Bei der Corona-Aufarbeitung sind nach wie vor zahlreiche dicke Bretter zu bohren, doch es gibt auch Lichtblicke. Die Wahrheit lässt sich nicht dauerhaft unterdrücken. So ist zum Beispiel herausgekommen, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) schwerwiegende Nebenwirkungen der Corona-„Impfung“ mit Verspätungen von bis zu vier Jahren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) gemeldet hat. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD vom 27. März hervor. Dabei handelt es sich um Nebenwirkungen, die über die SafeVac2.0-Apperhoben wurden. Über diese App konnten COVID-Geimpfte Auskunft darüber geben, wie sie die Impfung vertragen haben. Das PEI hatte angegeben, schwerwiegende Fälle aus der SafeVac-Studie innerhalb von 15 Tagen an die EMA gemeldet zu haben. Das war offensichtlich falsch. Wie das Nachrichtenportal Multipolar nachweist, hatte das PEI im Juli 2025 auf eine schriftliche Frage der AfD zwar mitgeteilt, dass es bei 3.506 „SafeVac“-Teilnehmern einen Verdacht auf schwerwiegende Nebenwirkungen gegeben habe. Bis Dezember 2021 hatte das Institut jedoch erst 754 Fälle und bis Juni 2024 rund 2.000 Fälle an die EMA gemeldet. Als „schwerwiegend“ werden Nebenwirkungen bezeichnet, die tödlich enden, lebensbedrohlich sind oder zu Krankenhausaufenthalten oder bleibender Behinderung führen.
Große Öffentlichkeit erzielte Elon Musk mit einem Post auf X am 12. April 2026. Darin teilte er die Schätzung eines Pfizer-Insiders mit, dass in Deutschland 20.000 bis 60.000 Menschen an den Folgen der COVID-Impfung gestorben sind. Bei diesem Insider, auf den sich Musk bezieht, handelt es sich um Helmut Sterz, den ehemaligen Leiter der Toxikologie bei Pfizer Europa. Vor der Corona-Enquete-Kommission des Bundestags hatte Sterz am 19. März angegeben, dass die COVID-Impfung vermutlich zu bis zu 60.000 Todesfälle allein in Deutschland geführt hat. Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach widersprach Sterz. Die Sicherheit des Impfstoffs sei intensiv untersucht worden. Wichtige Prüfschritte seien nicht übergangen, sondern lediglich „verschachtelt“ worden, so Lauterbach. Allerdings gab Lauterbach zu, dass es einen Fremdschutz durch die Corona-Impfung schon bei der Omikron-Variante nicht mehr gegeben hat. Diese Aussage steht in klarem Widerspruch zu seinen Beteuerungen als Gesundheitsminister: Noch im Dezember 2023 hatte Lautebach behauptet, dass die Impfung indirekt auch vor der Gefahr schütze, andere Menschen anzustecken.
Darüber hinaus stellte Sterz bei seiner Anhörung im Bundestag fest, dass der Postmarketing-Bericht von Pfizer, der die ersten drei Monate nach der bedingten Zulassung des Impfstoffes Comirnaty erfasst, dringend dazu hätte führen müssen, den Impfstoff wieder vom Markt zu nehmen. Allein in diesen ersten drei Monaten wurden 1223 Todesverdachtsfallmeldungen dokumentiert. Gegenüber dem Magazin Multipolar teilte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) mit, es habe im Berichtszeitraum eine „Priorisierung von Hochrisikopatienten“ gegeben wie alte Menschen ab 80 Jahren und Bewohner in Pflegeheimen. Der Mathematiker Robert Rockenfeller von der Universität Koblenz und der Physiker Michael Günther von der Universität Stuttgart kamen allerdings in einer Untersuchung zum Sterbegeschehen in Deutschland von 2000 bis 2024 zu dem Ergebnis, dass ab Herbst 2021 die Gruppe der Erwachsenen im Alter von 35 bis 49 Jahren einer anhaltenden und wiederkehrenden Übersterblichkeit unterlag. Dies sei in dieser Altersgruppe „historisch beispiellos“.
