Ulrike Stockmann / 24.05.2023 / 06:05 / Foto: Alexander Heil / 135 / Seite ausdrucken

Coronapolitik-Kritiker Bhakdi freigesprochen

Gestern fand die Verhandlung gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt, die mit einem Freispruch endete. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Urteil sicher einen Gefallen getan.

Gestern fand im schleswig-holsteinischen Plön der Prozess gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt. Der Mediziner und Professor im Ruhestand für Medizinische Mikrobiologie an der Universität Mainz tat sich bekanntlich schon zu Beginn der Coronazeit als einer der schärfsten Kritiker der staatlichen Maßnahmen hervor. „Das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium prüft, dem Mediziner die Führung seines Professorentitels zu untersagen“, schrieb der Spiegel noch letzte Woche. Bhakdi hatte etwa Lockdowns und Maskenpflicht als sinnlos sowie die Impfungen als gefährlich beschrieben, unter anderem in seinem Bestseller „Corona Fehlalarm?“, den er im Juni 2020 gemeinsam mit seiner Frau, der Biochemikerin Prof. Dr. Karina Reiß, veröffentlicht hatte.

Bhakdis frühe Maßnahmen- und Impfkritik ist im Rückblick hervorragend gealtert. Wie auch auf der Achse etwa Dr. Gunter Frank regelmäßig betonte, entpuppte sich die vermeintliche „Pandemie“ als eine „mittelschwere Grippe“, während sich mittlerweile die Impfschäden häufen. Man mag die Behauptung aufstellen, dass dem einflussreichen und beliebten Kritiker nun aus politischen Gründen der Prozess gemacht wurde.

Im Zentrum der Anklage stehen zwei Videos: Das eine stammt aus dem April 2021 und thematisiert Bhakdis Verhältnis zu Israel (das volle Video wurde von YouTube gesperrt, der kritische Ausschnitt ist noch hier zu sehen): Darin äußerte Bhakdi, er habe die Israelis stets mehr bewundert als irgendein anderes Volk und bezeichnete sich als „Judenbewunderer“, da sie für ihn die größten Vertreter von Kunst und Kultur darstellten.

Angesichts der restriktiven israelischen Corona-Politik äußerte Bhakdi: „Das Volk, das geflüchtet ist aus (Deutschland), wo das Erzböse war (…) und haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist als Deutschland war (…) Das ist das schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt (…) die lebende Hölle.“

Zum Hass gegen Juden aufgestachelt? 

Bei einem weiteren Video soll es sich um eine Wahlkampfrede handeln, die Bhakdi hielt, als er bei den vergangenen Bundestagswahlen für die Partei DieBasis kandidiert hatte. Dort habe er laut t-online die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen mit einem „Endziel“ in Verbindung gebracht und von einem zweiten Holocaust gesprochen.

Beide Äußerungen Bhakdis kann man als problematisch bezeichnen und kritisieren. Holocaust-Vergleiche im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen ließen bereits viele Kritiker schlecht aussehen. Und die zugegebenermaßen rigide Impf-Politik Israels als schlimmer als das Nazi-Regime zu bezeichnen, ist selbstverständlich ein Fehltritt. Diese Äußerungen zu kriminalisieren, wirkt jedoch ebenfalls anrüchig. Laut t-online stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das Ermittlungsverfahren gegen Bhakdi zunächst ein. Doch „die Generalstaatsanwaltschaft schaltete sich ein und übernahm gleich selbst, das Amtsgericht ließ dann die Anklage zu“, heißt es laut Bericht.

Die Anklage lautete, dass die Äußerungen Bhakdis zum Hass gegen Juden aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht hätten. Außerdem sei das Schicksal von Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden. Der Spiegel schreibt gar: „Der Sachverhalt gilt angesichts der aufgezeichneten Äußerungen Bhakdis als unstrittig. Im Prozess geht es daher nach Ansicht von Juristen nur um deren rechtliche Bewertung.“

Der Fotograf Alexander Heil, Achgut-Lesern bereits bekannt als versierter Chronist der Corona-Demos, war gestern vor Ort und fotografierte Bhakdi in Begleitung seiner Frau bei der Ankunft vor dem Gericht (sie waren mit dem Fahrrad gekommen) sowie die zahlreichen versammelten Demonstranten. Es handelte sich dabei um circa 400 Bhakdi-Unterstützer, die friedlich protestierten. Einen derartigen Andrang habe es vor dem Amtsgericht noch nie gegeben. Heil nahm die Menge als jenem Publikum sehr ähnlich wahr, das er bei den Corona-Demos angetroffen hatte: die entspannt auftretende Mitte der Gesellschaft. Dass sich vordergründig ältere, bereits pensionierte Vertreter versammelt hatten, lag offenkundig daran, dass es sich um einen Vormittagstermin an einem Werktag handelte. Die 50 Polizeibeamten, die zur Sicherheit angerückt waren, erwiesen sich als überflüssig. Alle Bilder von Alexander Heil können Sie auf seinem Blog ansehen.

