Im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit im Rahmen der vom Autor dieses Artikels eingelegten Verfassungsbeschwerde eine der bedeutsamsten juristischen Prüfungen seit Verkündung des Grundgesetzes zu bestehen. Zudem ist dieses wichtigste Element freiheitlicher demokratischer Gesellschaftsordnungen in der noch anhaltenden Misere kulturell unter Druck geraten. Und zwar sowohl von Seiten der Befürworter der Corona-Maßnahmen als auch von Seiten ihrer Kritiker. Zum Beispiel durch Nazivergleiche einerseits und Antisemitismusvorwürfe andererseits.
Gesellschaftliche Besonderheit der Corona-Krise
Akute Angst um das eigene Leben verspürten wohl noch nie so viele Bundesbürger gleichzeitig wie zu Beginn der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Selbst viele Personen, die sich nicht durch eine Klimaapokalypse bedroht fühlen und die nicht aus Furcht vor islamistischem Terror jeden Weihnachtsmarkt meiden, befürworteten vehement monatelange Schließungen von Kitas, Schulen und Hochschulen, trugen selbst während eines Waldspaziergangs Maske und sehnten sich nach Erlösung aus der Gefahr durch eine wirksame Impfung ohne schädliche Nebenwirkungen.
Eine Minderheit hingegen empfand Covid-19 nicht als dramatischer als eine schwere Grippe, beurteilte PCR-Tests mit hohen CT-Werten als ungeeignet zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, hielt das durch Corona-Maßnahmen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verursachte psychische Leid für unnötig und eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht für unverhältnismäßig, weil nicht erforderlich, nicht geeignet und nicht angemessen, insbesondere wegen der zu erwartenden Nebenwirkungen von neuartigen, nicht ausreichend getesteten Impfstoffen.
Beide Seiten sahen sich durch die Ansichten und das Verhalten der jeweils anderen Seite von Krankheit und Tod bedroht. Deshalb kam es bezüglich Corona-Themen zu einer tiefen Spaltung [1], die weiter anhält und auf viele andere politische Themen und gesellschaftliche Bereiche ausstrahlt.
Unangemessene Nazivergleiche und überzogene Antisemitismusvorwürfe
Die Lage ist nach wie vor stark von Emotionalität statt von Rationalität geprägt. Eigentlich sollten beide Seiten das gleiche Interesse haben, nämlich aufzuklären, welche Viren (sowohl natürlich entstandene als auch künstlich geschaffene) wie gefährlich sind, auf welche Weise (zum Beispiel durch Übertragung von Tieren auf Menschen oder durch ungewollte Entweichung aus einem Labor) ein Virus eine Pandemie auslösen könnte und wie auf eine Pandemie zu reagieren wäre. Doch man verschließt sich jedes noch so guten Argumentes der jeweiligen Gegenseite, verwickelt sich stattdessen gegenseitig in Grabenkämpfe.
Beispiele dafür sind Nazivergleiche einerseits und Antisemitismusvorwürfe andererseits. Demonstranten gegen Corona-Maßnahmen hefteten sich sechszackige gelbe Sterne mit der Aufschrift „Ungeimpft“ an die Brust. Der Stern erinnerte an den Stern mit der Aufschrift „Jude“, den die betroffenen Deutschen auf Geheiß der Nazis zwecks gesellschaftlicher Ausgrenzung ab 1941 tragen mussten. Die Demonstranten wollten damit zum Ausdruck bringen: Die Juden sind von den damaligen Machthabern unmenschlich behandelt worden, wir werden es von den heutigen.
Nun haben die Nazis aber weit mehr getan als Mitbürger auszugrenzen. Die Nazis haben an diesen Mitmenschen anschließend noch einen Völkermord einzigartigen Ausmaßes begangen und gegen andere auch noch den „ungeheuerlichsten Versklavungs- und Vernichtungskrieg“ (Ernst Nolte) geführt. Wenn man also Zustände in der Bundesrepublik Deutschland mit denen im Dritten Reich vergleicht, verhält man sich nicht nur allen Personen gegenüber unanständig, die in der Corona-Krise unter Ungewissheit Verantwortung zu tragen und Entscheidungen zu treffen hatten, sondern man versündigt sich zudem an den vielen Millionen Opfern des Nationalsozialismus, weil man die Gräueltaten ihrer Schänder in einem ungeheuerlichen Maße relativiert. Das führt natürlich zu Verhärtung.
