Felix Perrefort / 16.10.2020 / 06:20 / Foto: Bundesregierung/Kugler / 113 / Seite ausdrucken

Coronifizierte Gesellschaft (1): Staatliche Willkür

Mit der postmodernen Abkehr von der Vorstellung universell gültiger Wahrheit entwickelte sich das vorgeblich herrschaftskritische Konzept der Definitionsmacht, der zufolge es sozialen Akteuren über ihre privilegierte Position möglich sei, Wirklichkeit zu konstruieren bzw. zu bestimmen, was als objektiv und wahr zu gelten habe. Der Bezug auch auf begrifflich vermittelte Empirie und Fakten steht darin erst einmal unter Verdacht, in subtiler Weise der Aufrechterhaltung von Machtverhältnissen zu dienen, denen mit progressiven „Gegennarrativen“ beizukommen sei. Als hätte dieses Konzept bis dato nur auf seine herrschaftliche Umsetzung gewartet, gelang es im Jahre 2020 „mit Corona“ nicht nur der Bundesregierung, Bürgerrechte auf seit Beginn der Republik nie gesehene Weise zu suspendieren und den entsprechenden Ausnahmezustand per Definitionsmacht durchzusetzen, anstatt ihn präzise und für jedermann nachvollziehbar aus der Empirie heraus zu begründen und seine Aufrechterhaltung an objektive Kriterien zu binden. Die Mehrheit der Deutschen trägt dies unter dem inoffiziellen und zur scheinbaren Binsenweisheit geronnenen Motto „Better safe than sorry“ bis heute mit. 

Heißt es in §5 des Infektionsschutzgesetzes zwar noch prinzipiell vernünftig, dass der Bundestag „die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf[hebt], wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“, so fehlt die Verpflichtung zur Konkretisierung jener Voraussetzungen, womit staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet worden sind. Um das zu erkennen, muss man weder staatsfeindlicher Rebell noch hippieesker Impfmuffel oder hobbyvirologischer Bescheidwisser sein; es genügt die Lektüre einer am 10. Juni veröffentlichten Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die sich mit „verfassungsrechtlichen Fragestellungen“ im Kontext einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschäftigt. Wer darauf vertraut, dass notfalls der Rechtsstaat eine sich im Ausnahmezustand gemütlich einrichtende Regierung schon in die Schranken weisen werde, wird darin gewarnt: „Fraglich ist, ob der Einwand, dass die materiellen Voraussetzungen einer epidemischen Lage weggefallen sind, gerichtlich zum Erfolg führen kann“, schreiben die Staatswissenschaftler zum Schluss – und hätten obendrein noch Carl Schmitt zitieren können: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand verfügt“. Denn: „Der Beschluss des Bundestages ist (…) maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann.

Epidemie „allein durch den Beschluss“ 

Weiter heißt es: „§ 5 und § 5a IfSG knüpfen die Rechtsfolgen an das Bestehen der epidemischen Lage. In § 5 Abs.1IfSG wird festgelegt, wann eine epidemische Lage vorliegt. Die einzige darin formulierte Voraussetzung ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages. Weitere materielle Voraussetzungen bestehen nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Auch der Gesetzesbegründung sind keine konkreten Kriterien zur Definition des Begriffs zu entnehmen. Daraus folgt, dass die in § 5 und § 5a IfSG enthaltenen Rechtsfolgen allein durch den Beschluss der epidemischen Lage ausgelöst werden, solange dieser nicht nach § 5 Abs. 1 S. 2 IfSG aufgehoben wurde.“

Dass die Frage danach, ob die Corona-Welle in ihrer Gefährlichkeit nun doch nur eine Grippe-Welle war, keine tendenziell nebensächliche ist, auf die sich verbissene Hobby-Virologen kapriziert hätten, sondern im Gegenteil: geradezu das zentrale, doch nie angemessen pluralistisch und öffentlich diskutierte Politikum, an dem alles Weitere hängt, scheint auch dem wissenschaftlichen Dienst bewusst zu sein. Auch wenn diejenigen, die meinen, dass Bilder etwa aus Italien, Verweise auf Infektionszahlen in Israel oder Entwicklungen in Brasilien selbsterklärend seien und man aus ihrer laienepidemiologischen Deutung heraus den Gesundheitsnotstand in Deutschland rechtfertigen dürfe, es nicht gerne hören werden: Wäre es so unbestreitbar eindeutig, dass man es in Deutschland je mit einer Epidemie von nationaler Bedrohung zu tun hatte, mithin die Ausbreitung des neu entdeckten Corona-Virus aus sich selbst heraus signifikant destruktiver als bisherige Virus-Wellen ist, so hätte der wissenschaftliche Dienst keinen Anlass, die durch das Infektionsschutzgesetz gedeckte Entkoppelung von „materiellen Voraussetzungen“ und exekutiver Selbstermächtigung derart redundant und penetrant zu betonen: 

