Oliver M. Haynold, Gastautor / 01.07.2019 / 13:00 / 61 / Seite ausdrucken

Claudia Roth lässt ungern zählen. Und Ruhe jetzt!

Von Oliver M. Haynold.

Ein Richter, der nur einmal Recht beugt, ist in seiner Stellung nicht mehr tragbar. Ein Kassierer, der nur einmal in die Kasse greift, genauso wenig. Im Wesen dieser Positionen liegt eine besondere Vertrauensstellung, und ein Verlust dieses Vertrauens macht die entsprechende Person in ihrer Position untragbar. Für den Leiter einer wie auch immer gearteten Versammlung, die irgendwelche Dinge nach dem Majoritätsprinzip zu entscheiden hat, besteht das Wesen dieser besonderen Vertrauensstellung in der unparteiischen Leitung und insbesondere in der korrekten Auszählung. Claudia Roth hat dieses Vertrauen in den frühen Morgenstunden des 28. Juni verspielt. Schlimmer noch, das Bundestagspräsidium unterstützt sie darin überparteilich und greift damit die Grundregeln demokratischer Entscheidungsfindung und seine eigene Legitimität an.

Der Bundestag beriet einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts, bei dem es sich laut dem ersten Redner um einen „längeren und umfangreichen gesetzgeberischen Transformationsprozess“ handelt, vom „Arzneimittelgesetz wie A bis hin zum Zivildienstgesetz wie Z.“ Man kann sich dabei natürlich schon wegen dieser umfangreichen Auswirkungen auf alle Lebensbereiche darüber streiten, ob das ein Gegenstand sei, den man nachts um halb zwei schnell durchs Parlament peitschen sollte.

Die Redebeiträge von CDU und AfD blieben, sicher auch der Stunde und der Kürze der Zeit geschuldet, relativ inhaltslose Bekundungen von Zustimmung beziehungsweise Ablehnung. Konstantin von Notz für die Grünen äußerte sich etwas tiefergehend zu verfassungsrechtlichen und rechtstaatlichen Problemen des Entwurfs. Die Redner für die SPD, die Linke und – für das behandelte Thema sehr erstaunlich – auch für die FDP gaben ihre Reden lediglich ins Protokoll. Dann kam der Eklat.

Jürgen Braun meldete sich als Fraktionsgeschäftsführer für die AfD zu Wort. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth, die die Sitzung leitete, herrschte ihn zunächst einmal mit einem „Was is?“ an, erteilte ihm dann aber im Tonfall einer Kindergärtnerin am Rande des Nervenzusammenbruchs das Wort. Herr Braun bat angesichts der Wichtigkeit der Materie um eine Überprüfung der Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses, von der offensichtlich war, dass sie nicht gegeben war (siehe Video).

„Ruhe jetzt!“

Frau Roths Antwort war geeignet, Parlamentsgeschichte zu schreiben: „Wir haben hier oben miteinander diskutiert, wir sind der Meinung, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist,“ begleitet von kräftigem Applaus aus den Regierungsfraktionen. Nachfragen kommentierte Frau Roth mit „Sie haben jetzt keine Möglichkeiten, wir haben uns jetzt so entschieden,“ gefolgt von einem doppelten „Setzen Sie sich hin!“ nach rechts und einem nach links gebrüllten „Ruhe jetzt!“ Daraufhin wurden die Gesetze innerhalb von wenigen Minuten in jeweils zweiter und dritter Lesung durchgewinkt. Um die Sache schlimmer zu machen, hat am nächsten Tag das Bundestagspräsidium, in dem alle Fraktionen außer der größten Oppositionsfraktion vertreten sind, einmütig das Vorgehen Frau Roths gebilligt.

Dieser Vorfall war eine Wiederholung eines ähnlichen Vorkommnisses vom 6. Juni, nur drei Sitzungen zuvor. Der Abgeordnete Roland Hartwig meldete sich vor Beginn einer Abstimmung zur Geschäftsordnung und wurde von Vizepräsident Kubicki zunächst mit den Worten „Nicht in der Abstimmung“ abgeblockt. Als er sich Gehör verschaffte und die Beschlussfähigkeit namens seiner Fraktion in Zweifel zog, wurde ihm von Herrn Kubicki beschieden, „das Präsidium ist sich einig, wir bezweifeln die Beschlussfähigkeit des Parlamentes nicht.“ Begründet wurde das von Herrn Kubicki damit, dass die nötige Zahl Abgeordneter zwar nicht im Saal, aber doch auf dem benachbarten Sommerfest zugegen sei. Er riet Herrn Hartwig dann, „mit den restlichen Abgeordneten der AfD den Saal [zu] verlassen.“ Begleitet wurde das von begeistertem Applaus und höhnischen Ausrufen der wenigen Anwesenden der anderen Fraktionen.