Wenn man nun aber diesen Demonstranten Antisemitismus vorwirft, obwohl ihr Motiv nicht Judenhass war, dann setzt man sie gleich mit Links- und Rechtsextremen sowie Islamisten, deren echter (wenn auch oftmals als Antizionismus verkleideter und deshalb schwer erkennbarer) Antisemitismus sich in Deutschland mittlerweile derart stark entwickelt hat, dass sich hier kein Jude mehr völlig sicher fühlen kann. Man setzt sie sogar gleich mit den Terroristen der palästinensischen Hamas und des iranischen Mullah-Regimes, deren Bestreben auf die Auslöschung eines ganzen Staates (Israel) gerichtet ist. Das führt ebenfalls zu Verhärtung. [2] Schlimmer noch, es kann Antisemitismus sogar fördern: „Die Cancel Culture birgt in diesem Zusammenhang die Gefahr, Vorurteile, die auf Verschwörungsdenken beruhen – z.B. dass Juden eine mächtige Kraft sind, die die Mainstream-Gesellschaft manipuliert –, zu verstärken.“ [3]
Auf unangemessene Nazivergleiche [4] und überzogene Antisemitismusvorwürfe sollte deshalb verzichtet werden. Ebenso auf alle anderen rhetorischen Mittel, die nur der Diskreditierung der jeweiligen Gegenseite dienen. Solche Mittel schaden kulturell jeder freien Meinungsäußerung, die der Wahrheitsfindung dient und letztlich „zum demokratischen Ringen um Mehrheiten gehört. Dieser Wettbewerb sollte idealerweise fair und konstruktiv ausgetragen werden.“ [5]
Rechtliche Herausforderungen
Heutzutage findet Meinungsaustausch zu einem sehr großen Teil im Internet statt. Beiträge in den sozialen Medien können die Meinungsbildung und letztlich sogar das Wahlverhalten erheblich beeinflussen. Der Europäischen Union (EU) bereitet das offensichtlich große Sorge, denn mit dem Digital Services Act (DSA), einer Verordnung der EU, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, drängt die EU „die Internetkonzerne dazu, auch solche Meinungsäußerungen zu löschen, die nicht rechtswidrig sind, aber von der EU als Desinformation angesehen werden.“ [6]
In Bezug auf die Corona-Maßnahmen führt das dazu, dass zum Beispiel bei YouTube „am Ende nur die Regierungsmeinung zählen kann und sämtliche andere Meinungen, welche der Regierungsmeinung widersprechen, gelöscht werden können“. [7] Bei LinkedIn stellt sich dasselbe Problem, denn auch dort gilt zum Beispiel, dass Beiträge keine Inhalte über die Sicherheit der im Rahmen der Corona-Maßnahmen eingesetzten neuartigen Impfstoffe enthalten dürfen, die den Positionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder lokaler Gesundheitsbehörden widersprechen.
Die WHO und lokale Gesundheitsbehörden wie das Robert-Koch-Institut (RKI) können aber irren. Das ist eigentlich kein Problem, denn „Irrtum gehört zur Wissenschaft, er ist weder Fremdkörper noch Niederlage, sondern wichtiger Teil des wissenschaftlichen Prozesses.“ [8] Allerdings kann wissenschaftlicher Irrtum nur aufgedeckt werden, wenn die zugrundeliegende Hypothese beziehungsweise Theorie infrage gestellt werden darf. Eine von der WHO für maßgeblich erklärte Hypothese dürfte aber auf LinkedIn nicht einmal ein Wissenschaftler bezweifeln, der in dem die Hypothese betreffenden Gebiet mit dem Nobelpreis ausgezeichnet worden ist.
„Die WHO ist eine Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen“
Hinzu kommt, dass bei der WHO Sorgen angebracht sind hinsichtlich der Möglichkeit von finanziellen Interessenskonflikten. Die WHO wird zu einem sehr großen Teil aus privatwirtschaftlichen Kreisen finanziert, die an von der WHO vorgegebenen Maßnahmen sehr viel Geld verdienen können. [9]
Ebenso problematisch ist die Möglichkeit von politischen Interessenskonflikten. „Die WHO ist eine Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen. … Die … Positionen einer Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen, deren Mitgliedermehrheit nicht demokratisch legitimiert ist, kann nicht der Maßstab für die Reichweite der Grundrechte in einem (unserem) demokratischen Rechtsstaat sein. Dies würde nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass autoritäre Regime jedenfalls mittelbar ein wesentliches Mitspracherecht bezüglich dessen haben, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht.“ [10]
Vor diesem Hintergrund ist vom Autor dieses Artikels gegen ein die entsprechende Löschungspraxis absegnendes Urteil des Kammergerichts Berlin [11] Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden; Achgut berichtete dazu bereits im Oktober 2025. (Anm. d. Red.: Der Autor dieses Beitrags hatte im Jahr 2022 drei impfkritische Beiträge auf LinkedIn geteilt, woraufhin die Plattform die Beiträge löschte und sein Profil sperrte. Das Landgericht Berlin entschied im Jahr 2024 in erster Instanz, dass das Profil des Klägers wiederherzustellen sei, allerdings nicht die Beiträge. Daraufhin strengte der Nutzer ein Berufungsverfahren an, das allerdings damit endete, dass im September 2025 entschieden wurde, dass nicht nur die Löschung der Beiträge, sondern auch die Sperrung des Kontos rechtmäßig war. Gegen das in zweiter Instanz vom Kammergericht Berlin gesprochene Urteil hat Jörg Kuttig eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.)
