandenen Beweislage, die auf Notwehr plädiert und Freispruch bedeutet? Was ist das für ein seltsames, ja erschreckendes Rechtsverständnis einer juristischen Institution, von der wir glaubten, dass sie als letzter Strohhalm unsere GRUNDRECHTE schützt?
Und die Tugend in die Mitte, sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Advokaten. Mehr fällt mir dazu nicht ein.
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