Die Corona-Aufarbeitung der letzten Wochen war zäh, aber spannend. Geradezu spektakulär war zum Beispiel die Anhörung des ehemaligen Gesundheitsministers und jetzigen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn am 15. Dezember 2025 vor der Corona-Enquete-Kommission im Bundestag. Dabei rutschten Spahn bemerkenswerte Aussagen heraus. So stellte Spahn fest: „Es war nie Ziel der Impfung, dass es zu einem Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt“. Moment mal: Hatte derselbe Spahn nicht stets das Gegenteil behauptet? Wie in seiner Rede am 25. August 2021 im Bundestag, als er sagte: „Impfen macht einen Unterschied. Man schützt sich und andere.“ Wusste er etwa damals schon, dass der sogenannte Fremdschutz nie gegeben war? Dann hat er das Parlament dreist angelogen! Und mehr noch: Abgesehen von dem moralischen Druck, der damit auf Ungeimpfte ausgeübt wurde, war der in Wirklichkeit nie existierende Fremdschutz das entscheidende Argument für die Lockdowns, für die berufsbezogene Impfpflicht und für sämtliche Eingriffe in die Grundrechte. Doch das scheint offenbar kaum jemanden zu stören. Oder warum ist Spahn noch immer im Amt?
Sachsen-Anhalt ging nur einen Tag nach Spahns Anhörung sogar noch einen Schritt weiter: Am 16. Dezember 2025 rief der Landtag erneut eine Corona-Notlage aus. Grund dafür war einzig und allein das schnöde Geld: Durch die Feststellung einer – real nicht bestehenden – Notsituation können nämlich weiterhin Projekte aus dem sogenannten Corona-Sondervermögen finanziert werden. Der Bund der Steuerzahler bezeichnete den Landtagsbeschluss jedoch als „Bullshit“. Und auch der Landesrechnungshof dürfte noch ein Wörtchen mitzureden haben…
Schon am 1. Dezember 2025 hatte sich Ex-Star-Virologe Christian Drosten der Enquete-Kommission im Bundestag getellt. Und mimte den Ahnungslosen. Diese bislang zehnte Sitzung der Kommission kreiste um das Thema „Vorsorge, Krisenpläne und Frühwarnsysteme, Dateninfrastruktur, Risikobewertung und internationale Koordination“. Als der von der AfD entsandte Sachverständige Stefan Homburg – ehemaliger Professor für Öffentliche Finanzen der Leibniz Universität Hannover – Drosten fragte, warum er seine Meinung zur Gefährlichkeit von Corona innerhalb von wenigen Tagen um 180 Grad gedreht habe, wich Drosten dreist aus.
Er erklärte nur, er kriege es nicht mehr zusammen, da Homburgs Frage zu verwirrend sei und zu lange gedauert habe. Jetzt habe er keine Zeit mehr für eine Antwort. Ebenso wand sich Drosten um eine Stellungnahme herum, als er mit den offiziell vorliegenden Daten konfrontiert wurde, die belegen, dass es in Schweden keineswegs eine höhere Übersterblichkeit in den Corona-Jahren gegeben hat – wie von ihm behauptet. Der vom BSW nominierte Medizinstatistiker Gerd Antes kritisierte in derselben Sitzung ganz generell, dass sowohl während der Coronajahre als auch in deren Aufarbeitung Grundprinzipien des methodischen Weges von Datenwissen nicht angewendet würden. So werde etwa das Ausbleiben einer Katastrophe als Beleg für die Wirksamkeit von Maßnahmen gedeutet, was jedoch nicht zulässig sei, weil der notwendige Vergleich lediglich durch eine Behauptung ersetzt werde. Antes bezeichnete beispielsweise die nächtlichen Ausgangssperren während der Lockdowns als Fehler und mahnte an, dass die Wirksamkeit von Maßnahmen daran gemessen werden müsse, wie sich die Realität ohne diese entwickelt hätte.
Wovor haben Sie Angst, Herr Drosten?
