Im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit im Rahmen der vom Autor dieses Artikels eingelegten Verfassungsbeschwerde eine der bedeutsamsten juristischen Prüfungen seit Verkündung des Grundgesetzes zu bestehen. Zudem ist dieses wichtigste Element freiheitlicher demokratischer Gesellschaftsordnungen in der noch anhaltenden Misere kulturell unter Druck geraten. Und zwar sowohl von Seiten der Befürworter der Corona-Maßnahmen als auch von Seiten ihrer Kritiker. Zum Beispiel durch Nazivergleiche einerseits und Antisemitismusvorwürfe andererseits.
Gesellschaftliche Besonderheit der Corona-Krise
Akute Angst um das eigene Leben verspürten wohl noch nie so viele Bundesbürger gleichzeitig wie zu Beginn der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Selbst viele Personen, die sich nicht durch eine Klimaapokalypse bedroht fühlen und die nicht aus Furcht vor islamistischem Terror jeden Weihnachtsmarkt meiden, befürworteten vehement monatelange Schließungen von Kitas, Schulen und Hochschulen, trugen selbst während eines Waldspaziergangs Maske und sehnten sich nach Erlösung aus der Gefahr durch eine wirksame Impfung ohne schädliche Nebenwirkungen.
Eine Minderheit hingegen empfand Covid-19 nicht als dramatischer als eine schwere Grippe, beurteilte PCR-Tests mit hohen CT-Werten als ungeeignet zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, hielt das durch Corona-Maßnahmen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verursachte psychische Leid für unnötig und eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht für unverhältnismäßig, weil nicht erforderlich, nicht geeignet und nicht angemessen, insbesondere wegen der zu erwartenden Nebenwirkungen von neuartigen, nicht ausreichend getesteten Impfstoffen.
Beide Seiten sahen sich durch die Ansichten und das Verhalten der jeweils anderen Seite von Krankheit und Tod bedroht. Deshalb kam es bezüglich Corona-Themen zu einer tiefen Spaltung [1], die weiter anhält und auf viele andere politische Themen und gesellschaftliche Bereiche ausstrahlt.
Unangemessene Nazivergleiche und überzogene Antisemitismusvorwürfe
Die Lage ist nach wie vor stark von Emotionalität statt von Rationalität geprägt. Eigentlich sollten beide Seiten das gleiche Interesse haben, nämlich aufzuklären, welche Viren (sowohl natürlich entstandene als auch künstlich geschaffene) wie gefährlich sind, auf welche Weise (zum Beispiel durch Übertragung von Tieren auf Menschen oder durch ungewollte Entweichung aus einem Labor) ein Virus eine Pandemie auslösen könnte und wie auf eine Pandemie zu reagieren wäre. Doch man verschließt sich jedes noch so guten Argumentes der jeweiligen Gegenseite, verwickelt sich stattdessen gegenseitig in Grabenkämpfe.
Beispiele dafür sind Nazivergleiche einerseits und Antisemitismusvorwürfe andererseits. Demonstranten gegen Corona-Maßnahmen hefteten sich sechszackige gelbe Sterne mit der Aufschrift „Ungeimpft“ an die Brust. Der Stern erinnerte an den Stern mit der Aufschrift „Jude“, den die betroffenen Deutschen auf Geheiß der Nazis zwecks gesellschaftlicher Ausgrenzung ab 1941 tragen mussten. Die Demonstranten wollten damit zum Ausdruck bringen: Die Juden sind von den damaligen Machthabern unmenschlich behandelt worden, wir werden es von den heutigen.
Nun haben die Nazis aber weit mehr getan als Mitbürger auszugrenzen. Die Nazis haben an diesen Mitmenschen anschließend noch einen Völkermord einzigartigen Ausmaßes begangen und gegen andere auch noch den „ungeheuerlichsten Versklavungs- und Vernichtungskrieg“ (Ernst Nolte) geführt. Wenn man also Zustände in der Bundesrepublik Deutschland mit denen im Dritten Reich vergleicht, verhält man sich nicht nur allen Personen gegenüber unanständig, die in der Corona-Krise unter Ungewissheit Verantwortung zu tragen und Entscheidungen zu treffen hatten, sondern man versündigt sich zudem an den vielen Millionen Opfern des Nationalsozialismus, weil man die Gräueltaten ihrer Schänder in einem ungeheuerlichen Maße relativiert. Das führt natürlich zu Verhärtung.
