Von Andreas Zimmermann.
Bei der Aufarbeitung der Corona-Verbrechen versperren viele Details den Blick aufs Grundsätzliche. Und das lautet: Es gab keine Pandemie, und das konnte auch jeder, der sich mit den relevanten Zahlen beschäftigte, schon 2020 wissen. Hier die ausführliche Analyse.
Öltanker gehören zu den größten Schiffen, die Menschen jemals gebaut haben. Dementsprechend braucht es sowohl Zeit als auch Platz, wenn ein solcher Tanker den Kurs wechseln will. Der Wendekreis der größten Supertanker beträgt rund 1,5 km. Gesellschaften sind in dieser Hinsicht nicht unähnlich. Hat eine Gesellschaft einmal einen bestimmten Kurs eingeschlagen, dann braucht ein Kurswechsel seine Zeit. Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied zwischen Öltankern und Gesellschaften.
Bei Ersteren muss man einfach nur das Ruder umlegen, um den Kurs zu wechseln. Im Gegensatz dazu neigen Gesellschaften dazu, einen einmal eingeschlagenen Kurs auch dann beizubehalten, wenn dieser Kurs Richtung Abgrund führt. Bekanntlich gibt es in Deutschland eine ganze Reihe Themen, bei denen sich die sogenannten „Funktionseliten“ und mit ihnen zwangsweise das ganze Land zum Teil schon vor vielen Jahren auf einen fatal falschen Kurs begeben haben, doch gibt es kaum ein gesellschaftliches Thema, bei dem die katastrophalen Auswirkungen zum einen so massiv und zum anderen so schnell zu spüren waren wie beim Umgang dieser „Funktionseliten“ mit der sogenannten „Corona-Pandemie“.
Dennoch – oder vielleicht auch gerade deswegen – haben Politiker, Medien, angebliche „Prominente“, aber auch – und ganz besonders verheerend – die deutschen Gerichte auf allen Ebenen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht geradezu fanatisch an den Märchen von der tödlichsten Pandemie aller Zeiten, den schützenden Masken, der rettenden „Impfung“ und den angeblich genauso dummen wie gefährlichen „Ungeimpften“ festgehalten.
Eigentlich enthalten die RKI-Files keine echten Neuigkeiten
Doch mittlerweile sieht es so aus, als könnte diese Erzählung nach und nach Risse bekommen. Und das ist zumindest in Deutschland das Verdienst des Whistleblowers, der die ungeschwärzten RKI-Files der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Die Veröffentlichung dieser Files hat dazu geführt, dass gewisse, den Lesern der Achse des Guten und anderer sogenannter „alternativer Medien“ schon seit langem bekannte Punkte nun zum ersten Mal von den „Qualitätsmedien“ wahrgenommen und dadurch auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden.
Und zum Teil werden sie nun auch von den Gerichten nicht mehr völlig ignoriert. Wie etwa der Punkt, dass das RKI dem Bundesministerium für Gesundheit weisungsgebunden unterstellt ist und damit natürlich zu keinem Zeitpunkt unabhängige wissenschaftliche Expertise präsentiert hat. Nachdem sich dies schwarz auf weiß in den RKI-Files findet, hat der aktuelle Präsident des RKI, Lars Schaade, der während der Jahre der sogenannten „Pandemie“ Vize-Präsident unter Lothar Wieler war, diese Tatsache auch vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück zugegeben. Damit ist tatsächlich ein kleines bisschen Bewegung in die Diskussion über eine Aufarbeitung des staatlichen Corona-Terrors der Jahre 2020 bis 2023 gekommen. Und das ist auf gewisse Weise paradox, denn eigentlich enthalten die RKI-Files keine echten Neuigkeiten.
