Das Corona-Narrativ zerfällt, wie ein Soufflé, wenn man zu früh die Backofentür öffnet. Hier als Teil dieser fortlaufenden Chronik die neuesten Entwicklungen der letzten Tage und Wochen.
Die Kritiker der Corona-Maßnahmen bedürfen eines langen Atems und der illusionsfreien Klarheit, dass eine den Mainstream erfassende Corona-Aufarbeitung längst nicht begonnen hat, sondern sich noch eine Weile in der Phase der Grundsteinlegung befinden wird – dies sei vorausgeschickt.
Doch im vergangenen Monat hat sich immerhin Entscheidendes getan. Zwei Ereignisse mit großem Potential geben Anlass zu ein wenig Zuversicht.
Dabei handelt sich um eine Gerichtsverhandlung samt Urteil in Osnabrück und um die gestiegenen Chancen für parlamentarische Untersuchungsausschüsse zu den Corona-Maßnahmen durch die Wahlerfolge der maßnahmenkritischen Parteien AfD und BSW bei den letzten Landtagswahlen. Es gab allerdings auch Rückschläge, die hier zuerst notiert seien.
Ansteckung als Totschlag
Wie unter anderem Die Welt am 13.09. berichtete, verurteilte das Landgericht in Klagenfurt (noch nicht rechtskräftig) eine Frau wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten, weil es erwiesen sei, dass die heute 54-jährige ihren krebskranken Nachbarn im Dezember 2021 angesteckt hatte. Weiter heißt es in der Zeitung:
„Im Juli 2023 war die Frau bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Sie hatte trotz positiver Corona-Tests im Dezember 2021 ihre vorgeschriebene Quarantäne missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten. Der Tod des Nachbarn wurde nun in einem separaten Prozess verhandelt.“
Ein ungeheuerlicher Vorgang, weiß inzwischen – abgesehen von unverbesserlichen Corona-Fanatikern – doch nun wirklich jeder, dass es sich bei „Covid-19“ um eine höchstens mittelschwere Erkältung handelte, harmloser als die Grippe – wie es in den geleakten Krisenstabsprotokollen des RKI dokumentiert wurde. Ehren wir an dieser Stelle als einen von vielen bis dahin renommierten Experten – die das im April 2020 in den Öffentlich-Rechtlichen noch mitteilten, bevor sie ab Mai 2020 aus dem Diskurs verbannt wurden – den Rechtmediziner Klaus Püschel (Tagesschau).
Soldat im Hungerstreik
Ebenso sollte mit den RKI-Protokollen der Letzte begriffen haben, was von Beginn an jedem klar war, der einen Blick in die Hersteller-Studien der Corona-„Impfstoffe“ oder die Begründung deren bedingter Zulassung durch die EMA geworfen hatte: Es gab nie einen Fremdschutz.
Es kann ihn per Spritze gegen Kontamination über Atemwege in Übrigen auch kategorisch gar nicht geben, weshalb die allein auf dieser Fremdschutz-Lüge ruhenden Maßnahmen zu 2G und 3G sowie zur Impflicht für Gesundheitspersonal und Soldaten verfassungswidrig waren – und auch schon der Vorstoß/Versuch der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht juristisch entsprechend zu bewerten wäre.
Gleichwohl sind Soldaten wegen Verstoßes gegen die Duldungspflicht der Corona-Impfung inhaftiert worden, trat zuletzt der Bundeswehrsoldat Alexander Bittner am 17. September aus Protest gegen seine Festnahme in einen „trockenen Hungerstreik“ (Multipolar).
Die Landtagswahlen im Osten
Nun aber zum ersten der für die Corona-Aufarbeitung erfreulicheren Ereignisse. Durch die guten Wahlergebnisse der AfD können in nächster Zeit auch parlamentarische Untersuchungsausschüsse zu den Corona-Maßnahmen in Thüringen und in Sachsen installiert werden. Das Schöne – und immer zumindest ein wenig genugtuende – daran ist die Möglichkeit, Verantwortliche wie Wieler und Drosten peinlich zu befragen (oder zu grillen), zumal sie in diesem Kontext rechtlich verpflichtet sind, zu erscheinen und die Wahrheit zu sagen. Neu gegenüber dem schon relativ erfolgreichen Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtages ist zweierlei: Erstens gibt es mit dem RKI-Leak nun weiteres amtliches Material, das schon den derzeitigen Chef und damaligen Vize des RKI, Lars Schaade, vor Gericht in Osnabrück vergleichsweise medienwirksam und mit womöglich weitreichenden juristischen Folgen (dazu weiter unten) ins Schwitzen brachte. Zweitens dürften die wirklich kritischen Fragen nun nicht mehr nur von der AfD, sondern auch vom BSW gestellt werden; ein allein zahlenmäßiger Zuwachs der Kritiker im Ausschuss dürfte den Druck also erhöhen.
