Ulrike Stockmann / 24.05.2023 / 06:05 / Foto: Alexander Heil / 135 / Seite ausdrucken

Coronapolitik-Kritiker Bhakdi freigesprochen

Gestern fand die Verhandlung gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt, die mit einem Freispruch endete. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Urteil sicher einen Gefallen getan.

Gestern fand im schleswig-holsteinischen Plön der Prozess gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt. Der Mediziner und Professor im Ruhestand für Medizinische Mikrobiologie an der Universität Mainz tat sich bekanntlich schon zu Beginn der Coronazeit als einer der schärfsten Kritiker der staatlichen Maßnahmen hervor. „Das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium prüft, dem Mediziner die Führung seines Professorentitels zu untersagen“, schrieb der Spiegel noch letzte Woche. Bhakdi hatte etwa Lockdowns und Maskenpflicht als sinnlos sowie die Impfungen als gefährlich beschrieben, unter anderem in seinem Bestseller „Corona Fehlalarm?“, den er im Juni 2020 gemeinsam mit seiner Frau, der Biochemikerin Prof. Dr. Karina Reiß, veröffentlicht hatte.

Bhakdis frühe Maßnahmen- und Impfkritik ist im Rückblick hervorragend gealtert. Wie auch auf der Achse etwa Dr. Gunter Frank regelmäßig betonte, entpuppte sich die vermeintliche „Pandemie“ als eine „mittelschwere Grippe“, während sich mittlerweile die Impfschäden häufen. Man mag die Behauptung aufstellen, dass dem einflussreichen und beliebten Kritiker nun aus politischen Gründen der Prozess gemacht wurde.

Im Zentrum der Anklage stehen zwei Videos: Das eine stammt aus dem April 2021 und thematisiert Bhakdis Verhältnis zu Israel (das volle Video wurde von YouTube gesperrt, der kritische Ausschnitt ist noch hier zu sehen): Darin äußerte Bhakdi, er habe die Israelis stets mehr bewundert als irgendein anderes Volk und bezeichnete sich als „Judenbewunderer“, da sie für ihn die größten Vertreter von Kunst und Kultur darstellten.

Angesichts der restriktiven israelischen Corona-Politik äußerte Bhakdi: „Das Volk, das geflüchtet ist aus (Deutschland), wo das Erzböse war (…) und haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist als Deutschland war (…) Das ist das schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt (…) die lebende Hölle.“

Zum Hass gegen Juden aufgestachelt? 

Bei einem weiteren Video soll es sich um eine Wahlkampfrede handeln, die Bhakdi hielt, als er bei den vergangenen Bundestagswahlen für die Partei DieBasis kandidiert hatte. Dort habe er laut t-online die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen mit einem „Endziel“ in Verbindung gebracht und von einem zweiten Holocaust gesprochen.

Beide Äußerungen Bhakdis kann man als problematisch bezeichnen und kritisieren. Holocaust-Vergleiche im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen ließen bereits viele Kritiker schlecht aussehen. Und die zugegebenermaßen rigide Impf-Politik Israels als schlimmer als das Nazi-Regime zu bezeichnen, ist selbstverständlich ein Fehltritt. Diese Äußerungen zu kriminalisieren, wirkt jedoch ebenfalls anrüchig. Laut t-online stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das Ermittlungsverfahren gegen Bhakdi zunächst ein. Doch „die Generalstaatsanwaltschaft schaltete sich ein und übernahm gleich selbst, das Amtsgericht ließ dann die Anklage zu“, heißt es laut Bericht.

Die Anklage lautete, dass die Äußerungen Bhakdis zum Hass gegen Juden aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht hätten. Außerdem sei das Schicksal von Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden. Der Spiegel schreibt gar: „Der Sachverhalt gilt angesichts der aufgezeichneten Äußerungen Bhakdis als unstrittig. Im Prozess geht es daher nach Ansicht von Juristen nur um deren rechtliche Bewertung.“

Der Fotograf Alexander Heil, Achgut-Lesern bereits bekannt als versierter Chronist der Corona-Demos, war gestern vor Ort und fotografierte Bhakdi in Begleitung seiner Frau bei der Ankunft vor dem Gericht (sie waren mit dem Fahrrad gekommen) sowie die zahlreichen versammelten Demonstranten. Es handelte sich dabei um circa 400 Bhakdi-Unterstützer, die friedlich protestierten. Einen derartigen Andrang habe es vor dem Amtsgericht noch nie gegeben. Heil nahm die Menge als jenem Publikum sehr ähnlich wahr, das er bei den Corona-Demos angetroffen hatte: die entspannt auftretende Mitte der Gesellschaft. Dass sich vordergründig ältere, bereits pensionierte Vertreter versammelt hatten, lag offenkundig daran, dass es sich um einen Vormittagstermin an einem Werktag handelte. Die 50 Polizeibeamten, die zur Sicherheit angerückt waren, erwiesen sich als überflüssig. Alle Bilder von Alexander Heil können Sie auf seinem Blog ansehen.