Auch auf einem anderen Feld spielt Drosten auf Zeit. So wurde bereits zum vierten Mal der Beginn einer Verhandlung am Landgericht Hamburg verschoben, in der es um eine Unterlassungsklage Drostens gegen den Hamburger Physikprofessor Roland Wiesendanger von Oktober 2024 geht. Wiesendanger hatte Drosten vorgeworfen, an einer Vertuschungskampagne hinsichtlich des mittlerweile so gut wie gesicherten Laborursprungs des SARS-CoV-2-Virus beteiligt gewesen zu sein. Drosten hatte daraufhin per einstweiliger Verfügung das Verbot einiger Äußerungen Wiesendangers erstritten. Nachdem Wiesendanger die Frist das Hamburger Landgerichts für eine Klageerwiderung eingehalten hatte, gewährte das Gericht Drosten mehrfach Fristverlängerungen für die Einreichung seiner Replik, die Drosten schließlich im April 2025 abgab. Danach wurde für September 2025 ein Verhandlungstermin mitgeteilt, der seitdem immer wieder verschoben wurde. Zuletzt auf den 9. Januar 2026. Doch auch dieser Termin wurde nicht eingehalten, sondern nunmehr auf den 27. Februar vertagt. Warum diese Zermürbungstaktik? Wovor haben Sie Angst, Herr Drosten? Etwa davor, dass publik wird, wie sehr Sie in die hochriskante Gain-of-function-Forschung verstrickt sind, bei der Viren systematisch manipuliert werden, um sie gefährlicher zu machen?
Dass es mit der Corona-Aufarbeitung in Deutschland nicht ganz rund läuft, ist mittlerweile auch in den USA aufgefallen. So schrieb US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Mitte Januar 2026 einen Brief an seine deutsche Amtskollegin Nina Warken und erklärte in einer Videobotschaft, er habe erfahren, dass in Deutschland zahlreiche Ärzte und Patienten aus politischen Gründen wegen Maskenattesten und Impfbefreiungen vor Gericht stehen. Dadurch werde die Autonomie von Patienten missachtet. Woraufhin Warken entgegnete, die Einlassungen Kennedys seien faktisch falsch. In Deutschland gelte grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärzte seien zu keiner Zeit verpflichtet gewesen, Impfungen durchzuführen. Strafrechtliche Verfolgung habe es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung gegeben. Ebenso könnten Patienten frei entscheiden, welche Therapie sie in Anspruch nehmen. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiere auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und werde nicht von der Politik festgelegt... Ist es Ihnen überhaupt nicht peinlich, Fake News zu verbreiten, Frau Warken?
Dabei kommen mittlerweile auch Mainstream-Medien wie etwa der BR-Faktenfuchs nicht umhin, Fehler in der deutschen Corona-Politik einzugestehen – wenn auch nach wie vor verpackt in einem krampfhaften Loblied auf den vermeintlichen Impferfolg. So meldete der Faktenfuchs Ende Dezember 2025, dass „ein bisschen in der Kommunikation falsch gelaufen“ sei, was die angebliche 95-prozentige Wirksamkeit der Impfung gegen eine Infektion sowie die „Herdenimmunität“ angeht. In der Anfangsphase der Impfkampagne sei dadurch der Eindruck entstanden, Geimpfte würden sich überhaupt nicht mehr anstecken. Die Virologin Ulrike Protzer von der Technischen Universität München sprach gegenüber dem BR von einer „missverständlichen Kommunikation“. Ach so, die Lockdowns beruhten also nur auf einem Kommunikationsfehler? Das kann ja jedem mal passieren!