Gut, die Frage, die sich Kritiker des staatlichen Maßnahmen-Terrors bei Verlautbarungen des RKIs immer wieder gestellt haben, nämlich „können die wirklich so blöd sein“, ist jetzt ganz offiziell beantwortet. Nein, die waren nie so blöd, die waren und sind halt weisungsgebunden. Und wir wissen jetzt auch, dass die Weisungen aus dem Bundesgesundheitsministerium – nicht nur während Jens Spahns Amtszeit, sondern auch während der seines Nachfolgers Karl Lauterbach – kamen. Ob all das, was wir vorher vermuteten und jetzt dank der RKI-Files sicher wissen, zu einer nachhaltigen Aufklärung führt, wird sich aber erst noch zeigen müssen. Denn auch wenn der Fall des Osnabrücker Gerichts Hoffnung macht, so entscheiden andere Gerichte nach wie vor wie gehabt ganz im Sinne des offiziellen Pandemie-Märchens, wenn etwa ein Bundeswehrsoldat wegen „Impfverweigerung“ tatsächlich eine sechsmonatige Haftstrafe antreten muss.
Damit könnte sich die Befürchtung, die Thomas Maul vor einer Weile hier auf der Achse des Guten geäußert hat, bewahrheiten – dass zum einen die Diskussionen über die RKI-Files ohne konkretes Ergebnis im Sande verlaufen werden und dass zum anderen die RKI-Files quasi die letzte Kugel waren, die die Maßnahmenkritiker hatten. Wenn selbst der schriftliche Beweis, dass „hört auf die Wissenschaft“ in Wirklichkeit „hört auf das, was die Wissenschaftslakaien auf Befehl der Machthaber sagen“ hieß, zu keinen Konsequenzen führt, was können die Kritiker dann noch anführen, das zu Konsequenzen führen könnte?
Die scheinbare Aussichtslosigkeit, in der sich kritische Stimmen befinden, nehmen natürlich auch die „Qualitätsmedien“ wahr, und so rufen manche schon triumphierend „Vergesst die Aufarbeitung“. Der Umgang mit den RKI-Files könnte am Ende also durchaus wie bereits mehrmals im Laufe der „Pandemie-Diskussion“ auf einen „limited hangout“ – also das Eingestehen lediglich der Fakten, die längst bekannt sind – hinauslaufen.
Wo ist die Gewaltenteilung?
Um den Rahmen eines solchen „limited hangouts“ zu verlassen, möchte ich deshalb ein Gedankenexperiment machen: Was wäre denn eigentlich, hätte das RKI das gemacht, was der Osnabrücker Richter Lars Schaade im Scherz als nachträglichen Ratschlag empfohlen hat, nämlich die Protokolle zu schreddern? Nehmen wir also einfach einmal an, die RKI-Protokolle wären nie an die Öffentlichkeit gekommen, nicht einmal in geschwärzter Form – es gäbe sie schlicht und einfach nicht. Wäre das RKI deswegen dann ein Hort unabhängiger Expertise gewesen? Natürlich nicht. Und hätten sich die Gerichte, so wie sie es bis hoch zum Bundesverfassungsgericht gemacht haben, auf das RKI als Quelle unabhängiger wissenschaftlicher Expertise beziehen dürfen?
Natürlich nicht! Denn es war ja die ganze Zeit bekannt, dass das RKI eine dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellte Bundesbehörde ist und damit natürlich keine unabhängige wissenschaftliche Institution. Oder, um den hervorragenden Beitrag „Die Pandemie der Unmenschlichkeit und die Folgebereitschaft der Justiz – Quo vadis, justitia?“ der Rechtsanwälte Sebastian Lucenti und Dr. Meyer Hesselbarth zu diesem Thema zu zitieren: „Die fatale richterliche Annahme einer überlegenen Expertise des RKI war schon angesichts der offenkundig strukturellen Weisungsgebundenheit dieses Instituts rechtsfehlerhaft.“
Dass die deutschen Gerichte das Märchen von der unabhängigen wissenschaftlichen Expertise des RKI reihenweise behauptet und darauf ihre Urteile gestützt haben, war also nicht nur aus naturwissenschaftlicher, sondern auch aus juristischer Sicht von Anfang an ein schlechter Witz. Oder, wie die beiden Rechtsanwälte es so schön formuliert haben, „erkennbar auf ein Nichts gebaut.“ Dass deutsche Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts sich bei ihren Urteilsbegründungen trotzdem reihenweise einzig und allein auf die Aussagen des RKI gestützt haben, zeigt nur, wie wenig in Deutschland die Gewaltenteilung noch funktioniert.
