Felix Perrefort / 16.10.2020 / 06:20 / Foto: Bundesregierung/Kugler / 113 / Seite ausdrucken

Coronifizierte Gesellschaft (1): Staatliche Willkür

Mit der postmodernen Abkehr von der Vorstellung universell gültiger Wahrheit entwickelte sich das vorgeblich herrschaftskritische Konzept der Definitionsmacht, der zufolge es sozialen Akteuren über ihre privilegierte Position möglich sei, Wirklichkeit zu konstruieren bzw. zu bestimmen, was als objektiv und wahr zu gelten habe. Der Bezug auch auf begrifflich vermittelte Empirie und Fakten steht darin erst einmal unter Verdacht, in subtiler Weise der Aufrechterhaltung von Machtverhältnissen zu dienen, denen mit progressiven „Gegennarrativen“ beizukommen sei. Als hätte dieses Konzept bis dato nur auf seine herrschaftliche Umsetzung gewartet, gelang es im Jahre 2020 „mit Corona“ nicht nur der Bundesregierung, Bürgerrechte auf seit Beginn der Republik nie gesehene Weise zu suspendieren und den entsprechenden Ausnahmezustand per Definitionsmacht durchzusetzen, anstatt ihn präzise und für jedermann nachvollziehbar aus der Empirie heraus zu begründen und seine Aufrechterhaltung an objektive Kriterien zu binden. Die Mehrheit der Deutschen trägt dies unter dem inoffiziellen und zur scheinbaren Binsenweisheit geronnenen Motto „Better safe than sorry“ bis heute mit. 

Heißt es in §5 des Infektionsschutzgesetzes zwar noch prinzipiell vernünftig, dass der Bundestag „die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf[hebt], wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“, so fehlt die Verpflichtung zur Konkretisierung jener Voraussetzungen, womit staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet worden sind. Um das zu erkennen, muss man weder staatsfeindlicher Rebell noch hippieesker Impfmuffel oder hobbyvirologischer Bescheidwisser sein; es genügt die Lektüre einer am 10. Juni veröffentlichten Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die sich mit „verfassungsrechtlichen Fragestellungen“ im Kontext einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschäftigt. Wer darauf vertraut, dass notfalls der Rechtsstaat eine sich im Ausnahmezustand gemütlich einrichtende Regierung schon in die Schranken weisen werde, wird darin gewarnt: „Fraglich ist, ob der Einwand, dass die materiellen Voraussetzungen einer epidemischen Lage weggefallen sind, gerichtlich zum Erfolg führen kann“, schreiben die Staatswissenschaftler zum Schluss – und hätten obendrein noch Carl Schmitt zitieren können: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand verfügt“. Denn: „Der Beschluss des Bundestages ist (…) maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann.

Epidemie „allein durch den Beschluss“ 

Weiter heißt es: „§ 5 und § 5a IfSG knüpfen die Rechtsfolgen an das Bestehen der epidemischen Lage. In § 5 Abs.1IfSG wird festgelegt, wann eine epidemische Lage vorliegt. Die einzige darin formulierte Voraussetzung ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages. Weitere materielle Voraussetzungen bestehen nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Auch der Gesetzesbegründung sind keine konkreten Kriterien zur Definition des Begriffs zu entnehmen. Daraus folgt, dass die in § 5 und § 5a IfSG enthaltenen Rechtsfolgen allein durch den Beschluss der epidemischen Lage ausgelöst werden, solange dieser nicht nach § 5 Abs. 1 S. 2 IfSG aufgehoben wurde.“

