Felix Perrefort / 16.10.2020 / 06:20 / Foto: Bundesregierung/Kugler / 113 / Seite ausdrucken

Coronifizierte Gesellschaft (1): Staatliche Willkür

Mit der postmodernen Abkehr von der Vorstellung universell gültiger Wahrheit entwickelte sich das vorgeblich herrschaftskritische Konzept der Definitionsmacht, der zufolge es sozialen Akteuren über ihre privilegierte Position möglich sei, Wirklichkeit zu konstruieren bzw. zu bestimmen, was als objektiv und wahr zu gelten habe. Der Bezug auch auf begrifflich vermittelte Empirie und Fakten steht darin erst einmal unter Verdacht, in subtiler Weise der Aufrechterhaltung von Machtverhältnissen zu dienen, denen mit progressiven „Gegennarrativen“ beizukommen sei. Als hätte dieses Konzept bis dato nur auf seine herrschaftliche Umsetzung gewartet, gelang es im Jahre 2020 „mit Corona“ nicht nur der Bundesregierung, Bürgerrechte auf seit Beginn der Republik nie gesehene Weise zu suspendieren und den entsprechenden Ausnahmezustand per Definitionsmacht durchzusetzen, anstatt ihn präzise und für jedermann nachvollziehbar aus der Empirie heraus zu begründen und seine Aufrechterhaltung an objektive Kriterien zu binden. Die Mehrheit der Deutschen trägt dies unter dem inoffiziellen und zur scheinbaren Binsenweisheit geronnenen Motto „Better safe than sorry“ bis heute mit. 

Heißt es in §5 des Infektionsschutzgesetzes zwar noch prinzipiell vernünftig, dass der Bundestag „die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf[hebt], wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“, so fehlt die Verpflichtung zur Konkretisierung jener Voraussetzungen, womit staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet worden sind. Um das zu erkennen, muss man weder staatsfeindlicher Rebell noch hippieesker Impfmuffel oder hobbyvirologischer Bescheidwisser sein; es genügt die Lektüre einer am 10. Juni veröffentlichten Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die sich mit „verfassungsrechtlichen Fragestellungen“ im Kontext einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschäftigt. Wer darauf vertraut, dass notfalls der Rechtsstaat eine sich im Ausnahmezustand gemütlich einrichtende Regierung schon in die Schranken weisen werde, wird darin gewarnt: „Fraglich ist, ob der Einwand, dass die materiellen Voraussetzungen einer epidemischen Lage weggefallen sind, gerichtlich zum Erfolg führen kann“, schreiben die Staatswissenschaftler zum Schluss – und hätten obendrein noch Carl Schmitt zitieren können: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand verfügt“. Denn: „Der Beschluss des Bundestages ist (…) maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann.

Epidemie „allein durch den Beschluss“ 

Weiter heißt es: „§ 5 und § 5a IfSG knüpfen die Rechtsfolgen an das Bestehen der epidemischen Lage. In § 5 Abs.1IfSG wird festgelegt, wann eine epidemische Lage vorliegt. Die einzige darin formulierte Voraussetzung ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages. Weitere materielle Voraussetzungen bestehen nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Auch der Gesetzesbegründung sind keine konkreten Kriterien zur Definition des Begriffs zu entnehmen. Daraus folgt, dass die in § 5 und § 5a IfSG enthaltenen Rechtsfolgen allein durch den Beschluss der epidemischen Lage ausgelöst werden, solange dieser nicht nach § 5 Abs. 1 S. 2 IfSG aufgehoben wurde.“