Frau Roth und ihre Verteidiger berufen sich darauf, dass §45 (2) der Geschäftsordnung des Bundestags eine Feststellung der Beschlussfähigkeit vorsieht, wenn „vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht” wird. Die Beschlussfähigkeit des Bundestags wird in §45 (1) definiert als gegeben, „wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.“ Das war in der fraglichen Sitzung offensichtlich nicht der Fall.

Die Geschäftsordnung des Bundestags muss so interpretiert werden, dass sie im Einklang mit dem Demokratieprinzip steht, das nicht nur im Art. 20 des Grundgesetzes garantiert und sogar mit einem ausdrücklichen Widerstandsrecht versehen ist, sondern das auch, wenn es nicht ausdrücklich geschrieben wäre, offensichtlich ein Bestandteil der grundlegenden Verfassungsentscheidung für die parlamentarische Demokratie ist. Ein Parlament, in dem die Minderheit kontrafaktisch zur Mehrheit erklärt würde, widerspräche dem Begriff des Parlaments an sich und wäre gar kein Parlament mehr, sondern eine Akklamationskammer.

Angriff auf die parlamentarische Demokratie

Um den Unrechtsgehalt der Entscheidung von Vizepräsidentin Roth und ihrer Kollegen Josef Oster und Benjamin Strasser zu verstehen, reicht ein einfaches Gedankenexperiment. Für die Auszählung der Stimmen einer Abstimmung ist der Regelfall nach §51 der Geschäftsordnung, dass sich der Sitzungsvorstand über das Ergebnis einig ist, also das gleiche Kriterium wie bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Es ist nun klar, dass die Verfassungsentscheidung für die parlamentarische Demokratie vollkommen konterkariert wäre, würde der Sitzungsvorstand bei einer Abstimmung einstimmig die Mehrheit zur Minderheit und die Minderheit zur Mehrheit erklären. (Das ist bekanntermaßen das Prinzip, nach dem sich die Bolschewiki benannt haben.) Es könnten sich Sitzungsvorstand, Präsidium und Ältestenrat noch so einig sein, und doch wäre eine solche falsche Feststellung der Mehrheit ein skandalöser Rechtsmissbrauch, der nicht nur den Verhandlungsgegenstand, sondern die parlamentarische Demokratie an sich angreifen würde.

Ich sehe keinen Grund, warum das Gleiche nicht auch für den analogen Fall der Feststellung der Beschlussfähigkeit zutreffen sollte. Hier handelt es sich ja ebenfalls um eine Feststellung der Mehrheit, nämlich, dass die Mehrheit der Abgeordneten anwesend sein muss, und es darf dabei nicht willkürlich eine Minderheit zur Mehrheit erklärt werden. Auch der von Herrn Kubicki zitierte Umstand, dass eine Mehrheit bei einem nahegelegenen Fest anwesend sein mag, zählt nicht, denn das Fest erfüllt nicht das Erfordernis der Geschäftsordnung, dass die Abgeordneten „im Sitzungssaal“ zu sein haben. Genauso ist es kein Argument, dass einzelne Abgeordnete durch Bezweifeln der Beschlussfähigkeit die Arbeit des Bundestags willkürlich blockieren könnten, denn §45 der Geschäftsordnung verlangt für die Feststellung der Beschlussfähigkeit ein eigenes Quorum, nämlich eine Fraktion oder fünf Prozent der Mitglieder. Damit soll also gerade einer Minderheit in der anwesenden Minderheit die Möglichkeit gegeben werden, die Beschlussfähigkeit prüfen zu lassen.

Wer absichtlich falsch zählt, ist als Sitzungsvorstand des Bundestags nicht tragbar. Den ersten Fehler mag man vielleicht noch durch die fortgeschrittene Stunde, zu der man eigentlich keine aufschiebbaren Rechtsgeschäfte mit Konsequenzen für achtzig Millionen Menschen tätigen sollte, entschuldigen können. Aber anstatt den Fehler am nächsten Tag zu korrigieren, beharrt das Bundestagspräsidium auf ihm.

