Fünf namhafte Professoren haben Ende April einen Fragenkatalog an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages geschickt. „Wir kommen zu der Einschätzung, dass die Reaktionen der Regierung auf die Covid-19-Pandemie angesichts der davon ausgehenden Bedrohungen nicht verhältnismäßig sind“, hieß es darin. Sie erwarteten, von den gewählten Mandatsträgern die Antworten zum Ausnahmezustand zu bekommen, die die Regierenden bis dahin schuldig geblieben waren. Ihre öffentliche Anfrage stand unter dem Motto „Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit“.
Die fünf Fragesteller sind zum Teil inzwischen recht bekannt geworden: Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der medizinische Mikrobiologie an der Universität Mainz lehrt, der Toxikologe und Immunologe Prof. Dr. Stefan Hockertz, Prof. Dr. Stefan Homburg (Volkswirtschaftslehre) von der Universität Hannover, Prof. Dr. Werner Müller (Betriebswirtschaftslehre) von der Hochschule Mainz und der Psychologe Prof. Dr. Dr. Harald Walach von der Universität Witten-Herdecke.
Den Wortlaut der Anfrage publizierte Achgut.com seinerzeit hier.
Eine Reihe von Bundestagsabgeordneten brachte die Fragen dann als kleine parlamentarische Anfrage ein, da die Fragen dann von der Bundesregierung beantwortet werden müssen. Diese Antwort liegt inzwischen vor. Achgut.com dokumentiert hier auch, wie die Fragesteller die Beantwortung seitens der Bundesregierung werten: Prof. Dr. Werner Müller, Koordinator der Gruppe, kommentiert die Antwort wie folgt:
Antwort auf kleine Anfrage – Bundesregierung räumt Schnellschuss bei Lockdown ein
Am 28.04.20 hat eine Gruppe von fünf Professoren verschiedener Fachrichtungen die Fraktionen des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie darum gebeten, vier Fragen an die Bundesregierung als Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu richten, damit sie darauf antworten muss. Anfragen von Bürgern bleiben stets unbeantwortet. 46 Abgeordnete sind der Bitte gefolgt, und die Anfrage wurde am 11.05. als Bundestagsdrucksache 19/19081 veröffentlicht. Inzwischen liegt auch die Antwort der Regierung vor, die als Bundestagsdrucksache 19/19428 vom 04.06.20 veröffentlicht wurde. Der Inhalt hat die fünf Professoren enttäuscht. Die Regierung hat sich bemüht, mit einer ausreichenden Anzahl von Worten möglichst nichts auszusagen. Trotzdem erkennen sie interessante Neuigkeiten.
Auf die erste Frage „Welche konkreten Szenarien lagen am 13.03.20 vor, und aus welchen Grund hat sich die Regierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden?“ wurde geantwortet, dass es nur die täglichen Situationsberichte des Robert-Koch-Instituts gab, die im Internet veröffentlicht sind. Damit bestätigt sie die Aussage von Stephan Kohn aus dem Innenministerium (siehe hier), dass es keine professionelle Entscheidungsvorbereitung gab. Ohne Folgenabschätzungen für verschiedene Handlungsalternativen in mehreren Szenarien war der Lockdown also nach dieser Antwort ein panischer Schnellschuss!
Auf die dritte Frage, „Mit welchen Gründen rechtfertigt die Regierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit.“ kam die kurze Antwort: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer geringen geretteten Lebenszeit in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie vor …“ Das sollten sie aber! Die Regierung räumt also ein, dass sie keine Ahnung hat!
Bei einer Konkurrenz verschiedener Grundrechte verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass das geschützte Grundrecht das beeinträchtigte wesentlich überwiegt, dass die Beschränkung ein geeignetes Mittel ist und dass die Beschränkungen nicht übermäßig belastend sind. Ein größerer Nutzen kann einen größeren Schaden rechtfertigen. Die erste Bedingung wird von niemandem bestritten. Bei der zweiten Bedingung sieht die Regierung im Lockdown den Grund für den insgesamt glimpflichen Verlauf der Pandemie in Deutschland, sie kann aber nicht erklären, warum schärfere Maßnahmen in Spanien, Italien und Frankreich zu einem ungünstigeren Verlauf geführt haben, wo es nach der Regierungslogik doch eigentlich andersherum sein müsste. Im Mittelalter wurden gegen Epidemien Gottesdienste abgehalten, und sie wurden auch für den Grund gehalten, warum die Krankheiten am Ende überstanden wurden. Die fünf Professoren glauben eher an die Wirkung von Antikörpern, die sich nach einer überstandenen Infektion bilden, sie können aber nicht widerlegen, dass Kontaktbeschränkungen und Gebete auch eine Wirkung haben.