Heil selbst schaffte es nicht ins Gerichtsgebäude, es gelang ihm aber, eine Zuschauerin, die vorzeitig das Gerichtsgebäude verließ, für ein Telefongespräch mit der Autorin dieses Beitrags zu gewinnen. Die Dame musste wegen eines Termins den Gerichtssaal bereits gegen 11.30 Uhr verlassen, nachdem es zu einer Unterbrechung der Verhandlung gekommen war. Die Verteidigung hatte Einspruch gegen die Anklage erhoben. Meine Gesprächspartnerin gab sich als Bhakdi-Unterstützerin zu erkennen und empfand die Verhandlung als „unerträglich“.

Entgegen Absprachen sei Bhakdis Adresse bei der öffentlichen Verhandlung verlesen worden, und die Oberstaatsanwältin hatte ihn aufgefordert, die Höhe seiner monatlichen Einnahmen anzugeben. Außerdem habe diese geäußert, die beiden oben angesprochenen Videos, die Hauptgegenstand der Verhandlung waren, im Vorhinein nicht in Gänze, sondern nur auszugsweise gesehen zu haben. Die Beobachterin empfand diesen Umgang mit Beweismitteln befremdlich. Der Richter erschien ihr „zurückhaltend und überlegend“.

Laut Süddeutsche hatte der Strafrichter nach besagter Unterbrechung weiter verhandelt, aber bereits den rechtlichen Hinweis gegeben, dass nach derzeitigem Stand von einer Strafbarkeit der angeklagten Äußerungen möglicherweise nicht mehr auszugehen sei. Kurz vor 18 Uhr kam es nach dem langen Verhandlungstag schließlich zu einem Freispruch Bhakdis durch Richter Grundmann. RND berichtet:

„Der Richter sagte in seiner Begründung, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.“

Man darf auf die Rechtsmittel und auf die Reaktionen auf das Urteil jetzt sehr gespannt sein, gerade in ihm nicht wohlgesonnenen Medien. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Freispruch aber sicher einen Gefallen getan.

 

Ulrike Stockmann ist Autorin und Redakteurin bei der Achse des Guten. Ihren eigenen YouTube-Kanal finden Sie hier.

Foto: Alexander Heil

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Lutz Herrmann / 24.05.2023

Der Herr Professor ist kein Medienprofi. Wenn er Israel kritisiert, klingt es nach Kritik am jüdischen Volk. Wenn einer von der SPD das jüdische Volk anpinkelt, klingt es nach Israelkritik.

HDieckmann / 24.05.2023

“Und die zugegebenermaßen rigide Impf-Politik Israels als schlimmer als das Nazi-Regime zu bezeichnen, ist selbstverständlich ein Fehltritt.” Wieso, Frau Stockmann? Wenn ein Staat die gesamte Bevölkerung in Kooperation mit einem Pharma-Konzern in ein lebensgefährliches “Impf”-Experiment zwingt, ist das an Verwerflichkeit und Menschenverachtung nicht zu überbieten. Ich glaube, sie haben wie viele Menschen in Deutschland und der Welt noch nicht die Dimension des Verbrechens “Corona-Maßnahmen/modRNA-Injektonen” begriffen. Es ist auch unvorstellbar, aber wir dürfen unsere Augen vor dem Schrecklichen nicht verschließen. Nach ‘45 haben wir teilweise Jahrzehnte gebraucht, um uns das Geschehene bewusst zu machen. Diese Zeit haben wir jetzt nicht mehr! Gestern Abend, ZDF, 20.15 Uhr, (mit reaktiviertem Kleber-Klaus) “Putins Tabubruch - die neue Angst vor der Atombombe”. Vorbereitung der deutschen Bevölkerung auf einen Atomkrieg gegen Russland?

