Gestern fand die Verhandlung gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt, die mit einem Freispruch endete. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Urteil sicher einen Gefallen getan.
Gestern fand im schleswig-holsteinischen Plön der Prozess gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt. Der Mediziner und Professor im Ruhestand für Medizinische Mikrobiologie an der Universität Mainz tat sich bekanntlich schon zu Beginn der Coronazeit als einer der schärfsten Kritiker der staatlichen Maßnahmen hervor. „Das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium prüft, dem Mediziner die Führung seines Professorentitels zu untersagen“, schrieb der Spiegel noch letzte Woche. Bhakdi hatte etwa Lockdowns und Maskenpflicht als sinnlos sowie die Impfungen als gefährlich beschrieben, unter anderem in seinem Bestseller „Corona Fehlalarm?“, den er im Juni 2020 gemeinsam mit seiner Frau, der Biochemikerin Prof. Dr. Karina Reiß, veröffentlicht hatte.
Bhakdis frühe Maßnahmen- und Impfkritik ist im Rückblick hervorragend gealtert. Wie auch auf der Achse etwa Dr. Gunter Frank regelmäßig betonte, entpuppte sich die vermeintliche „Pandemie“ als eine „mittelschwere Grippe“, während sich mittlerweile die Impfschäden häufen. Man mag die Behauptung aufstellen, dass dem einflussreichen und beliebten Kritiker nun aus politischen Gründen der Prozess gemacht wurde.
Im Zentrum der Anklage stehen zwei Videos: Das eine stammt aus dem April 2021 und thematisiert Bhakdis Verhältnis zu Israel (das volle Video wurde von YouTube gesperrt, der kritische Ausschnitt ist noch hier zu sehen): Darin äußerte Bhakdi, er habe die Israelis stets mehr bewundert als irgendein anderes Volk und bezeichnete sich als „Judenbewunderer“, da sie für ihn die größten Vertreter von Kunst und Kultur darstellten.
Angesichts der restriktiven israelischen Corona-Politik äußerte Bhakdi: „Das Volk, das geflüchtet ist aus (Deutschland), wo das Erzböse war (…) und haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist als Deutschland war (…) Das ist das schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt (…) die lebende Hölle.“
Zum Hass gegen Juden aufgestachelt?
Bei einem weiteren Video soll es sich um eine Wahlkampfrede handeln, die Bhakdi hielt, als er bei den vergangenen Bundestagswahlen für die Partei DieBasis kandidiert hatte. Dort habe er laut t-online die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen mit einem „Endziel“ in Verbindung gebracht und von einem zweiten Holocaust gesprochen.
Beide Äußerungen Bhakdis kann man als problematisch bezeichnen und kritisieren. Holocaust-Vergleiche im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen ließen bereits viele Kritiker schlecht aussehen. Und die zugegebenermaßen rigide Impf-Politik Israels als schlimmer als das Nazi-Regime zu bezeichnen, ist selbstverständlich ein Fehltritt. Diese Äußerungen zu kriminalisieren, wirkt jedoch ebenfalls anrüchig. Laut t-online stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das Ermittlungsverfahren gegen Bhakdi zunächst ein. Doch „die Generalstaatsanwaltschaft schaltete sich ein und übernahm gleich selbst, das Amtsgericht ließ dann die Anklage zu“, heißt es laut Bericht.
Die Anklage lautete, dass die Äußerungen Bhakdis zum Hass gegen Juden aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht hätten. Außerdem sei das Schicksal von Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden. Der Spiegel schreibt gar: „Der Sachverhalt gilt angesichts der aufgezeichneten Äußerungen Bhakdis als unstrittig. Im Prozess geht es daher nach Ansicht von Juristen nur um deren rechtliche Bewertung.“
Der Fotograf Alexander Heil, Achgut-Lesern bereits bekannt als versierter Chronist der Corona-Demos, war gestern vor Ort und fotografierte Bhakdi in Begleitung seiner Frau bei der Ankunft vor dem Gericht (sie waren mit dem Fahrrad gekommen) sowie die zahlreichen versammelten Demonstranten. Es handelte sich dabei um circa 400 Bhakdi-Unterstützer, die friedlich protestierten. Einen derartigen Andrang habe es vor dem Amtsgericht noch nie gegeben. Heil nahm die Menge als jenem Publikum sehr ähnlich wahr, das er bei den Corona-Demos angetroffen hatte: die entspannt auftretende Mitte der Gesellschaft. Dass sich vordergründig ältere, bereits pensionierte Vertreter versammelt hatten, lag offenkundig daran, dass es sich um einen Vormittagstermin an einem Werktag handelte. Die 50 Polizeibeamten, die zur Sicherheit angerückt waren, erwiesen sich als überflüssig. Alle Bilder von Alexander Heil können Sie auf seinem Blog ansehen.