Bei der folgenden Anhörung vor der Enquete-Kommission zum Thema „KRITIS (Kritische Infrastrukturen) und Rolle der Bundeswehr“ am 23. April 2026 versuchte Generaloberstabsarzt Ralf Hoffmann die Rolle des Militärs bei den Corona-Maßnahmen herunterzuspielen. Auf Nachfragen des Sachverständigen Tom Lausen, warum Generalstabsarzt Hans-Ulrich Holtherm bereits am 19. Januar 2020 eine zentrale Steurungsfunktion als Leiter des Corona-Krisenstabs übertragen bekam, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt keine erkennbare epidemische Lage vorlag und es noch keinen PCR-getesteten Coronfall gab, antwortete Hoffmann, von der Übernahme einer militärischen Kontrollfunktion könne keine Rede sein. Diese Aussage steht jedoch im Widerspruch zu Einträgen in den Protokollen des Robert Koch-Instituts (RKI), in denen Holtherm ausdrücklich in Kontrollfunktion genannt wird. Hoffmann betonte darufhin, dass Holtherm sich unter der Weisungsbefugnis des Bundesgesundheitsministers und nicht des Verteidigungsministers befanden hatte.
Juristische Erfolge
Derweil hat eine durch die AstraZeneca-„Impfung” geschädigte Zahnärztin erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Hersteller AstraZeneca geklagt. Sie erhält nun volle Einsicht in die Daten des Pharmaunternehmens, wie Bastian Barucker berichtet. Die Ärztin war im März 2021 geimpft worden. Mit den im Vorfeld genannten Impfnebenwirkungen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Fieber und Unwohlsein habe sie gerechnet, nicht aber mit Thrombosen oder gar dem Tod, sagte sie gegenüber Barucker. Über diese Nebenwirkungen hätte zwingend aufgeklärt werden müssen. Wäre dies geschehen, hätte sie sich niemals für eine Impfung entschieden, so die Zahnärztin. Sie habe das Impfzentrum als gesunder Mensch betreten und als kranker Mensch verlassen – und das für eine „Prophylaxemaßnahme“ ohne nachgewiesene Wirkung. Da sie einen irreparablen teilweisen Hörverlust erlitten hatte, klagte sie sich durch alle Instanzen. Erst fünf Jahre nach dem Schaden hat sie nun beim BGH erreicht, dass AstraZeneca erstmals in die Verantwortung genommen wird. Durch die gewonnene Auskunftsklage will sie beweisen, dass das Unternehmen schon vor ihrem Impftermin von den gravierenden Nebenwirkungen wusste und diese nicht gekennzeichnet hatte. Dies könnte auch für Prozesse anderer Impfgeschädigte relevant sein, die auf Schadensersatz klagen, da das Urteil nicht nur für AstraZeneca gilt, sondern alle Pharmakonzerne betrifft.
Und es gibt weitere juristische Erfolge zu vermelden: Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) musste Anfang April seine ungeschwärzten Verträge mit den Herstellerfirmen der Covid-Impfstoffe veröffentlichen. Damit kam es einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nach, das am 10. Februar entschieden hatte, dass die Verträge des Bundes mit Moderna, Novavax, Pfizer, Janssen, AstraZeneca und CureVac vollständig offenzulegen seien. Zuvor hatte das BAG lediglich geschwärzte Verträge veröffentlicht, weil es befürchtete, dass eine Offenlegung aller Verträge nur in der Schweiz dazu führen würde, dass der Bund bei der Impfstoffbeschaffung in einer künftigen Pandemie-Situation in eine schlechte Verhandlungsposition geraten könnte. Nun kam ans Licht, dass die Schweiz allein gegenüber Moderna eine finanzielle Verpflichtung in Höhe von rund 980 Millionen US-Dollar eingegangen war. Wie das Aktionsbündnis freie Schweiz aufdeckte, enthält zudem keiner der Verträge irgendwelche Verpflichtungen für die Hersteller, ein wirksames oder sicheres Produkt abzuliefern. Im Gegenteil: Die Haftungsrisiken liegen ausschließlich beim Staat und den Steuerzahlern.
Auch im ostfriesischen Aurich bekam eine Impfgeschädigte bei ihrer Klage gegen BioNTech am 16. März vom Landgericht Recht: BioNTech wurde dazu verurteilt, umfassende Auskünfte über die Herstellung, die Sicherheit und die Wirksamkeit von Comirnaty zu erteilen. Die Klägerin hatte belegt, dass sie vor ihrer Impfung mit Comirnaty Sommer 2021 unter keinerlei Vorerkrankungen litt. Nach der Impfung entwickelte sie unter anderem eine Autoimmunerkrankung. Es folgten mehrere stationäre Klinikaufenthalte. Seitdem ist sie auf Hilfe angewiesen und erhielt Pflegestufe zwei. Vor Gericht machte die Klägerin geltend, dass der Impfstoff ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise. BioNTech bestritt dies und berief sich auf die propagierte 95-prozentige Wirksamkeit des Impfstoffs. Ohne umfassenden Einblick in alle die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs betreffenden Daten ist es jedoch praktisch unmöglich, das Nutzen-Risiko-Verhältnis anzuzweifeln. Um eigene Sachverständigengutachten als Beweismittel einzubringen, sind Rohdaten wichtig. Ursprünglich sollten die Rohdaten auf Wunsch von Pfizer und BioNTech 75 Jahre lang unter Verschluss gehalten werden. Dies wurde jedoch bereits gerichtlich untersagt. Das Gericht in Aurich beschied nun, dass die Klägerin einen begründeten Anspruch darauf hat, Informationen zur Rechtsverfolgung zu erhalten, um ihre Beweissituation zu verbessern. Nachdem also der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bereits gegen AstraZeneca entschieden hatte, ist nun auch BioNTech dazu verurteilt worden, brisante Details zu veröffentlichen.
