Wie sieht es aus mit der Aufarbeitung der Corona-Zeit? Die Politik wehrt sich, die Medien zieren sich und die Justiz macht weiter wie bisher.
Mit der Zeit kommen immer mehr Ungeheuerlichkeiten aus den Corona-Jahren ans Licht. So berichtete der Republikaner Rand Paul, der Kentucky im Senat der Vereinigten Staaten vertritt, bei FOX News:
„Wie umfangreich war die große COVID-Vertuschung? Nun, meine Untersuchung hat kürzlich ergeben, dass Regierungsbeamte von 15 Bundesbehörden im Jahr 2018 wussten, dass das Wuhan Institute of Virology versuchte, ein Coronavirus wie COVID-19 zu entwickeln. Diese Beamten wussten, dass das chinesische Labor ein COVID-19-ähnliches Virus entwickeln wollte, und nicht einer dieser Beamten hat dieses Vorhaben der Öffentlichkeit mitgeteilt. Tatsächlich haben sich 15 Behörden, die von diesem Projekt wussten, kontinuierlich geweigert, Informationen über diese alarmierende und gefährliche Forschung herauszugeben.“
Anthony Fauci müsse seiner Ansicht nach ins Gefängnis. Mehr dazu berichtete Achgut-Autor Andreas Zimmermann hier.
In der Berliner Zeitung wird der drastische Anstieg von Einsätzen wegen Herzproblemen und Schlaganfall-Symptomen in der Hauptstadt thematisiert und gefragt: Ist die Impfung schuld? In Sachen Corona-Aufarbeitung hat sich das Blatt immer wieder verdient gemacht. Hier etwa berichtet sie über Politiker, die Ungeimpfte diffamierten und jetzt zu ihren Aussagen schweigen, und in diesem Kommentar heißt es: „Wer zum Objekt enthemmter Apparatschiks wurde, erwartet nun deren innere Einkehr. Mindestens.“
Ziemlich uneinsichtig, was die eigene Verantwortung betrifft, aber großzügigerweise nun für eine Amnestie von Menschen, die wegen Verstößen gegen Corona-Auflagen noch heute juristisch belangt werden, zeigte sich kürzlich Berlins Ex-Bürgermeister Michael Müller (mehr dazu hier.) Wie sich weitere Verantwortliche für die Corona-Politik heute äußern, ist hier noch einmal nachzulesen.
„Team Vorsicht“ hat einiges zu verbergen
Die Schweizer Weltwoche meint: „Der Ruf nach Aufarbeitung der Corona-Politik wird immer lauter“ und sieht in der Haltung der Verantwortlichen dazu den durchschaubaren Versuch, sich an die Spitze bei der „Untersuchung der schwersten Grundrechtseinschränkungen seit Bestehen der Republik“ zu setzen, um echte Aufklärung zu verhindern. Die Politik der „Grundrechtsschande“ falle ihnen jetzt auf die Füße.
Ähnlich verhalten sich die Medien, die in den drei Corona-Jahren als Sprachrohr und Verstärker der drakonischen Politik dienten. „Besonders mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen“ sei eine Aufarbeitung „bitter nötig“, heißt es in der Tagesschau. Der BR fragt im Tagesgespräch: Muss die Corona-Pandemie aufgearbeitet werden? Wenn‘s nach den bayerischen Politikern geht: nein. Die bayerische Staatsregierung sieht bei der Aufarbeitung der einstigen Corona-Maßnahmen nicht die Politik, sondern die Wissenschaft am Zug. Gerade „Team Vorsicht“ hat ja auch einiges zu verbergen.
Was die Verantwortlichen der Corona-Politik alles auf dem Kerbholz haben, hat Achgut-Autor Andreas Zimmermann hier kürzlich noch einmal eindrucksvoll zusammengefasst – aus heutiger Sicht ebenso wie aus damaliger – jedenfalls was das betrifft, was man hätte wissen können.
