Ulrike Stockmann / 24.05.2023 / 06:05 / Foto: Alexander Heil / 135 / Seite ausdrucken

Coronapolitik-Kritiker Bhakdi freigesprochen

Gestern fand die Verhandlung gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt, die mit einem Freispruch endete. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Urteil sicher einen Gefallen getan.

Gestern fand im schleswig-holsteinischen Plön der Prozess gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung statt. Der Mediziner und Professor im Ruhestand für Medizinische Mikrobiologie an der Universität Mainz tat sich bekanntlich schon zu Beginn der Coronazeit als einer der schärfsten Kritiker der staatlichen Maßnahmen hervor. „Das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium prüft, dem Mediziner die Führung seines Professorentitels zu untersagen“, schrieb der Spiegel noch letzte Woche. Bhakdi hatte etwa Lockdowns und Maskenpflicht als sinnlos sowie die Impfungen als gefährlich beschrieben, unter anderem in seinem Bestseller „Corona Fehlalarm?“, den er im Juni 2020 gemeinsam mit seiner Frau, der Biochemikerin Prof. Dr. Karina Reiß, veröffentlicht hatte.

Bhakdis frühe Maßnahmen- und Impfkritik ist im Rückblick hervorragend gealtert. Wie auch auf der Achse etwa Dr. Gunter Frank regelmäßig betonte, entpuppte sich die vermeintliche „Pandemie“ als eine „mittelschwere Grippe“, während sich mittlerweile die Impfschäden häufen. Man mag die Behauptung aufstellen, dass dem einflussreichen und beliebten Kritiker nun aus politischen Gründen der Prozess gemacht wurde.

Im Zentrum der Anklage stehen zwei Videos: Das eine stammt aus dem April 2021 und thematisiert Bhakdis Verhältnis zu Israel (das volle Video wurde von YouTube gesperrt, der kritische Ausschnitt ist noch hier zu sehen): Darin äußerte Bhakdi, er habe die Israelis stets mehr bewundert als irgendein anderes Volk und bezeichnete sich als „Judenbewunderer“, da sie für ihn die größten Vertreter von Kunst und Kultur darstellten.

Angesichts der restriktiven israelischen Corona-Politik äußerte Bhakdi: „Das Volk, das geflüchtet ist aus (Deutschland), wo das Erzböse war (…) und haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist als Deutschland war (…) Das ist das schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt (…) die lebende Hölle.“

Zum Hass gegen Juden aufgestachelt? 

Bei einem weiteren Video soll es sich um eine Wahlkampfrede handeln, die Bhakdi hielt, als er bei den vergangenen Bundestagswahlen für die Partei DieBasis kandidiert hatte. Dort habe er laut t-online die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen mit einem „Endziel“ in Verbindung gebracht und von einem zweiten Holocaust gesprochen.

Beide Äußerungen Bhakdis kann man als problematisch bezeichnen und kritisieren. Holocaust-Vergleiche im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen ließen bereits viele Kritiker schlecht aussehen. Und die zugegebenermaßen rigide Impf-Politik Israels als schlimmer als das Nazi-Regime zu bezeichnen, ist selbstverständlich ein Fehltritt. Diese Äußerungen zu kriminalisieren, wirkt jedoch ebenfalls anrüchig. Laut t-online stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das Ermittlungsverfahren gegen Bhakdi zunächst ein. Doch „die Generalstaatsanwaltschaft schaltete sich ein und übernahm gleich selbst, das Amtsgericht ließ dann die Anklage zu“, heißt es laut Bericht.

