Ulrike Stockmann / 24.05.2023 / 06:05 / Foto: Alexander Heil / 135 / Seite ausdrucken

Coronapolitik-Kritiker Bhakdi freigesprochen

Gestern fand die Verhandlung gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt, die mit einem Freispruch endete. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Urteil sicher einen Gefallen getan.

Gestern fand im schleswig-holsteinischen Plön der Prozess gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt. Der Mediziner und Professor im Ruhestand für Medizinische Mikrobiologie an der Universität Mainz tat sich bekanntlich schon zu Beginn der Coronazeit als einer der schärfsten Kritiker der staatlichen Maßnahmen hervor. „Das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium prüft, dem Mediziner die Führung seines Professorentitels zu untersagen“, schrieb der Spiegel noch letzte Woche. Bhakdi hatte etwa Lockdowns und Maskenpflicht als sinnlos sowie die Impfungen als gefährlich beschrieben, unter anderem in seinem Bestseller „Corona Fehlalarm?“, den er im Juni 2020 gemeinsam mit seiner Frau, der Biochemikerin Prof. Dr. Karina Reiß, veröffentlicht hatte.

Bhakdis frühe Maßnahmen- und Impfkritik ist im Rückblick hervorragend gealtert. Wie auch auf der Achse etwa Dr. Gunter Frank regelmäßig betonte, entpuppte sich die vermeintliche „Pandemie“ als eine „mittelschwere Grippe“, während sich mittlerweile die Impfschäden häufen. Man mag die Behauptung aufstellen, dass dem einflussreichen und beliebten Kritiker nun aus politischen Gründen der Prozess gemacht wurde.

Im Zentrum der Anklage stehen zwei Videos: Das eine stammt aus dem April 2021 und thematisiert Bhakdis Verhältnis zu Israel (das volle Video wurde von YouTube gesperrt, der kritische Ausschnitt ist noch hier zu sehen): Darin äußerte Bhakdi, er habe die Israelis stets mehr bewundert als irgendein anderes Volk und bezeichnete sich als „Judenbewunderer“, da sie für ihn die größten Vertreter von Kunst und Kultur darstellten.

Angesichts der restriktiven israelischen Corona-Politik äußerte Bhakdi: „Das Volk, das geflüchtet ist aus (Deutschland), wo das Erzböse war (…) und haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist als Deutschland war (…) Das ist das schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt (…) die lebende Hölle.“

Zum Hass gegen Juden aufgestachelt? 

Bei einem weiteren Video soll es sich um eine Wahlkampfrede handeln, die Bhakdi hielt, als er bei den vergangenen Bundestagswahlen für die Partei DieBasis kandidiert hatte. Dort habe er laut t-online die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen mit einem „Endziel“ in Verbindung gebracht und von einem zweiten Holocaust gesprochen.

Beide Äußerungen Bhakdis kann man als problematisch bezeichnen und kritisieren. Holocaust-Vergleiche im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen ließen bereits viele Kritiker schlecht aussehen. Und die zugegebenermaßen rigide Impf-Politik Israels als schlimmer als das Nazi-Regime zu bezeichnen, ist selbstverständlich ein Fehltritt. Diese Äußerungen zu kriminalisieren, wirkt jedoch ebenfalls anrüchig. Laut t-online stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das Ermittlungsverfahren gegen Bhakdi zunächst ein. Doch „die Generalstaatsanwaltschaft schaltete sich ein und übernahm gleich selbst, das Amtsgericht ließ dann die Anklage zu“, heißt es laut Bericht.

Die Anklage lautete, dass die Äußerungen Bhakdis zum Hass gegen Juden aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht hätten. Außerdem sei das Schicksal von Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden. Der Spiegel schreibt gar: „Der Sachverhalt gilt angesichts der aufgezeichneten Äußerungen Bhakdis als unstrittig. Im Prozess geht es daher nach Ansicht von Juristen nur um deren rechtliche Bewertung.“

Der Fotograf Alexander Heil, Achgut-Lesern bereits bekannt als versierter Chronist der Corona-Demos, war gestern vor Ort und fotografierte Bhakdi in Begleitung seiner Frau bei der Ankunft vor dem Gericht (sie waren mit dem Fahrrad gekommen) sowie die zahlreichen versammelten Demonstranten. Es handelte sich dabei um circa 400 Bhakdi-Unterstützer, die friedlich protestierten. Einen derartigen Andrang habe es vor dem Amtsgericht noch nie gegeben. Heil nahm die Menge als jenem Publikum sehr ähnlich wahr, das er bei den Corona-Demos angetroffen hatte: die entspannt auftretende Mitte der Gesellschaft. Dass sich vordergründig ältere, bereits pensionierte Vertreter versammelt hatten, lag offenkundig daran, dass es sich um einen Vormittagstermin an einem Werktag handelte. Die 50 Polizeibeamten, die zur Sicherheit angerückt waren, erwiesen sich als überflüssig. Alle Bilder von Alexander Heil können Sie auf seinem Blog ansehen.