Außerdem berichtet der BR-Faktenfuchs, dass dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bis Ende 2024 lediglich rund 3.000 Verdachtsfälle mit Todesfolge gemeldet worden seien, von denen bei 74 ein kausaler Zusammenhang zur Covid-Impfung hergestellt werden konnte. Nur 74 bis 3000 Tote? Für die Faktenfuchs-Redaktion sind das offenbar Peanuts! Auch dafür, dass das PEI immer noch die Veröffentlichung der Ergebnisse aus der SafeVac-App hinauszögert, in der Betroffene selbst Nebenwirkunge melden konnten, hat der Faktenfuchs Verständnis. Immerhin ist dieser Datensatz wegen der rund 740.000 Teilnehmer „sehr viel umfangreicher als ursprünglich geplant“ geworden. Die Befragung der teilnehmenden Personen sei zwar bereits im Dezember 2023 beendet worden, wegen „technischer Probleme“ hätten dem PEI die Daten jedoch erst im Herbst 2024 konsistent vorgelegen. Welche Aufgabe erfüllt das PEI noch mal...? Klickt man aktuell die Webseite der Behörde an, ploppt übrigens die Nachricht auf, dass das PEI am 14. Januar 2026 eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung erhalten hat und als Bundesoberbehörde einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität der Bundesverwaltung bis 2030 leistet. Man muss eben Prioritäten setzen.
5,8 Millionen Meldungen von Gesundheitsbehörden zu Nebenwirkungen der Covid-„Impfung“
Wirkliche Experten wie Helmut Sterz, der jahrelang für die Toxikologieprüfungen des Pharmagiganten Pfizer in Europa zuständig war, nehmen hingegen kein Blatt mehr vor den Mund. In seinem Buch „Die Impf-Mafia“ weist der Insider nach, dass die Zulassung der Corona-Impfstoffe nie hätte erfolgen dürfen. Denn bereits Ende Februar 2021 wurde der normalerweise akzeptierte Grenzwert von einem Todesfall auf eine Million Dosen Impfstoff überschritten: Es waren 1.223 Todesfälle registriert worden, ohne dass der Hersteller oder die zuständigen Behörden reagiert hätten. Auch in der klinischen Prüfung traten Todesfälle auf, die Pfizer und BioNTech nicht den Behörden meldeten. Sterz belegt, dass es nur darum ging, die neuartigen Substanzen ohne Sicherheitsprüfung und mit Hochgeschwindigkeit auf den Markt zu werfen. Die bislang gültigen gesetzlichen Regelungen und Rahmenbedingungen für Sicherheitsprüfungen wurden vorsätzlich missachtet, denn es war politischer Wille, die Gen-„Impfstoffe“ zuzulassen. Sterz fordert daher, den Schutz der Vakzine-Hersteller vor Regressansprüchen aufzuheben und die Verantwortlichen in Politik und Behörden wie dem PEI zur Rechenschaft zu ziehen. Schön wär´s!
Eine fatale Rolle bei der Impfkampagne spielte bekanntlich die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Und sie denkt nicht im Traum daran, ihren Kurs zu korrigieren, der vor allem der Pharmalobby dient. In ihrem am 3. Dezember 2025 veröffentlichten „Strategischen Plan für das Management der Bedrohung durch Coronavirus-Infektionen“ kündigt die WHO an, dass die COVID-19-„Impfung“ in die routinemäßigen Impfprogramme integriert werden soll. Durch „kontextbezogene Bevölkerungsinterventionen“ wie etwa „gemeinsame Impfstrategien“ soll eine hohe Durchimpfungsrate erzielt werden. Auch eine „serologische Überwachung“ (Blutproben) zur Messung der Immunität der Bevölkerung wird empfohlen. Die Staaten sollen in „interoperable Datensysteme“ investieren, um Labor- und Impfdaten mit genomischen, sozialen und verhaltensbezogenen Daten zu verknüpfen. Was zu einer umfassenden „digitalen Gesundheitsarchitektur“ führen soll. Außerdem will sich die WHO verstärkt um „Risikokommunikation“ und den Umgang mit sogenannten „Fehlinformationen“ kümmern – also um Informationen, die der WHO nicht passen. Am liebsten hätte die WHO offenbar Corona in Endlosschleife. Impfschäden? Kein Thema für die WHO.