Köln schielte auf Maßnahmenpolitik anderer Städte
Die Stadt Köln musste mittlerweile ebenfalls offenlegen, auf welcher Grundlage ihr Corona-Krisenstab gehandelt hat. Insgesamt sind mehr als 12.000 Seiten umfassende Dokumente freigeklagt worden, darunter überwiegend Protokolle. Der Kölner Corona-Krisenstab hatte vom 4. März 2020 bis zum 20. Januar 2023 in 203 Sitzungen getagt. Laut Protokoll vom 4. März 2020 stellte der Krisenstab zum Beispiel fest, dass die Notaufnahmen der Kliniken bereits am Limit seien. Tatsächlich gab es zu diesem Zeitpunkt in Köln nur 13 positiv getestete Personen bei knapp über einer Million Einwohnern. Einen Tag später wurde festgehalten, dass die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) die Marschrichtung vorgäben. Im Protokoll vom 13. März ist zu lesen: „Wo viel gemessen wird, wird auch viel gefunden. Derzeit keine Eskalation.“ Das steht in klarem Widerspruch zu der Risikobewertung des RKI am folgenden Wochenende. Dessen damalige Präsidenten Lothar Wieler und Vizepräsident Lars Schaade nahmen demnach eine politisch motivierte Hochskalierung vor, die die Grundlage für die folgenden Lockdowns bildet. Auch die realistische Einschätzung des Kölner Krisenstabs, dass die Schließung von Jugendträgereinrichtungen potentiell den Anstieg häuslicher Gewalt verursachen könnte, hat sich später bestätigt. Außerdem wird in den Protokollen betont, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gegeben sein müsse.
Allerdings schielte Köln offenbar sehr auf die Maßnahmenpolitik anderer Städte und passte sich ihr an. Am 30. März 2020 ging es im Kölner Krisenstab um die medizinische Versorgung. Dazu ist vermerkt: „Mit Insolvenzen ist zu rechnen, da die Dienstleistungsketten wegfallen werden, bedingt durch die geringere Belegung der Krankenhäuser“. Von einer Überlastung des Gesundheitssystems ist nicht die Rede. Am 30.12.2020 wurde festgestellt, dass die Impfbereitschaft bei den Pflegekräften zurückhaltend sei und deren Impfmotivation erhöht werden solle. Am 4. März 2023 gab der Krisenstab schließlich bekannt, dass eine Plattform des Landes eingerichtet worden sei, auf der ungeimpftes Personal gemeldet werden könne. Am 17.12.2021 hatte es hingegen noch geheißen: „Eine Beschränkung der Maßnahmen nur auf Ungeimpfte ist weder machbar noch sinnvoll.” Und auch den Dringlichkeitsantrag der CDU-, Grünen- und Volt-Fraktion im Kölner Stadtrat vom 15. Februar 2022 mit der Forderung, dass allen Schülern in Köln FFP2-Masken in altersgerechten Größen bereitgestellt werden müssten, lehnte der Krisenstab ab. Die Protokolle zeigen also einmal mehr, wie sich die anfänglich durchaus vernünftige Einschätzung des Kölner Krisenstabs immer mehr der politisch erwünschten Linie und dem Panikmodus anpasste.
Sang- und klanglos eingestellt wurde am Landgericht Frankfurt (Oder) immerhin ein Verfahren gegen einen Bundeswehrsoldaten, dem Befehlsverweigerung vorgeworfen worden war, weil er sich 2022 der Corona-Impfung verweigert hatte. Es war bereits die zweite Verhandlung in dem Fall. Das Gericht stellte das Berufungsverfahren nun ohne weitere Begründung wegen Geringfügigkeit ein. Der Unteroffizier hatte argumentiert, er habe sich dem Befehl nicht verweigert, sondern sei sehr wohl zum Termin erschienen, allerdings ohne Einwilligung zur Impfung. Die Einstellung des Verfahrens wirft unweigerlich die Frage auf, auf welcher juristischer Grundlage die Impfpflicht bei der Bundeswehr überhaupt eingeführt werden konnte.
