Oliver M. Haynold, Gastautor / 01.07.2019 / 13:00 / 61 / Seite ausdrucken

Claudia Roth lässt ungern zählen. Und Ruhe jetzt!

Von Oliver M. Haynold.

Ein Richter, der nur einmal Recht beugt, ist in seiner Stellung nicht mehr tragbar. Ein Kassierer, der nur einmal in die Kasse greift, genauso wenig. Im Wesen dieser Positionen liegt eine besondere Vertrauensstellung, und ein Verlust dieses Vertrauens macht die entsprechende Person in ihrer Position untragbar. Für den Leiter einer wie auch immer gearteten Versammlung, die irgendwelche Dinge nach dem Majoritätsprinzip zu entscheiden hat, besteht das Wesen dieser besonderen Vertrauensstellung in der unparteiischen Leitung und insbesondere in der korrekten Auszählung. Claudia Roth hat dieses Vertrauen in den frühen Morgenstunden des 28. Juni verspielt. Schlimmer noch, das Bundestagspräsidium unterstützt sie darin überparteilich und greift damit die Grundregeln demokratischer Entscheidungsfindung und seine eigene Legitimität an.

Der Bundestag beriet einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts, bei dem es sich laut dem ersten Redner um einen „längeren und umfangreichen gesetzgeberischen Transformationsprozess“ handelt, vom „Arzneimittelgesetz wie A bis hin zum Zivildienstgesetz wie Z.“ Man kann sich dabei natürlich schon wegen dieser umfangreichen Auswirkungen auf alle Lebensbereiche darüber streiten, ob das ein Gegenstand sei, den man nachts um halb zwei schnell durchs Parlament peitschen sollte.

Die Redebeiträge von CDU und AfD blieben, sicher auch der Stunde und der Kürze der Zeit geschuldet, relativ inhaltslose Bekundungen von Zustimmung beziehungsweise Ablehnung. Konstantin von Notz für die Grünen äußerte sich etwas tiefergehend zu verfassungsrechtlichen und rechtstaatlichen Problemen des Entwurfs. Die Redner für die SPD, die Linke und – für das behandelte Thema sehr erstaunlich – auch für die FDP gaben ihre Reden lediglich ins Protokoll. Dann kam der Eklat.

Jürgen Braun meldete sich als Fraktionsgeschäftsführer für die AfD zu Wort. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth, die die Sitzung leitete, herrschte ihn zunächst einmal mit einem „Was is?“ an, erteilte ihm dann aber im Tonfall einer Kindergärtnerin am Rande des Nervenzusammenbruchs das Wort. Herr Braun bat angesichts der Wichtigkeit der Materie um eine Überprüfung der Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses, von der offensichtlich war, dass sie nicht gegeben war (siehe Video).

„Ruhe jetzt!“

Frau Roths Antwort war geeignet, Parlamentsgeschichte zu schreiben: „Wir haben hier oben miteinander diskutiert, wir sind der Meinung, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist,“ begleitet von kräftigem Applaus aus den Regierungsfraktionen. Nachfragen kommentierte Frau Roth mit „Sie haben jetzt keine Möglichkeiten, wir haben uns jetzt so entschieden,“ gefolgt von einem doppelten „Setzen Sie sich hin!“ nach rechts und einem nach links gebrüllten „Ruhe jetzt!“ Daraufhin wurden die Gesetze innerhalb von wenigen Minuten in jeweils zweiter und dritter Lesung durchgewinkt. Um die Sache schlimmer zu machen, hat am nächsten Tag das Bundestagspräsidium, in dem alle Fraktionen außer der größten Oppositionsfraktion vertreten sind, einmütig das Vorgehen Frau Roths gebilligt.

Dieser Vorfall war eine Wiederholung eines ähnlichen Vorkommnisses vom 6. Juni, nur drei Sitzungen zuvor. Der Abgeordnete Roland Hartwig meldete sich vor Beginn einer Abstimmung zur Geschäftsordnung und wurde von Vizepräsident Kubicki zunächst mit den Worten „Nicht in der Abstimmung“ abgeblockt. Als er sich Gehör verschaffte und die Beschlussfähigkeit namens seiner Fraktion in Zweifel zog, wurde ihm von Herrn Kubicki beschieden, „das Präsidium ist sich einig, wir bezweifeln die Beschlussfähigkeit des Parlamentes nicht.“ Begründet wurde das von Herrn Kubicki damit, dass die nötige Zahl Abgeordneter zwar nicht im Saal, aber doch auf dem benachbarten Sommerfest zugegen sei. Er riet Herrn Hartwig dann, „mit den restlichen Abgeordneten der AfD den Saal [zu] verlassen.“ Begleitet wurde das von begeistertem Applaus und höhnischen Ausrufen der wenigen Anwesenden der anderen Fraktionen.

Frau Roth und ihre Verteidiger berufen sich darauf, dass §45 (2) der Geschäftsordnung des Bundestags eine Feststellung der Beschlussfähigkeit vorsieht, wenn „vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht” wird. Die Beschlussfähigkeit des Bundestags wird in §45 (1) definiert als gegeben, „wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.“ Das war in der fraglichen Sitzung offensichtlich nicht der Fall.