Dass die Frage danach, ob die Corona-Welle in ihrer Gefährlichkeit nun doch nur eine Grippe-Welle war, keine tendenziell nebensächliche ist, auf die sich verbissene Hobby-Virologen kapriziert hätten, sondern im Gegenteil: geradezu das zentrale, doch nie angemessen pluralistisch und öffentlich diskutierte Politikum, an dem alles Weitere hängt, scheint auch dem wissenschaftlichen Dienst bewusst zu sein. Auch wenn diejenigen, die meinen, dass Bilder etwa aus Italien, Verweise auf Infektionszahlen in Israel oder Entwicklungen in Brasilien selbsterklärend seien und man aus ihrer laienepidemiologischen Deutung heraus den Gesundheitsnotstand in Deutschland rechtfertigen dürfe, es nicht gerne hören werden: Wäre es so unbestreitbar eindeutig, dass man es in Deutschland je mit einer Epidemie von nationaler Bedrohung zu tun hatte, mithin die Ausbreitung des neu entdeckten Corona-Virus aus sich selbst heraus signifikant destruktiver als bisherige Virus-Wellen ist, so hätte der wissenschaftliche Dienst keinen Anlass, die durch das Infektionsschutzgesetz gedeckte Entkoppelung von „materiellen Voraussetzungen“ und exekutiver Selbstermächtigung derart redundant und penetrant zu betonen: 

„Wenn der Bundestag trotz tatsächlich nicht mehr bestehender Voraussetzungen für die Annahme einer epidemischen Lage den Beschluss aufrecht hält (oder auch erstmals gefällt hätte), hat dies keine Auswirkungen auf die in § 5 und § 5a IfSG festgelegten Rechtsfolgen.“ Mehr noch: Der Deutsche Bundestag sei „frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen.“ Kurz: Das Parlament ist ermächtigt, sich begriffslos und subjektivistisch über die empirische Wirklichkeit hinwegzusetzen und entsprechend willkürlich und autoritär in die soziale und private hineinzugreifen, was unter anderem zu Suiziden, Depressionen, privaten finanziellen Krisen und vereinsamtem Sterben geführt hat. Bis heute wird dies von erschreckend vielen, eigentlich vernünftigen Menschen äquidistant und empathielos mitgetragen oder gar proaktiv verteidigt, derweil nicht nur die anhaltende Unbestimmtheit der Maßnahmen-Rechtfertigung, sondern auch die Kollateralschäden nach juristischer sowie gesellschaftlicher Aufarbeitung verlangen. 

So nimmt es dann kaum wunder, dass es laut der bayerischen Gesundheitsbehörde keinerlei Akten zu den Entscheidungsprozessen betreffend der Verhängung des Ausnahmezustands gibt, dessen Entscheidungsgrundlage somit retrospektiv nicht nachvollziehbar ist. Die bayerische Regierung (und nicht nur diese) glaubt offenbar, Freiheitsrechte einschränken zu dürfen, ohne dies explizit und evidenzbasiert rechtfertigen zu müssen, ja dass es hinreichend sei, stattdessen unbestimmt auf Lageberichte und Einschätzungen des Robert Koch-In­­­stituts sowie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu verweisen (s. hier und ausführlicher hier).

Ebenso wenig verblüfft vor diesem Hintergrund die wechselnde und damit willkürliche Argumentation seitens der Regierung, welche Kriterien nun gerade maßgebend zur Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands seien. Die Regierung agierte und agiert kopflos und hält nun rechthaberisch am Notstand fest, weil jede Rückkehr zur Normalität das gesamte bisherige Handeln in Zweifel ziehen würde, ohne sich etwa davon irritieren zu lassen, dass in Schweden, wo ausschließlich evidenzbasiert – wenngleich regierungsamtlich eingestandenermaßen nicht fehlerfrei – gehandelt wurde, die dort bürgerrechtlich nie völlig suspendierte alte Normalität wieder gelebte Wirklichkeit ist. Auf heise.de berichtet ein schwedischer Arzt: „Die U-Bahn, mit der ich zur Arbeit fahre, ist dicht besetzt mit Leuten. Vielleicht einer von hundert trägt eine Gesichtsmaske. Das normale Leben ist weitgehend nach Stockholm zurückgekehrt. Auf den Titelseiten der Boulevardzeitungen findet sich keine einzige Meldung zu Covid. Am Tag, an dem ich dies hier schreibe (19. September), sind die großen Themen Arthritis und die Renten. Offensichtlich sind in Schweden Athritis und Renten aufregender als Covid-19. Trotz der entspannten Haltung fällt die Zahl der Todesfälle weiter.“ 

Epidemie empirisch nicht wahrnehmbar 

Wer sich seit März als „Gesellschaftskritiker“ über Corona zu Wort melden wollte, musste sich als Laie kundig machen, ergo „Hobby-Virologe“ werden, um sich von der Ohnmacht gegenüber einer volksgemeinschaftlichen Mischung aus Angst, Realitätsverlust und Autoritarismus wenigstens nicht dumm machen zu lassen; der musste also die medial präsentierten Fakten einzuordnen lernen, indem er sich auch außerhalb regierungsamtlich akzeptierter Quellen informierte, um in einer den Kern bürgerlichen Zusammenlebens betreffenden Frage urteilsfähig zu werden. 