Bisher keine Konsequenzen für Drosten und Spahn
Während also zumindest tröpfchenweise Fortschritte bei der Corona-Aufarbeitung zu verzeichnen sind, gibt es auch Rückschläge. So gewann Staatsvirologe Christian Drosten vor dem Landgericht Hamburg eine Unterlassungsklage gegen den Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger. Drosten war juristisch gegen mehrere Äußerungen Wiesendangers vorgegangen, die dieser 2022 getätigt hatte. Unter anderem hatte Wiesendanger dem Virologen in einem Interview mit dem Magazin „Cicero“ vorgeworfen, die Bevölkerung über den Ursprung des Coronavirus bewusst getäuscht zu haben. Laut Gericht handelt es sich bei diesem Vorwurf nicht um eine Meinungsäußerung, sondern um eine überprüfbare Tatsachenbehauptung. Deswegen hätte Wiesendanger Belege für seine Äußerung vorbringen müssen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.Wiesendanger kann dagegen in Revision gehen.
Gar nicht erst weiter ermittelt wird gegen den heutigen Unionsfraktionschef Jens Spahn: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellte im März ein Verfahren gegen den ehemaligen Bundesgesundheitsminister im Zusammenhang mit dessen Maskenkäufen kurzerhand ein. Seit Anfang Juni 2025 waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 170 Strafanzeigen unter anderem wegen möglicher Vorteilsannahme Spahns eingegangen. Aufgrund von Spahns Immunität als Bundestagsabgeordneter wurden die Anzeigen zunächst als Prüfvorgänge erfasst. Für die Bewertung zog die Generalstaatsanwaltschaft unter anderem Berichte des Bundesrechnungshofs heran. Vor allem die von Spahns Nachfolger Karl Lauterbach eingesetzte Sonderermittlerin Margaretha Sudhof hatte Spahns Vorgehen scharf kritisiert. Sie warf Spahn vor, bei den Milliardenaufträgen überteuerte Einkäufe getätigt, ihm nahestehende Menschen bevorzugt und Bedarfsprüfungen außer Acht gelassen zu haben.
Auch ein niederländisches Gericht wies am 9. April die Berufung eines Zvilverfahrens ab, bei dem unter anderem Pfizer-Chef Albert Bourla und Bill Gates auf Schadensersatz verklagt werden. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass sie von den Beklagten über die Gefahren von Covid-Impfstoffen getäuscht worden seien und seit der Covid-19-Impfung unter gesundheitlichen Problemen litten. Durch das Urteil ist die Anhörung von Sachverständigen wie etwa Michael Yeadon, ehemaliger Wissenschaftsvorstand von Pfizer, verhindert worden. Das Hauptverfahren ist nun für den 22. Oktober 2026 im niederländischen Leeuwarden angesetzt.
Pharmabranche macht weiter, als wäre nichts geschehen
In Australien wurde Anfang April eine Neudefinition des Begriff „Impfstoff“ vorgenommen. Laut dem im Senat verabschiedeten National Health Amendment (Passive Immunological Products) Bill 2026 können nun auch neue Technologien nebem traditionellen Impfstoffen in das Nationale Impfprogramm aufgenommen werden. So erlaubt die Neudefinition zum Beispiel sogenannte „passive“ Immunisierungsprodukte, die als fertige fremde Antikörper injiziert werden und nur für eine kurze Zeit wirken. Die bisherige Definition von Impfstoffen umfasste hingegen ausschließlich „aktive“ Immunisierungsprodukte, die den Körper durch Auslösung einer Immunantwort dazu anleiten, eine Krankheit zu bekämpfen. Bisher klar getrennte Kategorien – präventive Impfungen auf der einen Seite, therapeutische Eingriffe auf der anderen – verschwimmen dadurch. Auf diese Weise könnten künftig möglicherweise auch auf modRNA-Technologien basierende passive Immunisierungstherapeutika schneller zugelassen werden, was lukrative Investitionsmöglichkeiten auf dem milliardenschweren Biotechnologie-Markt eröffnen würde. Das Problem dabei: Neue Technologien werden eingeführt, obwohl die gesundheitlichen Folgen noch nicht absehbar sind.