Wenn man nun aber diesen Demonstranten Antisemitismus vorwirft, obwohl ihr Motiv nicht Judenhass war, dann setzt man sie gleich mit Links- und Rechtsextremen sowie Islamisten, deren echter (wenn auch oftmals als Antizionismus verkleideter und deshalb schwer erkennbarer) Antisemitismus sich in Deutschland mittlerweile derart stark entwickelt hat, dass sich hier kein Jude mehr völlig sicher fühlen kann. Man setzt sie sogar gleich mit den Terroristen der palästinensischen Hamas und des iranischen Mullah-Regimes, deren Bestreben auf die Auslöschung eines ganzen Staates (Israel) gerichtet ist. Das führt ebenfalls zu Verhärtung. [2] Schlimmer noch, es kann Antisemitismus sogar fördern: „Die Cancel Culture birgt in diesem Zusammenhang die Gefahr, Vorurteile, die auf Verschwörungsdenken beruhen – z.B. dass Juden eine mächtige Kraft sind, die die Mainstream-Gesellschaft manipuliert –, zu verstärken.“ [3]
Auf unangemessene Nazivergleiche [4] und überzogene Antisemitismusvorwürfe sollte deshalb verzichtet werden. Ebenso auf alle anderen rhetorischen Mittel, die nur der Diskreditierung der jeweiligen Gegenseite dienen. Solche Mittel schaden kulturell jeder freien Meinungsäußerung, die der Wahrheitsfindung dient und letztlich „zum demokratischen Ringen um Mehrheiten gehört. Dieser Wettbewerb sollte idealerweise fair und konstruktiv ausgetragen werden.“ [5]
Rechtliche Herausforderungen
Heutzutage findet Meinungsaustausch zu einem sehr großen Teil im Internet statt. Beiträge in den sozialen Medien können die Meinungsbildung und letztlich sogar das Wahlverhalten erheblich beeinflussen. Der Europäischen Union (EU) bereitet das offensichtlich große Sorge, denn mit dem Digital Services Act (DSA), einer Verordnung der EU, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, drängt die EU „die Internetkonzerne dazu, auch solche Meinungsäußerungen zu löschen, die nicht rechtswidrig sind, aber von der EU als Desinformation angesehen werden.“ [6]
In Bezug auf die Corona-Maßnahmen führt das dazu, dass zum Beispiel bei YouTube „am Ende nur die Regierungsmeinung zählen kann und sämtliche andere Meinungen, welche der Regierungsmeinung widersprechen, gelöscht werden können“. [7] Bei LinkedIn stellt sich dasselbe Problem, denn auch dort gilt zum Beispiel, dass Beiträge keine Inhalte über die Sicherheit der im Rahmen der Corona-Maßnahmen eingesetzten neuartigen Impfstoffe enthalten dürfen, die den Positionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder lokaler Gesundheitsbehörden widersprechen.
Die WHO und lokale Gesundheitsbehörden wie das Robert-Koch-Institut (RKI) können aber irren. Das ist eigentlich kein Problem, denn „Irrtum gehört zur Wissenschaft, er ist weder Fremdkörper noch Niederlage, sondern wichtiger Teil des wissenschaftlichen Prozesses.“ [8] Allerdings kann wissenschaftlicher Irrtum nur aufgedeckt werden, wenn die zugrundeliegende Hypothese beziehungsweise Theorie infrage gestellt werden darf. Eine von der WHO für maßgeblich erklärte Hypothese dürfte aber auf LinkedIn nicht einmal ein Wissenschaftler bezweifeln, der in dem die Hypothese betreffenden Gebiet mit dem Nobelpreis ausgezeichnet worden ist.
„Die WHO ist eine Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen“
Hinzu kommt, dass bei der WHO Sorgen angebracht sind hinsichtlich der Möglichkeit von finanziellen Interessenskonflikten. Die WHO wird zu einem sehr großen Teil aus privatwirtschaftlichen Kreisen finanziert, die an von der WHO vorgegebenen Maßnahmen sehr viel Geld verdienen können. [9]
Ebenso problematisch ist die Möglichkeit von politischen Interessenskonflikten. „Die WHO ist eine Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen. … Die … Positionen einer Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen, deren Mitgliedermehrheit nicht demokratisch legitimiert ist, kann nicht der Maßstab für die Reichweite der Grundrechte in einem (unserem) demokratischen Rechtsstaat sein. Dies würde nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass autoritäre Regime jedenfalls mittelbar ein wesentliches Mitspracherecht bezüglich dessen haben, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht.“ [10]
Vor diesem Hintergrund ist vom Autor dieses Artikels gegen ein die entsprechende Löschungspraxis absegnendes Urteil des Kammergerichts Berlin [11] Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden; Achgut berichtete dazu bereits im Oktober 2025. (Anm. d. Red.: Der Autor dieses Beitrags hatte im Jahr 2022 drei impfkritische Beiträge auf LinkedIn geteilt, woraufhin die Plattform die Beiträge löschte und sein Profil sperrte. Das Landgericht Berlin entschied im Jahr 2024 in erster Instanz, dass das Profil des Klägers wiederherzustellen sei, allerdings nicht die Beiträge. Daraufhin strengte der Nutzer ein Berufungsverfahren an, das allerdings damit endete, dass im September 2025 entschieden wurde, dass nicht nur die Löschung der Beiträge, sondern auch die Sperrung des Kontos rechtmäßig war. Gegen das in zweiter Instanz vom Kammergericht Berlin gesprochene Urteil hat Jörg Kuttig eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.)