Setzt man etwa die absolute Anzahl positiver Testergebnisse zur Gesamtanzahl der Tests ins Verhältnis, erhält man eine Kurve, die zeigt, dass es ein exponentielles Wachstum in Deutschland nie gegeben hat (s. Folie 12 hier). Vergleicht man sie noch mit dieser Kurve, in der man „das bekannte typische Auftreten von Corona-Viren im Monatsverlauf am Beispiel einer finnischen Studie“ (vgl. Reiss/Bhakdi, S. 68) sieht, so erkennt man, dass sie einander in der Verlaufsform entsprechen, also ihren Peak ohne exponentielles Wachstum im März haben. (Vgl. auch ARD-Extra: 13:17 min). Das entspricht wiederum folgenden, im August veröffentlichten RKI-Ergebnissen: „Seit der 8. KW 2020“, also dem 17. Februar, „sind insgesamt 13 (0,6%) SARS-CoV-2-positive Proben in 2.020 untersuchten Proben im Sentinel der AGI [Arbeitsgemeinschaft Influenza] detektiert worden. Seit der 16. KW 2020“, also dem 13. April, „gab es keine Nachweise mehr von SARS-CoV-2 im Sentinel“. (rki.influenza.de) Damit sind solche Arztpraxen gemeint, die Proben von atemwegserkrankten Menschen entnehmen, die sie an Referenzlabore senden, wo sie auf alle möglichen Viren hin untersucht werden, um die Ergebnisse dem RKI weiterzuleiten. Die dort ausgewerteten Daten dienen dazu, einen empirischen Eindruck vom aktuellen Virengeschehen in Deutschland zu bekommen. 

Zusammengefasst: Mitte/Ende März war der Peak der SARS-CoV-2-Welle, spätestens Ende April war alles vorbei. Spätestens danach war die bei manchen von SARS-CoV-2 ausgelöste Krankheit gesellschaftlich betrachtet eine unter vielen. Ab da war klar, dass das Lernen aus Fehlern – wie etwa die Vermeidung von frühzeitigem Intubieren oder der Verabreichung unerprobter Medikamente – und panikfreies Agieren einen unaufgeregten und humanmedizinischen Umgang mit einer Krankheit erlauben würde, die betreffend ihrer Symptomatik und ihrem Destruktionspotenzial so außergewöhnlich dann eben doch nicht ist, was man etwa aus den bereits vor dem Notstand veröffentlichten Studien hätte wissen können. Thomas Maul fasste es so zusammen

„Evidenzbasierte Anhaltspunkte (...) waren schon früh vorhandene empirische Studien zum Infektionsgeschehen und zu den im Zusammenhang mit Corona Gestorbenen, die bis zur ersten Märzwoche aus China, zu dem Kreuzfahrtschiff ‚Diamond Princess‘ und aus Italien vorlagen, deren Ergebnisse sich im Wesentlichen in der Folge immer wieder und überall bestätigen sollten und eigentlich Anlass zur Entwarnung gaben.

Bereits aus chinesischen Untersuchungen zur Metropole Shenzhen folgte, dass 91 Prozent der positiv Getesteten nur milde bis moderate Grippe-Symptome zeigten; mehr als die Hälfte der Infizierten der über 70 und über 80-Jährigen auf der ‚DiamondPrincess‘ entwickelte überhaupt keine Symptome. In Italien waren (nach offiziellen Daten vom 4. März17. März und 20. März) verschwindend wenige der mit Corona-Infektion Gestorbenen (laut Patientenakten) nicht vorerkrankt. 85 Prozent der Gestorbenen waren über 70 und hatten gleichzeitig mindestens zwei Grunderkrankungen – und zwar solche, die, wie die Pneumonie (ob bakterien- oder virenbedingt, ob ambulant oder im Krankenhaus erworben) selber, nach der „Gesundheitsberichterstattung des Bundes – gemeinsam getragen von RKI und Destatis“ zu den 15 häufigsten Todesursachen in Deutschland gehören.“ 