Vertrauen verspielt

Wir wollen hoffen, dass die AfD-Fraktion diesen Vorgang gerichtlich überprüfen lässt und recht bekommt, auch wenn das innere Vorgehen des Bundestags unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung eigentlich keinen wirklich geeigneten Gegenstand richterlicher Entscheidung abgibt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (2 BvR 705/75), nach der ein von nur wenigen Abgeordneten eines offensichtlich beschlussunfähigen Bundestags beschlossenes Gesetz trotzdem rechtmäßig zustande gekommen sei, ist hier jedenfalls nicht ausschlaggebend, denn im damaligen Fall wurde die Beschlussfähigkeit nicht vor der Abstimmung in Frage gestellt. Im Gegenteil argumentierte die Bundesregierung damals vor dem Verfassungsgericht, dass die Regelung zur Beschlussunfähigkeit „so angelegt sei, dass parlamentarische Minderheiten an der Geltendmachung der Beschlußunfähigkeit nicht gehindert werden könnten.”

Jeder Kassierer auf Mindestlohn, der absichtlich falsch zählt, vielleicht wegen irgendeiner menschlich verständlichen Notlage, wird hochkant herausgeschmissen, wahrscheinlich angezeigt und strafrechtlich verfolgt und wird in dieser Tätigkeit so schnell keine neue Stelle finden. Will der Bundestag seine eigene Legitimität, die Grundlage unserer Verfassungsordnung, nicht selber angreifen, so wäre er gut beraten, sich ein neues Präsidium zu wählen, das dann auch alle vertretenen Fraktionen beinhalten könnte, so wie es die Geschäftsordnung vorsieht. Das jetzige Präsidium hat das Grundvertrauen der ehrlichen Zählung verspielt.

 

Autor Oliver M. Haynold wuchs im Schwarzwald auf und lebt in Evanston, Illinois. Er studierte Geschichte und Chemie an der University of Pennsylvania und wurde an der Northwestern University mit einer Dissertation über die Verfassungstradition Württembergs promoviert. Er arbeitet seither als Unternehmensberater, in der Finanzbranche und als freier Erfinder.

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Burkhard Mundt / 01.07.2019

In einem Rechtsstaat ist das Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe unabdingbar. Ansonsten herrscht Willkür.Beschlussfähigkeit des Bundestages als Meinung, nicht als festzustellende Tatsache. Unglaublich.Aber diese Dame kannte ja Art. 16a GG auch nicht.Mehr als bedenklich ist, dass diese unqualifizierte Art der Sitzungsleitung im Nachhinein sogar bestätigt wurde.Das gäbe es in keinem Kaninchenzuchtverein.

Michael Stoll / 01.07.2019

Der Skandal ist nicht das Verhalten von Frau Roth. Dass sie als Bundestagsvizepräsidentin vollkommen fehlbesetzt ist, war vorher klar. Der eigentliche Skandal ist der höhnische Applaus der Abgeordneten und die nachträgliche Legitimation durch das Präsidium des Bundestages. Dieser Angriff auf die parlamentarische Demokratie wurde auch von Parteien mitgetragen, die bis vor wenigen Jahren noch die Rechtsstaatlichkeit verkörperten. Was ist aus diesen Parteien (Union, FDP, SPD) geworden? Was ist aus diesem Land geworden?

Thomas Roth / 01.07.2019

Regeln sollen eingehalten werden, und zwar von allen, sonst erdiert der Rechtsstaat. Der Beifall der Abgeordneten zu einer eklatanten Falschdarstellung über die Beschlussfähigkeit enttäuscht, eigenlich sollten es Buhrufe sein, denn jeder sieht die zur Beschlussfähigkeit fehlende Lücke. Wahrlich keine Sternstunde des deutschen Parlamentarismus und erschreckender Umgang mit Regeln seitens einer Partei, die vermutlich bald die Bundesregierung stellen wird. Es ist keine Petitesse so lax mit der Geschäftsordnung eines Parlaments umzugehen. Siehe dazu eine Abstimmung im Reichstag vin 1932, Quelle, Wkipedia In der Reichstagssitzung vom 12. September 1932 erreichte Göring durch einen Verfahrenstrick, dass trotz einer bereits erlassenen Verfügung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zur Auflösung des Reichstags noch über ein Misstrauensvotum gegen das Kabinett Papen abgestimmt werden konnte. Vor Beginn der Abstimmung, als von Papen die wenige Minuten zuvor erlassene und von ihm gegengezeichnete Auflösungsverfügung Hindenburgs bekanntgeben wollte, übersah Göring absichtlich den sich stehend zu Wort meldenden Reichskanzler (dem er zu diesem Zeitpunkt nach der Geschäftsordnung des Reichstags sofort das Wort hätte erteilen müssen) und erklärte die Abstimmung für eröffnet. Anschließend verwies er auf die Geschäftsordnung, wonach während einer Abstimmung keinerlei Wortmeldungen mehr zulässig seien. Mit 513 zu 42 Stimmen sprach der Reichstag dem Kabinett Papen daraufhin das Misstrauen aus. Erst jetzt nahm Göring die Auflösungsverfügung zur Kenntnis, tat sie aber mit der Bemerkung ab, sie sei von Männern gegengezeichnet, denen der Reichstag gerade das Misstrauen ausgesprochen habe. Da Papen allerdings die Mappe mit der Auflösungsverfügung noch vor dem Ende der Abstimmung auf Görings Pult gelegt hatte, war der Reichstag dennoch rechtskräftig aufgelöst und das Misstrauensvotum formal ungültig; das für Papen blamable Ergebnis... war öffentlich