Am 19. Dezember verhalf der deutsche Bundesrat dieser durch und durch korrupten UN-Sonderorganisation dann zu noch größerem Einfluss. In gerade einmal 22 Sekunden stimmte er über das Gesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO ab. Es wäre die letzte Gelegenheit gewesen, dieses fatale Machwerk zu stoppen. Doch die Chance wurde vertan. Künftig können, sobald der WHO-Generaldirektor eine „pandemische Notlage“ ausruft, ausdrücklich die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt werden. Herzlichen Glückwunsch!
Allerdings ist selbst der Webseite der WHO zu entnehmen, dass es bislang über 5,8 Millionen Meldungen von Gesundheitsbehörden zu Nebenwirkungen der Covid-„Impfung“ gegeben hat – die meisten davon im Jahr 2021 und in der Altersgruppe 18 bis 44 Jahre. Die genauen Angaben sind ziemlich versteckt unter www.vigiaccess.org und mit dem Suchbegriff „covid-19 vaccine“ zu finden. Angegeben werden mit Stand vom 11. Januar 2026 verschiedenartigste Nebenwirkungen wie Beschwerden am Verabreichungsort (26%), Erkrankungen des Nervensystems (16%), Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems sowie des Bindegewebes (11 %). Die Dunkelziffer der nicht-gemeldeten Nebenwirkungen dürfte noch wesentlich höher liegen.
In USA mehr als 19.000 Todesfälle mit Zusammenhang zu Covid-Impfungen
In PubMed, einer von der nationalen medizinischen Bibliothek der USA herausgegebenen Datenbank, wurde Anfang Januar eine Studie veröffentlicht, in der die Sicherheit und die Wirksamkeit der COVID-19-Impfung bei Kindern und Jugendlichen in England untersucht wurden. Unter den über 800.000 jungen Teilnehmern waren ausschließlich geimpfte von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen betroffen, nämlich mit Raten von 27 bzw. 10 Fällen pro Million nach der ersten und zweiten Dosis. In der ungeimpften Vergleichsgruppe tart kein einziger Fall von Entzündungen am Herzen auf. Eine vergleichbare groß angelegte Studie aus Madrid bestätigte, dass Corona für Kinder generell ungefährlich war und es keinen Unterschied in den Krankenhausaufenthaltsraten zwischen geimpften und ungeimpften Kindern gab.
Mittlerweile hat sich sogar Dr. Robert Redfield, Virologe und ehemaliger Direktor der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC, einer Liste von über 81.000 Ärzten, Wissenschaftlern, Regierungsbeamten und weiteren Bürgern angeschlossen, die die Rücknahme der COVID-19-Impfstoffe vom Markt fordern. Hintergrund: Bis zum 6. September 2024 hatte die CDC mehr als 19.000 Todesfälle in den Vereinigten Staaten dokumentiert, die mutmaßlich mit den COVID-19-Impfstoffen in Zusammenhang stehen. Damit wurden die bisherigen Rückrufgrenzen von Impfstoffen weit überschritten.
Eher indirekt bestätigt sogar die Gates-Stiftung die Problematik der Genimpfstoffe. So hat sie dem Rensselaer Polytechnic Institute (RPI) in New York 3,3 Millionen Dollar zukommen lassen, damit die dortigen Wissenschaftler bessere „Reinigungstechnologien“ für mRNA-basierte Impfstoffe entwickeln und die Effienz der Präparate erhöhen. Dadurch sollen die Herstellungskosten drastisch gesenkt werden, sodass sie für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen erschwinglicher werden. Laut der Pressemitteilung des Instituts vom 17. Dezember 2025 geht es darum, dass mRNA-Impfstoffe mit höherer Reinheit und geringeren immunogenen Verunreinigungen weniger Nebenwirkungen verursachen und eine verbesserte therapeutische Wirksamkeit haben. Darüber hinaus könnte die Technologie der nächsten Generation von RNA-basierten Medikamenten nützlich sein, nämlich den selbstamplifizierende RNA-Therapeutika (saRNA). Verunreinigungen? Nebenwirkungen? Wie bitte?