Entscheidend ist aber die dritte Bedingung. Für sie wäre aber eine professionelle Entscheidungsvorbereitung mit einer Folgenabschätzung jeweils mit und ohne die geplanten Maßnahmen unverzichtbar gewesen. Die hat es nach der Antwort auf die Frage 1 nicht gegeben. Dafür hätte nicht nur der wirtschaftliche Schaden vor dem Lockdown beziffert werden müssen, man hätte auch eine Berechnung der zu rettenden Lebenszeit als Ausdruck für den Nutzen der Maßnahmen vornehmen müssen. Die Aussage von Boris Palmer, man rette Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären, beschreibt diesen Konflikt zutreffend. Ein enormer Schaden könnte nur mit einem gigantischen Nutzen gerechtfertigt werden. Wenn die Regierung – wie sie in der Antwort auf die kleine Anfrage eingeräumt hat – hierzu keine Informationen hatte, hätte sie die grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen nicht beschließen dürfen. Der Lockdown war also verfassungswidrig!
gez. Prof. Dr. Werner Müller als Koordinator der Gruppe der fünf Lockdown-kritischen Professoren
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Beitragsbild: EPP Flickr CC BY 2.0 via Wikimedia Commons

Natürlich war der Lockdown verfassungswidrig und er war weitgehend nicht einmal durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt. Dumm nur, dass Deutschland über kein unparteiisches Verfassungsgericht verfügt sondern nur von Partei-Vertreter. Insoweit ist von da keine Hilfe zu erwarten. Ob der Lockdown tatsächlich ein Schnellschuss war, vielleicht, vielleicht auch nicht. Eine große Finanz- Und Wirtschaftskrise stand bereits vor der Tür und kann jetzt dem Virus in die Schuhe geschoben werden. Wie praktisch!
Was passiert wenn ein Infektionsschutzgesetz auf EU-Ebene verankert werde ? Man erlebt z. Zt. wie die EZB die Vorherrschaft des EuGH über das Deutsche Verfassungsgericht betont, damit die BUBA nur als Untergeordnete der EZB zu verstehen ist. Was passiert wenn Politiker das Schlupfloch auf Brüssel übertragen und "Gesundheitswesen Sicherheit" zusammen mit Finanzen und Obrigkeit vom nationalen Staat enteignet werden ? Wenn man das NATO Charta Abs 6 betrachtet, konnte man auf EU-Ebene Notstandsgesetze auch vorstellen
Na und? Wird das für irgendwen in der Berliner Regierung Konsequenzen haben? Vermutlich nicht. Das nächste „brennende“ Thema ist schon auf dem Tisch. Die Erregungsmaschinerie läuft auf Hochtouren. Der Krug geht zum Brunnen....
Frage an die Herren Professoren und die hier zahlreich vertretenden Ärzte und Juristen: Wenn Sie alle die Einschätzung teilen, dass Lockdown und Einschränkung unserer Grundrechte verfassungswidrig waren/sind, warum hat es bis heute keine Klage gegeben? Was nützt es, wenn man um das Unrecht weiß, es aber duldet? Macht man sich dann nicht der Beihilfe schuldig? Diejenigen, die für Lockdown usw verantwortlich sind, allen voran Merkel, gehören endlich vor ein Gericht und entsprechend abgeurteilt, es darf für solche Taten weder Immunität noch Rücksicht geben. Hier muss ein deutliches Zeichen an alle Politiker gesetzt werden. Sonst erden wir weiterhin in die schlimmste Diktatur seit AH driften. Weiterhin mus der als einzige Quelle für die Entscheidungen der Regierung präsentierte Virologe Drosten für seine Fehleinschätzungen, die er als Fakten verkauft hat, zur Rechenschaft gezogen werden. Der Mann ist Wiederholungstäter!
Mein persönlicher Hauptversager in dieser Coromödie ist die Judikative . Praktisch alle Einwendungen von Bürgern wurden im wahrsten Sinne abgeschmettert , nicht einmal inhaltlich geprüft . Eine Lehre kann man ziehen : gegen einen übergriffigen Staat ist hier keine Hilfe zu erwarten . Groteske am Rande : im Mai kippt das OVG Lüneburg die Schweden - Quarantäne , im Juni wird sie einfach von der Legislative wieder eingeführt ... .
Wenn die zweite Welle kommen sollte, dann haben die Schmocks ja Gelegenheit zu zeigen, ob sie was gelernt haben. Kann schon bald möglich sein. Noch so ein Wumms und aus is'.
Diese Politikergeneration sorgt sich nicht um die Wirkung auf die Bevölkerung, sondern um die Wirkung auf die eigene Popularität. Deswegen sind ihr Studien wie hier gefordert komplett egal.