Zwischenzeitlich hat das höchste deutsche Gericht die von Prof. Dr. Dietrich Murswiek formulierte Verfassungsbeschwerde angenommen (Aktenzeichen 1 BvR 2152/25) und angekündigt, noch in diesem Jahr entscheiden zu wollen. Hoffentlich bleibt es seiner Linie treu und lässt auch unter den besonderen Bedingungen des Internets keine Schwächung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu.
Jörg Kuttig hat Architektur und Business Administration studiert, ist als Familienunternehmer in der Immobilienwirtschaft tätig, engagiert sich als Reservist in der Bundeswehr und hat als parteiloser Bürgerrechtler eine Verfassungsbeschwerde gegen Zensur in den sozialen Medien erhoben.
Quellen
[1] Christian J. Zeller: „Der Diskurskorridor und die Spaltung der Gesellschaft“ in Christian J. Zeller: „Zerstörung der Meinungsfreiheit – Eine politische Zeitdiagnose“, SOLIBRO Verlag, Münster, 2025, S. 185 ff.
[2] Harald Martenstein: „Wie ich Faschist wurde“, in Ulli Kuhle/Reinhard Mohr (Hrsg.): „Wenn das Denken die Richtung ändert“, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2026, S. 182 f.
[3] Daniel Ben-Ami: „Cancel Culture verstärkt den Antisemitismus“, in: „Cancel Culture und Meinungsfreiheit – Über Zensur und Selbstzensur“, herausgegeben von Sabine Beppler-Spahl, Novo Argumente Verlag, Frankfurt, 1. Auflage, 2022, S. 207
[4] Ronen Steinke: „Nazivergleiche“, in Ronen Steinke: „Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“, Berlin Verlag, München, 2. Aufl., 2026, S. 111 ff.
[5] Tanjev Schultz: „Robuste Meinungsfreiheit und politische Verantwortung“ in Tanjev Schultz (Hrsg.): „Was darf man sagen? Meinungsfreiheit im Zeitalter des Populismus“, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2020, S. 162
[6] Dietrich Murswiek: „Die EU gefährdet die Meinungsfreiheit“ in „Welt“, 28.02.2026
[7] Jan Ristau: „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“, Verlag edition blaes, Schondorf, 2024, S. 177
[8] Elisa Hoven: „Das Ende der Wahrheit? Wie Lügen, Fake New und Framing unsere Gesellschaft bedrohen – und was wir dagegen tun müssen“, DuMont, Köln, 2025, S. 169 f.
[9] Lennart Pfahler: „Die Machtmaschine des Bill Gates“ in „Welt“, 17.09.2022
[10] Joachim Nikolaus Steinhöfel: „Die digitale Bevormundung – Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen“, FinanzBuch Verlag, München, 2. Aufl., 2024, S. 96
[11] Manfred Kölsch: „Wie sich das Kammergericht als Sprachrohr der Exekutive bloßstellt“, auf der Internetseite des „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA), 04.10.2025
„Beide Seiten sahen sich durch die Ansichten und das Verhalten der jeweils anderen Seite von Krankheit und Tod bedroht.“
Wie sieht das heute aus? Beide Seiten haben Alzheimer. Die linke Seite hat Covid vergessen, weil es seine Schuldigkeit getan hat. Die rechte Seite will noch Profit draus schlagen, weswegen es als amerikanische Biowaffe dargestellt wird, obwohl die Altersverteilung der Coronatoten merkwürdig natürlich aussah. Den chinesischen Beitrag in Form von Lockdowns haben diese Leute sowieso ausgeblendet.