Heil selbst schaffte es nicht ins Gerichtsgebäude, es gelang ihm aber, eine Zuschauerin, die vorzeitig das Gerichtsgebäude verließ, für ein Telefongespräch mit der Autorin dieses Beitrags zu gewinnen. Die Dame musste wegen eines Termins den Gerichtssaal bereits gegen 11.30 Uhr verlassen, nachdem es zu einer Unterbrechung der Verhandlung gekommen war. Die Verteidigung hatte Einspruch gegen die Anklage erhoben. Meine Gesprächspartnerin gab sich als Bhakdi-Unterstützerin zu erkennen und empfand die Verhandlung als „unerträglich“.

Entgegen Absprachen sei Bhakdis Adresse bei der öffentlichen Verhandlung verlesen worden, und die Oberstaatsanwältin hatte ihn aufgefordert, die Höhe seiner monatlichen Einnahmen anzugeben. Außerdem habe diese geäußert, die beiden oben angesprochenen Videos, die Hauptgegenstand der Verhandlung waren, im Vorhinein nicht in Gänze, sondern nur auszugsweise gesehen zu haben. Die Beobachterin empfand diesen Umgang mit Beweismitteln befremdlich. Der Richter erschien ihr „zurückhaltend und überlegend“.

Laut Süddeutsche hatte der Strafrichter nach besagter Unterbrechung weiter verhandelt, aber bereits den rechtlichen Hinweis gegeben, dass nach derzeitigem Stand von einer Strafbarkeit der angeklagten Äußerungen möglicherweise nicht mehr auszugehen sei. Kurz vor 18 Uhr kam es nach dem langen Verhandlungstag schließlich zu einem Freispruch Bhakdis durch Richter Grundmann. RND berichtet:

„Der Richter sagte in seiner Begründung, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.“

Man darf auf die Rechtsmittel und auf die Reaktionen auf das Urteil jetzt sehr gespannt sein, gerade in ihm nicht wohlgesonnenen Medien. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Freispruch aber sicher einen Gefallen getan.

 

Ulrike Stockmann ist Autorin und Redakteurin bei der Achse des Guten. Ihren eigenen YouTube-Kanal finden Sie hier.

Foto: Alexander Heil

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Leserpost

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Peter Groepper / 24.05.2023

@Judith Panther “Doch selbst wenn das Grundgesetz zurückkäme - wer würde die Wahnsinnigen daran hindern, es genauso rasant wieder hinwegzufegen, wie sie es mit ihrer Lügenpandemie schon getan haben?” So ist es. Unwillkürlich denke ich an das sog. Diktum von Böckenförde: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Das Grundgesetz bzw. seine Einhaltung oder Durchsetzung kann also tatsächlich jederzeit von den “Wahnsinnigen” hinweggefegt werden. Es ist in seinem Bestand nur so sicher wie der Wille der jeweils Verantwortlichen, es zu erhalten und zu respektieren.

Judith Panther / 24.05.2023

@Ilona Grimm - ... nicht zu vergessen die Menschenrechtsradikalen ... ganz schlimme Finger! ...

Fritz Dieterlein / 24.05.2023

Gestern fand die Verhandlung gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt, die mit einem Freispruch endete. Aber wer heute im Bundestag den Minister Pistorius zu der weiter bestehenden Impfpflicht der Soldaten gehört hat der kann ahnen das die Mächtigen noch lange nicht aufgeben. M.f.G.