In Österreich hat das Bundesverwaltungsgericht am 11. Dezember 2025 immerhin erstmals rechtskräftig anerkannt, dass die schwere chronische neuroimmunologische Multisystemerkrankung ME/CFS als unmittelbare Folge einer einzigen Covid-19-Impfung entstehen kann. Der Bundesverband PostVac e.V. bezeichnet dieses Urteil als einen bedeutenden Durchbruch in der medizinisch-juristischen Bewertung postvakzinaler Komplikationen.
Unzulässig in die Berufsfreiheit der Mediziner eingegriffen
Das Verfassungsgericht Brandenburg hatte bereits Ende November einzelne Corona-Maßnahmen für nichtig erklärt(Aktenzeichen VfGBbg 87/20). Zwar wurde der Antrag der AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag, der sich gegen den gesamten § 8 der Corona-Verordnung von März 2021 richtete, größtenteils abgelehnt. Doch das Gericht hob zumindest die in Absatz 1 Nummer 5 enthaltenen Regelungen zur Maskenpflicht und die daran geknüpften Bußgeldtatbestände auf. Das Gericht stellte fest, dass die Maskenpflicht zwar auf einer bundesrechtlich ausreichenden Grundlage im Infektionsschutzgesetz beruhte, ihre konkrete Ausgestaltung in der brandenburgischen Verordnung jedoch nicht den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen genügte. Weder für Kunden noch für Personal oder Ladenbetreiber sei klar ersichtlich gewesen, ob die Maskenpflicht unmittelbar durch die Verordnung gelte oder erst auf Basis eines betrieblichen Hygienekonzepts. Bereits in früheren Entscheidungen hatte das Verfassungsgericht Brandenburg auf die Notwendigkeit präziser Eingriffsnormen im Fall von Grundrechtseinschränkungen hingewiesen.
Auch das Bundesverfassungsgericht gab in einer Pressemitteilung, die auf den 4. November 2025 datiert ist, bekannt, dass die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sind. Damit kam es den Verfassungsbeschwerden von Fachärzten im Bereich der Notfall- und Intensivmedizin nach. Diese hatten gegen die Regelung, die die Reihenfolge der Behandlung von Patienten bei knappen medizinischen Ressourcen festlegt, geklagt. Konkret ging es um den neu eingeführten § 5c IfSG. Nach Auffassung des Gerichts sei damit unzulässig in die Berufsfreiheit der Mediziner eingegriffen worden. Der Staat dürfe zwar Vorgaben zur Priorisierung machen, müsse aber die Entscheidungsfreiheit der behandelnden Ärzte wahren.
Auf internationalem Parkett könnte ein Gericht in Leeuwarden im Laufe des Jahres für Forore sorgen: In einem Prozess, den Rechtsanwalt Peter Stassen und sein inzwischen inhaftierter ehemaliger Kollege Arno van Kessel im Namen von sieben Opfern der mRNA-Impfungen angestrengt haben, hat der Richter in einem Zwischenurteil vom 26. November nämlich entschieden, dass die Beklagten persönlich zur Anhörung kommen müssen. Und die sind nicht irgendwer, sondern heißen zum Beispiel Bill Gates, Mark Rutte und Albert Bourla. Ihnen wird vorgeworfen, die Opfer über die „Sicherheit und Wirksamkeit” der Impfungen getäuscht zu haben. Gates, der über seine Stiftung die mRNA-Impfstoffe mitfinanziert hat, versuchte bereits im vergangenen Jahr in einem Verfahren zu beweisen, dass das Gericht keine Zuständigkeit für ihn habe, da er in den USA lebt. Der Richter folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Das Zivilverfahren, in dem es um die zentrale Frage geht, ob die Corona-Impfungen eine Biowaffe sind, wird definitiv vor dem Gericht in Leeuwarden verhandelt werden.
Die Corona-Aufarbeitung könnte 2026 besonders spannend werden.