Der Autor quatscht ständig von Meinungsfreiheit, hört aber nicht auf damit, uns zu erzählen, wie wir unsere Meinung zu formulieren haben. Für mich zählt der Proteststern einfach zu den Mitteln erlaubter Übertreibung. Und wer mir beibiegen will, dass dadurch das Sterben von seit mindestens siebzig Jahren toten Opfern lächerlich gemacht wird, bewegt sich für mich an der Grenze zur Bigotterie. Und ich gehöre zu den Leuten, die bis heute einen Film wie „Der Pianist“ nicht anschauen können, weil so viele Nazi-Verbrecher nicht zur Rechenschaft gezogen wurden.
„Doch man verschließt sich jedes noch so guten Argumentes der jeweiligen Gegenseite, verwickelt sich stattdessen gegenseitig in Grabenkämpfe.“ Schon dieser Satz verkehrt die wahre Diskussions-Kultur ins unwahre Gegenteil. Denn die wird bis heute bestimmt durch die mangelnde Einsicht der Corona-Täter.
Warten wir das Urteil des Gerichts ab. Aber wie wahrscheinlich ist es, das das höchste Gericht dieses Systems der eigenen #Machtmaschine# in den Arm fällt?
„Wenn man also Zustände in der Bundesrepublik Deutschland mit denen im Dritten Reich vergleicht, verhält man sich nicht nur allen Personen gegenüber unanständig, die in der Corona-Krise unter Ungewissheit Verantwortung zu tragen und Entscheidungen zu treffen hatten, …“ Nun ja, in den USA kommen gerade immer mehr Beweise ans Licht, dass man dort eben nicht unwissend war und die Situation bewusst ausnutzte. Auch in einigen europäischen Ländern stehen bereits Gesundheitsminister vor Gericht.
Und wenn man schon Vergleiche mit dem Dritten Reich verurteilt (da stimme ich grds. zu), warum werden dann diejenigen, die andere als Corona- (oder sonstige) -leugner bezeichnen nicht erwähnt? Die alternative Meinungen und Politiker auch heute noch sofort in diesem Bereich verbannen und auch ohne Corona weiterhin spalten? Das Problem liegt nach meiner Meinung viel tiefer, die Meinungsfreiheit ist de facto bereits abgeschafft. Zu viele Menschen haben im bDaZ Angst, zu sagen was sie denken.
Ich weiß schon jetzt, wie es ausgeht!
Der Staat bzw. die Politiker*Inninen werden sagen, dass es während der Coronazeit nicht genug „Solidarität“ gegeben habe!
Tatsächlich war die AfD die einzige Partei, die sich während der Plandemie anständig verhalten hat.
So ziemlich alle anderen Politiker sind den WEFlern ganz besonders tief hinten reingekrochen … ich kann es jedenfalls noch überall riechen …
Aus meiner Perspektive ist das Jahr 2019 das letzte normale Jahr für die nächsten Jahrzehnte!
Diese Normalität, die wir ab den 50ern verlängern konnten, können wir nicht mehr einfach so zurückholen.
Die Islamisierung wird uns fertigmachen!
Der Rahmen ist eng und so wird das BVerfG das auch beurteilen. Es geht um die Löschung eines LinkedIn Kontos und damit Meinungsfreiheit, falls die gelöschten Beiträge auch relevant werden.
Schade, dass die COVID Maßnahmen nicht in den Fokus rücken. Die eine erhebliche Verunsicherung und Angst in der Bevölkerung ausgelöst haben und zu total überzogenen Maßnahmen seitens der Politik führten.
Obwohl ich bei einigen Aussagen eine etwas abweichende Meinung habe, denke ich, ein breiter Diskurs auf der Basis solcher Texte könnte die „Gefahrenlage“ etwas entspannen. Wobei ich das Wort „könnte“ betonen möchte. Denn die Einen haben maßlos und ungerechtfertigt profitiert während die Andersdenkenden , so auch ich selbst, von Gewalt, Ausgrenzung, Knast, Prügelorgien der Polizei, Beschimpfungen und Entmenschlichung durch die Knechte der Staatsgewalt betroffen waren. Es fällt mir schwer, diesen Untertanen (im Stile Diederich Heßlings) zu verzeihen. Aber niemals werde ich Merkel, Spahn, Drosten, Lauterbach, Wiehler & Co. für ihre bewussten Verbrechen vergeben. Sie haben vom ersten Tage an gewusst das sie selbst die größten Lügner und Betrüger der Nachkriegsgeschichte sind mit katastrophalen Folgen für die Bürger. Die Dokumente von Fauci, RKI usw. beweisen es.