Ulrike Stockmann / 24.05.2023 / 06:05 / Foto: Alexander Heil / 135 / Seite ausdrucken

Coronapolitik-Kritiker Bhakdi freigesprochen

Gestern fand die Verhandlung gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt, die mit einem Freispruch endete. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Urteil sicher einen Gefallen getan.

Gestern fand im schleswig-holsteinischen Plön der Prozess gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt. Der Mediziner und Professor im Ruhestand für Medizinische Mikrobiologie an der Universität Mainz tat sich bekanntlich schon zu Beginn der Coronazeit als einer der schärfsten Kritiker der staatlichen Maßnahmen hervor. „Das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium prüft, dem Mediziner die Führung seines Professorentitels zu untersagen“, schrieb der Spiegel noch letzte Woche. Bhakdi hatte etwa Lockdowns und Maskenpflicht als sinnlos sowie die Impfungen als gefährlich beschrieben, unter anderem in seinem Bestseller „Corona Fehlalarm?“, den er im Juni 2020 gemeinsam mit seiner Frau, der Biochemikerin Prof. Dr. Karina Reiß, veröffentlicht hatte.

Bhakdis frühe Maßnahmen- und Impfkritik ist im Rückblick hervorragend gealtert. Wie auch auf der Achse etwa Dr. Gunter Frank regelmäßig betonte, entpuppte sich die vermeintliche „Pandemie“ als eine „mittelschwere Grippe“, während sich mittlerweile die Impfschäden häufen. Man mag die Behauptung aufstellen, dass dem einflussreichen und beliebten Kritiker nun aus politischen Gründen der Prozess gemacht wurde.

Im Zentrum der Anklage stehen zwei Videos: Das eine stammt aus dem April 2021 und thematisiert Bhakdis Verhältnis zu Israel (das volle Video wurde von YouTube gesperrt, der kritische Ausschnitt ist noch hier zu sehen): Darin äußerte Bhakdi, er habe die Israelis stets mehr bewundert als irgendein anderes Volk und bezeichnete sich als „Judenbewunderer“, da sie für ihn die größten Vertreter von Kunst und Kultur darstellten.

Angesichts der restriktiven israelischen Corona-Politik äußerte Bhakdi: „Das Volk, das geflüchtet ist aus (Deutschland), wo das Erzböse war (…) und haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist als Deutschland war (…) Das ist das schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt (…) die lebende Hölle.“

Zum Hass gegen Juden aufgestachelt? 

Bei einem weiteren Video soll es sich um eine Wahlkampfrede handeln, die Bhakdi hielt, als er bei den vergangenen Bundestagswahlen für die Partei DieBasis kandidiert hatte. Dort habe er laut t-online die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen mit einem „Endziel“ in Verbindung gebracht und von einem zweiten Holocaust gesprochen.

Beide Äußerungen Bhakdis kann man als problematisch bezeichnen und kritisieren. Holocaust-Vergleiche im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen ließen bereits viele Kritiker schlecht aussehen. Und die zugegebenermaßen rigide Impf-Politik Israels als schlimmer als das Nazi-Regime zu bezeichnen, ist selbstverständlich ein Fehltritt. Diese Äußerungen zu kriminalisieren, wirkt jedoch ebenfalls anrüchig. Laut t-online stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das Ermittlungsverfahren gegen Bhakdi zunächst ein. Doch „die Generalstaatsanwaltschaft schaltete sich ein und übernahm gleich selbst, das Amtsgericht ließ dann die Anklage zu“, heißt es laut Bericht.

Die Anklage lautete, dass die Äußerungen Bhakdis zum Hass gegen Juden aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht hätten. Außerdem sei das Schicksal von Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden. Der Spiegel schreibt gar: „Der Sachverhalt gilt angesichts der aufgezeichneten Äußerungen Bhakdis als unstrittig. Im Prozess geht es daher nach Ansicht von Juristen nur um deren rechtliche Bewertung.“

Der Fotograf Alexander Heil, Achgut-Lesern bereits bekannt als versierter Chronist der Corona-Demos, war gestern vor Ort und fotografierte Bhakdi in Begleitung seiner Frau bei der Ankunft vor dem Gericht (sie waren mit dem Fahrrad gekommen) sowie die zahlreichen versammelten Demonstranten. Es handelte sich dabei um circa 400 Bhakdi-Unterstützer, die friedlich protestierten. Einen derartigen Andrang habe es vor dem Amtsgericht noch nie gegeben. Heil nahm die Menge als jenem Publikum sehr ähnlich wahr, das er bei den Corona-Demos angetroffen hatte: die entspannt auftretende Mitte der Gesellschaft. Dass sich vordergründig ältere, bereits pensionierte Vertreter versammelt hatten, lag offenkundig daran, dass es sich um einen Vormittagstermin an einem Werktag handelte. Die 50 Polizeibeamten, die zur Sicherheit angerückt waren, erwiesen sich als überflüssig. Alle Bilder von Alexander Heil können Sie auf seinem Blog ansehen.

