Gunter Frank / 24.02.2025 / 10:00 / Foto: Montage achgut.com / 37 / Seite ausdrucken

Covid-Impfung: Aufarbeitung in USA – Abtauchen in Deutschland

In den USA könnten die Zulassungen für die Covid-Impfungen zum Schutz der Menschen ausgesetzt oder gar zurückgenommen werden. Das Bundesverfassungsgericht schützt derweil vor allen Dingen sich selbst vor der Erkenntnis, möglicherweise fundamental in der Corona-Krise versagt zu haben.

Zwei Meldungen, zwei Länder, zwei fundamentale unterschiedliche Auffassungen im Umgang mit Wirklichkeit, Freiheit und Verantwortung.

Zunächst eine Meldung aus den USA:

Unter der Überschrift: „Radikale Kehrtwende des Trump-Teams: Covid-Impfstoff wird für alle Amerikaner verboten“ berichtet die britische Daily Mail am 19.2.2025:  

„Nach radikalen neuen Plänen, die von wichtigen Vertretern der Trump-Regierung unterstützt werden, könnten die Covid-Impfungen für alle Altersgruppen in den USA ausgesetzt werden. Mehrere Experten, die für Spitzenpositionen in US-Gesundheitsbehörden vorgesehen sind, vertreten die umstrittene Auffassung, dass die Impfungen weit verbreitete Nebenwirkungen und Todesfälle verursachen. Dr. Jay Bhattacharya, der für die Leitung der National Institutes of Health (NIH) nominiert wurde, hat eine Petition unterstützt, in der gefordert wird, die mRNA-Impfstoffe zu pausieren und erneut zu testen, wie DailyMail.com berichten kann.“

Und jetzt eine Meldung aus Deutschland:

Die Berliner Zeitung berichtet am 20.2.2025: „Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner Auffassung fest, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht während der Corona-Pandemie verfassungskonform war. Das teilten die Richter in Karlsruhe an diesem Donnerstag mit. Zuvor hatten sie eine Frage für unzulässig erklärt, die das Verwaltungsgericht Osnabrück vorgelegt hatte.“

Der Rechtsprofessor Martin Schwab, der sich in der Corona-Krise unglaublich verdient gemacht hat und mir ganz persönlich noch einen Restglauben an den Rechtsstaat ermöglichte, ordnet die aktuelle Begründung des BVerfGs fachlich ein.

Die Frage, welche Experten das BVerfG gehört hat, ist sicher eine entscheidende. In seinem Lockdown-Urteil vom 19.11.2021 bezieht sich das BVerfG, soweit ich das erkennen kann, ausschließlich auf das RKI. In diesem Urteil baut das BVerfG auch ein „Hintertürchen“ ein

Doch dieses Hintertürchen schließt sich das BVerfG selbst zu, weil das RKI eine weisungsgebundene Bundesbehörde ist, und dies musste dem BVerfG klar gewesen sein. Das BVerfG hat sich also in der Frage, ob die schweren Grundrechtseinschränkungen durch die Regierung verhältnismäßig waren, allein auf Aussagen der Regierung selbst verlassen. Unabhängige Kritiker wurden nicht gehört.

Auch hätte die Aussage des jetzigen RKI-Präsidenten vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht das BVerfG in helle Aufregung versetzen müssen: Prof. Lars Schaade gab offen zu, dass die entscheidende Risikohochstufung der Corona-Gefährdungslage, die Grundlage der Lockdowns war, nicht aus fachlichen Gründen geschah, sondern ein „Management-Thema“ war. Das Osnabrücker Gericht zeigte sich erschüttert.  

Kein Bollwerk gegen eine übergriffige, autoritär agierende Regierung

Martin Schwab schreibt, dass im BVerfG-Urteil vom 27.4.2022, in dem die COVID-Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen für verfassungsgemäß erklärt wurde, das gleiche Hintertürchen eingebaut wurde: „Wenn sich durch spätere Erkenntnisse erweisen sollte, dass die ursprüngliche Annahme, die Impfnachweispflicht könne vulnerable Gruppen schützen, sich als nicht mehr zutreffend erweisen sollte, könne es gegen das Grundgesetz verstoßen, wenn die Regelung in § 20a IfSG a.F. vom Gesetzgeber gleichwohl aufrechterhalten werde.“  

Mit anderen Worten: § 20a IfSG a.F. könne in die Verfassungswidrigkeit „hineinwachsen“ (Martin Schwab). Nun scheint es zu sein, dass bei diesem Urteil tatsächlich andere Fachleute als nur das RKI gehört wurden. Ganz sicher aber nicht der beste deutsche Epidemiologe Prof. Andreas Sönnichsen, und ganz sicher wurden nicht die schon bekannte 20-fach erhöhte Impfnebenwirkungs-Rate des PEI oder die erschreckenden Erkenntnisse des Zwischenergebnisses der Impfsurv-Studie unter Prof. Harald Matthes oder die Auswertung der BKK Pro-Vita berücksichtigt. 

