Oliver M. Haynold, Gastautor / 01.07.2019 / 13:00 / 61 / Seite ausdrucken

Claudia Roth lässt ungern zählen. Und Ruhe jetzt!

Von Oliver M. Haynold.

Ein Richter, der nur einmal Recht beugt, ist in seiner Stellung nicht mehr tragbar. Ein Kassierer, der nur einmal in die Kasse greift, genauso wenig. Im Wesen dieser Positionen liegt eine besondere Vertrauensstellung, und ein Verlust dieses Vertrauens macht die entsprechende Person in ihrer Position untragbar. Für den Leiter einer wie auch immer gearteten Versammlung, die irgendwelche Dinge nach dem Majoritätsprinzip zu entscheiden hat, besteht das Wesen dieser besonderen Vertrauensstellung in der unparteiischen Leitung und insbesondere in der korrekten Auszählung. Claudia Roth hat dieses Vertrauen in den frühen Morgenstunden des 28. Juni verspielt. Schlimmer noch, das Bundestagspräsidium unterstützt sie darin überparteilich und greift damit die Grundregeln demokratischer Entscheidungsfindung und seine eigene Legitimität an.

Der Bundestag beriet einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts, bei dem es sich laut dem ersten Redner um einen „längeren und umfangreichen gesetzgeberischen Transformationsprozess“ handelt, vom „Arzneimittelgesetz wie A bis hin zum Zivildienstgesetz wie Z.“ Man kann sich dabei natürlich schon wegen dieser umfangreichen Auswirkungen auf alle Lebensbereiche darüber streiten, ob das ein Gegenstand sei, den man nachts um halb zwei schnell durchs Parlament peitschen sollte.

Die Redebeiträge von CDU und AfD blieben, sicher auch der Stunde und der Kürze der Zeit geschuldet, relativ inhaltslose Bekundungen von Zustimmung beziehungsweise Ablehnung. Konstantin von Notz für die Grünen äußerte sich etwas tiefergehend zu verfassungsrechtlichen und rechtstaatlichen Problemen des Entwurfs. Die Redner für die SPD, die Linke und – für das behandelte Thema sehr erstaunlich – auch für die FDP gaben ihre Reden lediglich ins Protokoll. Dann kam der Eklat.

Jürgen Braun meldete sich als Fraktionsgeschäftsführer für die AfD zu Wort. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth, die die Sitzung leitete, herrschte ihn zunächst einmal mit einem „Was is?“ an, erteilte ihm dann aber im Tonfall einer Kindergärtnerin am Rande des Nervenzusammenbruchs das Wort. Herr Braun bat angesichts der Wichtigkeit der Materie um eine Überprüfung der Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses, von der offensichtlich war, dass sie nicht gegeben war (siehe Video).

„Ruhe jetzt!“

Frau Roths Antwort war geeignet, Parlamentsgeschichte zu schreiben: „Wir haben hier oben miteinander diskutiert, wir sind der Meinung, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist,“ begleitet von kräftigem Applaus aus den Regierungsfraktionen. Nachfragen kommentierte Frau Roth mit „Sie haben jetzt keine Möglichkeiten, wir haben uns jetzt so entschieden,“ gefolgt von einem doppelten „Setzen Sie sich hin!“ nach rechts und einem nach links gebrüllten „Ruhe jetzt!“ Daraufhin wurden die Gesetze innerhalb von wenigen Minuten in jeweils zweiter und dritter Lesung durchgewinkt. Um die Sache schlimmer zu machen, hat am nächsten Tag das Bundestagspräsidium, in dem alle Fraktionen außer der größten Oppositionsfraktion vertreten sind, einmütig das Vorgehen Frau Roths gebilligt.

