Vielleicht kommen sie doch nicht ungeschoren davon, die Hauptverantwortlichen der Corona-Krise. In den vergangenen Wochen gab es jedenfalls mehrere brisante Enthüllungen, die nicht ohne Folgen für die Täter bleiben dürften. So veröffentlichte die Direktorin des US-Geheimdienstes Tulsi Gabbard am 18. Juni (ihrem letzten Arbeitstag!) Dokumente, die belegen, dass Anthony Fauci, der frühere Leiter des National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID), riskante Forschungen am chinesischen Wuhan Institute of Virology mit US-Steuergeldern unterstützt hat. Außerdem beeinflusste Fauci offensichtlich die Einschätzungen des Geheimdienstes in dieser Angelegenheit und informierte den US-Kongress bewusst falsch. Bei den Dokumenten handelt es sich um das Ergebnis einer einjährigen Überprüfung von Geheimdienstmaterial, die auf Anweisung von US-Präsident Donald Trump durchgeführt worden war. Demnach stellte Fauci Millionen von US-Dollar für die Forschung mit Fledermaus-Coronaviren zur Verfügung, bei der Eigenschaften von Viren gezielt verändert werden. Was in den USA verboten ist, aber in China möglich war.
Fauci hatte hingegen wiederholt bestritten, diese sogenannte Gain-of-Function-Forschung finanziert zu haben, und in diesem Zusammenhang auch falsche Angaben bei einer Anhörung vor dem Corona-Sonderausschuss des Repräsentantenhauses im Jahr 2024 gemacht. Nun holt ihn die Vergangenheit ein. Der Immunologe, der während der Corona-Jahre das Gesicht der amerikanischen Gesundheitsbehörden war, muss sich dem Vorwurf des US-Geheimdienstes stellen, vorsätzlich Informationen über den Laborursprung des Corona-Virus und über seine eigene Rolle bei der Vergabe von US-Geldern für die gefährliche Forschung vertuscht zu haben. In den USA gilt es mittlerweile als nahezu gesichert, dass ein Laborleck Auslöser der sogenannten Corona-Pandemie war.
Gabbard hebt in ihrem Bericht außerdem klar hervor, dass die von Fauci unterstützte Gain-of-Function-Forschung „enormes Leid für zahllose Menschen auf der ganzen Welt“ verursacht habe. Darüber hinaus ist in dem Material dokumentiert, dass Fauci am 1. Februar 2020 eine vertrauliche Telefonkonferenz organisierte, an der auch der deutsche Star-Virologe Christian Drosten teilnahm, der ebenfalls vehement gegen den Laborursprung des Virus argumentierte. Offenbar, weil er um seine eigene virologische Forschung und seine Karriere fürchtete. Bereits am 12. Juni hatte die Geheimdienstchefin übrigens Beweise dafür vorgelegt, dass die US-Regierung seit langem rund 120 Biolabore in über 30 Ländern finanziert. Davon befinden sich mehr als 20 in der Ukraine. Ausführlich hat Kay Klapproth in seinem Artikel „Was machen US-geförderte Biolabore in der Ukraine?“ auf Achgut darüber berichtet.
Kommt von der Leyens Teflon-Frisur noch ins Rutschen?
Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen könnte es doch noch an den Kragen gehen. In einer offiziellen Stellungnahme vom 11. Juni empfahl Generalanwalt Athanasios Rantos dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nämlich, dem Einspruch der EU-Kommission in einem Verfahren um die Offenlegung von Impfstoffverträgen während der Corona-Jahre nicht zu folgen. Das bedeutet: Von der Leyen steht unter erhöhtem Druck, für Transparenz hinsichtlich ihrer Impfstoffbeschaffung zu sorgen. Dabei geht es um Verträge mit einem Bestellwert in Höhe von insgesamt 2,7 Milliarden Euro, die die Kommission mit Herstellern wie Pfizer/Biontech, Moderna und AstraZeneca geschlossen hatte. Diese waren später lediglich mit zahlreichen Schwärzungen veröffentlicht worden. Zur Begründung dafür gab die Kommissionsbeamten den Schutz personenbezogener Daten sowie geschäftlicher Interessen der beteiligten Pharmaunternehmen an. Mehrere EU-Abgeordnete und Privatpersonen hatten daraufhin gegen die Schwärzungen geklagt. Generalanwalt Rantos bestätigte in seinem Gutachten nun, dass ein besonderes öffentliches Interesse an Transparenz bei der Impfstoffbeschaffung bestehe. Zwar sind Empfehlungen der Generalanwälte für die Richter des EuGH nicht bindend, häufig folgen sie ihnen jedoch. Selbst von der Leyens Teflon-Frisur könnte also noch ins Rutschen geraten.