Die Anklage lautete, dass die Äußerungen Bhakdis zum Hass gegen Juden aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht hätten. Außerdem sei das Schicksal von Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden. Der Spiegel schreibt gar: „Der Sachverhalt gilt angesichts der aufgezeichneten Äußerungen Bhakdis als unstrittig. Im Prozess geht es daher nach Ansicht von Juristen nur um deren rechtliche Bewertung.“

Der Fotograf Alexander Heil, Achgut-Lesern bereits bekannt als versierter Chronist der Corona-Demos, war gestern vor Ort und fotografierte Bhakdi in Begleitung seiner Frau bei der Ankunft vor dem Gericht (sie waren mit dem Fahrrad gekommen) sowie die zahlreichen versammelten Demonstranten. Es handelte sich dabei um circa 400 Bhakdi-Unterstützer, die friedlich protestierten. Einen derartigen Andrang habe es vor dem Amtsgericht noch nie gegeben. Heil nahm die Menge als jenem Publikum sehr ähnlich wahr, das er bei den Corona-Demos angetroffen hatte: die entspannt auftretende Mitte der Gesellschaft. Dass sich vordergründig ältere, bereits pensionierte Vertreter versammelt hatten, lag offenkundig daran, dass es sich um einen Vormittagstermin an einem Werktag handelte. Die 50 Polizeibeamten, die zur Sicherheit angerückt waren, erwiesen sich als überflüssig. Alle Bilder von Alexander Heil können Sie auf seinem Blog ansehen.

Heil selbst schaffte es nicht ins Gerichtsgebäude, es gelang ihm aber, eine Zuschauerin, die vorzeitig das Gerichtsgebäude verließ, für ein Telefongespräch mit der Autorin dieses Beitrags zu gewinnen. Die Dame musste wegen eines Termins den Gerichtssaal bereits gegen 11.30 Uhr verlassen, nachdem es zu einer Unterbrechung der Verhandlung gekommen war. Die Verteidigung hatte Einspruch gegen die Anklage erhoben. Meine Gesprächspartnerin gab sich als Bhakdi-Unterstützerin zu erkennen und empfand die Verhandlung als „unerträglich“.

Entgegen Absprachen sei Bhakdis Adresse bei der öffentlichen Verhandlung verlesen worden, und die Oberstaatsanwältin hatte ihn aufgefordert, die Höhe seiner monatlichen Einnahmen anzugeben. Außerdem habe diese geäußert, die beiden oben angesprochenen Videos, die Hauptgegenstand der Verhandlung waren, im Vorhinein nicht in Gänze, sondern nur auszugsweise gesehen zu haben. Die Beobachterin empfand diesen Umgang mit Beweismitteln befremdlich. Der Richter erschien ihr „zurückhaltend und überlegend“.

Laut Süddeutsche hatte der Strafrichter nach besagter Unterbrechung weiter verhandelt, aber bereits den rechtlichen Hinweis gegeben, dass nach derzeitigem Stand von einer Strafbarkeit der angeklagten Äußerungen möglicherweise nicht mehr auszugehen sei. Kurz vor 18 Uhr kam es nach dem langen Verhandlungstag schließlich zu einem Freispruch Bhakdis durch Richter Grundmann. RND berichtet:

„Der Richter sagte in seiner Begründung, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.“

Man darf auf die Rechtsmittel und auf die Reaktionen auf das Urteil jetzt sehr gespannt sein, gerade in ihm nicht wohlgesonnenen Medien. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat hat das Gericht mit dem Freispruch aber sicher einen Gefallen getan.

 

Ulrike Stockmann ist Autorin und Redakteurin bei der Achse des Guten. Ihren eigenen YouTube-Kanal finden Sie hier.

Foto: Alexander Heil

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Katharina Fuchs / 24.05.2023