Dieser Vorfall war eine Wiederholung eines ähnlichen Vorkommnisses vom 6. Juni, nur drei Sitzungen zuvor. Der Abgeordnete Roland Hartwig meldete sich vor Beginn einer Abstimmung zur Geschäftsordnung und wurde von Vizepräsident Kubicki zunächst mit den Worten „Nicht in der Abstimmung“ abgeblockt. Als er sich Gehör verschaffte und die Beschlussfähigkeit namens seiner Fraktion in Zweifel zog, wurde ihm von Herrn Kubicki beschieden, „das Präsidium ist sich einig, wir bezweifeln die Beschlussfähigkeit des Parlamentes nicht.“ Begründet wurde das von Herrn Kubicki damit, dass die nötige Zahl Abgeordneter zwar nicht im Saal, aber doch auf dem benachbarten Sommerfest zugegen sei. Er riet Herrn Hartwig dann, „mit den restlichen Abgeordneten der AfD den Saal [zu] verlassen.“ Begleitet wurde das von begeistertem Applaus und höhnischen Ausrufen der wenigen Anwesenden der anderen Fraktionen.

Frau Roth und ihre Verteidiger berufen sich darauf, dass §45 (2) der Geschäftsordnung des Bundestags eine Feststellung der Beschlussfähigkeit vorsieht, wenn „vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht” wird. Die Beschlussfähigkeit des Bundestags wird in §45 (1) definiert als gegeben, „wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.“ Das war in der fraglichen Sitzung offensichtlich nicht der Fall.

Die Geschäftsordnung des Bundestags muss so interpretiert werden, dass sie im Einklang mit dem Demokratieprinzip steht, das nicht nur im Art. 20 des Grundgesetzes garantiert und sogar mit einem ausdrücklichen Widerstandsrecht versehen ist, sondern das auch, wenn es nicht ausdrücklich geschrieben wäre, offensichtlich ein Bestandteil der grundlegenden Verfassungsentscheidung für die parlamentarische Demokratie ist. Ein Parlament, in dem die Minderheit kontrafaktisch zur Mehrheit erklärt würde, widerspräche dem Begriff des Parlaments an sich und wäre gar kein Parlament mehr, sondern eine Akklamationskammer.

Angriff auf die parlamentarische Demokratie

Um den Unrechtsgehalt der Entscheidung von Vizepräsidentin Roth und ihrer Kollegen Josef Oster und Benjamin Strasser zu verstehen, reicht ein einfaches Gedankenexperiment. Für die Auszählung der Stimmen einer Abstimmung ist der Regelfall nach §51 der Geschäftsordnung, dass sich der Sitzungsvorstand über das Ergebnis einig ist, also das gleiche Kriterium wie bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Es ist nun klar, dass die Verfassungsentscheidung für die parlamentarische Demokratie vollkommen konterkariert wäre, würde der Sitzungsvorstand bei einer Abstimmung einstimmig die Mehrheit zur Minderheit und die Minderheit zur Mehrheit erklären. (Das ist bekanntermaßen das Prinzip, nach dem sich die Bolschewiki benannt haben.) Es könnten sich Sitzungsvorstand, Präsidium und Ältestenrat noch so einig sein, und doch wäre eine solche falsche Feststellung der Mehrheit ein skandalöser Rechtsmissbrauch, der nicht nur den Verhandlungsgegenstand, sondern die parlamentarische Demokratie an sich angreifen würde.

Ich sehe keinen Grund, warum das Gleiche nicht auch für den analogen Fall der Feststellung der Beschlussfähigkeit zutreffen sollte. Hier handelt es sich ja ebenfalls um eine Feststellung der Mehrheit, nämlich, dass die Mehrheit der Abgeordneten anwesend sein muss, und es darf dabei nicht willkürlich eine Minderheit zur Mehrheit erklärt werden. Auch der von Herrn Kubicki zitierte Umstand, dass eine Mehrheit bei einem nahegelegenen Fest anwesend sein mag, zählt nicht, denn das Fest erfüllt nicht das Erfordernis der Geschäftsordnung, dass die Abgeordneten „im Sitzungssaal“ zu sein haben. Genauso ist es kein Argument, dass einzelne Abgeordnete durch Bezweifeln der Beschlussfähigkeit die Arbeit des Bundestags willkürlich blockieren könnten, denn §45 der Geschäftsordnung verlangt für die Feststellung der Beschlussfähigkeit ein eigenes Quorum, nämlich eine Fraktion oder fünf Prozent der Mitglieder. Damit soll also gerade einer Minderheit in der anwesenden Minderheit die Möglichkeit gegeben werden, die Beschlussfähigkeit prüfen zu lassen.