Die Rolle der Killer-Lymphozyten

Zwar können die genannten Befunde nicht restlos beweisen, dass die Maßnahmen ineffektiv sind; sie sprechen jedoch unter Zuhilfenahme eines erfahrungsgesättigten Wissens und Ockhams Rasiermesser in aller Deutlichkeit dafür, dass es sich beim SARS-CoV-2 zwar um ein neu entdecktes, doch deswegen nicht neuartiges, sondern lediglich gewandeltes und mutiertes Virus handelt, das deswegen nicht mit allem bricht, was verwandte Corona-Viren sonst „tun“ – weshalb das menschliche Immunsystem in der Regel auch gut mit ihm fertig wird. Laut der Biochemikerin Karina Reiß und und dem Facharzt für Mikrobiologie Sucharit Bhakdi beruht Immunität gegen die Corona-Viren auf „zwei Säulen: 1) Antikörper, 2) spezialisierte Zellen unseres Immunsystems, die sogenannten Helfer-Lymphozyten + Killer-Lymphozyten“. Während unser Immunsystem bei einer Erkrankung Antikörper produziert, die das Eindringen von Viren in unsere Zellen verhindern sollen, greift der „zweite Arm des Immunsystems“ durch die Aktivierung von Abwehrzellen: 

„Die Virus-befallenen Zellen werden erkannt und durch Killer-Lymphozyten abgetötet, die Virusvermehrung findet nicht statt. Diese zweite Säule der Immunität gegen Corona-Viren ist allgemein so gut wie unbekannt. Ganz wichtig dabei: Sie ist weit verbreitet und wirksam in der Bevölkerung und kommt durch die ständige Auseinandersetzung unseres Immunsystems mit alltäglichen Corona-Viren zustande.“ (Reiss/Bhakdi, S. 116) 

Eben deshalb werden die meisten Menschen bei einer Infektion nicht einmal krank beziehungsweise haben nur milde Symptome, wobei schwere Verläufe wohl meistens auf eine hohe Viruslast bzw. die Instabilität des je individuellen Immunsystems zurückzuführen sind.

Eine Coronaviren-typische Verlaufsform, Vorimmunität in der Bevölkerung und eine grippeähnliche Letalität – eine Epidemie, die ihren Namen erst aufgrund ihrer Gefährlichkeit verdienen würde –, ist nicht vorhanden. Ohne darauf zu reflektieren und im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz, setzt der Staat seine somit unverhältnismäßigen und willkürlichen Repressionen fort: Anträge von FDP bzw. AfD zur Aufhebung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurden entsprechend abgelehnt. 

Im zweiten Teil geht es um staatliche Allmachtsfantasien und blinde Naturbeherrschung.

Foto: Bundesregierung/Kugler

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herbert binder / 17.10.2020

Auch wenn ich nur blutiger Laie bin, lieber Herr Perrefort, aber so viel habe ich doch begriffen, begreifen müssen, um Corona geht es schon lange nicht mehr, nicht wirklich - aber wem sage ich das. Wer so ein Pfund, einen solchen Trumph in Händen hält, geradezu ein Windfall-Produkt, der wäre doch als “Politiker” mit dem Klammerbeutel gepudert, und dem Vorwurf ausgesetzt, seinen “Beruf” verfehlt zu haben. Zynischer kann ich das leider nicht ausdrücken. Hitchcock kannte das Virus noch nicht, dann hätte er seinen McGuffin wahrscheinlich damit erklärt. So aber hat er bekanntermaßen auf eine Anekdote zurückgegriffen, in der erklärt wird, daß man mit diesem Mac im schottischen Hochland Löwen fangen kann. Im schottischen Hochland. Dieser Plausibilität werden wir ausgesetzt. Wir werden ausgesetzt.