Heil selbst schaffte es nicht ins Gerichtsgebäude, es gelang ihm aber, eine Zuschauerin, die vorzeitig das Gerichtsgebäude verließ, für ein Telefongespräch mit der Autorin dieses Beitrags zu gewinnen. Die Dame musste wegen eines Termins den Gerichtssaal bereits gegen 11.30 Uhr verlassen, nachdem es zu einer Unterbrechung der Verhandlung gekommen war. Die Verteidigung hatte Einspruch gegen die Anklage erhoben. Meine Gesprächspartnerin gab sich als Bhakdi-Unterstützerin zu erkennen und empfand die Verhandlung als „unerträglich“.

Entgegen Absprachen sei Bhakdis Adresse bei der öffentlichen Verhandlung verlesen worden, und die Oberstaatsanwältin hatte ihn aufgefordert, die Höhe seiner monatlichen Einnahmen anzugeben. Außerdem habe diese geäußert, die beiden oben angesprochenen Videos, die Hauptgegenstand der Verhandlung waren, im Vorhinein nicht in Gänze, sondern nur auszugsweise gesehen zu haben. Die Beobachterin empfand diesen Umgang mit Beweismitteln befremdlich. Der Richter erschien ihr „zurückhaltend und überlegend“.

Laut Süddeutsche hatte der Strafrichter nach besagter Unterbrechung weiter verhandelt, aber bereits den rechtlichen Hinweis gegeben, dass nach derzeitigem Stand von einer Strafbarkeit der angeklagten Äußerungen möglicherweise nicht mehr auszugehen sei. Kurz vor 18 Uhr kam es nach dem langen Verhandlungstag schließlich zu einem Freispruch Bhakdis durch Richter Grundmann. RND berichtet:

„Der Richter sagte in seiner Begründung, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.“

Man darf auf die Rechtsmittel und auf die Reaktionen auf das Urteil jetzt sehr gespannt sein, gerade in ihm nicht wohlgesonnenen Medien. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Freispruch aber sicher einen Gefallen getan.

 

Ulrike Stockmann ist Autorin und Redakteurin bei der Achse des Guten. Ihren eigenen YouTube-Kanal finden Sie hier.

Foto: Alexander Heil

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Leo Hohensee / 24.05.2023

@ Franz Klar - Sie schreiben (Zitat Bhakdi): “Das ist das schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt (…) die lebende Hölle.“ Von Regierung der Juden steht da nix , sondern vom Volk.”— Falsch, Herr Klar, da steht, dass kein anderes Volk besser lernt. “SIE” haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. - Wer soll denn “SIE” sein? Das Volk hat die Maßnahmen gegen sich selbst NICHT UMGESETZT !! Also kann sich der Vorwurf der bösartigen Umsetzung nicht gegen DAS VOLK richten im Sinne von Volksverhetzung. Bhakdi hat sich einer ungeschminkten Anschuldigung bedient. Angeschuldigt hat er die, die das “Böse” UMGESETZT haben. Da ist nichts mit Volksverhetzung! beste Grüße

Dr. Ralph Buitoni / 24.05.2023

Bhakdi mag ungeschickt formuliert haben, aber in der Sache hat er Recht: es gab einen Zusammenhang zwischen der verbrecherischen Medizinpolitik des Dritten Reiches (Euthanasie) und der Vernichtungspolitik, die heute vereinfachend als “Holocaust” zusammengefasst wird - die Aktion T4 (benannt nach Zentraldienststelle in der Tiergartenstraße Nr. 4 in Berlin) bereitete in kleinerem Maßstab viele Maßnahmen vor, die dann, als aufgrund zunehmender Proteste und Unruhe in der Bevölkerung die Aktion T4 im Jahr 1941 abgebrochen werden musste, das Personal und die Methoden von T4 in den “Osten” trasloziert wurden. Die “Aktion Reinhard”, während der 1942 erstmals in großem Stil ein systematischer Massenmord in Lagern stattfand, wurde vom Personal von T4 vorbereitet und durchgeführt. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Achse-Autorin Orit Arfa selbst in einem Beitrag auf den verstörenden Umstand verwies, dass ausgerechnet die israelische Regierung völlig instinktlos angesichts dieses historischen Zusammenhangs das weltweit härteste Impfregime gegenüber der eigenen Bevölkerung anwendete.

T. Schneegaß / 24.05.2023

@Judith Panther: Lesen Sie mal das Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichtes zur Entfernung des von den Freien Sachsen errichteten Denkmales zur Erinnerung an den Corona-Terror und die Impfopfer. Das Denkmal steht übrigens auf einem Privatgrundstück, kann aber, was für eine “rechtsextreme Frechheit”, von dem daran vorbeiführenden Wanderweg aus gesehen werden.