Heil selbst schaffte es nicht ins Gerichtsgebäude, es gelang ihm aber, eine Zuschauerin, die vorzeitig das Gerichtsgebäude verließ, für ein Telefongespräch mit der Autorin dieses Beitrags zu gewinnen. Die Dame musste wegen eines Termins den Gerichtssaal bereits gegen 11.30 Uhr verlassen, nachdem es zu einer Unterbrechung der Verhandlung gekommen war. Die Verteidigung hatte Einspruch gegen die Anklage erhoben. Meine Gesprächspartnerin gab sich als Bhakdi-Unterstützerin zu erkennen und empfand die Verhandlung als „unerträglich“.

Entgegen Absprachen sei Bhakdis Adresse bei der öffentlichen Verhandlung verlesen worden, und die Oberstaatsanwältin hatte ihn aufgefordert, die Höhe seiner monatlichen Einnahmen anzugeben. Außerdem habe diese geäußert, die beiden oben angesprochenen Videos, die Hauptgegenstand der Verhandlung waren, im Vorhinein nicht in Gänze, sondern nur auszugsweise gesehen zu haben. Die Beobachterin empfand diesen Umgang mit Beweismitteln befremdlich. Der Richter erschien ihr „zurückhaltend und überlegend“.

Laut Süddeutsche hatte der Strafrichter nach besagter Unterbrechung weiter verhandelt, aber bereits den rechtlichen Hinweis gegeben, dass nach derzeitigem Stand von einer Strafbarkeit der angeklagten Äußerungen möglicherweise nicht mehr auszugehen sei. Kurz vor 18 Uhr kam es nach dem langen Verhandlungstag schließlich zu einem Freispruch Bhakdis durch Richter Grundmann. RND berichtet:

„Der Richter sagte in seiner Begründung, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.“

Man darf auf die Rechtsmittel und auf die Reaktionen auf das Urteil jetzt sehr gespannt sein, gerade in ihm nicht wohlgesonnenen Medien. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Freispruch aber sicher einen Gefallen getan.

 

Ulrike Stockmann ist Autorin und Redakteurin bei der Achse des Guten. Ihren eigenen YouTube-Kanal finden Sie hier.

Foto: Alexander Heil

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

M. Grau / 24.05.2023

Selbst die Tagesschau berichtete auf ihrer Website davon, konnte sich aber, wie inzwischen gewohnt, das Framing nicht verkneifen. Damit überholt sie nun inzwischen selbst die Aktuelle Kamera der DDR, was Propaganda angeht.

Peter Woller / 24.05.2023

Freut mich sehr, dass Herr Bhagdi freigesprochen wurde. Wieso werden Sarah Bosetti und Jan Böhmermann nicht wegen Volksverhetzung angeklagt? Diese beiden haben tatsächlich ätzende Säure unters Volk gebracht.

Robert Bond / 24.05.2023

Einspruch. Vergleiche zwischen Israel und dem Dritten Reich sind vollkommen inakzeptabel. Man kann sich allenfalls darüber alterieren, dass so etwas nur dann geahndet wird, wenn es von rechts kommt, während linke “Israelkritik” dieses Stils ohne Konsequenzen bleibt. Also nein, kein Verständnis und keine Sympathie für Bhakdi.

Jürgen Fischer / 24.05.2023

Bleibt abzuwarten, was nach den „Rechtsmitteln“ herauskommt. Die Vertreterin der Anklage, OStAin Silke Füssinger, ist schließlich Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein, das lässt nichts Gutes erwarten. Die wird sich da festbeißen (müssen; S-H-Ministerpräsident Günther ist bekanntlich einer der eifrigsten Merkel-Speichellecker), außerdem steht zu befürchten, dass bei Richter Grundmann gelegentlich ein paar Hausdurchsucher auftauchen.

M.Wagner / 24.05.2023

Ein kleiner Lichtblick für die Demokratie in diesem Land.

S.Seidl / 24.05.2023

Werte Autorin! Ich wüsste nicht, dass Bhakdi die israelische Regierung “schlimmer als die Nazis” bezeichnet hätte! Er sagte lediglich, dass sie “das Böse gelernt haben, das Böse vor dem sie aus Nazi Deutschland geflüchtet sind”. Hier unterstellt er der israelischen Regierung (und nicht dem Volk!) nichts weiter als eine totalitäre Handlungsweise. Und das zu Recht!