R. Matzen / 24.05.2023

Ob Bhakdi hier stellvertretend für alle alten weißen Männer vor Gericht stand? Es sind doch viele, die sich, anstatt in Ruhe ihren Lebensabend zu verbringen und ihr Altersgeld zu verzehren, zu Wort melden und auf der Grundlage jahrzehntelanger Berufs-  und Lebenserfahrung gewichtig argumentieren können. Um nur einige zu nennen: Prof. Dr. Werner Bergholz; Prof. Dr. med Arne Burckhardt; Prof. Dr. med Walter Lang; Prof. Dr. med Dr. phil Martin Haditsch. Und daneben eine Vielzahl von noch im Berufsleben stehende, die einfach nicht tatenlos zusehen können. Sie riskieren viel und haben wenig zu erwarten. Menschen mit Charakter eben. Die stellen sich mit ihrer Nase in den Wind und halten stand. Wenn die Jugend Vorbilder sucht, hier sind sie!

T. Schneegaß / 24.05.2023

@Karl Emagne: Sie drücken genau meine Meinung etwas unaufgeregter als ich aus. Liegt sicherlich an unseren etwas unterschiedlichen Persönlichkeitsmerkmalen.

finn waidjuk / 24.05.2023

Der Vorsitzende der jüdischen Werteinitiative behauptet, dass “durch das Urteil Deutschland für Juden ein Stück unsicherer geworden sei”. Ich bin ja einiges gewöhnt, was Äußerungen von Staatsjuden betrifft, aber diese Aussage macht mich ob ihrer Dummheit und Boshaftigkeit fassungslos. Ein anderes Statement kam von t-online; dort wurde Professor Bhakdi als jemand vorgestellt, der Falschaussagen zu Corona verbreitet hätte In einem Land, in dem solche Aussagen möglich sind, hat sich nichts, aber gar nichts gebessert.

T. Schneegaß / 24.05.2023

@Karl-Heinz Boehnke: Haben wir schon vergessen, was in den drei Jahre PLANdemie-Terror geschah? Die einzigen gravierenden Unterschiede zwischen den Verbrechen des Holocaust und den “Corona-Maßnahmen” gegen Impfverweigerer sind auf der einen Seite, dass anstelle einer Ethnie eine feindliche Selbstbestimmung verfolgt wurde und andererseits die Jahreszahlen des Geschehens. 2020 bis 2022 wäre es eben etwas schwieriger gewesen, KZ und Gaskammern wieder in Betrieb zu nehmen, die entsprechende Wortwahl und mediale, teils auch ökonomische “Vernichtung” von Volksschädlingen musste den neuen Faschisten diesmal (leider noch?) genügen. Die WHO trifft gegenwärtig auf Betreiben ihrer Geldgeber Vorkehrungen für einen künftig effektiveren Umgang mit solchem Pack.

Wolfgang Fischer / 24.05.2023

Von “Recht” hat sich dieser Staat bereits seit Merkels Amtsantritt entfernt. Davor war es wenigstens nur Grenzwertig. Aber, was kann schon der Schäuble dafür, daß man ihm einen Koffer Geld untergschoben hat.

Kristina Bode / 24.05.2023

Wahrscheinlich mache ich mich mit meinem Kommentar unbeliebt, aber ich denke, wir haben hier eine Inszenierung miterlebt. “Der Menschenretter Bhakdi ist nun endlich frei, wir sind viel mehr, die Aufarbeitung wird jetzt starten (irgendwann) und Bhakdi wird irgendwann den verdienten Nobelpreis bekommen.” Teile und Herrsche war schon immer das Prinzip der Mächtigen. Indem ich den Fokus des Widerstandes auf Bhakdi lenke, kann man schön weiterhin Menschen verurteilen oder einfach in einer sehr lange Untersuchungshaft stecken. Die wenigsten haben eine Lobby wie Bhakdi und alles dreht sich zentral um ihn. Der Youtuber Elijah Tee erzählte gestern, dass ein Arzt, dem vorgeworfen wird, unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben, seit einem Jahr im Gefängnis ist. Die Maschinerie läuft munter weiter Richtung Great Reset und die Bhakdi Anhänger haben nichts besseres im Sinn, zu glauben, dass er eines Tages den Nobelpreis bekommt, ignorieren dabei aber, dass nichts, aber auch gar nichts aufgearbeitet wurde und Karl Lauterbach dabei ist, die Hälfte der Kliniken zu schließen. Wir werden sehen, wie sie den Herbst bewerben. Da soll ja wieder eine große Impfkampagne starten. Die Plörre muss ja verspritzt werden. Und der Pandemievertrag der WHO wird auch ein Bhakdi nicht verhindern können.

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