„Politisch gesteuert und weit weg von der Gefährlichkeit des Virus“
Deutschlands bekanntester Rechtsmediziner Michael Tsokos hat schon im September 2023 im Fernsehen gesagt, man sehe „viel weniger Covid-19-Tote, sondern vielmehr die Kollateralschäden“: Allein in der Woche zuvor seien mehrfach Menschen obduziert worden, „die seit dem Lockdown nie wieder aus ihrer Wohnung raus sind… in Messie-Wohnungen lagen, mit Gasmasken, Astronautennahrung, also fast schon prepper-mäßig“. In Wohnungen lägen Menschen, „die nicht ins Krankenhaus gegangen sind, weil bei ihnen eben aufgrund der ganzen Drohszenarien, die aufgemacht wurden, die Angst überwog, rauszugehen.“ Jetzt äußerte sich der langjährige Leiter der Rechtsmedizin der Berliner Charité in einem langen, sehr lesenswerten Interview mit – wieder einmal – der Berliner Zeitung auch zur Corona-Zeit:
„Dass alle zu den Corona-Toten gezählt wurden, die zum Todeszeitpunkt zwar ‚Corona positiv‘ waren, aber bei einem Verkehrsunfall starben oder auch ertrunken sind, ist ja schon völlig irrsinnig. Man hätte einen klaren Blick dafür haben müssen, ob ‚mit‘ oder ‚an‘ – das hatte die Politik bewusst nicht. Es sollten die Zahlen erhöht werden. Das wird jetzt alles durch die RKI-Files klar…“
Es komme „immer mehr heraus, dass das Ganze politisch gesteuert und weit weg von der Gefährlichkeit des Virus war.“ Bezeichnenderweise berichtete das überflüssigste Medium des Landes, t-online, über die Kritik Tsokos‘ an der Charité, ohne seine Bemerkungen zur Corona-Politik zu erwähnen. „Lückenpresse“ pur!
Ministerpräsident sucht Bauernopfer
Der letzte Corona-Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag hat Konsequenzen: Marcel Luthe, parteiloser ehemaliger Abgeordneter und Bundesvorsitzender der „Good Governance Gewerkschaft“, hat eine Strafanzeige gegen Ministerpräsident Dietmar Woidke wegen uneidlicher Falschaussage eingereicht. Woidke hatte behauptet, nächtliche Ausgangssperren für Ungeimpfte im Januar 2022 seien „eigenverantwortliche" Entscheidungen der Landräte gewesen, dabei gründeten sie auf der Corona-Verordnung der brandenburgischen Landesregierung, in der unter Paragraf 27 geregelt ist, wann die Ausgangssperren zu gelten haben (Überschreitung der Inzidenz von 750, mehr als 10 Prozent Covid-Patienten auf den Intensivstationen).
In der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) spricht der deutsche Virologe Hendrik Streeck über die RKI-Files, fehlende Corona-Aufarbeitung und Karl Lauterbach.
Während die Politik bei uns weiter mauert (oder, wie Woidke, die Verantwortung auf Andere abwälzen will), läuft es im Ausland ein wenig besser. In der Schweiz etwa sind die Protokolle der Task Force Covid-19 des BAG jetzt übrigens online und öffentlich einsehbar.
Und dann ist da noch von einem superben Kommentar wiederum in der Berliner Zeitung zu berichten: Dort listet Philipp von Becker die Verfehlungen der Corona-Politik auf, stellt klar, dass „Modellierungen und Prognosen nur im Ausnahmefall zur Begründung von Grundrechtseinschränkungen herangezogen“ werden dürfen, dass „viele Menschen aus Angst vor Stigmatisierung, Arbeitsplatz- und Reputationsverlust davon abgehalten wurden, Kritik öffentlich zu äußern“, dass es Aufgabe des Ethikrats gewesen wäre, auf soziale Schieflagen und ethische Dilemmata hinzuweisen und dass das Bundesverfassungsgericht die propagierte Impfpflicht und die 2G- und 3G-Regelungen als verfassungswidrig hätte einstufen müssen.
