Das Amtsgericht in Weimar hat ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt. Es untersagt Schulleitungen und weiteren Vorgesetzten einer Regelschule und einer Grundschule, die Schüler zum Tragen von Masken, zum Einhalten von Mindestabständen und zur Teilnahme an Corona-Tests zu verpflichten. Da dies weitreichende Folgen haben könnte, tobt jetzt eine Medienschlacht um die Deutungshoheit über das Urteil.
Achgut.com veröffentlicht aus diesem Grund ein Statement des Netzwerkes "Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA)", da hier sicherlich mehr juristische Expertise für die Einordnung des Urteils vorhanden sein sollte, als in den zahlreichen Medienberichten:
Pressemitteilung #2/21: Gericht ordnet Rückkehr zur Normalität an Schulen an – Netzwerk KRiStA begrüßt „Paukenschlag von Weimar“
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) begrüßt die Entscheidung des Amtsgerichts Weimar zur Rückkehr zur Normalität an Schulen. Mit Beschluss vom 08.04.2021 (Aktenzeichen: 9 F 148/21) hatte das Gericht im Wege der einstweiligen Anordnung Lehrern, Schulleitungen und weiteren Vorgesetzten einer Regelschule und einer Grundschule untersagt, die Schüler zum Tragen von Masken, zum Einhalten von Mindestabständen und zur Teilnahme an Corona-Tests zu verpflichten. Weiter hatte es angeordnet, den Präsenzbetrieb an den betroffenen Schulen aufrechtzuerhalten.
Die Entscheidung erging auf Anregung von zwei Schülern im Alter von 8 und 14 Jahren. Es handelte sich um ein so genanntes Kinderschutzverfahren nach § 1666 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Vorschrift bietet Familiengerichten eine Handhabe, zur Abwendung einer Gefahr für das Kindeswohl von Amts wegen Maßnahmen gegen Dritte (wie eben Lehrer, Schulleitungen und Behörden) zu treffen. Die Entscheidung gilt nicht nur für die am Verfahren beteiligten Schüler, sondern für alle Schüler der betroffenen Schulen.
Das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zwang zum Maskentragen, aber auch die anderen genannten Maßnahmen Schulkinder in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung schädigen könnten, ohne dass dem ein nennenswerter Nutzen gegenüberstehe, erläuterte KRiStA-Sprecher Oliver Nölken die Weimarer Entscheidung. Bemerkenswert sei, dass das Gericht sich zur Beurteilung des Nutzens der Maßnahmen auf drei Sachverständigengutachten von Professoren auf dem Gebiet der Medizin, Psychologie und Biologie gestützt und das gefundene Ergebnis dann sorgfältig gegen die Grundrechte der Kinder abgewogen habe.
Die Weimarer Entscheidung ist nicht nur ein Paukenschlag in der Sache, sagte Oliver Nölken. Sie ist vor allem auch in ihrer Methodik Maßstab und Vorbild für Richterinnen und Richter in ganz Deutschland. Gerichte hätten den entscheidungserheblichen Sachverhalt zunächst sorgfältig zu ermitteln und erst dann zu bewerten. Es reiche dazu nicht aus, sich ungeprüft und kritiklos auf amtliche Quellen zu verlassen. Vielmehr müsse ein Richter sich auch die Mühe machen, sich unbefangen mit abweichenden fachlichen Auffassungen auseinandersetzen. Dabei komme es nicht darauf an, die Person derer zu bewerten, die abweichende Ansichten äußerten, sondern das Gewicht ihrer Argumente zu wägen.
Nölken rief den Freistaat Thüringen und seine betroffenen Behörden und Schulen auf, die Gerichtsentscheidung zu befolgen. In einer ersten Stellungnahme hatte das Bildungsministerium in Erfurt die praktische Relevanz des Weimarer Beschlusses angezweifelt und zudem angekündigt, gegen die Entscheidung vor das Oberlandesgericht Jena ziehen zu wollen. Bei sorgfältiger Prüfung der Rechtslage werde der Staatsregierung aber sicher auffallen, dass nach § 57 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gar kein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts gegeben sei. In einem Rechtsstaat muss man Gerichtsentscheidungen auch dann respektieren, wenn sie einem nicht gefallen. Das gilt auch für die Thüringer Staatsregierung, stellte KRiStA-Sprecher Oliver Nölken klar.
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@J.Breitenbach, Warum sprechen Sie Sich nicht aus damit man weiss wo denn die Haken sind? b.schaller
Gestern die Weimarer Republik, heute der Weimarer Rechtsstaat. Ich hoffe, diesmal läuft es besser.
Da ist im Aufmacher wohl der Wunsch der Vater des Gedankens: „Kritischer Journalisten und Staatsanwälte (KRiStA).“ Im Text sind das dann kritische Richter und Staatsanwälte. Das kommt eher hin, wenn man von der Achse, Boris Reitschuster und vielleicht einer Handvoll anderer kritischer Journalisten absieht. Die wird man in den Medien wohl mit der Lupe suchen müssen, und wenn sie denn den Mund aufmachen, wird gleichzeitig von den Kollegen der Giftschrank geöffnet…
Laut Wikipedia gibt es in Deutschland 638 Amtsgerichte. Wenn da mal an einem so ein Urteil gesprochen wird (das dann für ZWEI Schulen Gültigkeit hat), dann ist das so wie mit Fahrrad, das in Amsterdam umfällt. Es ist auch schön, wenn sich 3 von ca. 47 000 sachverständigen Professoren zum Thema äußern, hilft nur nicht weiter. Der Berg kreißt und gebiert eine Maus. Die Hoffnung stirbt zwar bekanntlich zuletzt, wir wissen allerdings auch: Hoffen und harren hält manchen zum Narren.
Vielleicht führen kleine Flammen mal zu großen Fegefeuern, die verbrecherische politische Elemente in einem reinigenden Prozedere ins politische Nirwana schicken.
Dieses Urteil ist einfach genial. Traurig ist allerdings, dass es offensichtlich nur 2 Parteien waren, die zum Schutz ihrer Kinder auf die Barrikaden gegangen sind. Ist den anderen Eltern alles egal?
Die Sozialistin und Faschistin im Kanzlersessel MUSS WEG. SOFORT. MIT ALLEN (!!) MITTELN!