Das Amtsgericht in Weimar hat ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt. Es untersagt Schulleitungen und weiteren Vorgesetzten einer Regelschule und einer Grundschule, die Schüler zum Tragen von Masken, zum Einhalten von Mindestabständen und zur Teilnahme an Corona-Tests zu verpflichten. Da dies weitreichende Folgen haben könnte, tobt jetzt eine Medienschlacht um die Deutungshoheit über das Urteil.
Achgut.com veröffentlicht aus diesem Grund ein Statement des Netzwerkes "Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA)", da hier sicherlich mehr juristische Expertise für die Einordnung des Urteils vorhanden sein sollte, als in den zahlreichen Medienberichten:
Pressemitteilung #2/21: Gericht ordnet Rückkehr zur Normalität an Schulen an – Netzwerk KRiStA begrüßt „Paukenschlag von Weimar“
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) begrüßt die Entscheidung des Amtsgerichts Weimar zur Rückkehr zur Normalität an Schulen. Mit Beschluss vom 08.04.2021 (Aktenzeichen: 9 F 148/21) hatte das Gericht im Wege der einstweiligen Anordnung Lehrern, Schulleitungen und weiteren Vorgesetzten einer Regelschule und einer Grundschule untersagt, die Schüler zum Tragen von Masken, zum Einhalten von Mindestabständen und zur Teilnahme an Corona-Tests zu verpflichten. Weiter hatte es angeordnet, den Präsenzbetrieb an den betroffenen Schulen aufrechtzuerhalten.
Die Entscheidung erging auf Anregung von zwei Schülern im Alter von 8 und 14 Jahren. Es handelte sich um ein so genanntes Kinderschutzverfahren nach § 1666 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Vorschrift bietet Familiengerichten eine Handhabe, zur Abwendung einer Gefahr für das Kindeswohl von Amts wegen Maßnahmen gegen Dritte (wie eben Lehrer, Schulleitungen und Behörden) zu treffen. Die Entscheidung gilt nicht nur für die am Verfahren beteiligten Schüler, sondern für alle Schüler der betroffenen Schulen.
Das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zwang zum Maskentragen, aber auch die anderen genannten Maßnahmen Schulkinder in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung schädigen könnten, ohne dass dem ein nennenswerter Nutzen gegenüberstehe, erläuterte KRiStA-Sprecher Oliver Nölken die Weimarer Entscheidung. Bemerkenswert sei, dass das Gericht sich zur Beurteilung des Nutzens der Maßnahmen auf drei Sachverständigengutachten von Professoren auf dem Gebiet der Medizin, Psychologie und Biologie gestützt und das gefundene Ergebnis dann sorgfältig gegen die Grundrechte der Kinder abgewogen habe.
Die Weimarer Entscheidung ist nicht nur ein Paukenschlag in der Sache, sagte Oliver Nölken. Sie ist vor allem auch in ihrer Methodik Maßstab und Vorbild für Richterinnen und Richter in ganz Deutschland. Gerichte hätten den entscheidungserheblichen Sachverhalt zunächst sorgfältig zu ermitteln und erst dann zu bewerten. Es reiche dazu nicht aus, sich ungeprüft und kritiklos auf amtliche Quellen zu verlassen. Vielmehr müsse ein Richter sich auch die Mühe machen, sich unbefangen mit abweichenden fachlichen Auffassungen auseinandersetzen. Dabei komme es nicht darauf an, die Person derer zu bewerten, die abweichende Ansichten äußerten, sondern das Gewicht ihrer Argumente zu wägen.
Nölken rief den Freistaat Thüringen und seine betroffenen Behörden und Schulen auf, die Gerichtsentscheidung zu befolgen. In einer ersten Stellungnahme hatte das Bildungsministerium in Erfurt die praktische Relevanz des Weimarer Beschlusses angezweifelt und zudem angekündigt, gegen die Entscheidung vor das Oberlandesgericht Jena ziehen zu wollen. Bei sorgfältiger Prüfung der Rechtslage werde der Staatsregierung aber sicher auffallen, dass nach § 57 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gar kein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts gegeben sei. In einem Rechtsstaat muss man Gerichtsentscheidungen auch dann respektieren, wenn sie einem nicht gefallen. Das gilt auch für die Thüringer Staatsregierung, stellte KRiStA-Sprecher Oliver Nölken klar.
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Ratlos, ängstlich, eingeschüchtert. So erlebe ich viele Mitbürger. Und Eltern. Ich glaube nicht, daß ihnen in der Mehrheit egal ist, wie es ihren Kindern geht. Sie fürchten wahrscheinlich auch Nachteile für ihre Kinder in der Schule, wie es übrigens auch in diesem Beschluß anklang, daß eins der Kinder massiv vom Lehrer gemobbt worden war, so daß sie eher stillhalten.