„Wenn der Bundestag trotz tatsächlich nicht mehr bestehender Voraussetzungen für die Annahme einer epidemischen Lage den Beschluss aufrecht hält (oder auch erstmals gefällt hätte), hat dies keine Auswirkungen auf die in § 5 und § 5a IfSG festgelegten Rechtsfolgen.“ Mehr noch: Der Deutsche Bundestag sei „frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen.“ Kurz: Das Parlament ist ermächtigt, sich begriffslos und subjektivistisch über die empirische Wirklichkeit hinwegzusetzen und entsprechend willkürlich und autoritär in die soziale und private hineinzugreifen, was unter anderem zu Suiziden, Depressionen, privaten finanziellen Krisen und vereinsamtem Sterben geführt hat. Bis heute wird dies von erschreckend vielen, eigentlich vernünftigen Menschen äquidistant und empathielos mitgetragen oder gar proaktiv verteidigt, derweil nicht nur die anhaltende Unbestimmtheit der Maßnahmen-Rechtfertigung, sondern auch die Kollateralschäden nach juristischer sowie gesellschaftlicher Aufarbeitung verlangen. 

So nimmt es dann kaum wunder, dass es laut der bayerischen Gesundheitsbehörde keinerlei Akten zu den Entscheidungsprozessen betreffend der Verhängung des Ausnahmezustands gibt, dessen Entscheidungsgrundlage somit retrospektiv nicht nachvollziehbar ist. Die bayerische Regierung (und nicht nur diese) glaubt offenbar, Freiheitsrechte einschränken zu dürfen, ohne dies explizit und evidenzbasiert rechtfertigen zu müssen, ja dass es hinreichend sei, stattdessen unbestimmt auf Lageberichte und Einschätzungen des Robert Koch-In­­­stituts sowie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu verweisen (s. hier und ausführlicher hier).

Ebenso wenig verblüfft vor diesem Hintergrund die wechselnde und damit willkürliche Argumentation seitens der Regierung, welche Kriterien nun gerade maßgebend zur Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands seien. Die Regierung agierte und agiert kopflos und hält nun rechthaberisch am Notstand fest, weil jede Rückkehr zur Normalität das gesamte bisherige Handeln in Zweifel ziehen würde, ohne sich etwa davon irritieren zu lassen, dass in Schweden, wo ausschließlich evidenzbasiert – wenngleich regierungsamtlich eingestandenermaßen nicht fehlerfrei – gehandelt wurde, die dort bürgerrechtlich nie völlig suspendierte alte Normalität wieder gelebte Wirklichkeit ist. Auf heise.de berichtet ein schwedischer Arzt: „Die U-Bahn, mit der ich zur Arbeit fahre, ist dicht besetzt mit Leuten. Vielleicht einer von hundert trägt eine Gesichtsmaske. Das normale Leben ist weitgehend nach Stockholm zurückgekehrt. Auf den Titelseiten der Boulevardzeitungen findet sich keine einzige Meldung zu Covid. Am Tag, an dem ich dies hier schreibe (19. September), sind die großen Themen Arthritis und die Renten. Offensichtlich sind in Schweden Athritis und Renten aufregender als Covid-19. Trotz der entspannten Haltung fällt die Zahl der Todesfälle weiter.“ 

Epidemie empirisch nicht wahrnehmbar 

Wer sich seit März als „Gesellschaftskritiker“ über Corona zu Wort melden wollte, musste sich als Laie kundig machen, ergo „Hobby-Virologe“ werden, um sich von der Ohnmacht gegenüber einer volksgemeinschaftlichen Mischung aus Angst, Realitätsverlust und Autoritarismus wenigstens nicht dumm machen zu lassen; der musste also die medial präsentierten Fakten einzuordnen lernen, indem er sich auch außerhalb regierungsamtlich akzeptierter Quellen informierte, um in einer den Kern bürgerlichen Zusammenlebens betreffenden Frage urteilsfähig zu werden. 

