Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Magazins Compact aufgehoben, da sein Inhalt durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sei, auch wenn Compact vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass es keine rechtliche Grundlage für ein Verbot des Magazins gäbe. Die Inhalte des Magazins seien von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt und würden nicht in ihrer Gesamtheit gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Damit kippt das Gericht ein Verbot der früheren Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Allerdings wies das Gericht die Klage der Compact GmbH zurück, es handele sich bei ihr um eine Gesellschaft und keine politische Vereinigung. Nach Auffassung des Gerichts bezieht das Vereinsgesetz ausdrücklich GmbHs mit ein, wenn diese sich - worauf die Verbotsverfügung hier gestützt war - gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.
In einem von Compact angestrengten Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot im August 2024 wegen Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit zunächst außer Vollzug gesetzt. Damit konnte das Blatt vorerst wieder erscheinen und konnte seine mediale Bekanntheit zu einem kräftigen Wachstum nutzen. Das Magazin gewann seither 20.000 neue Anhänger auf Telegram - eine Steigerung von mehr als 30 Prozent. Starke Zuwächse gab es auch bei YouTube und auf X. Dies berichtet Dts-Nachrichten.