Das Märchen von der „tödlichen Pandemie“
Wegen dieses Totalversagens der bundesrepublikanischen Justiz in ihrer ersten wirklichen Nagelprobe ist es auch so wichtig, dass die Diskussion nicht an dem Punkt „die RKI-Files zeigen, dass das RKI nicht unabhängig gehandelt hat“ steckenbleibt, sondern zur Schlussfolgerung gelangt, dass das RKI natürlich niemals als Quelle angeblich unabhängiger wissenschaftlicher Expertise herangezogen hätte werden dürfen, und zwar von den Medien so wenig wie von den Gerichten. Denn das RKI ist als weisungsgebundene Bundesbehörde ja Teil der Exekutive – was nichts anderes bedeutet, als dass die Exekutive sich selbst bescheinigt hat, dass die von ihr verhängten Maßnahmen wissenschaftlich begründet sind. Absurder geht es eigentlich nicht mehr. Und dieser Fakt gilt ganz unabhängig von den RKI-Files. Ich will damit nicht sagen, dass man die RKI-Files nicht nutzen sollte. Im Gegenteil, man sollte sie, wann immer man dem politmedialen Komplex damit eine seiner vielen Lügen schwarz auf weiß nachweisen kann, nutzen. Aber auf keinen Fall sollte die Diskussion an diesem Punkt stehenbleiben.
Tatsächlich birgt eine zu starke Fokussierung auf die RKI-Files generell die Gefahr, dass die Kritik im Rahmen des offiziellen „Narrativs“, wie man neudeutsch so schön sagt, sprich innerhalb der Grenzen des Märchens von der „tödlichen Pandemie“ bleibt, anstatt dieses Märchen prinzipiell infrage zu stellen. Oder, wie Thomas Maul es hier auf der Achse vor einer Weile so treffend formuliert hat: „Dabei droht die Kritik allerdings, sich in Nebenschauplätzen und das Entscheidende aus dem Auge zu verlieren.“ Nirgends sieht man dies deutlicher als beim ersten Thema, das nach der Veröffentlichung der RKI-Files hochgekocht ist, nämlich der Lüge von der Pandemie der Ungeimpften. Wörtlich findet sich in den RKI-Files folgende Passage: „In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt. Gesamtbevölkerung trägt bei.“ Wobei mit „trägt bei“ „trägt zur Pandemie bei“ bzw. „trägt zum Infektionsgeschehen bei“ gemeint ist – was auch immer diese „Pandemie“ oder das „Infektionsgeschehen“ gewesen sein sollen. Auch hier war es so, dass dieses „Eingeständnis“ von denen, die dem staatlichen Maßnahmen-Terror ausgesetzt waren oder gegen diesen gekämpft haben, breit diskutiert und als Kronzeuge verwendet wurde, um zu argumentieren, dass die Behauptung von der „Pandemie der Ungeimpften“ eine Lüge war.
Was sie natürlich auch war. Was dabei aber meist (zumindest soweit ich das gesehen habe) übersehen wurde, ist die Tatsache, dass die sinngemäße Aussage „es gab keine Pandemie der Ungeimpften“ im Rahmen der offiziellen Erzählung bleibt, und zwar in dem Sinne, dass sie zumindest implizit akzeptiert, dass es eine „Corona-Pandemie“ gegeben habe. Und damit bleibt die Diskussion auf halbem Weg stehen, denn um noch einmal Thomas Maul zu zitieren: „Das Entscheidende ist die erdrückende Evidenz, die gerichtsfest beweisbare Tatsachenfeststellung (ich komme darauf zurück), dass es sich bei der ,Corona-Pandemie‘ um eine wissentlich herbeigeführte Pseudo- beziehungsweise Labor- oder Testpandemie handelte.“
Drostens Micky-Maus-Test
Und weil ich weiß, dass auch viele Leser der alternativen Medien mit dieser Aussage so ihre Probleme haben, möchte ich kurz noch einmal die überwältigende Evidenz darlegen, die zeigt, dass es keinerlei Hinweise auf eine wie auch immer geartete Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 gibt. Dazu muss man allerdings erst einmal klären, was eine Pandemie eigentlich sein soll. Die WHO hat bekanntlich bereits 2009 die „offizielle“ Definition geändert, indem sie die Kriterien Todesfälle und Krankheitsschwere entfernt hat (wobei diskutiert wird, ob es sich bei den Statements der WHO tatsächlich um „Definitionen“ oder „Beschreibungen handelt“ – warum auch immer diese Unterscheidung relevant sein soll). Offiziell lautet die Definition jetzt „Eine Pandemie ist die weltweite Ausbreitung einer neuen Krankheit.“ Original: „A pandemic is the worldwide spread of a new disease“. Man muss unter dem Link nach unten scrollen, versucht man dann mehr zu erfahren, landet man interessanterweise auf einer leeren Seite. Doch wie mein geschätzter Kollege Thomas Rießinger einmal so schön meinte, definieren kann man alles.