Dass die Frage danach, ob die Corona-Welle in ihrer Gefährlichkeit nun doch nur eine Grippe-Welle war, keine tendenziell nebensächliche ist, auf die sich verbissene Hobby-Virologen kapriziert hätten, sondern im Gegenteil: geradezu das zentrale, doch nie angemessen pluralistisch und öffentlich diskutierte Politikum, an dem alles Weitere hängt, scheint auch dem wissenschaftlichen Dienst bewusst zu sein. Auch wenn diejenigen, die meinen, dass Bilder etwa aus Italien, Verweise auf Infektionszahlen in Israel oder Entwicklungen in Brasilien selbsterklärend seien und man aus ihrer laienepidemiologischen Deutung heraus den Gesundheitsnotstand in Deutschland rechtfertigen dürfe, es nicht gerne hören werden: Wäre es so unbestreitbar eindeutig, dass man es in Deutschland je mit einer Epidemie von nationaler Bedrohung zu tun hatte, mithin die Ausbreitung des neu entdeckten Corona-Virus aus sich selbst heraus signifikant destruktiver als bisherige Virus-Wellen ist, so hätte der wissenschaftliche Dienst keinen Anlass, die durch das Infektionsschutzgesetz gedeckte Entkoppelung von „materiellen Voraussetzungen“ und exekutiver Selbstermächtigung derart redundant und penetrant zu betonen: 

„Wenn der Bundestag trotz tatsächlich nicht mehr bestehender Voraussetzungen für die Annahme einer epidemischen Lage den Beschluss aufrecht hält (oder auch erstmals gefällt hätte), hat dies keine Auswirkungen auf die in § 5 und § 5a IfSG festgelegten Rechtsfolgen.“ Mehr noch: Der Deutsche Bundestag sei „frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen.“ Kurz: Das Parlament ist ermächtigt, sich begriffslos und subjektivistisch über die empirische Wirklichkeit hinwegzusetzen und entsprechend willkürlich und autoritär in die soziale und private hineinzugreifen, was unter anderem zu Suiziden, Depressionen, privaten finanziellen Krisen und vereinsamtem Sterben geführt hat. Bis heute wird dies von erschreckend vielen, eigentlich vernünftigen Menschen äquidistant und empathielos mitgetragen oder gar proaktiv verteidigt, derweil nicht nur die anhaltende Unbestimmtheit der Maßnahmen-Rechtfertigung, sondern auch die Kollateralschäden nach juristischer sowie gesellschaftlicher Aufarbeitung verlangen. 

So nimmt es dann kaum wunder, dass es laut der bayerischen Gesundheitsbehörde keinerlei Akten zu den Entscheidungsprozessen betreffend der Verhängung des Ausnahmezustands gibt, dessen Entscheidungsgrundlage somit retrospektiv nicht nachvollziehbar ist. Die bayerische Regierung (und nicht nur diese) glaubt offenbar, Freiheitsrechte einschränken zu dürfen, ohne dies explizit und evidenzbasiert rechtfertigen zu müssen, ja dass es hinreichend sei, stattdessen unbestimmt auf Lageberichte und Einschätzungen des Robert Koch-In­­­stituts sowie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu verweisen (s. hier und ausführlicher hier).

Ebenso wenig verblüfft vor diesem Hintergrund die wechselnde und damit willkürliche Argumentation seitens der Regierung, welche Kriterien nun gerade maßgebend zur Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands seien. Die Regierung agierte und agiert kopflos und hält nun rechthaberisch am Notstand fest, weil jede Rückkehr zur Normalität das gesamte bisherige Handeln in Zweifel ziehen würde, ohne sich etwa davon irritieren zu lassen, dass in Schweden, wo ausschließlich evidenzbasiert – wenngleich regierungsamtlich eingestandenermaßen nicht fehlerfrei – gehandelt wurde, die dort bürgerrechtlich nie völlig suspendierte alte Normalität wieder gelebte Wirklichkeit ist. Auf heise.de berichtet ein schwedischer Arzt: „Die U-Bahn, mit der ich zur Arbeit fahre, ist dicht besetzt mit Leuten. Vielleicht einer von hundert trägt eine Gesichtsmaske. Das normale Leben ist weitgehend nach Stockholm zurückgekehrt. Auf den Titelseiten der Boulevardzeitungen findet sich keine einzige Meldung zu Covid. Am Tag, an dem ich dies hier schreibe (19. September), sind die großen Themen Arthritis und die Renten. Offensichtlich sind in Schweden Athritis und Renten aufregender als Covid-19. Trotz der entspannten Haltung fällt die Zahl der Todesfälle weiter.“ 

Epidemie empirisch nicht wahrnehmbar 

Wer sich seit März als „Gesellschaftskritiker“ über Corona zu Wort melden wollte, musste sich als Laie kundig machen, ergo „Hobby-Virologe“ werden, um sich von der Ohnmacht gegenüber einer volksgemeinschaftlichen Mischung aus Angst, Realitätsverlust und Autoritarismus wenigstens nicht dumm machen zu lassen; der musste also die medial präsentierten Fakten einzuordnen lernen, indem er sich auch außerhalb regierungsamtlich akzeptierter Quellen informierte, um in einer den Kern bürgerlichen Zusammenlebens betreffenden Frage urteilsfähig zu werden. 