Zwischenzeitlich hat das höchste deutsche Gericht die von Prof. Dr. Dietrich Murswiek formulierte Verfassungsbeschwerde angenommen (Aktenzeichen 1 BvR 2152/25) und angekündigt, noch in diesem Jahr entscheiden zu wollen. Hoffentlich bleibt es seiner Linie treu und lässt auch unter den besonderen Bedingungen des Internets keine Schwächung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu.
Jörg Kuttig hat Architektur und Business Administration studiert, ist als Familienunternehmer in der Immobilienwirtschaft tätig, engagiert sich als Reservist in der Bundeswehr und hat als parteiloser Bürgerrechtler eine Verfassungsbeschwerde gegen Zensur in den sozialen Medien erhoben.
Quellen
[1] Christian J. Zeller: „Der Diskurskorridor und die Spaltung der Gesellschaft“ in Christian J. Zeller: „Zerstörung der Meinungsfreiheit – Eine politische Zeitdiagnose“, SOLIBRO Verlag, Münster, 2025, S. 185 ff.
[2] Harald Martenstein: „Wie ich Faschist wurde“, in Ulli Kuhle/Reinhard Mohr (Hrsg.): „Wenn das Denken die Richtung ändert“, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2026, S. 182 f.
[3] Daniel Ben-Ami: „Cancel Culture verstärkt den Antisemitismus“, in: „Cancel Culture und Meinungsfreiheit – Über Zensur und Selbstzensur“, herausgegeben von Sabine Beppler-Spahl, Novo Argumente Verlag, Frankfurt, 1. Auflage, 2022, S. 207
[4] Ronen Steinke: „Nazivergleiche“, in Ronen Steinke: „Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“, Berlin Verlag, München, 2. Aufl., 2026, S. 111 ff.
[5] Tanjev Schultz: „Robuste Meinungsfreiheit und politische Verantwortung“ in Tanjev Schultz (Hrsg.): „Was darf man sagen? Meinungsfreiheit im Zeitalter des Populismus“, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2020, S. 162
[6] Dietrich Murswiek: „Die EU gefährdet die Meinungsfreiheit“ in „Welt“, 28.02.2026
[7] Jan Ristau: „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“, Verlag edition blaes, Schondorf, 2024, S. 177
[8] Elisa Hoven: „Das Ende der Wahrheit? Wie Lügen, Fake New und Framing unsere Gesellschaft bedrohen – und was wir dagegen tun müssen“, DuMont, Köln, 2025, S. 169 f.
[9] Lennart Pfahler: „Die Machtmaschine des Bill Gates“ in „Welt“, 17.09.2022
[10] Joachim Nikolaus Steinhöfel: „Die digitale Bevormundung – Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen“, FinanzBuch Verlag, München, 2. Aufl., 2024, S. 96
[11] Manfred Kölsch: „Wie sich das Kammergericht als Sprachrohr der Exekutive bloßstellt“, auf der Internetseite des „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA), 04.10.2025
Respekt und Dank an den Autor diesen rechtlichen Weg zu gehen. So ist es konsequent wenn wir unserer Grundgesetz ernstnehmen wollen. Da bleiben wir gespannt. Entweder wird es abenteuerliche juristische Verrenkungen geben oder es wird festgestellt, dass ein Grundgesetz höher zu werten ist als eine „Verordnung“.
LinkedIn ist kein Politblog, sondern eine kommerzielle Business-Plattform mit entsprechenden Nutzerrichtlinien („AGB“). Gegen diese verstieß der Kläger und wurde gelöscht. Beide Vorinstanzen urteilten dementsprechend. Hier reitet ein totes Pferd nach Karlsruhe….