Petra Wilhelmi / 01.07.2019

Wozu unterhalten wir uns überhaupt noch über das Parlament. Wir leben in postdemokratischen Zeiten. Das Parlament ist kein Parlament mehr. Die Volkskammer der DDR lässt grüßen. Wir leben in einem totalitären Staat. Nein eigentlich leben wir in keinem Staat, weil ein Staat durch Grenzen gekennzeichnet ist, was auf Deutschland in seiner heutigen Verfassung nicht mehr zutrifft. Vielleicht wird Kim, der Diktator aus Nordkorea, bald Ehrenmitglied dieser Volkskammer oder die Mao-Bibel wird für jeden sogenannten Parlamentarier zwecks Verhaltenskodex ausgegeben. Sollte mich die Reaktion der FDP verstören, eine Partei, die damals für Freiheitsrechte stand? Nein, denn auch diese FDP hat sich zu einem grüngelben Ding verwandelt mit einem so weichen Rückgrat, dass es auf allen Vieren nur noch durch den Schlamm kriechen kann. 30 Jahre nach der friedlichen Revolution in der DDR und 86 Jahre nach 1933 und Deutschland verwandelt sich wiederum in eine Diktatur. Das schlimmste daran ist, dass die Mehrheit der Deutschen genau das wollen. Denn genau die, haben auch eine Claudia Roth in ihr Amt gebracht und genau solchen Personen haben sie das Vertrauen ausgesprochen. Die Wähler der Altparteien müssen sich eines Tages der Frage stellen, warum sie so feig waren und solche Figuren in die Schwatzbude gewählt haben.

Sabine Schönfelder / 01.07.2019

Das ist ein astreiner Rechtsbruch und der Grund, warum man sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt, einen stellvertretenden Bundestagspräsidenten von der AFD zuzulassen, denn dann gäbe es keine Einmütigkeit im Sitzungsvorstand! So mutiert ein hohes Haus zum Kindergarten, in welchem Erwachsene, Politiker der gesamten Altparteienlandschaft, ihren eigenen Rechtsbruch, unter Applaus und höhnischen Bemerkungen gegenüber der AFD feiern!!! Roth und Kubicki müssen wegen Machtmißbrauchs sofort aus ihren Ämtern entfernt und der AFD das ihr zustehende Amt zugewiesen werden. Kindische Spielarten muß man mit Ordnungsstrafen belegen. ( peinlich, aber offensichtlich notwendig) Mit hunderten von medialen Möglichkeiten wird jede Bemerkung oder Handlungsweise der AFD, täglich, auf eine öffentliche Goldwaage verfrachtet, während die Altparteien vor den Augen der Nation im Bundestag an den Grundpfeilern der parlamentarischen Demokratie sägen. Ganz vorne mit dabei Herr Schneider und Herr von Löwenstern, die FDP! Pfui!

Joachim Finder / 01.07.2019

Wäre ähnliches in Ungarn oder Polen passiert würde sich unsere politische" Elite " vor Kritik nicht mehr ein kriegen. Der Bürger denkt immer öfter : Die machen einfach was sie wollen, und da ist sich auch keine FDP zu schade den linken oder grünen den Rücken freizuhalten. Und ein Herr Kubicki brauch von nun an auch nicht mehr von Demokratie faseln. Diese vertritt er scheinbar nicht mehr. Und dafür lässt er sich auch noch feiern. Früher hätte er sich sowas verbeten. Ein recht tiefer Fall unsere " Eliten " .

Sebastian Weyrauch / 01.07.2019

Künftig also "Mitglied der Akklamationskammer" statt "Mitglied des Bundestages". Passt in einer Linie zu BER, Gorch Fock, Regierungsfliegern, Anzahl funktionsfähiger Großkampfgeräte, Perspektiven aller wesentlichen Politikfelder und last but not least natürlich zu den allseits beliebten Regierungsdarstellern. - Welcome to banana republic and have nice day...

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