Johannes Schuster / 24.05.2023

Vom dem leidigen Versuch der Deutschen Nordkorea zu kopieren abgesehen: Wenn man doch um den Bullenhuser Damm weiß, also so, wie ein Gideon Hausner oder ein Moshe Landau und beweisbar am eigenen Leib der Identität, - weiß, was es heißt -irgendwelche- Substanzen an Menschen auszuprobieren, ohne jegliche Ahnung vom Ausgang der Sache, dann bedarf es tatsächlich der Erklärung, warum man genau diese Handlung imitierte, ohne jegliche Idee von den Folgen der Sache. Das Judentum liefert von Arendt bis Fromm die Antwort selber: Wer kollektiv ein Trauma erlebt, der will es - unbewußt wieder erleben, nur dieses mal mit einer anderen Anordnung: Der Macht über den Vorgang: Wenn man sich selber ritzt und schädigt, dann weil man die Macht über den Vorgang erlangen will, - wenn schon sich zu schaden, es dann wenigstens aus der eigenen Hoheit über die Sache zu tun. Was mit der Corona - Politik spezifisch in Israel passierte war ein nicht minder kollektiver Vorgang von Bewältigung tief vergrabener Traumagröße. Bhakdi hat hier Unrecht und zwar psychologisch kolossal: Es hat nicht mit dem Bösen und dem Erlernen des Bösen zu tun, es geht darum das Böse nachzuvollziehen um sich mit einem Trauma zu befrieden. Die Wiederholung einer Handlung als Schlüssel der Macht über sie. Das im Diskurs höher stehende Opfer ist aber immer Opfer, solange es im Diskurs in dieser Exposition gehalten wird. Aus der Opferrolle zu finden heißt sich nicht mehr zu exponieren und in einer Handlung zu egalisieren. Aber auch hier liegt Bhakdi falsch: Es geht um zwei Dinge: Auflösung von Ohnmacht und Überwindung einer bleiernen Rolle. Das hat alles mit dem Bösen nichts zu tun, denn das Böse ist banal, das, was als in willkürlichen Größen nur böse erscheint und leichter zu beschreiben ist, ist in Wahrheit eine in den Gefühlen an sich gescheiterte Intelligenz. Hausners sichtbare Fassungslosigkeit über Eichmanns Normalität, spricht Bände über dasjenige, was sich immer mehr entzieht, je mehr man sich der Sache nähert.

Paul Salvian / 24.05.2023

Die zitierten Aussagen über die Lernfähigkeit der Juden sind zwar wohl kaum strafbar, aber in der Tat bodenlos. Das Schlimme daran ist, dass Herr Bhakdi in seinem guten Kampf gegen den Corona-Wahnsinn den Maßnahmen-Profiteuren damit eine offene Flanke geboten hat, in die sie natürlich sofort hineingestoßen haben. Es würde mich übrigens interessieren zu erfahren, ob er irgendwie auf die Kritik an seinen Äußerungen reagiert hat. Seine ganze Persönlichkeit lässt es mir kaum vorstellbar erscheinen, dass er antisemitisch denkt.

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Ulrike Stockmann / 10.04.2024 / 10:00 / 38

Das schottische „Hassmonster“ und Knast für britischen Humor

In Schottland trat ein Gesetz in Kraft, bei dem sich selbst hartgesottene Kulturkämpfer die Augen reiben. Demnach könnten alle Witze, die den Namen auch verdienen,…/ mehr

Ulrike Stockmann / 21.03.2024 / 06:15 / 68

Abschied von der Gruberin

Monika Gruber beendete vorläufig ihre Bühnenkarriere, weil sie den Diskurs in Deutschland für „vergiftet“ hält. In der Coronazeit gehörte sie zu den ganz wenigen kritischen…/ mehr

Ulrike Stockmann / 15.03.2024 / 12:00 / 121

Radikales Klima beim Ethikrat

Unter der Führung von Alena Buyx empfiehlt der Ethikrat eine Umverteilung für den „Klimaschutz“. Drei Mitglieder distanzieren sich von den radikalen Vorschlägen. Auf der Pressekonferenz…/ mehr

Ulrike Stockmann / 08.03.2024 / 06:00 / 70

Der rosa Elefant am Frauentag

Am Frauentag wird medial die strukturelle Benachteiligung der Frau betont. Frauenfeindliche Zuwanderung darf hingegen nicht thematisiert werden. Die Berichterstattung im Vorfeld des heutigen Frauentages ist…/ mehr

Ulrike Stockmann / 10.02.2024 / 10:00 / 96

Aufstand der Gratismutigen

Wenn die Politik Wellness-Veranstaltungen als Widerstand vermarktet, muss man sich nicht wundern, wenn Unternehmen und Medien das Gleiche versuchen. Mit teils bizarrem Ergebnis. Aktuell tummeln…/ mehr

Ulrike Stockmann / 20.01.2024 / 10:00 / 11

Kleinkrieg um Gender-Regeln im Südwesten?

Derzeit können Bürgerinitiativen gegen die Gendersprache Erfolge verbuchen, auch im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg. Das CDU-geführte Innenministerium bremst dort eine solche Initiative eines CDU-Mitglieds aus, welche…/ mehr

Ulrike Stockmann / 16.01.2024 / 11:30 / 22

Presserat missbilligt Migrationslügen

Ein ungewöhnlich anmutender Vorgang wurde am Montag von der Süddeutschen Zeitung in eigener Sache veröffentlicht. Der Presserat sieht bei zwei Artikeln des Blattes, die die…/ mehr

Ulrike Stockmann / 05.01.2024 / 15:30 / 75

Was will die neue Maaßen-Krall-Partei?

Gestern gab Hans-Georg Maaßen bekannt, gemeinsam mit der Werteunion eine neue Partei unter demselben Namen gründen zu wollen. Mit von der Partie ist auch Markus…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com