Unterdessen sind in den USA Unterlagen veröffentlicht geworden, aus denen hervorgeht, dass das US-Gesundheitsministeriums unter der Biden-Regierung unerwünschte Vorfälle im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen unter den Tisch gekehrt hat. US-Senator Ron Johnson, Vorsitzender des Ständigen Untersuchungsunterausschusses, schilderte Ende März in einem Schreiben an Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., wie bereits im November 2022 die Impfstoff-Sicherheitsüberwachungssysteme statistisch signifikante Sicherheitssignale für Schlaganfälle bei Personen ab 65 Jahren nach Erhalt der bivalenten COVID-19-Auffrischungsimpfung von Pfizer-BioNTech erkannten. Anstatt sofort eine Warnung an die Öffentlichkeit herauszugeben, drängten das Weiße Haus und das Gesundheitsministerium im Dezember 2022 jedoch im Gegenteil sogar darauf, die Akzeptanz der Auffrischungsimpfung bei Menschen ab 65 Jahren zu steigern.
Als wäre nichts geschehen, teilte das Pharmaunternehmen Moderna am 21. April mit, dass es einen neuen mRNA-Kombinationsimpfstoff gegen Influenza und SARS-CoV-2 in Europa auf den Markt bringen wird. Das Medikament namens „mCOMBRIAX“ war von der Europäische Kommission auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen worden. Die EMA wird allerdings zu mehr als 91 % von der Pharmaindustrie finanziert. Doch das scheint niemanden zu stören. Auch die Studie, auf der die Zulassung beruht, genügt offensichtlichen keinen wissenschaftlichen Ansprüchen. So war ein Kriterium für die Teilnahme an der Studie unter anderem, dass die Probanden die Corona-Impfungen vollständig erhalten hatten. Ungeimpfte Personen konnten nicht an der Studie teilnehmen. Die vermeintliche Wirksamkeit des Präparats wurde lediglich durch Antikörpertests innerhalb eines Monats nach Injektion überprüft. Die Studienautoren schreiben jedoch selbst, dass die Wirksamkeit von mRNA-1083 insgesamt nicht nachgewiesen sei und daher noch weiter untersucht werden müsse.
Das deutsche Pharmaunternehmen BioNTech muss dagegen seine zentralen Produktionsanlage in Singapur schließen. Die Anlage galt als Prestigeprojekt und war auf modernste modRNA-Produktion ausgelegt mit einer Kapazität von mehreren hundert Millionen Impfstoff-Dosen jährlich. Sie sollte als strategisches Zentrum für den gesamten asiatisch-pazifischen Raum dienen. Hintergrund der Schließung sind massive Umsatzeinbrüche. Während BioNTech 2022 noch rund 17,3 Milliarden Euro Umsatz erzielte, ging dieser 2025 auf unter drei Milliarden Euro zurück. Gleichzeitig liefen die Bestellungen vieler Staaten aus, da insbesondere die Nachfrage nach Corona-„Auffrischungsimpfungen“ stark gesunken ist. Auch in den USA wurde eine groß angelegte klinische Studie von BioNTech und Pfizer zu einem angepassten COVID-19-„Impfstoff“ abgebrochen, weil sich nicht genügend Probanden fanden.
Kampf gegen wachsende Skepsis
Die Verhandlungen der Weltgesundheitsbehörde (WHO) zum Pathogen Access and Benefit Sharing (PABS)-Anhang des internationalen Pandemievertrages stecken derweil immer noch in einer Sackgasse. In dem Anhang soll geregelt werden, wie Daten zu Krankheitserregern und genetischen Sequenzen weltweit gesammelt und ausgetauscht werden. Dadurch soll auf neuartige Virussequenzen sofort mit notfallzugelassenen Pandemieimpfstoffen reagiert werden können. Im Fall eines Gesundheitsnotstands, den der WHO-Generaldirektor feststellen könnte, würde dann das PABS-System aktiviert. Der Anhang soll planmäßig im Mai von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden. Doch es ist fraglich, ob das gelingt. Unabhängig davon hat die WHO Ende März gemeinsam mit Stiftungen und NGOs eine dreijährige Initiative gestartet, durch die in den südostasiatischen ASEAN-Staaten „interoperable Digital Health Wallets“ eingeführt werden sollen, zum Beispiel digitale Impfpässe. Das Pilotprojekt, in dem papierbasierte Gesundheitsdokumente vollständig in digitale umgewandelt werden sollen, soll zudem zu globalen Leitlinien führen, um anderen Ländern bei der Einführung digitaler Gesundheits-Wallets zu helfen.