Setzt man etwa die absolute Anzahl positiver Testergebnisse zur Gesamtanzahl der Tests ins Verhältnis, erhält man eine Kurve, die zeigt, dass es ein exponentielles Wachstum in Deutschland nie gegeben hat (s. Folie 12 hier). Vergleicht man sie noch mit dieser Kurve, in der man „das bekannte typische Auftreten von Corona-Viren im Monatsverlauf am Beispiel einer finnischen Studie“ (vgl. Reiss/Bhakdi, S. 68) sieht, so erkennt man, dass sie einander in der Verlaufsform entsprechen, also ihren Peak ohne exponentielles Wachstum im März haben. (Vgl. auch ARD-Extra: 13:17 min). Das entspricht wiederum folgenden, im August veröffentlichten RKI-Ergebnissen: „Seit der 8. KW 2020“, also dem 17. Februar, „sind insgesamt 13 (0,6%) SARS-CoV-2-positive Proben in 2.020 untersuchten Proben im Sentinel der AGI [Arbeitsgemeinschaft Influenza] detektiert worden. Seit der 16. KW 2020“, also dem 13. April, „gab es keine Nachweise mehr von SARS-CoV-2 im Sentinel“. (rki.influenza.de) Damit sind solche Arztpraxen gemeint, die Proben von atemwegserkrankten Menschen entnehmen, die sie an Referenzlabore senden, wo sie auf alle möglichen Viren hin untersucht werden, um die Ergebnisse dem RKI weiterzuleiten. Die dort ausgewerteten Daten dienen dazu, einen empirischen Eindruck vom aktuellen Virengeschehen in Deutschland zu bekommen. 

Zusammengefasst: Mitte/Ende März war der Peak der SARS-CoV-2-Welle, spätestens Ende April war alles vorbei. Spätestens danach war die bei manchen von SARS-CoV-2 ausgelöste Krankheit gesellschaftlich betrachtet eine unter vielen. Ab da war klar, dass das Lernen aus Fehlern – wie etwa die Vermeidung von frühzeitigem Intubieren oder der Verabreichung unerprobter Medikamente – und panikfreies Agieren einen unaufgeregten und humanmedizinischen Umgang mit einer Krankheit erlauben würde, die betreffend ihrer Symptomatik und ihrem Destruktionspotenzial so außergewöhnlich dann eben doch nicht ist, was man etwa aus den bereits vor dem Notstand veröffentlichten Studien hätte wissen können. Thomas Maul fasste es so zusammen

„Evidenzbasierte Anhaltspunkte (...) waren schon früh vorhandene empirische Studien zum Infektionsgeschehen und zu den im Zusammenhang mit Corona Gestorbenen, die bis zur ersten Märzwoche aus China, zu dem Kreuzfahrtschiff ‚Diamond Princess‘ und aus Italien vorlagen, deren Ergebnisse sich im Wesentlichen in der Folge immer wieder und überall bestätigen sollten und eigentlich Anlass zur Entwarnung gaben.

Bereits aus chinesischen Untersuchungen zur Metropole Shenzhen folgte, dass 91 Prozent der positiv Getesteten nur milde bis moderate Grippe-Symptome zeigten; mehr als die Hälfte der Infizierten der über 70 und über 80-Jährigen auf der ‚DiamondPrincess‘ entwickelte überhaupt keine Symptome. In Italien waren (nach offiziellen Daten vom 4. März17. März und 20. März) verschwindend wenige der mit Corona-Infektion Gestorbenen (laut Patientenakten) nicht vorerkrankt. 85 Prozent der Gestorbenen waren über 70 und hatten gleichzeitig mindestens zwei Grunderkrankungen – und zwar solche, die, wie die Pneumonie (ob bakterien- oder virenbedingt, ob ambulant oder im Krankenhaus erworben) selber, nach der „Gesundheitsberichterstattung des Bundes – gemeinsam getragen von RKI und Destatis“ zu den 15 häufigsten Todesursachen in Deutschland gehören.“ 

