Das Amtsgericht in Weimar hat ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt. Es untersagt Schulleitungen und weiteren Vorgesetzten einer Regelschule und einer Grundschule, die Schüler zum Tragen von Masken, zum Einhalten von Mindestabständen und zur Teilnahme an Corona-Tests zu verpflichten. Da dies weitreichende Folgen haben könnte, tobt jetzt eine Medienschlacht um die Deutungshoheit über das Urteil.
Achgut.com veröffentlicht aus diesem Grund ein Statement des Netzwerkes "Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA)", da hier sicherlich mehr juristische Expertise für die Einordnung des Urteils vorhanden sein sollte, als in den zahlreichen Medienberichten:
Pressemitteilung #2/21: Gericht ordnet Rückkehr zur Normalität an Schulen an – Netzwerk KRiStA begrüßt „Paukenschlag von Weimar“
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) begrüßt die Entscheidung des Amtsgerichts Weimar zur Rückkehr zur Normalität an Schulen. Mit Beschluss vom 08.04.2021 (Aktenzeichen: 9 F 148/21) hatte das Gericht im Wege der einstweiligen Anordnung Lehrern, Schulleitungen und weiteren Vorgesetzten einer Regelschule und einer Grundschule untersagt, die Schüler zum Tragen von Masken, zum Einhalten von Mindestabständen und zur Teilnahme an Corona-Tests zu verpflichten. Weiter hatte es angeordnet, den Präsenzbetrieb an den betroffenen Schulen aufrechtzuerhalten.
Die Entscheidung erging auf Anregung von zwei Schülern im Alter von 8 und 14 Jahren. Es handelte sich um ein so genanntes Kinderschutzverfahren nach § 1666 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Vorschrift bietet Familiengerichten eine Handhabe, zur Abwendung einer Gefahr für das Kindeswohl von Amts wegen Maßnahmen gegen Dritte (wie eben Lehrer, Schulleitungen und Behörden) zu treffen. Die Entscheidung gilt nicht nur für die am Verfahren beteiligten Schüler, sondern für alle Schüler der betroffenen Schulen.
Das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zwang zum Maskentragen, aber auch die anderen genannten Maßnahmen Schulkinder in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung schädigen könnten, ohne dass dem ein nennenswerter Nutzen gegenüberstehe, erläuterte KRiStA-Sprecher Oliver Nölken die Weimarer Entscheidung. Bemerkenswert sei, dass das Gericht sich zur Beurteilung des Nutzens der Maßnahmen auf drei Sachverständigengutachten von Professoren auf dem Gebiet der Medizin, Psychologie und Biologie gestützt und das gefundene Ergebnis dann sorgfältig gegen die Grundrechte der Kinder abgewogen habe.
Die Weimarer Entscheidung ist nicht nur ein Paukenschlag in der Sache, sagte Oliver Nölken. Sie ist vor allem auch in ihrer Methodik Maßstab und Vorbild für Richterinnen und Richter in ganz Deutschland. Gerichte hätten den entscheidungserheblichen Sachverhalt zunächst sorgfältig zu ermitteln und erst dann zu bewerten. Es reiche dazu nicht aus, sich ungeprüft und kritiklos auf amtliche Quellen zu verlassen. Vielmehr müsse ein Richter sich auch die Mühe machen, sich unbefangen mit abweichenden fachlichen Auffassungen auseinandersetzen. Dabei komme es nicht darauf an, die Person derer zu bewerten, die abweichende Ansichten äußerten, sondern das Gewicht ihrer Argumente zu wägen.
Nölken rief den Freistaat Thüringen und seine betroffenen Behörden und Schulen auf, die Gerichtsentscheidung zu befolgen. In einer ersten Stellungnahme hatte das Bildungsministerium in Erfurt die praktische Relevanz des Weimarer Beschlusses angezweifelt und zudem angekündigt, gegen die Entscheidung vor das Oberlandesgericht Jena ziehen zu wollen. Bei sorgfältiger Prüfung der Rechtslage werde der Staatsregierung aber sicher auffallen, dass nach § 57 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gar kein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts gegeben sei. In einem Rechtsstaat muss man Gerichtsentscheidungen auch dann respektieren, wenn sie einem nicht gefallen. Das gilt auch für die Thüringer Staatsregierung, stellte KRiStA-Sprecher Oliver Nölken klar.
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Super! Endlich mal eine positive Nachricht. Gratulation an die Eltern die zum Schutze ihrer Kinder geklagt haben.
Endlich , ein Kinder – befreiendes Urteil ! Als Herzpatient kann ich den Kindern nachfühlen stundenlang mit einer Maske rumzulaufen . Man hat Beklemmungen und Luftnot und das nur weil eine wahnsinnig gewordene Regierung ihre Bürger mit „ Schutzmaßnahmen “ quälen möchte . Jeder Mensch hat ein Immunsystem und hat zig Krankheiten überstanden . Was sagt uns Covid 19 , ganz einfach das wir schon 18 Varianten davon überlebt haben !
Verachtenswert , die Politiker , die immer schlimmere „ Schutzmaßnahmen “ fordern und durchsetzen wollen . Eure Namen sind bekannt !
Das nenne ich einen genialen Schachzug!
Glänzend! Und was der Herr Nölken offensichtlich noch indirekt, zwischen den Zeilen, sagte, war: Ihr Idioten vom Kultusministerium habt überhaupt gar keine Ahnung.
Endlich wieder ein kleiner Lichtblick, bei dem die ganze verlogene Taktik der Corona- Faschisten offenbar wird.
Es war besonders interessant für uns in Sachsen, wo heute der erste Schultag nach den Osterferien begann – und zwar mit „Maskentragen und Testen“. Meine Enkelin in der 1. Klasse betrifft das auch – und deshalb haben wir sie nicht in die Schule geschickt! Die Gesundheit und das Wohlergehen unsere Kinder und Enkel hat oberste Priorität – komme, was wolle! Übrigens: Hoffentlich finden wir die renommierten Gutachter im Weimarer Gerichtsverfahren nicht in ein paar Tagen als „Ausgestoßene der Woche“ wieder. MfG
Es dürfte tatsächlich interessant werden, zu sehen, wie die Regierung auf dieses Urteil, aber auch auf andere ähnlich lautende Urteile reagieren wird. Gibt sie den Urteilen nach, verspielt sie wichtige Machtinstrumente, die sich sich gerade erst aufgebaut hat. Und diese „Plandemie“ dürfte schnell ihren Schrecken verlieren, wenn zuerst die Kinder und später alle anderen Menschen wieder zum masken- und testfreien Alltag übergehen. Das dürfte weder im Sinne von Merkel noch den Eliten über ihr sein. Ignoriert die Regierung jedoch dieses und alle noch folgenden Urteile, darf sich Deutschland nicht mehr als Demokratie bezeichnen. Dann ist es Totalitarismus, eine Diktatur. Und ich bin mir sicher, wenn die Regierung jetzt auch noch jedes Urteil der Gerichte, als letzte Rettungsanker der Menschen, ignoriert und kassiert, dürfte hier bald die Luft brennen. Denn spätestens dann wissen die Menschen, dass sie mit den bisherigen Mitteln gegen diesen Staat nicht mehr ankommen werden. Dann heißt es: Oculum ad oculum. Auge um Auge.
Das Urteil wäre dann relevant, wenn Deutschland noch eine Republik mit einer Verfassung wäre.