Im Vergleich zu Fauci und von der Leyen wirkt der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn da eher wie ein kleiner Fisch. Doch auch ihm könnten schlaflose Nächte bevorstehen: Ende Mai fällte das Oberlandesgericht Köln im Zusammenhang mit Spahns Maskendeals ein Urteil, das den Bund zur Zahlung von 220 Millionen Euro plus Zinsen in Höhe von über 100 Millionen Euro verpflichtet. Gegenstand des Prozesses war die Forderung eines Maskenlieferanten wegen vom Bund bestellten und nicht bezahlten FFP2-Masken. In Vorinstanz hatte das Landgericht Bonn lediglich rund 33 Millionen Euro festgesetzt. Das OLG Köln erhöhte den Betrag nun deutlich. Der Streitwert ähnlicher Klagen summiert sich laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums auf insgesamt 2,3 Milliarden Euro.
Hintergrund der Klagen ist das sogenannte Open-House-Verfahren Spahns, bei dem ein Festpreis pro Maske zugesichert wurde, ohne dass die Lieferanten- oder die Maskenzahl begrenzt waren. Daraufhin meldeten sich wesentlich mehr Lieferanten, als vom Ministerium erwartet. In Folge verweigerte der Bund zahlreichen Händlern trotz Vertrag die Abnahme und schoben angebliche Mängel oder Fristversäumnisse vor, so dass die Firmen vor Gericht zogen. Der Bund hat gegen das Kölner Urteil mittlerweile Revision eingelegt. Im Herbst wird eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet. Falls die Karlsruher Richter das Urteil bestätigen, könnten die Kosten der verfehlten Maskenbeschaffung Spahns auf mehrere Milliarden Euro anwachsen, die letztlich die Steurzahler tragen müssen. Besonders brisant sind die Verfahren, weil zudem der Vorwurf im Raum steht, dass Spahn Geschäftsleute aus seinem Parteiumfeld bevorzugte. Gut möglich, dass Spahns Tage als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gezählt sind.
Impfung war nur mit informierter Einwilligung zulässig
Auch die kritischen Sachverständigen in den Gremien zur Corona-Aufarbeitung lassen sich nicht unterkriegen und stellen mit zäher Beharrlichkeit Fragen, die zu aufschlussreichen Antworten führen. Was offiziell dokumentiert wird. In der Enquetekommission im Bundestag fühlten am 7. Mai die Juristin Beate Sibylle Pfeil, der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg und der Datenanalyst Tom Lausen mehreren Verantwortlichen wie dem ehemaligen Kanzleramtsminister Helge Braun und dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts (RKI) Lars Schaade auf den Zahn. Wobei die Befragten keine gute Figur machten. Thema der Sitzung: „Lehren für Schutzmaßnahmen bei künftigen Pandemien“. Auf der Webseite des Bundestags liest sich das dann so: „Mit Fragen eher im Stil eines Untersuchungsausschusses wie `Wo waren Sie am 15.3.2020?´ überraschten Fragesteller der AfD-Fraktion Braun und den Präsidenten des Robert-Koch-Instituts Schaade. Die Fragen liefen auf den Vorwurf hinaus, an diesem Tag sei beschlossen worden, `das Land herunterzufahren´, so der von der AfD-Fraktion in die Kommission entsandte externe Sachverständige Tom Lausen. Tags darauf habe dann das Robert-Koch-Institut trotz relativ entspannter Infektionslage das Risiko hochgestuft. Braun wie Schaade wiesen solche Zusammenhänge entschieden zurück.“ Die Sachverständigten „überraschten“ also mit Fragen und die Befragten wiesen etwaige „Zusammenhänge entschieden zurück“. Na, dann ist ja alles gut.