Die Rolle der Killer-Lymphozyten

Zwar können die genannten Befunde nicht restlos beweisen, dass die Maßnahmen ineffektiv sind; sie sprechen jedoch unter Zuhilfenahme eines erfahrungsgesättigten Wissens und Ockhams Rasiermesser in aller Deutlichkeit dafür, dass es sich beim SARS-CoV-2 zwar um ein neu entdecktes, doch deswegen nicht neuartiges, sondern lediglich gewandeltes und mutiertes Virus handelt, das deswegen nicht mit allem bricht, was verwandte Corona-Viren sonst „tun“ – weshalb das menschliche Immunsystem in der Regel auch gut mit ihm fertig wird. Laut der Biochemikerin Karina Reiß und und dem Facharzt für Mikrobiologie Sucharit Bhakdi beruht Immunität gegen die Corona-Viren auf „zwei Säulen: 1) Antikörper, 2) spezialisierte Zellen unseres Immunsystems, die sogenannten Helfer-Lymphozyten + Killer-Lymphozyten“. Während unser Immunsystem bei einer Erkrankung Antikörper produziert, die das Eindringen von Viren in unsere Zellen verhindern sollen, greift der „zweite Arm des Immunsystems“ durch die Aktivierung von Abwehrzellen: 

„Die Virus-befallenen Zellen werden erkannt und durch Killer-Lymphozyten abgetötet, die Virusvermehrung findet nicht statt. Diese zweite Säule der Immunität gegen Corona-Viren ist allgemein so gut wie unbekannt. Ganz wichtig dabei: Sie ist weit verbreitet und wirksam in der Bevölkerung und kommt durch die ständige Auseinandersetzung unseres Immunsystems mit alltäglichen Corona-Viren zustande.“ (Reiss/Bhakdi, S. 116) 

Eben deshalb werden die meisten Menschen bei einer Infektion nicht einmal krank beziehungsweise haben nur milde Symptome, wobei schwere Verläufe wohl meistens auf eine hohe Viruslast bzw. die Instabilität des je individuellen Immunsystems zurückzuführen sind.

Eine Coronaviren-typische Verlaufsform, Vorimmunität in der Bevölkerung und eine grippeähnliche Letalität – eine Epidemie, die ihren Namen erst aufgrund ihrer Gefährlichkeit verdienen würde –, ist nicht vorhanden. Ohne darauf zu reflektieren und im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz, setzt der Staat seine somit unverhältnismäßigen und willkürlichen Repressionen fort: Anträge von FDP bzw. AfD zur Aufhebung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurden entsprechend abgelehnt. 

Im zweiten Teil geht es um staatliche Allmachtsfantasien und blinde Naturbeherrschung.

Foto: Bundesregierung/Kugler

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Klaus U. Mayerhanns / 16.10.2020

Ganz einfache Frage: >>> zu welchem genauen Zweck veranstaltet unser Staat das aktuelle Corona-Theater? Was genau soll durch die weitgehende Gesellschaftszerstörung erreicht und gerettet werden? Tote? Welche und wieviele? Noch immer ergibt sich augenscheinlich aus keiner der seit Jahresanfang gewonnenen Erfahrungen, daß die Covid 19-Erkrankung in irgend einer Form gefährlicher oder schädlicher sein könnte, als die übliche Frühjahrs- und Herbst-Influenza, bei der man über 25.000 Tote in 2017/18 bekanntlich noch nicht einmal für besonders erwähnenswert hielt. Das aktuelle Theater wird nicht mehr aufhören - weil: Wenn man die jetzigen massiven Grundrechtseinschränkungen bereits für die relativ wenigen an/mit Corona-Verstorbenen (per heute 9.739 an und mit Corona Verstorbene) eintrainiert und eingeübt hat, wie wollte man dann zukünftig rechtfertigen, die regelmäßigen Influenza-Toten seit 2014 im Umfang von jeweils mehr als 20.000 pro Jahr ohne Corona-identische Gegenmaßnahmen weiterhin unbeachtet zu lassen.

Claudius Pappe / 16.10.2020

Ich noch einmal . An die Redaktion: wer ist der Typ rechts auf dem Foto ?