Die USA hatten schon Ende Januar ihren Austritt aus der WHO verkündet. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten US-Außenminister Marco Rubio und US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. diesen Schritt unter anderem damit begründet, dass die WHO die Unabhängigkeit der USA gefährde. Zudem warf Kennedy der WHO in einer Videobotschaft fatale Versäumnisse während der Coronakrise vor. Die Organisation habe entscheidende Informationen zurückgehalten und sei unter anderem mitverantwortlich für Tote in Pflegeheimen und zerstörte Kleinunternehmen. Der Austritt lege die öffentliche Gesundheit wieder zurück in die Hände der Amerikaner. WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus behauptete daraufhin auf X, die UN-Sonderorganisation habe stets die Souveränität der USA uneingeschränkt respektiert. Zwar habe die WHO zur Verwendung von Masken, Impfstoffen und Abstandsregeln geraten, jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Impfpflicht oder Lockdowns empfohlen.
Der Weltgesundheitstag am 7. April stand im Zeichen des Kampfes gegen die sogenannte Wissenschaftsskepsis. Diese ist nach Ansicht der WHO vor allem in den Coronajahren entstanden. Sie äußere sich in wachsender Skepsis gegenüber modRNA-Impfstoffen, die sich insbesondere rechtspopulistische Parteien auf die Fahne geschrieben hätten. Die WHO fordert daher wissenschaftliche Kooperationen über Disziplinen hinweg zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und des Planeten Erde. Durch eine Bewusstseinskampagne sollen wissenschaftliche Errungenschaften mehr Aufmerksamkeit erhalten. Dazu wurde ein Weltforum der WHO-Kooperationszentren einberufen, zu denen rund 800 wissenschaftliche Einrichtungen aus mehr als 80 Ländern zählen. Unter anderem sollen die niedrigen Impfraten angehoben werden. In diesem Zusammenhang kritisiert die WHO, dass in den USA die Empfehlung für eine Covid-Impfung für Kinder und Schwangere aufgehoben worden ist. Warum wohl?
Das RKI stellte inzwischen ebenfalls fest, dass die deutsche Bevölkerung impfkritischer ist als angenommen. Anfang März veröffentlichte es die Ergebnisse seines Projekts IMPRESS, in dem die Impfakzeptanz in der Allgemeinbevölkerung erfasst wird. Das RKI bedauert, dass viele Menschen das Auftreten von Nebenwirkungen nach Impfungen überschätzten, was das Vertrauen in die Sicherheit und Wirksamkeit von Impfungen beeinträchtigen könne. Im Rahmen dieses Projekts wurde nun ein regelmäßiges „Impfakzeptanz-Monitoring“ für Deutschland etabliert. Künftig sollen Daten zu Impfverhalten und -bereitschaft sowie soziale und psychologische Faktoren durch eine jährliche Onlinebefragung erhoben werden. Erklärtes Ziel des Projekts ist es, Strategien zu entwickeln, um die „Impfbereitschaft“ zu erhöhen. Damit setzt das Institut, das dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt ist, einmal mehr die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) um, die ebenfalls ein Programm zur Steigerung der Impfnachfrage betreibt.
Neue EU-Partnerschaft für Pandemievorsorge namens BE READY
Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) belegte hingegen den Gesundheitsdienstleister Galenica mit einer Buße. Hintergrund ist ein Slogan, mit dem die von Galenica betriebenen Amavita- und Sunstore-Apotheken für die modRNA-Impfung gegen das Coronavirus geworben hatten. Die Apotheken hatten ihre Kundschaft im Internet unter anderem mit dem Appell „Schützen Sie sich und andere“ über die Impfung informiert. Damit haben sie laut Swissmedic jedoch teilweise gegen die heilmittelrechtlichen Werbebestimmungen verstoßen. Die Schweizer Bewegung „Mass-Voll“ war juristisch gegen die Werbekampagne der Apotheken vorgegangen. Aus ihrer Sicht hat Swissmedic nun faktisch zugegeben, dass die Covid-19-Impfung keinen garantierten Fremdschutz bietet. Genau dies sei aber die zentrale Begründung für staatliche Maßnahmen gewesen.