Heil selbst schaffte es nicht ins Gerichtsgebäude, es gelang ihm aber, eine Zuschauerin, die vorzeitig das Gerichtsgebäude verließ, für ein Telefongespräch mit der Autorin dieses Beitrags zu gewinnen. Die Dame musste wegen eines Termins den Gerichtssaal bereits gegen 11.30 Uhr verlassen, nachdem es zu einer Unterbrechung der Verhandlung gekommen war. Die Verteidigung hatte Einspruch gegen die Anklage erhoben. Meine Gesprächspartnerin gab sich als Bhakdi-Unterstützerin zu erkennen und empfand die Verhandlung als „unerträglich“.
Entgegen Absprachen sei Bhakdis Adresse bei der öffentlichen Verhandlung verlesen worden, und die Oberstaatsanwältin hatte ihn aufgefordert, die Höhe seiner monatlichen Einnahmen anzugeben. Außerdem habe diese geäußert, die beiden oben angesprochenen Videos, die Hauptgegenstand der Verhandlung waren, im Vorhinein nicht in Gänze, sondern nur auszugsweise gesehen zu haben. Die Beobachterin empfand diesen Umgang mit Beweismitteln befremdlich. Der Richter erschien ihr „zurückhaltend und überlegend“.
Laut Süddeutsche hatte der Strafrichter nach besagter Unterbrechung weiter verhandelt, aber bereits den rechtlichen Hinweis gegeben, dass nach derzeitigem Stand von einer Strafbarkeit der angeklagten Äußerungen möglicherweise nicht mehr auszugehen sei. Kurz vor 18 Uhr kam es nach dem langen Verhandlungstag schließlich zu einem Freispruch Bhakdis durch Richter Grundmann. RND berichtet:
„Der Richter sagte in seiner Begründung, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.“
Man darf auf die Rechtsmittel und auf die Reaktionen auf das Urteil jetzt sehr gespannt sein, gerade in ihm nicht wohlgesonnenen Medien. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Freispruch aber sicher einen Gefallen getan.
Ulrike Stockmann ist Autorin und Redakteurin bei der Achse des Guten. Ihren eigenen YouTube-Kanal finden Sie hier.

Ich habe Silke Füssinger in einem Interview des Hamburger Abendblattes vom Dez. 21 gefunden. Frau Staatsanwältin wirkt wie eine erhobene Axt. Da sagt vielleicht ein Coronakritiker nur „Finanzoligarchie“ und hat noch gratis dazu flugs das Etikett „Antisemit“ als Bonbon am Hemd kleben. Wie verträgt sich eigentlich die gleichzeitige Funktion einer Antisemitismusbeauftragten mit der geforderten Unbefangenheit in der Justiz? Gruselige Vorstellung, der Frau vor Gericht zu begegnen und eine Illusion, eine objektive Beurteilung zu erwarten. Politische Gesinnungs- und Terrorjustiz! Selbst wenn es sich um den „jüdischen Staat Israel“ handelt, sind das Ausgrenzen von Ungeimpften von der Teilhabe bis hin zur Befriedigung alltäglicher Bedürfnisse, das Erpressen einer ganzen Bevölkerung zum Spritzenlassen einer nur bedingt zugelassenen Substanz und Degradieren eines ganzen Volkes als Versuchstiere einer Pharmafirma schlicht FASCHISTISCHE Praktiken, das hat Herr Prof. Bhakdi pointiert ausgesprochen. Da tröstet es wenig, dass in Staaten wie Kanada, Australien, Neuseeland u.a. die Regierungen noch brutaler zugeschlagen haben.
Herr Bhakdi hat eine ominöse antisemitische Verschwörungserzählung durch seine Äußerung sogar widerlegt! In Israel wurde besonders viel geimpft und es gibt sicherlich besonders viele Impfgeschädigte. Somit war die Impfung KEINE „jüdische Weltverschwörung“! Denken die ganzen Dummköpfe die Herrn Bhakdi verunglimpfen nicht mit? (Selbst meine Katze hatte genug IQ, um darauf zu kommen.) Wenn sie Herrn Bhakdi verunglimpfen, dann stellen sie sich schützend vor die genannte antisemitische Verschwörungserzählung. Sind die ganzen Antisemitismusbeauftragte verkappte Antisemiten? Und die ganzen geifernden linken Journalisten auch? Oder sind sie alle tatsächlich genauso dumm wie sie tun? Also dümmer als meine überdurchschnittlich intelligente Katze? Sie sollten Herrn Bhakdi eigentlich dafür DANKEN, dass er die gefährlichste antisemitische Verschwörungstheorie widerlegt hatte ! ! !