Stefan Riedel / 16.10.2020

...“Weiter heißt es: „§ 5 und § 5a IfSG knüpfen die Rechtsfolgen an das Bestehen der epidemischen Lage. In § 5 Abs.1IfSG wird festgelegt, wann eine epidemische Lage vorliegt. Die einzige darin formulierte Voraussetzung ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages. Weitere materielle Voraussetzungen bestehen nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Auch der Gesetzesbegründung sind keine konkreten Kriterien zur Definition des Begriffs zu entnehmen. Daraus folgt, dass die in § 5 und § 5a IfSG enthaltenen Rechtsfolgen allein durch den Beschluss der epidemischen Lage ausgelöst werden, solange dieser nicht nach § 5 Abs. 1 S. 2 IfSG aufgehoben wurde.“... ... Herzlichen Glückwunsch deutsche Bürokratie! § Mein Gesunder Menschenverstand gebietet mir : § 0.00 bis § 0.000. Merkel ist Müll (M,M). Irgendwann frage ich mich: Ich bin im Zustand der Notwehr gegen diesen Merkelsystem.

Dr. Roland Mock / 16.10.2020

Ich fände, es wäre jetzt Zeit für den nächsten Schritt: Das unter seinen Masken bibbernde Volk ist jetzt propagandistisch sturmreif geschossen für ein „Ermächtigungsgesetz“ à la 1933. Danach kann man ohne Zeck und Meck die einzig noch existierende Oppositionspartei AfD und den jämmerlichen Wurmfortsatz der Hosensch….partei FDP umgehen und endgültig machen was man will. Wäre doch ehrlicher als das ewige anstrengende Rumgetue des Vereinigten Linksblocks als sei man noch in einer Demokratie zuhause.

Martin Landvoigt / 16.10.2020

Auch wenn das Thema etwas abgedroschen ist ... es ist zwar schon alles gesagt, aber nicht von jedem ... so ist dieser Artikel wahrlich zu loben. Denn wenn auf der Gegenseite, nämlich der Feinde der Vernunft, ad nauseam die Gefährlichkeit von Covid-19 gebetsmühlenhaft wiederholt wird, so trägt dies offensichtlich Früchte: Vermutlich findet tatsächlich eine deutliche Mehrheit die Maßnahmen für angemessen oder zu gering. Der Zorn darüber, entgegen alle Vernunft gegängelt zu werden und mehr oder minder starke Einschränkungen seiner Freiheitsrechte und Lebensgrundlagen hinnehmen zu müssen, mag noch so sehr steigen. Letztlich kann ich nur meine Ohnmacht gegen staatliche Willkür feststellen.

Hans-Peter Dollhopf / 16.10.2020

B. Oelsnitz korrigiert S.Niemeyer, der glaubt: “Die Judikative scheut Initiative” mit der Sachlage: “Die Judikative wird im Streitfalle tätig.” Komische Koinzidenz, ich überlegte mir heute, dass es für die Justiz so etwas Verpflichtendes wie Offizialdelikte geben müsste, sodass sie von sich aus verpflichtet wäre, Rechstverstöße von staatszerstzendem Ausmaß eigeninitiativ aufzugreifen! Das Thema muss wohl in der Luft liegen. Ein entscheidenter Korrekturmechanismus scheint aktuell entweder ausgefallen zu sein oder war nie vorhanden.

K.Bucher / 16.10.2020

Frances Johnson / 16.10.2020 Der Gruß heißt übrigens Sampeah und ist aus Kambodscha. Polt Pot dürfte ihn auch schon verwendet haben. Einschränkend muss gesagt werden, dass er ähnlich auch in Thailand und Indien vorkommt. Der andere hält sich sein Herz. Wer ist das?+++in der tat Mrs.Johnson da haben Sie recht aber vielleicht macht ja im Moment die Geballte Kommunisten alias ANTIVA Grußes Faust und das Islamische devote nieder knien alias sich in den staub werfen um am allerwertesten von seinem Vor Beter zu schnuppern auch nicht gerade den schönen schlanken Fuß um am Politischem Welt Parkett zu Punkten ...Nun ja Wer weiß das schon so genau ?

K.Bucher / 16.10.2020

Uta Buhr / 16.10.2020 Immer wenn in den Desinformationssendungen - auch Nachrichten genannt +++Nichts für ungut Frau Buhr aber diesem Problem habe ich schon seit Jahren einen Endgültigen Riegel vorgeschoben und zwar mit der STRIKTEN Weigerung ÖR Programme und auch ÖR Rundfunk auch nur ansatzweise mit der Linken -(verzeihung) A Backe auch nur EINE SEKUNDE in meiner wertvollen Lebenszeit anzuschauen<a

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