Bereits am 29. Januar hatte die EU weitgehend unbemerkt eine Verordnung für eine gemeinsame Reaktion bei Gesundheitsgefahren erlassen. Diese schreibt eine Vereinheitlichung der Maßnahmen vor, die im Falle einer gesundheitlichen Notlage in der EU getroffen werden müssen. Unter anderem soll der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss, in dem unter Vorsitz der EU-Kommission die Gesundheitsbehörden der EU-Länder vertreten sind, eine widerspruchsfreie Krisenkommunikation ausarbeiten. Außerdem müssen die Behörden alle relevanten Informationen übermitteln, die für die Koordinierung der Reaktion nützlich sein können. Dazu zählen auch personenbezogene Daten für die Kontaktnachverfolgung. Zusätzlich greifen die Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Die Vertragsstaaten müssen künftig sowohl der WHO als auch dem Frühwarnsystem der EU Ereignisse melden, die eine gesundheitliche Notlage darstellen können.
Am 17. Februar vermeldete die EU-Kommission, dass sie eine neue europäische Partnerschaft für die Pandemievorsorge namens BE READY ins Leben gerufen hat. BE READY soll „die Fähigkeit der EU stärken, Epidemien und Pandemien zu antizipieren, zu verhindern und rasch darauf zu reagieren“, und bringt 81 Organisationen aus 27 Ländern zusammen. Schon einen Tag zuvor hatte das RKI eine Pressemitteilung zu einem neuen „WHO-Kooperationszentrum“ veröffentlicht, das am RKI angesiedelt ist. Der „National Focal Point für Emergency Medical Teams” soll schnelle medizinische Hilfe in Gesundheitskrisen leisten. Die globale und von der WHO geleitete Initiative dieser Medizinischen Notfall-Teams soll dabei nationale und internationale Partner zusammenbringen. Zwar ist in Deutschland die Gesundheitspolitik sogar primär Ländersache, doch in der Realität verschieben sich die gesundheitspolitischen Kompetenzen immer weiter Richtung EU und WHO.
Ein belgisches Gericht verurteilte Anfang April dann Polen und Rumänien dazu, von Pfizer und BioNTech hergestellte COVID-19-Impfstoffe im Gesamtwert von 1,9 Milliarden Euro abnehmen und bezahlen zu müssen. Die beiden Staaten hatten versucht, aus dem EU-Vertrag zum Pfizer-Covid-Impfstoff rauszukommen, da die Bestellmenge von der Europäischen Kommission viel zu hoch angesetzt worden war. Daraufhin hatte Pfizer sie Ende 2023 vor einem Gericht in Belgien verklagt und die Durchsetzung der Bestimmungen des Vertrags gefordert. Polen und Rumänien können noch in Berufung gehen.
Informationen über Pandemien in den Epstein-Files
Wie eng Sponsoren und Stiftungen mit den offiziellen supranationalen Organisationen wie der WHO verbunden sind, wird auch aus den sogenanten Epstein-Files rund um den Financier und Sexualstraftäter Jeffrey Epstein deutlich. In den jetzt veröffentlichen Akten zu Epsteins Netzwerk finden sich zahlreiche Hinweise darauf, wie sehr die WHO in die Abhängigkeit privater Geldgeber geraten ist, was dazu führte, dass Gesundheitspolitik immer mehr zu einem Geschäftsbereich avancierte, bei dem finanzielle Interessen über medizinische Notwendigkeiten gestellt werden. Nutznießer davon waren nicht zuletzt die Finanzjongleure Jeffrey Epstein und Bill Gates, wie unter anderem der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg ausführt. So hatte Gates im Jahr 2019 bereits 55 Millionen Dollar in das damals noch produktlose Unternehmen BioNTech investiert. Homburg argumentiert, dass die in den Epstein-Akten gefundenen Informationen über Pandemien bemerkenswert sind, da sie unbeabsichtigt veröffentlicht wurden. Je mehr vorbereitet und investiert werde, desto wahrscheinlicher sei auch der „Ausbruch“ einer „Pandemie“.
Während einerseits immer offener zu Tage tritt, welch verheerende Impfschäden in Folge der neuen Technologie eingetreten sind (zum Beispiel hier und hier) und sich die Belege für einen Labor-Ursprung des Coronavirus häufen, werden in Deutschland immer noch Ärzte wegen Masken- und Impfunfähigkeitsattesten zu Haftstrafen verurteilt. Das führte im Januar sogar zu Interventionen aus den USA. So kritisierte US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy, dass in Deutschland über 1000 Ärzte und ihre Patienten aus politischen Gründen wegen Maskenattesten und Impfbefreiungen vor Gericht stünden. Dadurch werde die Autonomie der Patienten missachtet. Die US-Regierung hat daher mittlerweile sogar eine Beschwerdestelle für deutsche Ärzte eingerichtet, die sich von deutschen Behörden falsch behandelt fühlen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wies die Vorwürfe zurück. Die Einlassungen Kennedys seien falsch. In Deutschland gelte grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärzte seien zu keiner Zeit verpflichtet gewesen, Impfungen durchzuführen. Strafrechtliche Verfolgung habe es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung gegeben. Ebenso könnten Patienten frei entscheiden, welche Therapie sie in Anspruch nehmen. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiere auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und werde nicht von der Politik festgelegt, behauptete Warken.