Deshalb möchte ich erst einmal klarstellen, was vermutlich die meisten Menschen unter einer Pandemie verstehen dürften: eine sich rasch ausbreitende Infektionskrankheit, die einen erheblichen Teil der Bevölkerung befällt und zu einer spürbaren Erhöhung der Gesamtmorbidität und/oder Gesamtmortalität, sprich der Krankheitslast und der Sterblichkeit innerhalb der Bevölkerung führt. Ein Virus, Bakterium oder ein einzelliger Eukaryot (wie Plasmodien, die Erreger der Malaria oder Pantoffeltierchen), die zwar in der Lage sind, Menschen zu infizieren, sich in ihnen zu vermehren und weiter übertragen zu werden, aber keinerlei oder nur in einzelnen Fällen gesundheitliche Auswirkungen haben, wird niemand bei klarem Verstand als Auslöser einer Pandemie betrachten – sonst hätten wir permanent gleichzeitig laufende Epp-Stein-Barr-Virus- und Toxoplasmose-Pandemien.
Gut, diese Krankheiten sind nicht neu, aber das war die Pest auch nicht, als ihr zwischen 1346 und 1353 ungefähr ein Drittel der europäischen Bevölkerung zum Opfer fiel. Auf Wikipedia findet man übrigens allen WHO-Definitionen zum Trotz immer noch den Satz „Als Schwarzer Tod wird das pandemische Auftreten der Pest im Europa des Spätmittelalters bezeichnet“, obwohl es sich damals schon seit langem nicht mehr um einen neuen Erreger gehandelt hat und also laut WHO von einer Pandemie keine Rede sein konnte.
Da der Micky-Maus-Test, den Christian Drosten angeblich entwickelt hat (zumindest hat er ihn veröffentlicht), in keiner Weise geeignet ist, Auskunft über ein angebliches „Infektionsgeschehen“ zu geben und dies, solange es unabhängig von den gesundheitlichen Auswirkungen betrachtet wird, ohnedies völlig irrelevant ist, ist es sinnvoll, statt angeblicher „Infektionszahlen“, also positiver PCR-Tests, echte gesundheitliche Parameter zu betrachten, und zwar auf Bevölkerungsebene.
Dies sind die folgenden: 1) alterskorrigierte Sterblichkeit; 2) Krankenhausbelegung; 3) Intensivbettenbelegung; sowie, da es sich bei SARS-CoV-2 um einen von zahlreichen Erregern von Erkältungskrankheiten handelt, 4) ARE-Zahlen (akute respiratorische Erkrankungen); 5) SARI-Zahlen (schwere akute respiratorische Infektionen); und 6) ILI-Zahlen (Influenza-Like-Infections). Und wie die offiziellen Zahlen des RKI, des Statistischen Bundesamtes, der Krankenhausbetreiber sowie des im Laufe der „Pandemie“ eingerichteten DIVI-Intensivbettenregisters zeigen, weist kein einziger dieser Parameter auf eine wie auch immer geartete Pandemie hin.