In der Enquetekommission von Thüringen ließen Sachverständige wie Tom Lausen und der Arzt Gunter Frank ebenfalls nicht locker. Am 5. Juni pochten sie zum wiederholten Male auf die Notwendigkeit, zentrale Daten wie etwa die Belegungszahlen von Kliniken korrekt zur Kenntnis zu nehmen. Dabei stießen sie jedoch auf eine Wand aus Verdrängung, Ignoranz und Arroganz. Noch ist die Mehrzahl der Kommissionsmitglieder offenbar nicht zu einer echten Aufarbeitung der Corona-Jahre bereit. Am 1. Juni wies die Strafrechtlerin Katrin Gierhake, die eine Professur an der Universität Regensburg innehat, darauf hin, dass mittlerweile Hunderte von zivilrechtlichen Schadenersatzklagen wegen gravierender Impfschäden erstinstanzlich verhandelt wurden und nun langsam zu den Obergerichten vorrücken. Allein für den Zeitraum von Ende 2020 bis Ende 2024 lagen dem Paul-Ehrlich-Institut demnach rund 351.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen vor. Davon wurden fast 20 Prozent entsprechend der Kriterien im Deutschen Arzneimittelgesetz (§ 4 AMG) als schwerwiegend definiert. Bei 3717 Verdachtsfallmeldungen wurde sogar ein tödlicher Ausgang angegeben.
Gierhake betont, dass die Dimension von Gesundheitsschäden nach der Impfung mit einem der neuartigen genbasierten Impfstoffe auch dann noch beträchtlich wäre, wenn sich nur ein Bruchteil dieser Verdachtsfälle gerichtsfest als Impfschäden erweisen sollte. Sie macht geltend, dass eine mangelhafte Aufklärung der Geimpften über die Risiken der neuartigen mRNA-Produkte sehr wohl strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, da die Impfung nur mit informierter Einwilligung zulässig war. Betroffen könnten sowohl Impfärzte als auch Entscheidungsträger in der Politik und bei den zuständigen Behörden sein. Voraussetzung wäre allerdings, dass ein Staatsanwalt Ermittlungen wegen potenziellen Körperverletzungen im Amt aufnimmt. Und hier besteht ein spezifisch deutsches Problem: In Deutschland sind Staatsanwaltschaften weisungsgebunden und nicht unabhängig. Andererseits gilt aber auch: Mord verjährt nicht.
Großen Ärger zog sich der Schweizer Kanton St. Gallen mit seiner geplanten Impfpflicht zu. Wer sich einem etwaigen Impfobligatorium widersetzt hätte, sollte ursprünglich mit einer Strafe in Höhe von 20.000 Franken belegt werden. Nach massiven Protesten zog die St. Galler Regierung diesen Punkt in ihrem neuen Gesundheitsgesetz aber wieder zurück. Geht doch. Und noch eine gute Nachricht: Bei der Weltgesundheitsversammlung, die Ende Mai in Genf stattfand, ist es noch zu keiner Einigung über den Anhang des WHO-Pandemieabkommens gekommen (achgut berichtete). In diesem sogenannten PABS-Anhang geht es um den „gerechten“ Zugang zu Pathogenen. Die Mitgliedstaaten sollen sich nämlich dazu verpflichten, alle auf ihrem Staatsgebiet entdeckten Krankheitserreger an die WHO zu liefern, damit eine weltweite Datenbank erstellt werden kann. Darauf sollen dann Pharmaunternehmen zugreifen können, um mit den Erregern Forschung betreiben und passende Impfstoffe entwickeln zu können. Streitpunkt dabei sind vor allem die Preispläne der Pharmahersteller gegenüber finanzschwachen Ländern. Eine Einigung über den Anhang musste jedoch nun einmal mehr vertagt werden. Gut so.
Impfstoff-Markt mit problematischen Stoffen wird nicht aufgegeben
Allerdings bekräftigten die WHO-Mitgliedstaaten ihr Engagement für die Impfagenda 2030 (Immunization Agenda 2030, kurz: IA2030). Darin werden Impfstoffe als „ein wesentlicher Beitrag zum Grundrecht der Menschen auf das höchstmögliche Maß an körperlicher und geistiger Gesundheit“ bezeichnet sowie als „eine Investition in die Zukunft, die eine gesündere, sicherere und wohlhabendere Welt für alle schafft“. Die Agenda soll ausdrücklich „die Aktivitäten von Akteuren auf kommunaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene aufeinander abstimmen“. Mit den Akteuren sind neben den nationalen Regierungen insbesondere globale Organisationen wie die WHO, akademische Forschungseinrichtungen, Impfstoffhersteller, Stiftungen und NGOs gemeint. Das Geschäft mit „innovativen“ Impfstoffen soll nun mal weitergehen.