Darüber hinaus haben die beiden corona-kritischen Parteien AfD und BSW in Thüringen rechnerisch eine parlamentarische Mehrheit, könnten also gemeinsam Gesetze verabschieden. CDU und AfD taten dies in der Vergangenheit trotz der CDU-Brandmauer aus der Opposition heraus. Das BSW kennt eigenem Bekunden nach in Sachfragen (erst recht Corona betreffend) keine Brandmauer zur AfD und wird im Unterschied zur CDU in der vorangegangen Legislaturperiode allerdings womöglich mitregieren. In jedem Fall wird die AfD das BSW vor seinen eigenen Wählern in Corona-Fragen in Thüringen gut unter Druck setzen können.
Aufgrund der von der AfD in Thüringen und Brandenburg erreichten und auch in Sachsen mit nur dem einen Abgeordneten der Freien Wähler möglichen Sperrminorität werden z.B. neue zu ernennende Richter wohl hoffentlich keine Corona-Fanatiker sein. Zuletzt: Sollten sich die gegenwärtigen Wahltrends für die Bundesebene so fortsetzen, hätten AfD und BSW zusammen genug Stimmen, um auch im Bundestag spätestens 2025 einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten, dem sich das Parlament bisher erfolgreich widersetzt hatte.
Geht man von zwei entscheidenden Hebeln aus, um eine wirkliche Corona-Aufarbeitung gesamtgesellschaftlich, also im Mainstream, voranzutreiben, nämlich parlamentarische Untersuchungsausschüsse und Gerichtsverfahren, so wäre die Hoffnung, dass über künftige Untersuchungsausschüsse einiges in den nächsten Monaten und Jahren gehen möge, durchaus realistisch. Und auch Juristisch hat sich etwas ereignet, das weitreichende Folgen zumindest haben könnte:
Das Urteil von Osnabrück
Am 3. September verhandelte das Osnabrücker Verwaltungsgericht die Klage einer Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück, die Ende 2022 zwei Monate Betretungsverbot ihrer Einrichtung aufgrund ihres Impfstatus seitens des Landkreises ausgesprochen bekam und gerichtlich feststellen lassen wollte, ob der entsprechende Passus des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig war, wie es bei Nachweis mangelnden Fremdschutzes durch die Corona-Impfungen wohl naheläge.
Am Ende des Prozesses entschuldigte sich der Vertreter des Landkreise bei der Klägerin und das Gericht entschied im Rahmen seiner Möglichkeiten zu ihren Gunsten (vgl. hier):
„Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist. Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu. Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.“
Bemerkenswert an dieses Vorgängen ist, dass hier ein Richter, dem weder AfD-Nähe noch bis dahin irgendeine Form des Coronaleugnertums unterstellt werden kann, nicht nur die geleakten RKI-Protokolle als relevant für die Beweiserhebung zugelassen, sondern auch den eingeladenen RKI-Chef Schaade sehr scharf dazu befragt hat. Man spürt im Agieren dieses Richters etwas von der zwar naiven, aber ehrlichen Enttäuschung darüber, von Regierung und RKI in der Corona-Zeit hinter die Fichte geführt worden zu sein. Nahezu nie wurden in Corona-Prozessen andere Gutachter zur Tatsachenfeststellung zugelassen als Verlautbarungen des RKI, die man sich als den Gipfel unabhängiger Expertise hat vormachen lassen. Der Ärger darüber könnte gepaart mit dem Verschwinden der eigenen panischen Angst vorm Erreger auch bei anderen Richtern zu ähnlichen Resultaten bei vergleichbaren Prozessen führen – auch unabhängig davon, wie das Verfassungsgericht in dieser Sache entscheiden wird, wobei es durchaus einigen Wirbel auslösen könnte, sollte es sich dem Osnabrücker Verwaltungsgericht sogar anschließen.
Juristisch strahlen die Vorgänge in Osnabrück so oder so weit über den konkret verhandelten Fall hinaus, wie sich auch in einem starken Artikel des Cicero zeigt:
„Im Rahmen dieser Zeugenbefragung – so berichten diverse Prozessbeobachter, zu der auch die Autorin gehört – räumte der RKI-Präsident auf intensive Befragung ein, dass die Begründung für die Lockdowns sowie Risikoeinschätzungen ebenso wie andere Teilthemen – nicht das Ergebnis der wissenschaftlichen Arbeit des RKI, sondern ein „Managementthema“ gewesen seien. In diesem Bereich dürfte auch die Risikohochstufung des RKI am 17.03.2020 anzusiedeln sein, wenn man berücksichtigt, dass Prof. Dr. Schaade – wie aus einer Chatnachricht Prof. Wielers an die Tageszeitung Die Welt vom 04.04.2024 und eine Antwort des BMG vom 12.07.2024 hervorgeht – die Risikohochstufung zusammen mit dem vormaligen RKI-Präsidenten Prof. Wieler am 15.03.2020 (Sonntag) in einem Gespräch außerhalb des für solche Fragen eingerichteten Corona-Krisenstabes entschieden hat. In aller Deutlichkeit: Der erste Lockdown in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beruhte offenbar maßgeblich auf einer politischen bzw. ministeriellen Einflussnahme auf das RKI, was der Öffentlichkeit und den Gerichten als unabhängige wissenschaftliche Risikoeinschätzung verkauft wurde. Damit brachte der RKI-Präsident höchstselbst die juristische Begründungsgrundlage des Bundesverfassungsgerichts, vieler Verwaltungsgerichte, Straf- und Zivilgerichte krachend zum Einsturz.“
Es bleibt abzuwarten, wohin das führt, ob dem auch wirklich juristische Nachspiele folgen werden...