Aber es werden täglich mehr, die diese Zonentrulla zum Teufel wünschen.
Und an den Argumenten, die in dieser und auch anderer Gerichtsentscheidungen vorgetragen werden, kommt man auch nicht ohne weiteres vorbei.
Das war wieder ein guter Tag!
Das Urteil in seiner Herangehensweise und Begründung ist für ein einfaches Amtsgericht sicherlich ein Benchmark, es umfaßt mehr als 170 Seiten, u. a. unter Heranziehung und Verweis auf internationale Expertisen zur Sache. – Die Vermutung von Kommentator T. Schneegaß, daß es sich um das gleiche Gericht handele, das bereits im Januar ein ‚‘Corona-Maßnahmen‚ kritisches Urteil gefällt habe, ist gemäß einem Artikel auf Reitschuster nicht korrekt. Die Entscheidungen hätten zwei verschiedene Richter gefällt. – Weimar fände ich für einen Großen Straf-Prozeß gegen die Regierungs-Täter gar nicht so schlecht. [M. m. wg!]
@beat schaller: 1. Das Urteil ist den Verfahrensbeteiligten noch nicht bekanntgemacht worden, was grundlegende Voraussetzung für die Wirksamkeit ist. 2. erstreckt sich das Urteil auf Nichtbeteiligte an dem Verfahren. 3. urteilt ein Familiengericht über eine Frage, die von der Sache her vor das Verwaltungsgericht gehört. Das Urteil ist eine Steilvorlage dafür, daß der Freistaat Thüringen das Urteil wegen offensichtlicher Kompetenzüberschreitung des Gerichts (Punkte 2 und 3) als nichtig annimmt, nicht vollstreckt und man sich vor dem Verwaltungsgericht wiedersieht.
Die Revolution durch dem Gerichtssaal wird, so schön wie sie sich anhört, nicht funktionieren. Die Obrigkeit schert sich einen Dreck um Urteile und Gesetze. Es zeugt aber vom Anfang des Endes dieser Republik. Die Halbwertzeiten von politische Systemen werden immer kürzer. Nach wie vor gilt: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!
„Die Weimarer Entscheidung ist nicht nur ein Paukenschlag in der Sache, sagte Oliver Nölken. Sie ist vor allem auch in ihrer Methodik Maßstab und Vorbild für Richterinnen und Richter in ganz Deutschland. Gerichte hätten den entscheidungserheblichen Sachverhalt zunächst sorgfältig zu ermitteln und erst dann zu bewerten. Es reiche dazu nicht aus, sich ungeprüft und kritiklos auf amtliche Quellen zu verlassen. Vielmehr müsse ein Richter sich auch die Mühe machen, sich unbefangen mit abweichenden fachlichen Auffassungen auseinandersetzen. Dabei komme es nicht darauf an, die Person derer zu bewerten, die abweichende Ansichten äußerten, sondern das Gewicht ihrer Argumente zu wägen.“ Ein absolut ÜBERFÄLLIGES URTEIL und vor allem, daß es keine Rechtsmittel geben kann. „Bei sorgfältiger Prüfung der Rechtslage werde der Staatsregierung aber sicher auffallen, dass nach § 57 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gar kein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts gegeben sei.“ „….vor allem auch in ihrer Methodik Maßstab und Vorbild für Richterinnen und Richter in ganz Deutschland.“ Ich vermute, da müssen die KRISTA noch sehr viel Überzeugungsarbeit leisten, denn solange die ehem. AGITPROPSE am Ruder ist, wird das vermutlich nichts. Offenbar ist sie die „Alleinunterhalterin. “ Renate Bahl, ich bin genau Ihrer Meinung. WO bleiben die anderen ELTERN, sind die NICHT bereit, ihre KINDER ZU SCHÜTZEN ??
@Renate Bahl…. „Ist den anderen Eltern alles egal?“….. jjjjjjaaaaa…. an unserer Realschule in Kandel wird jeder „Befehl“ brav befolgt…… und dort ist es den Eltern Ihrer Kinder schlicht weg egal ob Ihre/Die Kinder unter der Maske leiden oder nicht…BEFEHL ist BEFEHL……
Und leider wieder mal zu früh gefreut , wenn man die Reaktion auf das Urteil des thüringischen Landtags liest. Die schert das Urteil einfach nicht!
Es ist unfassbar, dass nicht alle Eltern auf die Barrikaden gehen und ihre Kinder vor den traumatischen Erfahrungen, die ein „positiver“ Test für die Kinder, die damit an den Corona-Pranger gestellt werden, hat schützen. Wären meine noch schulpflichtig, blieben sie zu Hause.