Es gab gar keine Pandemie
Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes lag die altersbereinigte Sterblichkeit 2020 zwischen der der Jahre 2018 und 2019 – erst mit der Einführung der angeblich lebensrettenden modRNA-Injektionen begann die altersbereinigte Sterblichkeit 2021 massiv anzusteigen, nur um 2022 noch weiter zu steigen. Erst 2023, als sich schon seit einer Weile fast niemand mehr „impfen“ ließ, ging die altersbereinigte Sterblichkeit wieder auf ein normales Niveau zurück. Die Krankenhausbelegung erreichte 2020 einen historischen Tiefstand, und auch die Intensivbettenbelegung war wie immer. Was vor allem daran liegt, dass aus monetären Gründen Intensivbetten immer ausgelastet werden.
Und was ARE-, SARI- und ILI-Zahlen betrifft, so kann jeder in den offiziellen Berichten des RKI nachlesen (z.B. hier), dass das Jahr 2020 vollkommen unauffällig war. Es gab also keine Pandemie, und das konnte auch jeder, der sich mit den relevanten Zahlen beschäftigte, schon 2020 wissen. Es gab lediglich eine von Politik und Medien in Zusammenarbeit mit willfährigen Wissenschaftlern wissentlich herbeigeführte Pseudo-Pandemie, weshalb die Kosten-Nutzen-Bilanz jeder Maßnahme zwingend negativ ausfallen musste, um noch einmal Thomas Maul zu zitieren. Es ist also auch völlig sinnlos, zu diskutieren, ob es denn nun eine Pandemie der Ungeimpften gab, wie Politiker und Medien damals landauf, landab lautstark behauptet haben oder ob die Pandemie der Ungeimpften doch eher üble Propaganda war. Denn da es keine Pandemie gab, ist es schlechterdings unmöglich, dass es eine Pandemie der Ungeimpften gab.
Und schon allein deshalb ist es auch völlig sinnlos, über einen möglichen Nutzen der immer noch fälschlich als „Impfungen“ bezeichneten modRNA-Injektionen zu diskutieren. Nachdem es keine Pandemie gab, konnten auch die modRNA-Injektionen von vornherein nur eine negative Kosten-Nutzen-Bilanz haben. Wobei diese auf Grundlage der Daten aus ihren Zulassungsstudien nicht einmal dann hätten zugelassen werden dürfen, wenn es tatsächlich eine Pandemie gegeben hätte. Womit ich beim dritten Beispiel bin, bei dem es Zeit wird, mit der Diskussion endlich das offizielle Narrativ zu verlassen.
Dazu muss man noch einmal mit Abstand die Daten der Zulassungsstudien betrachten, wobei ich mich auf die Zulassungsstudie für „Comirnaty“ von Pfizer/BioNTech konzentrieren möchte. Über diese wurde ja schon viel geschrieben, aber auch die Diskussion zu diesem Thema neigt dazu, sich in Nebensächlichkeiten zu verlieren, etwa dem Punkt, dass statt der absoluten Risikoreduktion von gerade einmal 0,85 Prozent die relative Risikoreduktion verwendet wurde, die, will man den Zahlen Glauben schenken, bei 95 Prozent gelegen haben soll. Dies ist aber völlig bedeutungslos, weil der gewählte Endpunkt der Studie komplett unsinnig und irrelevant war. Es wurden nämlich sogenannte „Covid-Fälle“ gezählt, wobei nur Personen als „Covid-Fälle“ erfasst wurden, bei denen mindestens eines einer ganzen Reihe von Erkältungssymptomen aufgetreten ist UND Drostens Micky-Maus-Test positiv war.
Das ist natürlich kompletter Blödsinn, denn bei einer Studie, die die Auswirkungen einer völlig neuartigen medizinischen Intervention – wie es die modRNA-Injektionen nun einmal sind – untersucht, gibt es zunächst nur zwei Parameter als relevante primäre Endpunkte. Die beiden Parameter, die von Interesse sind, sind erstens die Gesamtmortalität in der Gruppe, die die aktive Substanz erhalten hat im Vergleich zur Placebo-Gruppe, und zweitens die Gesamt-Morbidität in den beiden Gruppen.