Rolf Kalb / 16.10.2020

Der FDP hier Lorbeeren am Ende des Artikels zuzuteilen, ist mehr als schmeichelhaft. Die Partei schwimmt doch im Fahrwasser des polit-medialen Kartells. Sie arbeitet nicht mit der AfD zusammen, um Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Lieber verfolgt sie die Linie des linken Mainstreams und grenzt die einzig vernünftige Partei Deutschlands aus. Das ist kindisch, inakzeptabel und sogar gefährlich. Die FDP kann mir spätestens seit der Kemmerich Tragödie für immer gestohlen bleiben.

Jürgen Müller / 16.10.2020

Bei dem trefflichen, den Artikeln einleitenden Foto fielen mir wiederum Sätze aus Ernst Niekischs “Reich der niederen Dämonen” ein: “Der Film hat es den Zeitgenossen erleichtert, sich ein ‘eigenes Bild’ von den Männern des Tages zu verschaffen. Er führt die verantwortlichen Staatslenker in den verschiedensten Situationen vor, allein und in Gruppen, in Ruhe und in Bewegung, redend und handelnd. Sie sind nicht gestellt, sondern in freier Natur erhascht; um so tiefer blickt man ihnen auf den ‘Grund der Seele’.”

J. Lambers / 16.10.2020

Tragen Sie die Werte einfach logarithmisch auf. Dann erkennen Sie exponentielles Wachstum. Die Analysen des Herrn Maul zu Pathologie und Ätiologie des Virus bzw. COVID sind schlichtweg falsch. SARS-CoV2 ist durchaus neuartig und zwar in vielen Punkten seiner immunologischen Reaktion. Diese unterscheiden sich in grundlegenden Aspekten von anderen Coronaviren. All diese Aspekte wurden dieses Jahr von vielen Wissenschaftlern unabhängig voneinander publiziert. Auch die von Bhagdi und Reis zitierten Bemerkung, dass die zelluläre Immunantwort durch ständige Auseinandersetzung mit alltäglichen Coronaviren zu einer Immunität führt, ist nicht belegt. Bislang zeigen fast alle immunologischen Daten, dass zwar unspezifisch reaktive T-Zellen gebildet werden (was überhaupt nicht verwunderlich ist), aber dass hier von einer schützenden Immunität überhaupt nicht zu reden ist.

Frances Johnson / 16.10.2020

Jacques Schuster gut: “Die Würde des Menschen schlägt den Schutz des Lebens. Im Extremfall heißt dies aber auch, höhere Sterberaten zuzulassen. ” Leser auch: Nein zu ja: 1:6,5 Dagegen schrieb Virginia Kirst, in Rom ginge es viel disziplinierter zu als in München, und ich sage: Armes Mädchen, denn sie liebt Maske im Freien. Als ich in Rom war, vor ca. 4 Wochen, war von Maske im Freien nichts zu sehen. Maske im Freien ist eine furchtbare und falsche Überreaktion auf mehr Getestete. Wie hier ein Mitkommentator in die Zukunft schaut, das gilt auch für Virginia - Gefahr eines Tages: Papa, kann ich wieder einziehen?

Volker Kleinophorst / 16.10.2020

“Ich bin nicht zufrieden”, sagte Merkel. “Die Ergebnisse sind nicht hart genug, dass wir Unheil abwenden.” (spiegel) Dachte erst Merkel redet von der islamischen Invasion. Hatte vergessen, die ist ja kein Unheil sondern ein Segen. Und wann wollte Merkel schon mal reales Unheil abwenden? Sie ist das Unheil.

G. Schilling / 16.10.2020

Staatliche Willkür die Nächste: Jeder Deutsche, der aus einem ausländischen Risikogebiet einreist (de Fakto die restliche Welt) muss per Onlineformular erklären wo er die letzten zehn Tage war und wo er gedenkt sich die nächsten zehn Tage aufzuhalten. Diese Daten gehen an das RKI und von dort zur Stas..äh, nee zum Gesundheitsamt. Dort werden dann weitere Schritte koordiniert. (Entseuchung, Gefängnis, Gulag???) Das RKI bekommt somit quasi Sonderrechte wie Polizei, Zoll oder Bundeswehr. Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass dieses Land so dermaßen in den Eimer geht.

Ridley Banks / 16.10.2020

Was mir noch auffaellt, im Bildhintergrund ist eine Treppe zu sehen ohne Bannister, stuerzt da wer moeglicherweise den anderen hinunder. Kann man ja mal spikulieren!

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