24.5.2023, 14:04 Uhr, Eintrag im Laborjournal: Massnahmen gegen Bhakdi weiter verschärfen, Revision einlegen.
Die Staatsanwaltschaften sollten sich all die „Corona-Treiber“ vornehmen. Die, die permanent die absolute Sicherheit dieser vermaledeiten Spritze angepriesen, sich andere Meinung nicht einmal angehört haben und nun versuchen der Allgemeinheit einzureden, dass man damals nichts wissen konnte. Doch, konnte man. Aber bei einigen Personen hat die Gier und das Geltungsbedürfnis schwerer gewogen als die Moral oder Wahrheit. Da hat man die Gefährdung der Gesundheit anderer (!) Menschen eben in Kauf genommen.
@Armin Latell: Im letzten Satz Ihres Postings schreiben Sie sinngemäß, daß der Zweck ( des Verfahrens ) erfüllt sei und Kritik verboten. Es ging aber in dem Verfahren nicht um Kritik an Corona sondern um völlig unnütze Einlassungen von Herrn Prof. Bhakdi. Da klar ist, und das ist zweifelsohne so, daß Kritiker diverser staatlicher Maßnahmen verunmöglicht werden sollen unter Zuhilfenahme ihrer eigen Angriffspunkte, ist es völlig kontraproduktiv, daß der Professor völlig notfrei solche angreifbaren Äußerungen tätigt und dann logischerweise vor Gericht zitiert wird, in der Sache meines Erachtens völlig korrekt, um anschließend filetiert zu werden. Mit Hilfe all der Punkte, die Sie dann auch noch in Ihrem Posting geschrieben hatten. Denn hängen bleiben wird nicht die berechtigte Kritik an staatlichen Coronamaßnahmen, sondern einzig die Äußerungen zur Holocaustverniedlichung. Und damit wäre man in Deutschland erledigt – schön dumm, da man ja weiß, wie man dem aus dem Weg gehen könnte. Wenn der Staat schon Kritiker mittels Gerichten aus dem Verkehr ziehen will, dann sollte man den Staat dazu zwingen, mangels anderer Angriffspunkte genau das dann auch in die Klageschrift zu schreiben: Verbieten von Kritik.
Herr Wendmann, meine Meinung. Und wenn man sich das so anschaut, bin ich mir nicht sicher, ob er so viel tausend Studenten ausgebildet hat, wie behauptet. Wer täglich vor Hunderten steht, sollte in der Lage sein, die Wirkung seiner Worte abzuschätzen.
Der Oberstaatsanwältin Silke Füssinger (die Namen all der Mitläufigen aus der „ich-habe-mitgemacht“-Fraktion kann man nicht oft genug wiederholen …) reicht es offenbar nicht, sich mit Inkompetenz und schlechter Vorbereitung vor dem Plöner Gericht blamiert zu haben. Jetzt will sie ihren Ruf anscheinend noch ein wenig mehr demolieren, indem sie die nächsthöhere Instanz zur Fortsetzung ihrer kafkaesken Mission gegen Bhakdi zu nötigen gedenkt.
Viele Richter und Staatsanwälte hierzulande haben anscheinend kein Problem damit, daß ihr Name von nachfolgenden Generationen in einem Atemzug genannt werden wird mit den Namen anderer „Furchtbarer Juristen“, zum Beispiel dem an einem gewissen Verfassungsgericht, an dem der Demokratie der Prozeß gemacht und das Grundgesetz zum Tode verurteilt wurde, während man in Zukunft Straßen und Plätze nach deren Opfern benennen wird: Wie wäre es mit „Richter-Dettmar-Pfad-der-Tugend“ in Weimar? Oder „Sucharit-Bhakdi-Allee“ in Plön? Ballweg-Gasse in Stammheim oder Querdenker-Platz in … ach, so einen Querdenker-Platz dürfte dann vermutlich jede Gemeinde haben.
In der Mitte ein Mahnmal zum Gedenken an „Die Niedergeschlagene Rentnerin“ (die kurz nach ihrer brutalen Verhaftung auf einer Anti-Lockdown-Demo verstorben ist) oder ein Denkmal „Für die vom Schlitten geschubsten Kinder“ und, last, not least, mitten in Berlin ein riesiges Stelenfeld mit den Namen der Opfer des größten Menschheitsverbrechens aller Zeiten, bei dem diesmal ALLE mitgemacht haben. ALLE. Ja! Auch DIE!