Peter Grimm / 09.10.2017 / 17:55 / Foto: Stefan Klinkigt / 8 / Seite ausdrucken

Claudia – oder wie man den Bock zum Gärtner macht

Die AfD sitzt nun demnächst mit der drittstärksten Fraktion im Deutschen Bundestag und nahezu alle ihre politischen Gegner sehen sich berufen, gegen sie zu kämpfen. Hysterisch wehrt sich die FDP, neben den Schmuddelkindern sitzen zu müssen. Aufgeregt fordern Kulturpolitiker und Kulturschaffende mit festem Zugang zu Steuergeldern, zu verhindern, dass die politisch Unberührbaren den Vorsitz im Kulturausschuss übernehmen. Und selbstverständlich halten alle Nicht-AfD-Fraktionen den Kandidaten der Parlamentsneulinge für den Vize-Präsidenten des hohen Hauses für unwählbar.

Dummerweise, so bestimmen es die parlamentarischen Regeln, stehen der AfD-Fraktion ein Ausschussvorsitz und ein Vizepräsident zu. Beim Ausschussvorsitz gibt es noch gar keine Personalie, es steht nicht einmal fest, um welchen Ausschussvorsitz sich ein AfD-Kandidat bewirbt. Da ist es für heldenhaftes Nicht-Wählen also zu früh. Aber für das Vizepräsidentenamt gibt es bekanntlich mit Albrecht Glaser einen Bewerber, der sich hervorragend ablehnen lässt.

Glaser hat etwas getan, das man im heutigen Deutschland keinesfalls tun darf: Er hat den Islam angegriffen. Es sagte im Frühjahr bei einer AfD-Parteiveranstaltung in Oestrich-Winkel: "Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und diese nicht respektiert. Und da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen." Mit diesem Satz hat sich der Mann unwählbar gemacht.

Ungleiche Maßstäbe

Selbstverständlich sollte niemand dem Parlament vorstehen, der so locker mit dem Entzug von Grundrechten umgeht. Dass Grundrechte auch für die Anhänger von unliebsamen Weltanschauungen gelten, solange ihre Inanspruchnahme nicht den Gesetzesrahmen verläßt, vergessen leider immer mehr politische Akteure. Auch wer eine freiheitliche Ordnung und die Gewährung von Grundrechten ablehnt, muss selbige in Anspruch nehmen können. Legt man diesen Maßstab an, so gäbe es durch diesen Satz sicher Anlass, über Glasers Eignung zum Vizepräsidenten des Parlaments zu diskutieren. Nur wäre es schön, diese Maßstäbe gälten für alle Bundestagsvizepräsidentinnen und -präsidenten.

Beispielsweise für Claudia Roth. Die bisherige Vizepräsidentin möchte diese Funktion auch weiterhin bekleiden, natürlich nur, um Deutschland vor der AfD zu schützen. Sie bewerbe sich aus einer „tiefen demokratiepolitischen Überzeugung heraus“, wurde Roth in der taz zitiert. Zum ersten Mal nach dem Zweiten Weltkrieg ziehe eine Partei ins Parlament ein, die ihre völkische Ideologie und antidemokratische Haltung nicht einmal mehr verschleiere. „Der Bundestag aber ist kein Jagdrevier, sondern Zentrum einer soliden Demokratie, die es zu verteidigen lohnt gegen rechten Hass und geschichtsvergessene Hetze.“

„Geschichtsvergessene Hetze“ ist Claudia Roth glücklicherweise ja völlig fremd. Nun gut, da gab es im November des Jahres 2015 diesen unschönen Auftritt, als die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags bei einer Demonstration in Hannover hinter Parolen wie „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ und „Nie wieder Deutschland“ herlief. Sie hat sie zwar weder gerufen noch das Transparent getragen, aber die Frau, die sich als eine der obersten Repräsentanten dieser Republik üppig besolden lässt, störte sich auch nicht daran. Weder verließ sie die Demo noch protestierte sie.