Setzt man etwa die absolute Anzahl positiver Testergebnisse zur Gesamtanzahl der Tests ins Verhältnis, erhält man eine Kurve, die zeigt, dass es ein exponentielles Wachstum in Deutschland nie gegeben hat (s. Folie 12 hier). Vergleicht man sie noch mit dieser Kurve, in der man „das bekannte typische Auftreten von Corona-Viren im Monatsverlauf am Beispiel einer finnischen Studie“ (vgl. Reiss/Bhakdi, S. 68) sieht, so erkennt man, dass sie einander in der Verlaufsform entsprechen, also ihren Peak ohne exponentielles Wachstum im März haben. (Vgl. auch ARD-Extra: 13:17 min). Das entspricht wiederum folgenden, im August veröffentlichten RKI-Ergebnissen: „Seit der 8. KW 2020“, also dem 17. Februar, „sind insgesamt 13 (0,6%) SARS-CoV-2-positive Proben in 2.020 untersuchten Proben im Sentinel der AGI [Arbeitsgemeinschaft Influenza] detektiert worden. Seit der 16. KW 2020“, also dem 13. April, „gab es keine Nachweise mehr von SARS-CoV-2 im Sentinel“. (rki.influenza.de) Damit sind solche Arztpraxen gemeint, die Proben von atemwegserkrankten Menschen entnehmen, die sie an Referenzlabore senden, wo sie auf alle möglichen Viren hin untersucht werden, um die Ergebnisse dem RKI weiterzuleiten. Die dort ausgewerteten Daten dienen dazu, einen empirischen Eindruck vom aktuellen Virengeschehen in Deutschland zu bekommen. 

Zusammengefasst: Mitte/Ende März war der Peak der SARS-CoV-2-Welle, spätestens Ende April war alles vorbei. Spätestens danach war die bei manchen von SARS-CoV-2 ausgelöste Krankheit gesellschaftlich betrachtet eine unter vielen. Ab da war klar, dass das Lernen aus Fehlern – wie etwa die Vermeidung von frühzeitigem Intubieren oder der Verabreichung unerprobter Medikamente – und panikfreies Agieren einen unaufgeregten und humanmedizinischen Umgang mit einer Krankheit erlauben würde, die betreffend ihrer Symptomatik und ihrem Destruktionspotenzial so außergewöhnlich dann eben doch nicht ist, was man etwa aus den bereits vor dem Notstand veröffentlichten Studien hätte wissen können. Thomas Maul fasste es so zusammen

„Evidenzbasierte Anhaltspunkte (...) waren schon früh vorhandene empirische Studien zum Infektionsgeschehen und zu den im Zusammenhang mit Corona Gestorbenen, die bis zur ersten Märzwoche aus China, zu dem Kreuzfahrtschiff ‚Diamond Princess‘ und aus Italien vorlagen, deren Ergebnisse sich im Wesentlichen in der Folge immer wieder und überall bestätigen sollten und eigentlich Anlass zur Entwarnung gaben.

Bereits aus chinesischen Untersuchungen zur Metropole Shenzhen folgte, dass 91 Prozent der positiv Getesteten nur milde bis moderate Grippe-Symptome zeigten; mehr als die Hälfte der Infizierten der über 70 und über 80-Jährigen auf der ‚DiamondPrincess‘ entwickelte überhaupt keine Symptome. In Italien waren (nach offiziellen Daten vom 4. März17. März und 20. März) verschwindend wenige der mit Corona-Infektion Gestorbenen (laut Patientenakten) nicht vorerkrankt. 85 Prozent der Gestorbenen waren über 70 und hatten gleichzeitig mindestens zwei Grunderkrankungen – und zwar solche, die, wie die Pneumonie (ob bakterien- oder virenbedingt, ob ambulant oder im Krankenhaus erworben) selber, nach der „Gesundheitsberichterstattung des Bundes – gemeinsam getragen von RKI und Destatis“ zu den 15 häufigsten Todesursachen in Deutschland gehören.“ 