Kürzlich haben britische Forscher sogar einen neuen Impfstoff entwickelt, dessen zentraler Bestandteil vollständig von Künstlicher Intelligenz (KI) entworfen wurde. Das Präparat zielt auf sämtliche Coronaviren ab und wurde Testpersonen als DNA-Vakzin in einem nadelfreien Verfahren über einen Flüssigkeitsstrahl direkt unter die Haut injiziert. Parallel dazu arbeiten die Wissenschaftler bereits an Impfstoffen gegen Grippe und Ebola. Auch hier soll KI zum Einsatz kommen. Die KI soll es ermöglichen, Impfstoffe herzustellen, die auch vor neu auftretenden Erregern schützen, behaupten die Forscher. Das DNA-Verfahren liefert wie die modRNA-Technologie dem Körper einen genetischen Bauplan zur Herstellung des Virus-Proteins, gegen das sich dann die Immunabwehr richtet. Mit traditionellen gut erforschten Impfstoffen haben diese Präparate nichts mehr zu tun. Aber sie lassen sich kostengünstig herstellen und versprechen gigantische Gewinne.
Auch in den USA wird der Impfstoff-Markt nicht aufgegeben. Am 18. Juni empfahl der Beratungsausschuss für Impfstoffe und verwandte biologische Produkte der obersten US-Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA) einstimmig, den mRNA-Grippeimpfstoff von Moderna für die Altersgruppen der über 50-Jährigen zuzulassen. Dr. Karl Jablonowski, leitender Wissenschaftler bei Children’s Health Defense, der impfkritischen Initiative von US-Gesundheitsminister Robert Kennedy Jr., sagte dazu: „Das einstimmige Votum garantiert, dass in der Zeit nach der Markteinführung viele wirklich wichtige Fragen zu möglichen Schäden beantwortet werden müssen, sobald sich diese Schäden in der Bevölkerung zeigen.“ Mit anderen Worten: Die Sicherheitsüberwachung des mRNA-Impfstoffs wird auf die Zeit nach der Zulassung verlagert. Nun ja, das kommt einem bekannt vor.
Andererseits fand am 3. Juni im US-Senat eine offene Debatte über mögliche Turbo-Krebserkrankungen nach der Covid-Impfung statt. Dabei berichtete US-Senator Ron Johnson von einem deutlichen Anstieg aggressiver Krebserkrankungen, die zeitlich mit den Massenimpfungen gegen COVID-19 korrelieren. Wer darauf hinwies, sei jedoch gezielt mundtot gemacht worden, so Johnson. Bereits am 29. April hatte Johnson einen Bericht veröffentlicht mit dem Titel „Entlarvt: Wie Bidens Gesundheitsbehörden Warnsignale zur Sicherheit von Corona-Impfstoffen bewusst ignorierten“. Darin führt er Belege dafür auf, dass die FDA interne Warnungen hinsichtlich der Sicherheit der neuen mRNA-Impfstoffe absichtlich ignoriert und verheimlicht hat. Doch die Wahrheit kommt nun nach und nach ans Licht. In den USA wie auch - mit der üblichen Verzögerung - in Europa. Wenn auch quälend langsam.