„Am schwersten wog das Versagen dreier Institutionen“
Im Folgenden seien drei Passagen wörtlich zitiert:
„Vom 16. März 2020 bis 7. April 2023 wurden in Deutschland schwerwiegende Grundrechtseingriffe aufrechterhalten, obwohl spätestens seit Mitte 2021 erkennbar gewesen war, dass diese unverhältnismäßig waren. Für Millionen von Menschen bedeuteten die Jahre des Corona-Ausnahmezustands deshalb eine Erschütterung des Glaubens an die Kraft von Aufklärung, Vernunft und Diskurs und einen massiven Vertrauensverlust in den Rechtsstaat, in Parlamente, Regierungen, Gerichte, Verbände, Rundfunkanstalten, Zeitungen, wissenschaftliche Einrichtungen und Universitäten.“
„Am schwersten wog das Versagen dreier Institutionen: des Deutschen Ethikrats, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und des Bundesverfassungsgerichts. (…) Allgemein hätte es Aufgabe von Journalisten, Juristen, Sozialwissenschaftlern und Philosophen sein müssen, immer wieder darauf hinzuweisen und darauf zu bestehen, dass nicht die Bürger ihre Ausübung von Grundrechten rechtfertigen müssen, sondern dass deren Einschränkung begründungspflichtig ist und die Begründungen wiederum nicht (dauerhaft) auf Mutmaßungen basieren dürfen.“
„Politiker, Journalisten und Wissenschaftler haben sich bislang gerne hinter dem Argument versteckt, dass man es nicht besser habe wissen können und die Lage neu und zu komplex gewesen sei. Wie spätestens die RKI-Protokolle zeigen, ist dies schlichtweg falsch. Die Wahrheit ist: All jenes damals angeblich noch nicht vorhandene Wissen wurde nicht nur von Tausenden Wissenschaftlern, Juristen, Medizinern, Journalisten und Bürgern geäußert, sondern auch innerhalb des RKI diskutiert. Für einen Prozess der Versöhnung wäre nun unabdingbar, dass anerkannt wird, dass Millionen von Menschen auf schlimmste Art und Weise diffamiert, ausgegrenzt, getäuscht und geschädigt wurden, obwohl sie mit ihrer Kritik recht hatten.“
Neues vom Karlatan
Da Karl Lauterbach noch immer das Amt des Bundesgesundheitsministers bekleidet, kommen wir auch in diesem Bericht nicht um ihn herum. Er spricht jetzt von einer halben Million Long-Covid-Kranken, ein so offensichtlicher wie dreister Versuch, die massenhaften Impfschäden umzuetikettieren.
Lauterbach zufolge fließen insgesamt 150 Millionen Euro in die Long-Covid-Forschung. Deutschland nehme damit in Europa einen Spitzenplatz ein, sagte der Minister laut Spiegel. „Nirgendwo wird so viel ausgegeben.“ Zynischer geht es wirklich nicht: erst die Leute zu einer schädlichen Impfung nötigen und sich dann damit brüsten, dass man viel Geld zur Heilung der (angeblich anderen) Krankheit ausgibt. Auch verkauft der Karlatan MECFS als Long-Covid-Folge. Und kürzlich ließ er auf seinem X-Account verlauten:
„In Deutschland sterben überdurchschnittlich viele Menschen an Herztod oder erleiden schwere Schlaganfälle.“ Er bereite nun ein „Gesundes Herz Gesetz“ [sic!] vor, was einen User spotten ließ: „Ich bin erleichtert, dass die aktuelle Volkskrankheit nicht Verstopfung ist. Sonst würden Sie glatt das ,Weiche Scheiße Gesetz‘ auf den Weg bringen“.
Recht und Unrecht
Zum Abschluss wenden wir uns wieder einmal dem Versagen der deutschen Justiz beim Thema Corona zu:
Vor dem Landgericht Gera hat der Prozess gegen eine Richterin wegen Rechtsbeugung begonnen, die eine Entscheidung zugunsten ihres Vaters getroffen haben soll: Er wollte als Pfarrer eine Palliativpatientin in einem Pflegeheim besuchen, der Zutritt wurde ihm verwehrt. Als enge Familienangehörige hätte die Richterin ihm den Zutritt nicht per Beschluss erlauben dürfen, daher ist sie nun wegen Rechtsbeugung dran. Auch wenn das formal der Fall sein sollte, fragt man sich schon, warum die im Namen der Menschlichkeit getroffene Entscheidung der Angeklagten vier Jahre später und im Lichte der Erkenntnisse über die damalige Zeit kriminalisiert wird.
In Cottbus ist eine Frau vor dem Sozialgericht mit der Forderung gescheitert, für verschiedene Krankheiten nach einer Corona-„Impfung“ entschädigt zu werden. „Die Klägerin hatte angegeben, nach der öffentlich empfohlenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus an verschiedenen Krankheiten gelitten zu haben, darunter einer chronischen Autoimmunentzündung der Schilddrüse und einem chronischen Erschöpfungssyndrom. Sie hatte die Erkrankungen auf die Impfung zurückgeführt“, heißt es in der Berliner Zeitung. Das Gericht meinte, es fehle der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs.
Den Vogel schoss der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg ab: Die Maßnahmen der Maskenpflicht und Kontaktbeschränkung waren rechtmäßig, meinten die Richter. Die Kläger hatten sich auch gegen Betriebsuntersagungen und Versammlungsverbote gewehrt, die Expertise von Fachleuten eingefordert, die die Unwirksamkeit von Masken belegen könnten, und die (tatsächlich nicht existente) Überlastung des Gesundheitswesens – völlig zu Recht – als „rotzfreche Lüge bezeichnet.
Der Senat machte sich einen schlanken Fuß und lehnte die Beweisanträge allesamt ab.
Claudio Casula arbeitet als Autor, Redakteur und Lektor bei der Achse des Guten.
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