Gunter Frank, Martina Binnig, Kay Klapproth: „Der Staatsverrat – Corona als Vorbote des Totalitären: Wie Deutschland aufgelöst wird“
224 Seiten, ISBN 978-3-911941-00-6, Achgut Edition, 25,00 Euro


„Woraufhin Warken entgegnete, die Einlassungen Kennedys seien faktisch falsch. In Deutschland gelte grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärzte seien zu keiner Zeit verpflichtet gewesen,“ – Dazu zB in der Schweiz / St. Gallen aktuell die Einführung einer Impfpflicht, die keine Pflicht sei, sondern freiwillig, der Verweigerer aber bis zu 20 000 Fränkli zu zahlen hat. Die Plandemiediktatur wird munter fortgeführt, egal was „aufgeklärt“ wird, und öffentlich gelogen, daß sich die Balken biegen, weil „sie“ es können, denn es hat keinerlei Konsequenzen.
Das ist doch alles Bullshit. (Fast)Jeder weiß,oder könnte wissen, daß die ganze Corona Erzählung von Anfang an erlogen, erstunken und geplant war, daß es um völlig andere Dinge ging, als den Schutz der Menschen. Die haben versucht mehrere Fliegen mit einer Klappe zu erschlagen. Angst=Gehorsam, Meinungsunterdrückung, Reduzierung der Bevölkerung, Fortpflanzung reduzieren und Geld abziehen.Diese Gelegenheit haben ja auch viele kleine Lichter genutzt. So lange die selben Macht Besessenen an der Tete sind wird es keine Aufklärung, kein Schuldeingeständnis, keine gültigen Beweise(selbst wenn es schon eine Menge Beweise gibt) und schon gar keine Strafen geben. Höchstens für Die, Die die Wahrheit aussprechen und das gilt in Europa fast überall.
Man sollte mittlerweile alle Impfungen in Frage stellen & einstellen. Man kann Viren nur per Antikörper-Test nachweisen, aber Infektionen nicht simulieren, auch nicht beim bakteriellen Pest-Erreger. Damit wird die goldene Regel der sogenannten intersubjektiven Nachvollziehbarkeit völlig mißachtet.
Was will man von einer militarisierten Corona-Enquete-Kommission die Biowaffen eingesetzt haben anderes erwarten? Das Militär ein billger Handlanger der Mengeles. Sollten die biowaffenspritzende Bundeswehr erkennen was sie für billige Schergen, Söldner geworden sind, müssten sie die halbe Bundesregierung inhaftieren. Daher ist lügen die einzige Option für die politischen Menschheitsverbrecher.
Wenn die Justiz versagt, wird sich das Recht andere Wege bahnen.
Aus der EU am 23.9.2021
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“ B9-0475/2021
A. in der Erwägung, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufführt:
– 435 779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech,
– 373 285 Fälle beim Impfstoff von AstraZeneca,
– 117 243 Fälle beim Impfstoff von Moderna,
– und 27 694 Fälle beim Impfstoff von Janssen[1];
document/B-9-2021-0475_DE.html
Es sind Massenmörder.
Nicht einmal Kennedy hat meines Wissens bislang irgendeinen der „Täter“ vor Gericht gebracht. Was macht Sie so sicher, dass es bei uns besser laufen könnte?
Ich frage mich: Gibt es etwa einen Zusammenhang zwischen dieser von mir als Covid-Spritzen-Drückerkolonnenpolitik gelesene globale „Gesundheits“-Architektur einerseits- und andererseits der von Berliner „Unseredemokratie“-Franchisenehmern beabsichtigten Gesetzgebung gegen „Desinformation“, also Aufklärung durch Nicht-Regierungs-Medien? Fragen…!!!!
hi, Heidenangst verlangt nach schmerzhaften und einschneidenden Ritualen, unter denen restlos alle Mitglieder des Stammes leiden müssen. Tätowieren oder Impfen, das spielt keine Rolle, Hauptsache, die Geister sind besänftigt.