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Beitragsbild: Imago, >via Wikimedia Commons NIH Image Gallery from Bethesda, Maryland, USA - Barbra Streisand with Francis Collins and Anthony Fauci, Public Domain, via Wikimedia Commons European Union, 2026, CC BY 4.0, via Wikimedia CommonsMartin Kraft - Karya sendiri, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

@ Bernhard Freiling – „Wer setzte die “Gefährlichkeit„, wider besseren Wissens, dieses verhältnismäßig harmlosen Grippevirus in die Welt? Wer und auf wessen Anweisung terrorisierte die Bevölkerung mit Panikparolen? Wer sorgte dafür, daß während der “Hochzeit des Wahns„ tausende Alte beistandslos ….“ – Das ist alles nicht trennbar, denn alles hängt mit allem zusammen. Offenbar wurde das Virus in der Form verändert, das es vor allem ansteckender wurde, dies als militärisches Biowaffen-Projekt, vorgenommen mittels einer in den USA verbotenen Technik, aber von dort mehrheitlich bezahlt. Die Übungen vorab wie „Event ???“ 2019 und auch Merkels Besuch bei ihrem letzten Staatsbesuch in China Herbst 2019 mit bekannter Scheckübergabe zur „Forschungsunterstützung“ könnten darauf hindeuten, daß alle diese Mitwisser panische Angst vor den Folgen der sodann geöffneten „Büchse der Pandora“ hatten. Aber die Hintergründe und ihre Mitwisser- / Mittäterschaft konnten und können sie ja nicht eingestehen, allein schon aus Gründen der sodann sie begrabenden massiven Schadensersatzklagen. Das vor USGerichten bei den dort bekannten Klageumfängen würde selbst die USA ruinieren. Insofern sind die Veröffentlichungen der US-Geheimdienst- Koordinatorin Gabbard mehr als interessant. Man darf gespannt sein, ob auch dort das Thema jetzt eingestampft oder weiter verfolgt wird.
@ Istwan Grüner – „Das öffentliche Interesse ist riesig, wie man schon an den gereizten Reaktionen vieler Zeitgenossen merkt, die immer noch dem Narrativ der hochwirksamen, nebenwirkungsarmen Genspritzen und nutzbringenden Maßnahmen anhängen. Es dämmert ihnen, wie sehr sie einer Manipulation skrupelloser Geschäftemacher aufgesessen sind.“ – Und die auch in meinem Umfeld zunehmend „einschlagenden“ Krebsdiagnosen mit teilweise schnellem Verlauf, Gefäßschäden und mehr oder weniger gravierenden „Schlaganfälle“ haben mit allem möglichen zu tun, vermutlich von Putin über Trump bis zum Klima-Stress, nur nicht mit besagter Entscheidung. Das von mir archivierte Video eines PR-Schau-Spikens in einem Krankenhaus in Memphis/USA unter Klinikpersonal und dem folgend direkten Zusammenbruch einer jungen Frau nach Griff an ihre Schläfe hat bei mir alle Schwätzer mit Sprüchen und Beteuerungen ala Hirschhausen, Lauterbach, NgujenMailing oder wie auch immer in den Bereich der Täter gestellt, die hierzulande nach ’45 als „medizinische“ Täter juristisch verfolgt wurden wegen ihrer Menschenversuche bis hin zur Käuflichkeit durch „Big Pharma“. Der von selbigen Darstellern ausgehebelte „Nürnberger Kodex“ wurde seinerzeit zum Schutze der Menschen nicht ohne Grund und als Lehre aus dieser Zeit geschaffen. Und der Gipfel der hiesigen Staatsperversion, nicht die Opfer dieser politischen Maßnahmen werden juristisch verfolgt, sondern die Hüter ua dieses „Nürnberger Kodex“, indem Ärzte und Wissenschaftler im Sinne dieser Ethikvorgaben verurteilt wurden umd immer noch im Knast sitzen. Vorab aller sonstigen „Aufklärungsmaßnahmen“ gehören selbige vollständig öffentlich rehabilitiert.