Dies & Das
Beenden wir diesen Ticker mit einer losen (und unvollständigen) Auflistung dessen, was sich in Sachen Aufarbeitung der „Coronakrise“ und ihrer Hintertreibung in den letzten Wochen noch so zugetragen hat:
Jonas Schmidt-Chanasit macht am 4. September via Twitter/X auf eine Studie aufmerksam, an der er mitgewirkt hat: „Wir haben eine wissenschaftliche Analyse der Tweets von 20 einflussreichen Zero Covid Aktivisten durchgeführt. Maßnahmen wurden ohne eigene Expertise und ohne systematische Überprüfung propagiert. Interessenkonflikte wurden nicht kommuniziert.“ (Hier geht’s zur Studie)
Der MDR zeigt eine Reportage über das Strafverfahren gegen Ursula von der Leyen, in dem schwere Korruptionsvorwürfe im Raum stehen (hier).
Der Epidemiologe und Stanford-Professor J. Bhattacharya, einer der drei Ko-Autoren der „Great Barrington Declaration“ befragt in diesem Gespräch die Journalistin Aya Velasquez zum RKI Leak und die Corona-Aufarbeitung in Deutschland (hier).
Am 17.09. verkündet der ZDF-Gesundheitsratgeber: „Für Menschen mit dem chronischen Erschöpfungssyndrom ME/CFS gibt es einen Lichtblick: Alle sollen die nötigen Medikamente bezahlt bekommen, unabhängig vom Auslöser der Erkrankung.“ Schließlich habe sich Lauterbach zu folgendem durchgerungen: „Diese Medikamente werden bei Long-Covid-Symptomen - egal, ob das jetzt durch die Impfung gekommen ist oder durch die Erkrankung, - von den Krankenkassen erstattet.“ (siehe: hier) Während Lauterbach schon zugibt, dass die Symptome von „Long Covid“ und „PostVac“ identisch sind, wird irgendwann jeder wissen, das „Long Covid“ bloß umetikettiertes „PostVac“ ist. Zum einen sind die derart Erkrankten nahezu ausnahmslos geimpft, zum anderen hatten schon die Zulassungsstudien der Hersteller (vgl. The New English Journal of Medicine vom 31.12.2020) das Risiko von Kopfschmerzen und Fatique im Sinne schwerer systemischer Ereignisse, die nicht nach weniger Tagen abklingen, mit Wahrscheinlichkeiten von 2 Prozent (für Kopfschmerzen) und 3,8 Prozent (für Fatique) angegeben. Dass ein paar Hunderttausend Menschen noch lange nach Verabreichung dieser Impfung an Schmerzen und Erschöpfung leiden würden, war also eingepreist.
Ob das in einem vernünftigen Verhältnis zur Abwehr einer Erkältung steht, fragt auch Stefan Homburg in Hinblick auf Myokarditis, wo nun auch das Ärzteblatt (20.09.) über langfristige Folgen „impfbedingter Myokarditis“, etwa Vernarbungen (siehe auch: hier), berichtet.
Zuletzt seien folgende Artikel und Essays zur Lektüre empfohlen:
- „Corona und Recht: Die Pandemie der Unmenschlichkeit“ (Cicero, 22.09.)
- Wissenschaftler fordern radikalen Neuanfang beim RKI: „Aufklärung statt Unterwürfigkeit“ (Berliner Zeitung, 23.09.)
- „Weder Verschwörung noch Zufall: Was war die Corona-Krise?“ von Tove Soiland (hier)
- „Volksgesundheit als Vorwand: Steckte hinter Corona-Regeln eine perfide Strategie?“ (Telepolis vom 23.09.)
Thomas Maul ist Autor des Buches „Was man wann wissen konnte. Hinweise zur Aufarbeitung der Corona-Verbrechen“ (Amazon | Buchkomplizen).
Wer sich tiefer mit den hier angesprochenen Themen befassen will, findet im Achgut.shop:
Gunter Franks brisantes Buch
Sowie von
Ulrike und Tom Lausen:
Die Corona-Aufklärer nehmen drei Jahre Ausnahmezustand mit Hilfe der KI unter die Lupe. Die künstliche Intelligenz muss dabei im Angesicht der ihr zugänglichen Faktenlage nach und nach zugeben, dass die Kritiker in vielem vollkommen recht hatten.
Am besten, beide zusammen hier im Achgut-Shop bestellen.