Die Realität sieht allerdings anders aus, wie etwa die verurteilte Allgemeinmedizinerin und Pharmakologin Bianca Witzschel und der Hausarzt Torsten Mahn berichten. Witzschel musste Ende Februar sogar eine anderthalbjährige Haftstrafe antreten wegen angeblich falscher Bescheinigungen zu Maskenpflicht, Impfunfähigkeit und PCR-Tests. Dabei hatte sie die Bescheinigungen im Rahmen dokumentierter ärztlicher Untersuchungen und auf der Grundlage therapeutischer Entscheidungen ausgestellt, um ihre Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dennoch wurde sie wirtschaftlich und sozial vernichtet. Doch ihr Schicksal interessiert die Öffentlichkeit deutlich weniger als dasjenige eines gestrandeten Wals.
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@Thomin Weller, „Apropos, wieviele Soldaten starben durch die Biowaffenimpfung?“ –
Gute Frage! Die Bundeswehr behauptet, kein Einziger. Der Bayerische Rundfunk meldet: bis zu 80.000.¹
____
¹) Quelle: Bayerischer Rundfunk, 15.10.2025; „Wehrbeauftragter des Bundestages: Es fehlen 80.000 Soldaten“
Ist ja vielleicht nur von anekdotische Evidenz: aber ist es eigentlich nur mir aufgefallen, dass es inzwischen in mindestens einem Bundesligaspiel am Wochenende zu einem medizinischen Einsatz im Publikum kommt, meist begleitet von vorübergehender Verminderung der Fan Akustik. In meiner Erinnerung hat es dieses vor Corona nie gegeben oder war eine absolute Rarität. Geht das wirklich nur mir so?
Dass die meisten Menschen in Deutschland sich wenig für die Aufarbeitung von „Corona“ interressieren, hängt auch damit zusammen, das die meisten Menschen in Deutschland kritiklos mitgemacht und sich gefügt haben. Viele haben auch die Gelegenheit genutzt, sich moralisch über „Ungeimpfte“ erheben zu können. Diese Vögel habe auch ich mir gemerkt. Die Eitelkeit gebietet, dass man stets recht gehabt haben muss. Eine Aufarbeitung könnte das Gegenteil belegen.
Wenn man eine große Lüge erzählt und sie oft genug wiederholt, dann werden die Leute sie am Ende glauben.
Trauriger Nachtrag: Meine einzige Freundin, geimpft, bekam heute die Mitteilung „Lungenkrebs“…
@Ilona Grimm:
Vielen Dank für Ihren Kommentar, in dem Sie sich auf meinen beziehen.
Inzwischen sind 2 weitere Menschen schwerst erkrankt (Impffanatiker) – diese Häufung habe ich – auch bei älteren und alten Menschen – in so einem kurzen Zeitraum NIE erlebt!
Und ich bin – schon altersmäßig mit einem Bein im Grab stehend – pumperlgsund – wie der Bayer sagen würde.
Warum wohl?
Zur Pharmamafia:
Ich wollte neulich meine Impfung gegen Tetanus auffrischen lassen.
Einen Impfstoff nur gegen Wundstarrkrampf gibt es (wie früher) hier und in Österreich nicht mehr.
Ich müsste mir eine Kombispritze verpassen lassen, die mich alte Frau auch noch vor Diphterie schützt!
Also lasse ich es darauf ankommen und werde erst einen Arzt aufsuchen, wenn ein rostiger Nagel in meinem Fuß beginnt, mein Ableben zu beschleunigen!
Zu Dr. Witzschel:
Ich habe einmal rechnerisch überschlagen, was ihre Unterbringung in ihrem Hotel mit Vollverpflegung, einbruchssicheren Fenstern und Türen und Rundumbetreuung in Chemnitz kostet – und bin auf 196.000€ gekommen – aber das kann jeder selbst ergoogeln.
Ich bin von einem Tagessatz von 200 Euro ausgegangen.
Endlich einmal Steuergelder, die sinnvoll ausgegeben werden, nicht wahr?
>>Empört euch endlich!<<
## Gegenvorschlag: unendlich!