Forts. – 4 – :Dies ist meines Wissens bis heute systemisch unterblieben, um so verwun-derlicher auch nach Bekanntwerden der diversen Tatsachen zu den Hintergründen der „Corona-Maßnahmen“, wie auch der darauf beruhenden „Spritzerei“. Ich möchte idZ daran erinnern, daß bei einer alltäglichen medizinischen Maßnahme mit der Folge einer gesundheitlichen Beinträchtigung oder gar dem Eintritt des Todes schon dann zumin-dest der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist, wenn eine nicht vorgenommene oder fehlerhafte / unzureichende Aufklärung des Patienten gegeben ist. Bei „Corona“ werden hier offenbar andere Maßstäbe angelegt, die zu einer systemischen Unstätigkeit der Ermittlungsbehörden führten und führen,unabhängig davon, was der den Tod feststellende Arzt als Todesursache in der von ihm auszustellenden Todesbescheinigung vermerkt. Wenn es immer wieder heißt, es sei von wem auch immer zu „vergeben“, so setzt dies meinem Rechtsempfinden nach voraus, daß erst einmal aufgeklärt und ggf schuldhaftes Tun eingestanden wird. Dazu sehe ich hierzulande bei weitem keine Bereitschaft seitens der Verursacher der diversen Schäden an Psyche und Gesundheit der Opfer der Maßnahmen. Und die Toten haben erst recht wieder mal keine Lobby, schon gar nicht die Verstorbenen, die als mehr oder weniger Hilflose in Senioren- und
Pflegeeinrichtungen den Maßnahmen der Gesundheitsbehörden und „Heimleitungen“ ausgeliefert waren. Ich hatte bis dahin gedacht, daß Derartiges in eine Zeit unserer dunkelsten deutschen Geschichte gehört. Um so erstaunlicher, daß man derart mindestens gedankenlos führungsfolgend oder auch absichtlich und völlig geschichtsvergessen handelte. Diesen Aspekt wollte ich zum Thema zu Bedenken geben, wozu ich zB bisher auch aus den Reihen der „Kritischen Ärzte“ oder der „Richter und Staatsanwälte für Aufklärung“ nichts vernommen / gelesen habe, was natürlich durchaus auch an mir liegen kann, daß das ggf an mir „vorbei gegangen“ ist.
Forts.. – 3- : 5Die Staatsanwaltschaft kann an der Leichenöffnung teilnehmen. Auf ihren Antrag findet die Leichenöffnung im Beisein des Richters statt. (3) Zur Besichtigung oder Öffnung einer schon beerdigten Leiche ist ihre Ausgrabung statthaft. (4) 1Die Leichenöffnung und die Ausgrabung einer beerdigten Leiche werden vom Richter angeordnet; die Staatsanwaltschaft ist zu der Anordnung befugt, wenn der Untersuchungserfolg durch Verzögerung gefährdet würde. 2Wird die Ausgrabung angeordnet, so ist zugleich die Benachrichtigung eines Angehörigen des Toten anzuordnen, wenn der Angehörige ohne besondere Schwierigkeiten ermittelt werden kann und der Untersuchungszweck durch die Benachrichtigung nicht gefährdet wird.
Bis § 91 – Untersuchung einer Leiche bei Verdacht einer Vergiftung. – Allein aus der Tatsache dieser völlig neuen Medikamenten-Generation, wie auch der eingangs beschriebenen Umstände des Verabreichens, insbesondere der unzureichenden Aufklärung -hier markant der behauptete Fremdschutz, den die Studien nie hergaben und den selbst BionTech – Pfizer nie behaupteten- , wie auch der diversen Inhaltsstoffe, dabei die für das Verabreichen meines Wissens nie zugelassenen Lipid-Stoffe, hätte sich
ein Ermittlungsauftrag ergeben.Spätestens nach Offenlegung der Gesamtumstände zu den „Corona-Maßnahmen“ hätte man annahmen können, daß sich Staatsanwaltschaf-ten ihres gesetzlichen Auftrages aus den vorstehend zitierten Spezialnormen zu entsprechenden Todesfällen „erinnern“ und die erforderlichen Beweise erheben, um eine Straftat zum Nachteil der Verstorbenen zu belegen (wozu Prof Arne Burghardt / Prof Lange etc ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse erarbeitet haben, teils veröffentlicht im Buch „Geimpft – Gestorben“), oder halt einen Zusammenhang mit der „Impfung“ auszuschließen.Im übrigen hängen daran auch ggf zivilrechtliche Ansprüche, Versiche-rungsleistungen, ggf Versorgungsansprüche von Hinterbliebenen oa.