Die Kritik an Bhakdis Aussage wirkt ein klein wenig scheinheilig - in einem Land, in dem man es als kulturelle Bereicherung betrachtet, wenn Horden gewalttätiger Islamisten fahnenschwingend durch die Strassen ziehen und ‘Tod Israel’ brüllen, und der Staat nicht nur tatenlos zusieht, sondern noch Tausende und Abertausende mehr von solchen Judenhassern ins Land lockt. In dem man mehr oder weniger gleichmütig mit den Schultern zuckt, wenn deren Vertreter dann mit Gürteln und Knüppeln auf kippahtragende Leute auf der Straße losgehen, und dabei etwas von ‘weltoffen und tolerant’ murmelt. Man könnte fast auf den Gedanken kommen, daß es gar nicht der Verdacht auf irgendeine Art von Antisemitismus ist, der unsere braungetünchte Justiz im Falle Bhakdi zum Knurren bringt, sondern vielmehr der kleingeistige Wunsch, dem guten Professor doch noch irgendwas am Zeug flicken zu können. Nachträglich. Nachdem man ihm sonst nichts vorwerfen konnte, so sehr man es auch versuchte und so gerne man es auch gewollt hätte.

Patrick Meiser / 24.05.2023

Es freut mich, wie sicherlich die meisten kritischen Zeitgenossen auch, sehr für Herr Prof. Bhakdi, daß das Amtsgericht Plön die Generalstaatsanwaltschaft vorerst in die Schranken wies, aber wie heißt es so schön „eine Schwalbe macht noch keinen Sommer“. Mal abwarten, ob da nicht noch Rechtsmittel eingelegt werden seitens der StA. Und ob das Vertrauen in den „Rechtsstaat“ ob der zahlreichen klageabweisenden Entscheidungen der Fach- und Verfassungsgerichte durch dies Urteil wiederhergestellt wird, das mag dahinstehen. „Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt (…) die lebende Hölle.“  Ob diese Zustände im kleinen Israel tatsächlich so waren ist mir zwar nicht bekannt, auf Australien mit seinen unzähligen Quarantäne-Camps trifft das aber allemal zu. Und NZL war bekanntlich auch nicht zimperlich. Fakt ist, Prof. Bhakdi hat die Dinge beim Namen genannt und schlicht und ergreifend die Wahrheit gesagt. In Anbetracht der Tatsache, daß zukünftige „Pandemien“ von der WHO ohne jede Beweise wohl ausgerufen werden können -  die Abstimmung über diesen Antrag erfolgte am 12.Mai im BT - , und sämtliche zukünftige Maßnahmen direkt von der WHO kommen, läßt die letzten 3 Jahre alsdann vermutlich wie ein Kindergeburtstag aussehen. Das richtig Böse kommt erst.

Manfred H. Hofmeister / 24.05.2023

Ich wäre sehr dafür, endlich einmal von dem hirnlosen Gestammel über “Querdenker” und “Schwurbler” Abschied zu nehmen. Ein allzu widerwärtiges Vokabular, welches unabhängigen Menschen, die freie Meinungsäußerung unmöglich und/oder verächtlich machen soll. Im Falle Professor Bhakdis geradezu eine Denunziation, aufgegriffen von einer willfährigen, weisungsgebundenen, Staatsanwaltschaft. So bleiben die wahren Hintermänner, meinetwegen auch Frauen, im Verborgenen. Stellt sich mir die Frage nach einer wirklich unabhängigen Politik, die solche Handlung noch unterstützt! Eine wirklich unabhängige Justiz wäre vor solchen Einflüsterern gefeit! Immerhin, der/die Richter sprachen Recht, waren unabhängig! Und auch die Presse, Funk und Fernsehen sollten an sich arbeiten!

Winston Schmitt / 24.05.2023

Unerträglich, wie Bhakti auch nach dem Freispruch in den Mainstream-Medien durch den Kakao gezogen wird, als “Schwurbler” und “Verbreiter von Falschinformationen” zur Covid Impfung verunglimpft wird. Ich sehe es wie Hubert Hahne sagt “Ich will Handschellen klicken hören” bei den Corona-Glücksrittern, die zum eigenen Vorteil und berauscht von ihrer Macht, Menschen ihrer Grundrechte und nicht selten auch ihrer Existenz beraubt haben.