Peter Thomas / 24.05.2023

An Karl Emagne; ich zitiere Sie: “Dass nun weiterhin Gerichtsverhandlungen gegen die Gegner der Corona-Politik laufen, die im Rückblick weitgehend Recht behielten, die Regierung sich aber Kraft politischer Justiz selbst frei spricht, hätte im Deutschland des Jahres 1934 genauso gut funktioniert.” Das trifft den Nagel auf den Kopf. Das Lügen-Regime, damals oder heute, unterscheidet immer “gute” und “böse” Lügen. Gute Lügen sind alle, die das Regime stärken. Gute Lügen werden vom Regime “Wahrheit” genannt. Böse Lügen sind alle, die das Regime kritisieren. Jeder, der das System kritisiert, ist “böse”, ist “Hetzer”, ist “Spalter” usw. usf. Das muß man den Richtern und Staatsanwälten gar nicht ausdrücklich erklären, die handeln ja instinktiv im Sinne des Regimes, denn der Lügenäther in den Gerichtsgebäuden wabert besonders dicht. Und die wollen doch alle noch ne Besoldungsstufe höher… // Bhakti ist ein mutiger, anständiger und kluger Mann. Seine Stimme war mitentscheidend bei der Aufklärung über das Virus und den Impfwahn. Ich selbst hoffe noch, daß die schlimmsten von Bhakti erwarteten Szenarien nicht eintreten, daß nicht Abermillionen verrecken und dahinsiechen. Die Zukunft wirds zeigen. Aber der angerichtet Schaden ist jetzt schon beispiellos; ich selbst halte um die achtzigtausend Impftote für die Jahre 2021 und 2022 nur in Deutschland für wahrscheinlich. In jedem demokratischen Staat mit echter Gewaltenteilung müßte die Hütte brennen, und Köpfe müßten rollen, rollen, rollen. // Wer sich Bhaktis inkriminierte Äußerungen im Zusammenhang ansieht, der erkennt darin sein Entsetzen, daß selbst der wehrhafte Staat Israel sich zum Vasallen einer transnationalen, menschenverachtenden “Elite” hat machen lassen. // PS: Dieser Kommentar ist lediglich der Entwurf für einen Satirebeitrag der heute-show. (In der DDR hätte man so was als “staatsfeindliche Hetze” verfolgen können, aber die DDR ist ja gottlob längst vergangen und lupenrein bewältigt.)

Gerd Alois Werz / 24.05.2023

Es sind schwierige Zeiten in Deutschland. Man muss höllisch aufpassen zu wem und wie man etwas sagt. Das Beste ist, man sagt nichts, jedenfalls aus “Herrscher”-Sicht. Ob Deutschland noch ein Rechsstaat ist, darf zumindest bezweifelt werden, besonders weil die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind (Innenministerium). Dass das ganze Verfahren nach einen politischen Schauprozess bis zum Himmel stank, ist jedem klar denkenden Menschen vollkommen bewusst. Allein die Tatsachen, dass man solche Wachsparagraphen im Strafrecht “Holokaustleugnung” oder “Volksverhetzung” hat, macht Meinungsfreiheit zu einer Gratwanderung. Das ist es im Sozialismus aber immer, wobei es keinen Unterschied macht, ob es brauner, roter oder grüner Sozialismus ist. Die unterscheiden sich einzig in der Ideologie/Religion. Die Ziele und Methoden sind immer die gleichen. Insofern ist Deutschland näher an einer DDR, als an einem demokratischen Rechtsstaat. Dass Herr Bhakdi davongekommen ist, spricht nicht für den Rechtsstaat (Deutschland darf keine internationalen Haftbefehle durch Interpol ausstellen lassen, weil es kein Rechtsstaat ist), sondern eher für die Aufmerksamkeit, die er auch im Ausland genießt. Ich persönlich habe solche Repressionen, wie sie heute in Deutschland üblich sind, schon lange kommen sehen und bin ins Ausland (Exil) geflohen. Einen totalitären, ökodiktatorischen Sozialismus muss man als freiheitsliebender Mensch nicht ertragen. Herr Bhakdi ist thailändischer Staatsbürger und hat damit nicht das Problem, das wir Farangs haben, nämlich kein Aufenthaltsrecht in Thailand zu bekommen. Er wäre besser auch gegangen.

D. Brauner / 24.05.2023

Der oberste Faktenerfinder der Tagesschau framed auf jeden Fall noch mal schön hinterher und diskreditiert Bhakdi nach allen Regeln der Kunst (oder sollte man besser “Gunst” sagen?). Von mir bekommt diese erbärmliche Mischpoke jedenfalls keinen Cent mehr für ihren widerlichen Lügendreck, koste es was es wolle!

Ute Maria Laufs / 24.05.2023

@Johannes Schuster: DANKE für Ihre Einlassungen.

T. Schneegaß / 24.05.2023

Ergänzung zu meiner Antwort an Frau Judith Panther: Hier ein beachtenswerter Satz aus dem Urteil des Dresdner Amtgerichtes zur Entfernung eines Corona-Denkmals in Zinnwald (das komplette Urteil liegt mir vor): “Angesichts dieserTatsachen angeblichen Opfern eines “Impfexperiments” und von “Zwangsmaßnahmen” in Form eines Grabsteins zu gedenken, verhöhnt zugleich auch die tatsächlichen Opfer der Impfexperimente des NS-Staates sowie der Coronapandemie.” Auf der Zunge zergehen lassen!

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