Sicher ergibt sich nun, wie Prof. Schwab schreibt, die Chance, durch das VG Osnabrück, die Meinungsbildung des BVerfGs durch neue Experten neu aufzurollen. Doch über was reden wir eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht war das letzte Bollwerk gegen eine übergriffige, autoritär agierende Regierung, die die Einschränkung der Grundrechte benutzt, um kriminelle Fremdinteressen gegen das Wohl des Volkes durchzusetzen und dabei die Gesundheit ihrer Bürger massiv beschädigt. Dies ist, ich sage das jetzt bewusst pathetisch, seine heilige Pflicht. Es sind die Institutionen, die unsere freiheitliche Demokratie ermöglichen. Funktionieren sie nicht mehr an den entscheidenden Stellen, dann ist unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung im Kern gefährdet.

Meiner Meinung nach zeigen diese Vorgänge eines: Wenn man das BVerfG wie einen Hund zum Jagen tragen muss, dann sind die Karlsruher Richter denkbar schlechte Verteidiger unserer Grundrechte. Sie schützen vor allen Dingen sich selbst vor der Erkenntnis, möglicherweise fundamental in der Corona-Krise versagt zu haben.

 

Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in Buchen im Odenwald, ist niedergelassener Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der Business School St. Gallen. Er ist Autor mehrerer erfolgreicher Bücher wie: Unternehmensressource Gesundheit, Lizenz zum Essen, Die Mañana-Kompetenz, Schlechte Medizin oder zuletzt Karotten lieben Butter. Er engagiert sich in Fachgesellschaften und publizistisch für eine Medizin, die abseits von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das Wesentliche nicht aus den Augen verliert, den relevanten Nutzen für den Patienten.

Wer sich tiefer mit dem Thema befassen will, findet im Achgut.shop Gunter Franks brisantes Buch „Das Staatsverbrechen“.

Foto: Montage achgut.com

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Leserpost

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Ralf.Michael / 24.02.2025

Verfassungskonform ? HaHaHaHaHa ! Lächerlicher gehts wohl Nicht ?

B. Biermann / 24.02.2025

Die Tatsache, dass die Richter einen Impfschutz von ca. 20% genügen lassen wollen, ist völlig absurd und legt die Vermutung nahe, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Gusto ausgelegt wird, um sich die Sache vom Hals zu schaffen.

Thomin Weller / 24.02.2025

Das Gift wurde weltweit eingesetzt und entwickelt. Also müssen auch weltweite Fakten in Betracht gezogen werden und nicht diese aktuelle Gartenzwerg Mentalität. Deutschland und ein Rechtsstaat? Niemals wird das im “Pathos des absoluten Leben” passieren. Inzwischen gibt es ein Pfizer Whistelblower. “Laut dem Pfizer-Whistleblower Justin Leslie sind die mRNA-Injektionen des Unternehmens ‚Gift‘. ..Leslie machte die alarmierende Aussage in einem Beitrag auf X, in dem er sich an den DOGE-Chef Elon Musk wandte.” “Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden begangen und dies zu ignorieren bedeutet, dass man sich der Haftung für Verletzungen und Schäden an der Bevölkerung schuldig macht.” Impfstoffe sind nun im militärischen heiligen Definitionsraum der Resilienz. Demzufolge wurde das gesamte Gesundheitssystem dem Militär untergeordnet. Das Militär schützt nun Schöpfung und damit die fundamental religiösen Anhänger. Die Kirchen und ihre Inquisitionsgericht, heute BVerfG genannt, sind im Krieg. Die geistige Verzwergung geht voran.

Ralf.Michael / 24.02.2025

Was denn ? Dem Alberich hat man den Gürtel und Tarnkappe abgenommen. Der darf nicht mehr den Kanzler spielen Und da Er nicht zu den ” Grossen Politikern ” sondern zu den ” Kleinen Lichtern ” gehört, wird man sich Seiner nicht lange erinnern. Äaah ... von Wem war hier gerade nochmal die Rede ??

Olaf Dietrich / 24.02.2025

Sie werden nicht entkommen, egal, wie sie es drehen!!

Hermann Martin / 24.02.2025

Ja, ich dachte, mich beim ersten Vernehmen verhört zu haben. Entweder ist etwas verfassungskonform, oder es ist es nicht. Juristische Rabulistik? Wie kann etwas “in die Verfassungswidrigkeit hineinwachsen”?  Es erscheint mir so, wie ich an einem Beispielfall versuche darzustellen: Jemand tötet einen Menschen, von dem er sich bedroht glaubt, und beruft sich dabei auf das Recht auf Notwehr. Er geht straffrei aus, denn das Gericht, was auf eine eigene Untersuchung VERZICHTET, glaubt ihm einfach. Notwehr ist ja erlaubt, und Beweise für Totschlag oder Mord gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht, Sollte es später aber dann doch welche geben, dann würde also die Tat in die Strafbarkeit “hineinwachsen”, - falls sie anhielte oder zu gleichen Bedingungen wieder stattfände? Und die zuerst stattgefundene Tat wird also weiter beurteilt nach der damals (nicht) vorhandenen Beweislage, die auf Notwehr plädiert und Freispruch bedeutet? Was ist das für ein seltsames, ja erschreckendes Rechtsverständnis einer juristischen Institution, von der wir glaubten, dass sie als letzter Strohhalm unsere GRUNDRECHTE schützt?

Ulla Schneider / 24.02.2025

Und die Tugend in die Mitte, sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Advokaten. Mehr fällt mir dazu nicht ein.

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