Wer absichtlich falsch zählt, ist als Sitzungsvorstand des Bundestags nicht tragbar. Den ersten Fehler mag man vielleicht noch durch die fortgeschrittene Stunde, zu der man eigentlich keine aufschiebbaren Rechtsgeschäfte mit Konsequenzen für achtzig Millionen Menschen tätigen sollte, entschuldigen können. Aber anstatt den Fehler am nächsten Tag zu korrigieren, beharrt das Bundestagspräsidium auf ihm.

Vertrauen verspielt

Wir wollen hoffen, dass die AfD-Fraktion diesen Vorgang gerichtlich überprüfen lässt und recht bekommt, auch wenn das innere Vorgehen des Bundestags unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung eigentlich keinen wirklich geeigneten Gegenstand richterlicher Entscheidung abgibt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1977 (2 BvR 705/75), nach der ein von nur wenigen Abgeordneten eines offensichtlich beschlussunfähigen Bundestags beschlossenes Gesetz trotzdem rechtmäßig zustande gekommen sei, ist hier jedenfalls nicht ausschlaggebend, denn im damaligen Fall wurde die Beschlussfähigkeit nicht vor der Abstimmung in Frage gestellt. Im Gegenteil argumentierte die Bundesregierung damals vor dem Verfassungsgericht, dass die Regelung zur Beschlussunfähigkeit „so angelegt sei, dass parlamentarische Minderheiten an der Geltendmachung der Beschlußunfähigkeit nicht gehindert werden könnten.”

Jeder Kassierer auf Mindestlohn, der absichtlich falsch zählt, vielleicht wegen irgendeiner menschlich verständlichen Notlage, wird hochkant herausgeschmissen, wahrscheinlich angezeigt und strafrechtlich verfolgt und wird in dieser Tätigkeit so schnell keine neue Stelle finden. Will der Bundestag seine eigene Legitimität, die Grundlage unserer Verfassungsordnung, nicht selber angreifen, so wäre er gut beraten, sich ein neues Präsidium zu wählen, das dann auch alle vertretenen Fraktionen beinhalten könnte, so wie es die Geschäftsordnung vorsieht. Das jetzige Präsidium hat das Grundvertrauen der ehrlichen Zählung verspielt.

 

Autor Oliver M. Haynold wuchs im Schwarzwald auf und lebt in Evanston, Illinois. Er studierte Geschichte und Chemie an der University of Pennsylvania und wurde an der Northwestern University mit einer Dissertation über die Verfassungstradition Württembergs promoviert. Er arbeitet seither als Unternehmensberater, in der Finanzbranche und als freier Erfinder.

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Claudius Pappe / 01.07.2019

Nach Claudia Roth 100 > 355. Nach Adam Ries( auch Riese genannt) 100 < 355. Wer hat nun Recht ? Müssen wir nun alle unsere Mathematik-Bücher neu schreiben ? Erteile Frau Roth ungern Nachhilfe in Mathematik, aber was sein muss muss sein. Herr Schäuble ist ja als Mathematiker durch seine “schwarze Null” weltbekannt. Ehemalige Lehrer der Politiker Kubicki, Roth und Schäuble sollten mal über ihre Notengebung nachdenken. Hängengeblieben ist bei ihren ehemaligen Schülern nichts. Auch im Fach Staatskunde haben besagte Politiker wohl auch kläglich versagt.

Andi Laufer / 01.07.2019

Gesetze so zurechtbiegen, wie sie einem passen? Was Angela kann, kann Claudia mindestens ebenso gut. Und die beiden sind nicht allein in diesem Verein!