Parallelen zur Herrschaft der NationalSOZIALISTEN:
Wer die Parallelen klarer erkennen möchte, sollte sich die Aufzeichnungen der Verhöre Hermann Görings beim Nürnberger Prozess anhören:
roberthjackson.org resource nuremberg-trial-video –
und hier die Prozesstage 80, 81 und 82 (13.-15.03.1946).
Jeweils 2 Stunden lang erklärt Göring die METHODEN der nationalsozialistischen Diktatur.
Über die verwendeten Symbole, Parolen, Rituale, Farben, Uniformen wissen wir alle gut Bescheid; TV und Internet sind immer noch voll davon.
Über die ausgefeilten Methoden der NationalSOZIALISTEN hingegen wissen wir viel zu wenig.
Weil die ausgespart werden.
Damit sie unbemerkt kopiert, adaptiert und ergänzt werden können?
Göring, der nichts mehr zu verlieren hatte und wusste, dass er zum Tode verurteilt werden würde, gab alles ohne Scham und Reue preis.
Schließlich hatte er geltendem Recht zufolge gehandelt.
Mit der Nazikeule wird (nicht nur im bDaZ) erschlagen, wer auf die abgekupferten Nazi-Methoden der Neuzeit hinweist.
Die neuzeitlichen Nazis werfen der politischen Konkurrenz zu Unrecht vor, was sie selber so von ganzem Herzen engagiert betreiben.
Spätestens seit der Corona-Tyrannei schwante mir, dass die Nazikeule reine Projektion der Altparteien-Herrscher*Innen und ihrer zahlreichen Hilfstruppen ist.
Seit ich Görings Aussagen gehört habe, weiß ich, dass es so ist.
Prove me wrong!
Der Artikel enthält eine Reihe von Fehlern: 1) Er betreibt Täter-Opfer-Gleichsetzung nach der Devise „Täter und Opfer werden sich gegenseitig viel zu verzeihen haben“ 2) Er unterschlägt, daß die eine Seite die geballte Staatsmacht inklusive Staatsmedien hinter sich hatte 3) Er unterschlägt, daß die eine Seite die Freiheit der anderen Seite grundgesetzwidrig einschränken wollte, die andere Seite aber nur in Ruhe gelassen werden und ihre Grundrechte behalten wollte 4) Er unterschlägt, daß die eine Seite immer sachlich reden wollte, die andere Seite aber den Diskurs verweigerte – mit Unterstützung der Staatsmedien. 5) Er unterschlägt, daß die Seite, die die Grundrechte anderer einschränken wollte, den Nachweis der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit bis heute nicht erbracht hat, obwohl sie nach unserem Grundgesetz dazu verpflichtet ist 6) Er spricht von „Personen gegenüber unanständig, die in der Corona-Krise unter Ungewissheit Verantwortung zu tragen und Entscheidungen zu treffen hatten“: a) Es gab keine Ungewißheit, wie man den RKI-Protokollen entnehmen kann. Das RKI wußte bereits im März 2020 Bescheid. Es wurde aber von Angela Merkel gezwungen, sein Wissen nicht zu veröffentlichen. Aber Wissen ist eine Holschuld. b) Und niemand „muß“ Entscheidungen für andere treffen. Man kann immer die Entscheidung über andere verweigern und jedem selbst die Entscheidung für sich belassen.
Ich habe bei meinen Spaziergängen gegen eine Impfpflicht keine Mitstreiter gesehen, die irgendwelche umgewandelten Nazisymbole wie Judensterne missbraucht haben für ihren Protest. Insofern gab es auch in der Gruppe der Gegner der restriktiven Maßnahmen und einer verordneten Impfung deutlich sachlichere Protestler. Allerdings haben mich die Diffamierungen in Form von übelsten Beschimpfungen, weil man die Impfung – aus guten Gründen! – verweigerte hart getroffen und auch beängstigend an totalitäre Zeiten erinnert.
Lutz Herrmann: Ist das ihr Ernst? Wenn es hieß : Jeder wird Jemanden kennen der an C gestorben ist, da kenne ich Keinen. Aber dafür Einige die nach der „Impfung“ schwer erkrankt oder sogar gestorben sind. Und das sind und waren alles Menschen die normalerweise noch nicht dran waren. Von 27 – in die Fünfziger. Und es sind nicht Wenige, sondern auffallend viele.Es mag sein, daß sie solche Fälle nicht in ihrem näheren Umfeld haben, aber fragen sie mal rum. Wer jemanden kennt, der plötzlich und unerwartet gestorben ist.
„Damit steht ein für die Meinungs- und Pressefreiheit immens wichtiges Urteil an.“
Das ist richtig. Entscheiden wird allerdings das höchste Brandmauerparteisoldatengericht des Landes.