Vielleicht sollte die Achse (oder Andere) hier dauerhaft einen täglich/wöchentlich aktualisierten Corona-Zahlen-Ticker, wie oben, anbieten. Ähnlich der Schuldenuhr, auf den man dann auch Dritte verweisen kann. Falls möglich auch mit aufrufbaren zurückliegenden Daten. Die genannte Webseite des Intensivregisters ist nun wirklich nicht besonder überschaubar ....
Ja, Herr Nesher, Sie haben Recht, man muss es ins Verhältnis setzen uND zuvor evaluieren. Voila: Die Zahlen stellen eine maximale Obergrenze her, denn in der Regel wird keine Kultur gemacht, man weiß also gar nicht, ob die Patienten überhaupt CoVId19 haben, denn das sagt Der PCR Test nicht und auch nicht, welche Co Infektionen vorliegen und dann recherchieren Sie mal wieviele Leute schwere Lungenentzündung haben ohne Sars Cov 2- kleiner Tip: Es sind sehr, sehr viele, und wenn Sie es immer noch nicht kapieren ist Ihnen nicht zu helfen.
Tausend Dank! Gebonkt und morgen aufs T-Shirt ( Rücken ) geklebt. Freitag ist Markt. Gespräche sind vorprogrammiert.
Wenn an dem skurrilen Staatsziel der absoluten Infektionsfreiheit festgehalten werden soll, müssen alle Register gezogen werden. Da ja viele Infektionen auch über die Augenschleimhaut und den Tränenkanal vonstatten gehen, wahrscheinlich mehr als wir denken, sollten in Virennebeln rechtzeitig auch die Augen verbunden werden.
@Klaus Harjes, @Reinhart Max u. a. – Selbstverständlich gibt es Juristen, die dagegen schon geklagt haben. Nur verweigert sich die Justiz. Entschieden sind in der Zwischenzeit fast nur Eilanträge im Rahmen von Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Diese werden von einigen besonders unverhältnismäßigen und somit eindeutig verfassungswidrigen Ausnahmen abgesehen weit überwiegend zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hält sich praktisch komplett raus und verweist auf den Vorrang der Prüfung durch die Fachgerichte (siehe Rubrik Entscheidungen unter bundesverfassungsgericht.de). Die Fachgerichte wiederum lavieren herum, um dann im Regelfall – vereinfacht gesprochen – die gegen die Maßnahmen erhobenen Einwendungen zwar als nicht offensichtlich unbegründet, damit aber auch nicht als offensichtlich begründet zurückzuweisen. Die endgültige Entscheidung müsse dann dem Hauptsacheverfahren, das wann auch immer erst in ferner Zukunft stattfinden wird, vorbehalten bleiben. – Faktisch kommt dies einer Verweigerung eines effektiven Rechtsschutzes nahe.
@Ilona Grimm “Die Daten, die wir beim Restaurantbesuch hinterlassen, werden ja auch zweckentfremdet ausgeschöpft, wie man hört….” Vorletzte Woche war ich Heinz Erhardt, letzte Woche Sepp Cevapcici, diese Woche wahrscheinlich Coro Nawahnsin… Was manch andere zugewanderte Fachkräfte können, kann ich auch.
Was Corona betrifft: Keine Fragen. Alleshat einmal ein Ende _ nur die Wurst hat zwei.
Die Krönung des hysterischen Pandemie-Spitzeltums kommt jetzt aus Berlin: Dort teilte SPD-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci in einer Pressekonferenz mit: Der „Sicherheitsabstand“ von 1,50 Metern gilt nicht nur bei Demos, sondern „auch in Privathaushalten“: Personen, auch miteinander verwandte, müssten diese staatlichen Vorschriften also auch in den eigenen vier Wänden befolgen; das habe der Senat nun deutlich formuliert und in der Infektionsschutzverordnung explizit festgelegt PS..Hab doch gesagt , Fakten interessieren nicht… Deutschland Du und Deine POLITDARSTELLER HABEN FERTIG….
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