Peer Doerrer / 24.05.2023

WERTEWESTEN, ein Witz? Früher rühmte man sich im Westen mit seiner Meinungsfreiheit und heute führt man Prozesse wegen Volksverhetzung wie in der DDR . Professor Dr. Bhakdi ist ein mutiger ehrlicher Mediziner der alten Schule . Er hat von Anfang an die Wirkung der sogenannten Impfung kritisiert und auch bildlich die Auswirkungen dargestellt . Danach wurde er nur noch mit Dreck beworfen und ausgegrenzt . Wie konnte der Mann es auch wagen die Megagewinne der Pharmakonzerne zu schmälern?

A. Kaltenhauser / 24.05.2023

Wie ich es verstanden habe, waren die KRiStA der Meinung, das Verfahren hätte vom AG gar nicht erst angenommen werden dürfen. Reitschuster titelte: “Der Rechtsstaat zuckt noch” und mehr ist dieser juristische Farce auch nicht, zumal noch nicht rechtskräftig. Ein Dr. Elio Adler, Klaus Baumann und Sigmount Königsberg hatten damals Strafanzeige gegen Prof. Bhakdi wegen Volksverhetzung gestellt, was von der Staatsanwaltschaft erst wegen “Geringfügigkeit” eingestellt wurde, bevor die übergeordnete Behörde übernahm, resp. wohl angewiesen wurde zu übernehmen. “His Masters Voice”; hündisch eben …

R. Matzen / 24.05.2023

Vielleicht darf ich aus meiner Sicht ergänzen. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte das Verfahren eingestellt oder wollte es einstellen. Der shitstorm, der sich dagegen erhob, veranlaßte den früheren Generalstaatsanwalt in Schleswig Holstein, Wolfgang Zepter dazu, das Verfahren an sich zu ziehen. Meiner Meinung nach, um sich vor die ihm unterstellte Staatsanwaltschaft Kiel zu stellen. Zepter ging am Ende des Jahres 2021 in den Ruhestand. Derzeit gibt es keinen Generalstaatsanwalt in Schleswig Holstein, die Stelle ist frei und hart umkämpft. Die Anklage wurde genau eine Woche nach der Landtagswahl in Schleswig Holstein erhoben. Darüber mag man nachdenken. Zufällig? Oder nicht. Vor allem vor dem Hintergrund, daß der Stellvertreter sich auch um die Nachfolge Zepters beworben hat. Das sind natürlich alles Spekulationen auf der Basis dessen, was ich den Medien im Laufe der Zeit entnehmen konnte. Bhakdis Äußerungen sind wohl vor dem Hintergrund zu sehen, daß die israelische Regierung die Impfpflicht in Israel einführte. Ich war ähnlich entsetzt wie Bhakdi und dachte, jetzt bringen sich die Juden schon gegenseitig um! Bhakdi muß man meines Erachtens aber zugute halten, daß er ebenso emotional angefaßt war und zudem kein deutscher Muttersprachler ist. Was bleibt? Die von ihm geübte Regierungskritik gilt bei der Staatsanwaltschaft jetzt als Volksverhetzung. Und wer sich schützend vor die israelische Bevölkerung stellt, von der wohl 90% oder mehr Juden sind, gilt als Antisemit. Über die Rolle des Amtsgerichts Plön bin ich mir nicht klar; hatte dort den Eindruck, daß man das Verfahren gerne losgeworden wäre. Irgendwie. Das zog sich doch sehr in die Länge.

Rainer Irrwitz / 24.05.2023

wieso Vertrauen in den Rechtsstaat? Davon kann keine Rede sein solange Ärzte wegen Maskenattesten und Impfbescheinigungen im Knast sitzen. Das Regime hat sich schlicht nicht getraut den prominentesten Mediziner, der den Plandemie-Betrug und den Pharmakologischen Massenmord öffentlich als solchen benannt hat, in einem völlig offensichtlichen politisch motivierten Prozess zu verurteilen. Rechtsstaat? Da lachen ja die Hühner! Allein die Tatsache dass es zur Verhandlung gekommen ist, beweist das Gegenteil.

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