Die Rolle der Killer-Lymphozyten

Zwar können die genannten Befunde nicht restlos beweisen, dass die Maßnahmen ineffektiv sind; sie sprechen jedoch unter Zuhilfenahme eines erfahrungsgesättigten Wissens und Ockhams Rasiermesser in aller Deutlichkeit dafür, dass es sich beim SARS-CoV-2 zwar um ein neu entdecktes, doch deswegen nicht neuartiges, sondern lediglich gewandeltes und mutiertes Virus handelt, das deswegen nicht mit allem bricht, was verwandte Corona-Viren sonst „tun“ – weshalb das menschliche Immunsystem in der Regel auch gut mit ihm fertig wird. Laut der Biochemikerin Karina Reiß und und dem Facharzt für Mikrobiologie Sucharit Bhakdi beruht Immunität gegen die Corona-Viren auf „zwei Säulen: 1) Antikörper, 2) spezialisierte Zellen unseres Immunsystems, die sogenannten Helfer-Lymphozyten + Killer-Lymphozyten“. Während unser Immunsystem bei einer Erkrankung Antikörper produziert, die das Eindringen von Viren in unsere Zellen verhindern sollen, greift der „zweite Arm des Immunsystems“ durch die Aktivierung von Abwehrzellen: 

„Die Virus-befallenen Zellen werden erkannt und durch Killer-Lymphozyten abgetötet, die Virusvermehrung findet nicht statt. Diese zweite Säule der Immunität gegen Corona-Viren ist allgemein so gut wie unbekannt. Ganz wichtig dabei: Sie ist weit verbreitet und wirksam in der Bevölkerung und kommt durch die ständige Auseinandersetzung unseres Immunsystems mit alltäglichen Corona-Viren zustande.“ (Reiss/Bhakdi, S. 116) 

Eben deshalb werden die meisten Menschen bei einer Infektion nicht einmal krank beziehungsweise haben nur milde Symptome, wobei schwere Verläufe wohl meistens auf eine hohe Viruslast bzw. die Instabilität des je individuellen Immunsystems zurückzuführen sind.

Eine Coronaviren-typische Verlaufsform, Vorimmunität in der Bevölkerung und eine grippeähnliche Letalität – eine Epidemie, die ihren Namen erst aufgrund ihrer Gefährlichkeit verdienen würde –, ist nicht vorhanden. Ohne darauf zu reflektieren und im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz, setzt der Staat seine somit unverhältnismäßigen und willkürlichen Repressionen fort: Anträge von FDP bzw. AfD zur Aufhebung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurden entsprechend abgelehnt. 

Im zweiten Teil geht es um staatliche Allmachtsfantasien und blinde Naturbeherrschung.

Foto: Bundesregierung/Kugler

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Leserpost

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Heinrich Wägner / 16.10.2020

@Steffan Schultz,wer hätte es noch vor einem Jahr gedacht. Es sind die welche einen Weltkrieg, das Ende eines solchen und eine Diktatur erlebt haben. Sie müssen nicht in Geschichts Büchern lesen,  den sie haben es selbst erlebt. Und am Erleben gelernt welche Fehler sie selbst gemacht und erlebt haben. Die heutigen jüngeren Generationen werden eines Tages nackt auf der Straße stehen und sagen,  Mama was soll ich jetzt machen. Es kommt kein Strom mehr aus der Steckdose und Google kann ich auch nicht mehr fragen weil der Akku leer ist. Die Gross.- und Urgroseltern trau ich mich nicht ,weil ich auch das Lied von den Nazi-Umwelt Säue mit gesungen habe. Zwischen den Zeilen lesen habe ich nicht gelernt ,Mutti was soll ich tun. Alle Kommentare aufmerksam ,oft mehrmals gelesen, komme ich zu den Ergebniss alles gut und richtig. Allerdings,wer wäre bereit etwas zu ändern und dabei Gefahr laufen etwas von seinen marktwirtschaftlichen Errungenschaften einzubüsen.  Alle ,so auch ich wussten warum sie weggesperrt wurden . Sie wussten welches Risiko sie eingehen würden wenn sie sich mit dem “Staat” anlegen der demokratisch sein wollte,aber es nie war. Wer wäre heute in diesem Land dazu bereit . Schreiben und Sprechen sind nicht Handeln von dem man nicht weiß wie der Ausgang sein wird. Jeder Ossi Oldi wusste wie es ausging wenn man etwas sagte oder schrieb was nicht genehmigt war. Sorry an die,die jetzt sagen dein Scheiß ging am Thema vorbei . Ich muss nicht wiederholen was hier gut und richtig aufgezeigt wird. Der größte Teil der Menschen in diesem Land lesen diese Kommentare und Artikel nicht. Sie sind damit beschäftigt zu konsumieren , zu reisen und sind ebend felsenfest davon überzeugt das der Strom immer und ewig aus der Steckdose kommt.