Die Geschäftsordnung des Bundestags muss so interpretiert werden, dass sie im Einklang mit dem Demokratieprinzip steht, das nicht nur im Art. 20 des Grundgesetzes garantiert und sogar mit einem ausdrücklichen Widerstandsrecht versehen ist, sondern das auch, wenn es nicht ausdrücklich geschrieben wäre, offensichtlich ein Bestandteil der grundlegenden Verfassungsentscheidung für die parlamentarische Demokratie ist. Ein Parlament, in dem die Minderheit kontrafaktisch zur Mehrheit erklärt würde, widerspräche dem Begriff des Parlaments an sich und wäre gar kein Parlament mehr, sondern eine Akklamationskammer.

Angriff auf die parlamentarische Demokratie

Um den Unrechtsgehalt der Entscheidung von Vizepräsidentin Roth und ihrer Kollegen Josef Oster und Benjamin Strasser zu verstehen, reicht ein einfaches Gedankenexperiment. Für die Auszählung der Stimmen einer Abstimmung ist der Regelfall nach §51 der Geschäftsordnung, dass sich der Sitzungsvorstand über das Ergebnis einig ist, also das gleiche Kriterium wie bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Es ist nun klar, dass die Verfassungsentscheidung für die parlamentarische Demokratie vollkommen konterkariert wäre, würde der Sitzungsvorstand bei einer Abstimmung einstimmig die Mehrheit zur Minderheit und die Minderheit zur Mehrheit erklären. (Das ist bekanntermaßen das Prinzip, nach dem sich die Bolschewiki benannt haben.) Es könnten sich Sitzungsvorstand, Präsidium und Ältestenrat noch so einig sein, und doch wäre eine solche falsche Feststellung der Mehrheit ein skandalöser Rechtsmissbrauch, der nicht nur den Verhandlungsgegenstand, sondern die parlamentarische Demokratie an sich angreifen würde.

Ich sehe keinen Grund, warum das Gleiche nicht auch für den analogen Fall der Feststellung der Beschlussfähigkeit zutreffen sollte. Hier handelt es sich ja ebenfalls um eine Feststellung der Mehrheit, nämlich, dass die Mehrheit der Abgeordneten anwesend sein muss, und es darf dabei nicht willkürlich eine Minderheit zur Mehrheit erklärt werden. Auch der von Herrn Kubicki zitierte Umstand, dass eine Mehrheit bei einem nahegelegenen Fest anwesend sein mag, zählt nicht, denn das Fest erfüllt nicht das Erfordernis der Geschäftsordnung, dass die Abgeordneten „im Sitzungssaal“ zu sein haben. Genauso ist es kein Argument, dass einzelne Abgeordnete durch Bezweifeln der Beschlussfähigkeit die Arbeit des Bundestags willkürlich blockieren könnten, denn §45 der Geschäftsordnung verlangt für die Feststellung der Beschlussfähigkeit ein eigenes Quorum, nämlich eine Fraktion oder fünf Prozent der Mitglieder. Damit soll also gerade einer Minderheit in der anwesenden Minderheit die Möglichkeit gegeben werden, die Beschlussfähigkeit prüfen zu lassen.

Wer absichtlich falsch zählt, ist als Sitzungsvorstand des Bundestags nicht tragbar. Den ersten Fehler mag man vielleicht noch durch die fortgeschrittene Stunde, zu der man eigentlich keine aufschiebbaren Rechtsgeschäfte mit Konsequenzen für achtzig Millionen Menschen tätigen sollte, entschuldigen können. Aber anstatt den Fehler am nächsten Tag zu korrigieren, beharrt das Bundestagspräsidium auf ihm.

Vertrauen verspielt

Wir wollen hoffen, dass die AfD-Fraktion diesen Vorgang gerichtlich überprüfen lässt und recht bekommt, auch wenn das innere Vorgehen des Bundestags unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung eigentlich keinen wirklich geeigneten Gegenstand richterlicher Entscheidung abgibt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (2 BvR 705/75), nach der ein von nur wenigen Abgeordneten eines offensichtlich beschlussunfähigen Bundestags beschlossenes Gesetz trotzdem rechtmäßig zustande gekommen sei, ist hier jedenfalls nicht ausschlaggebend, denn im damaligen Fall wurde die Beschlussfähigkeit nicht vor der Abstimmung in Frage gestellt. Im Gegenteil argumentierte die Bundesregierung damals vor dem Verfassungsgericht, dass die Regelung zur Beschlussunfähigkeit „so angelegt sei, dass parlamentarische Minderheiten an der Geltendmachung der Beschlußunfähigkeit nicht gehindert werden könnten.”