Diese beiden Parameter wurden aber nicht näher betrachtet und tatsächlich auch überhaupt nicht ernsthaft erhoben, wie man ganz leicht an den veröffentlichten Zahlen erkennen kann. Insgesamt sind in der Studie in beiden Gruppen gemeinsam offiziell nämlich lediglich 38 Todesfälle aufgetreten. Das ist angesichts der Tatsache, dass die Studie über sechs Monate gelaufen ist und insgesamt über 40.000 Personen umfasste, recht bemerkenswert.
Die Schlussfolgerungen sind erschütternd
Denn damit ergäbe sich, grob überschlagen, eine Lebenserwartung der beteiligten Personen von rund 500 Jahren. Präziser gerechnet hätte man angesichts der Altersverteilung der an der Studie beteiligten Personen, die eine Sterberate von ungefähr einem Prozent pro Jahr impliziert, eigentlich 222 Todesfälle erwartet. Die 38 erfassten Todesfälle sind damit gerade einmal etwas mehr als 17 Prozent der erwartbaren Todesfälle. Das bedeutet nichts anderes, als dass die allermeisten Todesfälle entweder nicht erfasst oder aus den Daten entfernt wurden – welche Erklärung zutrifft, ist völlig egal, denn eine Studie, die es nicht einmal schafft, wenigstens Todesfälle akkurat zu erfassen, wird wohl kaum weniger gravierende Ereignisse korrekt erfassen.
Zumindest gibt es angesichts der absurd niedrigen Zahl an Todesfällen keinen Grund, davon auszugehen, dass die erfassten Daten auch nur ansatzweise korrekt sind. Mit anderen Worten, man kann die gesamten Studienergebnisse als Datenmüll entsorgen. Niemals hätte auf einer solchen Datengrundlage eine Zulassung erfolgt sein dürfen. Diese Zulassung ist ebenso auf ein Nichts gebaut wie die Gerichtsurteile, die sich auf die angeblich „unabhängige wissenschaftliche Expertise des RKI“ beziehen. Und damit erübrigen sich alle weiteren Diskussionen.
Die Schlussfolgerungen, die sich aus der sachlichen Betrachtung dieser drei Punkte ergeben, sind erschütternd. Sämtliche staatlichen Pandemie-Maßnahmen, ob als Verordnungen oder Gesetze, erfüllen, da es nie eine Pandemie gab und diese Tatsache von Anfang an klar ersichtlich war, nicht die Anforderung an staatliches Handeln, da sie offensichtlich nicht erforderlich waren und schon aufgrund dieser mangelnden Erforderlichkeit nicht geeignet und damit natürlich auch nicht verhältnismäßig sein konnten. Sämtliches staatliche Handeln im Rahmen der von Politik, Medien und Teilen der Wissenschaft erfundenen Pseudo-Pandemie müsste damit eigentlich für nichtig erklärt, verhängte Bußgelder zurückerstattet und angerichtete Schäden wie Verdienstausfälle oder Impfschäden vom Staat entschädigt werden – was angesichts des Ausmaßes der angerichteten Schäden allerdings den sofortigen Staatsbankrott zur Folge hätte. Weiterhin wäre zu prüfen, inwieweit die für die Pseudopandemie Verantwortlichen in Politik, Medien und Wissenschaft juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.
Sämtliche Gerichtsurteile, die sich auf die entsprechenden Verordnungen und Gesetze beziehen, müssten genauso aufgehoben werden wie die, die sich auf die „unabhängige wissenschaftliche Expertise“ des RKI beziehen. Und selbstverständlich müssten sämtliche Zulassungen der modRNA-Injektionen aufgrund offensichtlich mangelhafter Datenerhebung widerrufen werden. Angesichts der vorliegenden Fakten ist es höchste Zeit, dass die deutsche Gesellschaft endlich das Märchen von der angeblichen Pandemie hinter sich lässt. Hat man erst einmal den Korridor der offiziellen Pandemie-Erzählung verlassen, dann wird der Blick frei auf den mit Abstand größten politischen, juristischen, medizinischen und wissenschaftlichen Skandal in der Geschichte der Bundesrepublik.
Andreas Zimmermann ist promovierter Naturwissenschaftler und lehrt an einer deutschen Hochschule. Er schreibt hier unter einem Pseudonym.