Günter Hölzer / 16.10.2020

Sehr guter Artikel. Aber das Foto. Wahnsinn! Zwei Hanswurste (sorry, Frauwurst und Mannwurst) begrüssen sich. Das Bild steht für ALLES in Deutschland im Jahre des Herrn anno 2020 und sagt mehr als tausend Worte!

Mathias Rudek / 16.10.2020

Lieber Herr Perrefort, danke für den sehr eingängigen, informativen und ausgewogenen Beitrag. Auch der Titel die “Coronifizierte Gesellschaft” paßt.

Andreas Rühl / 16.10.2020

@ Herrn Schild. Schoenes Zitat, das ich nicht kannte oder vergessen habe. Jünger berührt damit etwas sehr einfaches und gleichwohl tiefes, eine Erkenntnis, die hilft, den absurden Konflikt zwischen naturrecht und positiven Recht, zumindest im Bereich der Grundrechte zu loesen. Eigentum an bestelltem Land entsteht nicht, weil ein Herr Staat das so will, sondern weil jemand Arbeit investiert hat, um es bestellbar zu machen. Der Staat schützt nur, auf andere Weise als der Bauer mit der Flinte in der Hand, dasselbe. Genauso ist es mit der Freiheit. Die nicht von Gott kommt, sondern der menschlichen Natur, und nur dieser, eigen ist. Sie entsteht auch nur, wenn jemand etwas will, das andere ihm verwehren wollen. Und die Frage lautet dann immer, warum wollt ihr mir verbieten, was ich will? Wer gibt euch das Recht? Dazu passt die Bezeichnung Ichling fuer jeden, der sich dem kollektiven Zwang nicht fügen will. Wir stehen vor dem Ende der bürgerlichen Kultur und es ist durchaus so, dass ich diese todeszuckungen mit einem mir selbst unheimlicher Faszination anschaue. Wie kann etwas so großes einfach zugrundegehen? Zugrunde geritten von Vollidioten? Die Antwort faellt nicht leicht. Aber sie kann etwas damit zu tun haben, dass wir keine Axt mehr haben und keine siehe, die sie mit uns erheben

M. Braun / 16.10.2020

Karsten @Dörre “Ich mache den Volksvertretern und Regierungen nicht den Vorwurf, sie täten den Wahnsinn, um der Demokratie zu schaden. Die Medien machen die Politik, nicht die Regierungen (“Bilder aus Bergamo. Bilder aus Bergamo.”, Zitat Die Echse).” Scheinheiligkeit PUR!

M. Braun / 16.10.2020

Martin @Stumpp “Das einzige was man zur Verteidigung der Bundesregierung der Landesregierung sagen könnte wäre, sie versuchen in ihrer Hilflosigkeit das beste zu machen.” Tatsächlich!?

Steffen Lindner / 16.10.2020

@Carlos Redder: „Wohin geht die Reise?“-Dahin!:  „ Rockefeller-Stiftung und Weltwirtschaftsforum machen ernst mit der Weltpassbehörde“ Siehe unter norberthaering.de

Ridley Banks / 16.10.2020

Zum Bild: Ihr ergebenster Diener meine goettliche Goettlichkeit stets zu Diensten jeglicher Art…. Wer ist der Mensch rechts auf dem Bild?

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