Thorsten Helbing / 01.07.2019

Als Sympathisant, als Wähler und -Mitglied der AfD muss ich dem wohl zustimmen. Allerdings muss ich genauso anmerken, das ein nur mit ein paar Hanseln gefüllter Plenarsaal nicht erst seit diesem Vorfall vorkam. Da muss man sich eben entscheiden: entweder wird die Beschlussfähigkeit immer angezweifelt sofern es augenscheinlich weniger als die Hälfte in den Plenarsaal treibt, oder aber man schließt sich den Gepflogenheiten an und akzeptiert die Verhältnismäßigkeit der Anwesenden. Denn schließlich hätten ja alle 92 Abgeordneten der AfD dort sitzen können, was zu dieser fortgeschrittenen Zeit fast die absolute Mehrheit ausgemacht hätte. Mit den Stimmen der weiteren Opposition wäre also dieses Gesetz so nicht durchgewunken worden. Darüber ob ein auf über 700 Abgeordneten aufgeblähter Bundestag überhaupt notwendig ist wenn sowieso nur ein Bruchteil bei Abstimmungen anwesend ist, darüber ließe sich sicher streiten und Schäuble mahnt auch an die Entscheidung des Gerichts umzusetzen, den Bundestag zu verschlanken. Vielleicht säßen dann bei Abstimmungen auch alle gewählten Abgeordneten auch auf ihren Plätzen. Ansonsten bin ich der Meinung das diese Auslegung abgeschafft gehört. So sollte einfach am Anfang die Beschlussfähigkeit festgestellt werden, und zwar immer, und im Laufe des Tages oder des Nächtens nicht mehr hinterfragt werden dürfen. Fertig ist der Lack.

Roger Wegert / 01.07.2019

Die AfD erinnert an den kleinen Jungen, der als einziger erkennt, dass der König keineswegs Prachtgewänder trägt, sondern völlig nackt ist. Dennoch ist es unerwünscht, dass er auf das Offensichtliche hinweist und wird aufgrund seiner Jugend und seiner Machtlosigkeit nicht ernstgenommen. Wir werden noch sehen, dass kurz vor der Sommerpause des Parlaments allerlei Gesetze schnell mal durchgewunken werden, auch wenn die meisten Abgeordneten bereits im Flieger in den Urlaub sitzen und der Bundestag nicht beschlussfähig ist.

Bernd Feil / 01.07.2019

Ein grosses Lob fuer den Beitrag von Irene Lenz. Hat sie doch mit humorvollen Worten die Dummheit der berufslosen Studienabbrecherin, auch Warze genannt, trefflich dargestellt.

Claudius Pappe / 01.07.2019

Nun wissen wir warum kein AfD Abgeordneter zum Bundestagsvizepräsident gewählt werden soll (darf). Jeder Kaninchenzüchterverein, ja sogar der HSV ist demokratischer. Nach dem Fall Maaßen ist das der nächste Punkt der beweist, dass wir nicht mehr in einer Demokratie leben. Die CDUCSUFDPSPDGRÜNELINKEN haben aus der deutschen Geschichte-also der Geschichte der 12 und 40 Jahre gelernt- und handeln nun so wie die alten Sozialisten und Kommunisten. Ade Demokratie.

Lars Schweitzer / 01.07.2019

Der Damm ist längst gebrochen, als Funktionsträger der Einheitspartei von Merkels Gnaden darf man offenbar jeden Rechtsbruch begehen (s.a. Steinmeier und Maas heute) - und NIEMANDEN juckt es offenbar mehr. Der Totalitarismus steht schon auf der Türschwelle und kaum jemand wirft sich dagegen.

Volker Götze / 01.07.2019

Werter Herr Haynold, sie haben mit ihren Ausführungen den Nagel auf den Kopf egetroffen. Das höchste Gremium der BRD verletzt Gesetze, nicht nur durch C.Roth, deren parlamentarische und demokratische Grundhaltung eh in Frage zu stellen ist, und alle Fraktionen unterstützen das. Was ist das noch für ein BT ??? Franz Josef Strauß würde sich im Grabe umdrehen, würde er diese Politiker sehen. Hier geht die Diskreditierung der AfD offen durch das ganze Haus, Demokratie und Geschäftsordnung werden einfach über den Haufen geworfen. Ein Akt der Mißachtung der deutschen Wähler,  die ein Grundrecht haben in diesem hohen Hause würdig vertreten zu werden. Schämen sie sich Frau Roth, verlassen sie dieses Haus und die Politik, sie sind nicht würdig unser Volk zu vertreten.

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