-2- Forts.: Von sog. STAATSANWALTSCHAFTLICHEN ERMITTLUNGEN war keine Information vermittelt, obwohl ansonsten bei jedem zB Salmonellenfallbin derartigen Einrichtungen der gesamte Behördenapparat üblicherweise mobilisiert wurde.Zu Sterbefällen mit Verdacht auf „Unregelmäßigkeiten“, die sich an den vorliegenden Beispielen schon allein aus der auffälligen Anzahl / Häufung der genannten Sterbefälle für einen normal denkenden „Zeitgenossen“ ergeben dürfte, ergibt sich meines Erachtens der Arbeitsauftrag der Strafverfolgungsbehörden neben dem § 163 StPO aus folgenden Spezialvorschriften: § 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod (1) Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.(2) Zur Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.§ 87 Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche (1) 1Die Leichenschau wird von der Staatsanwaltschaft, auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch vom Richter, unter Zuziehung eines Arztes vorgenommen. 2Ein Arzt wird nicht zugezogen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts offensichtlich entbehrlich ist. (2) 1Die Leichenöffnung wird von zwei Ärzten vorgenommen. 2Einer der Ärzte muß Gerichtsarzt oder Leiter eines öffentlichen gerichtsmedizinischen oder pathologischen Instituts oder ein von diesem beauftragter Arzt des Instituts mit gerichtsmedizinischen Fachkenntnissen sein. 3Dem Arzt, welcher den Verstorbenen in der dem Tod unmittelbar vorausgegangenen Krankheit behandelt hat, ist die Leichenöffnung nicht zu übertragen. 4Er kann jedoch aufgefordert werden, der Leichenöffnung beizuwohnen, um aus der rankheitsgeschichte Aufschlüsse zu geben. 5Die Staatsanwaltschaft kann an der Leichenöffnung teilnehmen.
„dass eine mangelhafte Aufklärung der Geimpften über die Risiken der neuartigen mRNA-Produkte sehr wohl strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, da die Impfung nur mit informierter Einwilligung zulässig war.“ – Bei Verdacht eines Todesfalles setzt jedoch die StPO dem „Weisung folgenden Nichtstun“ meiner Meinung nach Grenzen.
Die Toten ab Beginn der sog. „Impf-Kampagne“ mit den damals diversen neu auf den „Markt“ geworfenen „Gen-Therapien“. die wieder einmal als Opfer einer staatlichen Willkürmaßnahme, wenn nicht gar eines kriminellen Verhaltens, keine Lobby haben.
Zum einen sind die Stoffe bisher sämtlich in der „dem Volk“ verabreichten preiswerten Variante der Herstellung meines Wissens nicht zugelassen. Damit dürfte eher von einem Medikamentenversuch als von einer ordentlichen Medikamentenverordnung auszugehen sein, wozu sicher kaum jemand der „Gespritzten“ seine Einwilligung gegeben hat. Dann handelt es sich um Stoffe, die meines Wissens bezüglich der Zulassungsstudien ohnehin mindestens „Lücken“ aufweisen. Und es gab in der Masse keine den Kriterien der sonstigen Medikamentenverordnung entsprechende Aufklärung zu Herstellungsweg, Inhaltsstoffen, Wirkweise der „Probanden“, schon gar nicht in den massenhaft aufgemachten „Impfzentren“. Zu Beginn der „Impf-Kampagne“ Winter 2021 wurde medial naiverweise noch über Verstorbene berichtet, so in der Regionalpresse
Köln-Leverkusen in einer Woche erinnerlich aufgrund der Zahlen „verstorben in einem Seniorenheim Lev-Rheinberg 13 + 1 + 2 Senioren“ mit Beginn der dort durchgeführten „Corona-Impferei“, wobei sich in solchen Einrichtungen bezüglich der betroffenen Patienten die Frage der verständlichen und sachgerechten Aufklärung stellen dürfte.
Ich meine, in der Woche drauf wurde im gleichen Blatt noch vom Ableben 3er Senioren in einem Seniorenheim im Köln bereichtet. danach nichts mehr in dieser Hinsicht.
Von sog. STAATSANWALTSCHAFTLICHEN ERMITTLUNGEN war keine Information vermittelt …….
Lieber Robert Schleif, unbarmherzig möchte ich nicht erscheinen, ich führte ja Hannah Arendt an, die von der menschlichen Wirklichkeit sprach, die nicht einfach platt als menschliche Natur daherkommt. Sie hatte ja selbst Missverständnisse hervorgerufen mit ihrer Einschätzung des Eichmann-Prozesses. Das Böse ist ja keine Kategorie, auch wenn man das Böse wie einen Katalog lesen möchte – das Böse gehört zur menschlichen Wirklichkeit und nicht zur menschlichen Natur. Wenn ich hier oft überspitzt oder ironisch einen Artikel kommentiere, rüttelt und schüttelt mich das in dieser nicht einfachen Welt selbst zurecht.