Rainer Niersberger / 24.05.2023

Korrektur : Nicht null, sondern zwischen 10 und 15 % wehren sich.” Etwas” wenig angesichts der mehr als besorgniserregenden Entwicklung.

Rainer Niersberger / 24.05.2023

Nicht jede falsche, voellig abwegige oder “verunglueckte”  Aussage erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, um den es hier offenbar geht. “Vergleichen”, auch ein deplatziertes, heisst nicht “gleichsetzen” . Mangels Kenntnis der Anklageschrift und der Urteilsbegruendung halte ich mich konkret zurueck. Ich vermute, dass der Richter in seiner freien Beweiswuerdigung zum nicht zu beanstandenden Ergebnis gelangte, dass der Angeklagte sich zwar falsch oder bestenfalls sehr unpräzise auesserte, damit aber keinesfalls “ein Volk, in diesem Fall das israelische, verhetzen wollte”.  Fuer diese Würdigung spricht bei einer Bewertung der gesamten Einlassungen des Angeklagten einiges, wenn man nicht, wie offenbar die Anklage, mit Unterstellungen und Behauptungen arbeitet. Volksverhetzung bedarf immer noch des ( nachgewiesenen) Vorsatzes. Bekanntlich wollen selbst unsere messernden Gaeste trotz knapper Verfehlung des Herzens bei immerhin mehreren Stichen niemanden töten, sondern “nur” verletzen. So jedenfalls die zuständige Anklagebehoerde. Reaktion des Demos : Null. Abgesehen vom verheerenden Zustand der politideologisch gesteuerten STA geht es hier den Polittaetern nicht um Antisemitismus, den sie ja selbst zuhauf praktizieren. Hier soll jemand unter einem konstruierten Vorwand wegen seiner Regimekritik, seines fuer die Totalitaristen subversiven Verhaltens öffentlich sanktioniert werden. Insgesamt ein “Klassiker” in einem derartigen System. Reaktion des Demos : Null.

Thomin Weller / 24.05.2023

Israel, das Großlabor von Netanjahu—>“Netanjahu gab im Februar 2023 stolz zu, Pfizer-Chef Albert Bourla überredet zu haben, Israel mit genügend Impfungen zu versorgen. Im Gegenzug bot Netanjahu Bourla die medizinische Datenbank Israels an, um nach der Injektion die Wirkung der Impfungen auf die Menschen zu bewerten.—„Das ist ein beispielloses Ausmaß an Korruption“, so Steve Kirsch weiter. „Die Gräueltaten sind hier eindeutig.“<—Ich vermute verstehen zu können warum in Israel viele Menschen aktuell auf die Straße gehen. Der “Nazi Nexus” by Edwin Black. “Nichts gehört der Vergangenheit an, alles ist noch Gegenwart und kann wieder Zukunft werden.” Fritz Bauer. Mit aller Gewalt wird und wurde jegliche Aufklärung verhindert. Das geht aber nicht mehr, es funktioniert nicht mehr wie seit 1000 Jahren. Deswegen ist das Internet der größte Feind der Strippenzieher. Verzweifelt versuchen die echten Nazis das Recht auf Vergessen durchzusetzen, allen voran die GEZ mit ihren klerikalen Besetzung mittels Depublizierung. Nicolaus Brender erhielt mit seiner Normenkontrollklage der religiös, parteipolitische Einflussnahmen des GEZ “Nexus” vor Gericht recht. Ich hoffe das die Inhalte zu einem besseren Verständnis führen.

Petra Oschmann / 24.05.2023

Das war kein Freispruch. Denn in einem Rechtsstaat wäre es niemals zur Anklage gekommen. Es war ein Schauprozess, zur Abschreckung für Dissidenten (“aber beim nächsten Mal…”) und zur Besänftigung von Systemgläubigen (“dem haben wir’s gezeigt”). Politik wurde einst erdacht, um Gemeinwesen vernünftig zu organisieren. Ob der Ansatz je tauglich war, mag dahinstehen. Heute bewirkt Politik nur noch die Zersetzung von Gesellschaften. Politik ist plumper Terror, nichts anderes. Das gilt für alle Parteien und alle Staaten.

Hans Kloss / 24.05.2023

Was hätte unsere Justiz und Politmafia ohne Nazis machen können? Ich meine, erst machen sie das als ein negativer Attraktor für alles Böse dieser Welt zuständig und dann wenn die Leute um ihre Distanz von dem Attraktor zu vermessen, Vergleiche machen, ist das ein Verbrechen. Nur der Staat und akkreditierte Journalisten dürfen die Vergleiche machen.  Deshalb wundert auch nicht dass die Staatsanwaltschaft weiter gehen will. So eine symbolisch schwere Niederlage für die faschistoiden Covidisten darf man nicht dulden. Die Methode auch nicht - wo kämmen wir hin, hätte jemand unerlaubt alles in Frage stellen. Ob der Angeklagte mit seinen Vorwürfen recht hatte, will keine wissen. Es geht ja nicht darum. Es geht um Deutungshohheit.

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