Jeder Kassierer auf Mindestlohn, der absichtlich falsch zählt, vielleicht wegen irgendeiner menschlich verständlichen Notlage, wird hochkant herausgeschmissen, wahrscheinlich angezeigt und strafrechtlich verfolgt und wird in dieser Tätigkeit so schnell keine neue Stelle finden. Will der Bundestag seine eigene Legitimität, die Grundlage unserer Verfassungsordnung, nicht selber angreifen, so wäre er gut beraten, sich ein neues Präsidium zu wählen, das dann auch alle vertretenen Fraktionen beinhalten könnte, so wie es die Geschäftsordnung vorsieht. Das jetzige Präsidium hat das Grundvertrauen der ehrlichen Zählung verspielt.

 

Autor Oliver M. Haynold wuchs im Schwarzwald auf und lebt in Evanston, Illinois. Er studierte Geschichte und Chemie an der University of Pennsylvania und wurde an der Northwestern University mit einer Dissertation über die Verfassungstradition Württembergs promoviert. Er arbeitet seither als Unternehmensberater, in der Finanzbranche und als freier Erfinder.

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Leserpost

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Rudolf George / 01.07.2019

Frau Roth hat nur festgehalten, was schon lange Praxis ist: der Bundestag ist eine reine Abwinkinstanz von Entscheidungen, die im kleinen Kreis von Parteigremien beschlossen wurden. Ist also egal wer da sitzt oder wie viele, die Gesetze werden woanders gemacht.

Peter Ibold / 01.07.2019

Ich zweifle schon lange am allgemeinen Demokratieverständnis unserer Politiker, speziell dem der Abgeordneten der Grünen Partei ! Was sich Frau Roth als Bundestagsvizepräsidentin erlaubt hat , grenzt bereits an totalitäre Vorgehensweisen. Frau Roth hat sich ja bereits mehrfach als lernunfähige Diletantin präsentiert. Es ist eine Schande ,von Personen mit diesem Bildungshintergrund vertreten zu werden.  

Rolf Menzen / 01.07.2019

Aber aber, es geht doch gegen rechts, da ist alles erlaubt. Ist ja ein Wunder, dass die AfD-Abgeordneten das “Hohe Haus” überhaupt noch betreten dürfen

Roland Gyarmaty / 01.07.2019

Dieser geschilderte Vorfall zeigt einmal mehr, warum die Bürger keinerlei Vertrauen mehr in diese unseligen Politik - Zeitgenossen haben.  Denn nicht nur hier sondern auch im Alltag zeigt sich immer mehr die Rücksichtslosigkeit, ja die Tendenz hin zu anarchistischen, gesetzlosen Handlungen. Nicht nur diese unwürdigen Politiker,  sondern das gesamte Parlament hat sich mittlerweile als völlig unfähig erwiesen, die demokratische Grundordnung zu waren! Eine Schande für dieses Land!!!

Armin Reichert / 01.07.2019

Und wir wissen jetzt auch, warum ein Bundestagsvizepräsident der AfD mit ALLEN MITTELN verhindert werden muss. Die Altparteien sind die Totengräber der Demokratie und des Rechtsstaats.

Roland Stolla-Besta / 01.07.2019

Auffallend ist tatsächlich, daß bei Fernsehbildern aus dem Bundestag der Plenarsaal in der Regel lediglich zu einem Viertel besetzt ist. Nun ja, bei dieser Hitze ist es am Baggersee angenehmer oder in der Gartenwirtschaft. Frau Roth hatte offenbar „Nachsitzen” an diesem Tag und war entsprechend grantig. Sprechen wir es doch offen aus: Die parlamentarische Demokratie, wie wir sie kannten, ist ein Auslaufmodell, die EUdSSR macht es vor und Germanien, eifrig wie immer, legt noch einen Zahn zu. Worauf bitte soll sich da noch der vielzitierte „Verfassungspatriotismus“ beziehen? Auf ein Bücherl irgendwo im Regal?

Mike Schmidt / 01.07.2019

seit wann gilt in buntschland denn geltendes recht für mitglieder der bundesregierung oder mitglieder des altparteienkartells im bundestag? für diese klientel ist geltendes recht doch bestenfalls ein vager handlungsrahmen, der situationselastisch an die aktuellen bedürfnisse zum machterhalt und / oder zur (de facto) alleinherrscherlichen durchsetzung von einzelinteressen erweitert oder eingeengt werden kann. nimmt die bunte bananenrepublik eigentlich überhaupt noch wer ernst? außer diktaturforscher oder ddr nostalgiker?

Holger Bödeker / 01.07.2019

Es ist grauenvoll, der Auflösung unserer parlamentarischen Demokratie und unseres Rechtstaats hilflos zusehen zu müssen. Besonders schlimm ist dabei, dass inzwischen kaum jemand mehr die Tatsache dieser Verwandlung bezweifelt. Die meisten preisen den Niedergang sogar als notwendig zur Rettung der Welt und halten ihre Moral für wichtiger als Rechtstaatlichkeit (“Wer Menschen rettet, kann kein Verbrecher sein”). Und wieder verzichtet eine Mehrheit der Menschen in unserem Land gemeinsam mit den höchsten Institutionen bewusst auf demokratische Prinzipien - bis hin zur Forderung, Andersdenkenden die Grundrechte zu entziehen. Als hätte es 1933 nie gegeben…

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