Aber das sollten wir vielleicht vergessen, denn jetzt will sie ja mit einer neuen Amtszeit dieses „miese Stück Scheiße“ gegen „Hass und geschichtsvergessene Hetze“ verteidigen. Da ist die Demokratie ja in guten Händen.

Dieser Beitrag erschien auch auf Peter Grimms Blog sichtplatz

Foto: Stefan Klinkigt

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Leserpost

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H. Straten / 10.10.2017

Eine verlogene Linksregierung. Man schaue sich nur an, was in Wikipedia über den Linke/PDS-ling Diether Dehm steht. Er hat sich durchgelogen bis in den Kulturausschuß hinein.

Frank Holdergrün / 10.10.2017

“Auch wer eine freiheitliche Ordnung und die Gewährung von Grundrechten ablehnt, muss selbige in Anspruch nehmen können.” Diese Toleranz für Intolerante höhlt die freiheitliche Ordnung von innen her auf und ein kluger Blick dorthin, wo diese Intoleranten die Mehrheit haben, schafft Klarheit. Dass Peter Grimm als Huhn die Füchse in den Stall einlädt, hat mir die Sprache verschlagen. Er liegt hier völlig daneben.

Rainer Brandl / 09.10.2017

Es gibt auch ein Bild von 1990, da hält sie in Transparent fest in der Hand - “Nie wieder Deutschland”. Rainer Brandl

Ilse Polifka / 09.10.2017

Ja die tiefe demokratische Überzeugung zeigt sich ausschließlich in der Gier einen Platz am Futtertrog zu ergattern.

Wolfgang Richter / 09.10.2017

Frau Roth steht dafür, daß die politischen Darsteller im Lande, vor allem die, die sich als “etabliert” bezeichnen, mit ihrer Sicht der Dinge jede ausgedachte Satire und jeden sog. Comedian ohne weiteres toppen, und das nicht nur einmalig, sondern als Seriendarsteller.

Marcel Seiler / 09.10.2017

Herr Glaser hat Recht. Denn er hat nicht gesagt, man müsse *den Muslimen* die Grundrechte entziehen, er hat gesagt, man müsse dem *Islam* die Grundrechte entziehen. Der nimmt nur ein Grundrecht, das Grundrecht der Religionsfreiheit, für sich in Anspruch. Und das sollte er nicht können: Denn der Islam darf, jedenfalls in Deutschland, nicht predigen, dass die Anhänger anderer Religionen Minderwertige sind, die bestenfalls diskriminiert-geduldet, schlimmstenfall umgebracht werden müssen. Er darf nicht die Minderwertigkeit der Frau propagieren. Er darf nicht den Terrorismus propagieren. Er darf keine Todes-Fatwas aussprechen. Er darf dieses nicht den dafür empfänglichen Kindern und Jugendlichen im staatlichen oder nicht-staatlichen Religionsunterricht beibringen. Der Islam beruft sich zwar bei allen diesen Aktivitäten auf die grundgesetzliche Religionsfreiheit. Durch seine Intoleranz und seine Gewaltanwendung hat der Islam sich dieses Grundrecht nach Herrn Glasers Auffassung verwirkt; mit Recht, wie ich meine. – Diese Auffassung wird man diskutieren können, sie ist aber nicht eines Parlamentspräsidenten unwürdig.

M. Hans Mayer / 09.10.2017

Lieber Herr Grimm, “der Islam” hat keinen Anspruch auf Grundrechte. Das haben nur Individuen, also einzelne Menschen. Hier formuliert Glaser ungenau, und die Tagesschau müsste es eigentlich besser wissen, na ja. Im Übrigen kann man Grundrechte sehr wohl einschränken, laut Wikipedia: “Einzelne Grundrechte, für die der jeweilige Grundrechtsartikel keine ausdrückliche Schrankenregelung enthält, wie zum Beispiel die Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) oder die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 122, 89 (107), mit Hinweisen auf weitere Entscheidungen) zwar dennoch eingeschränkt werden, allerdings nur zum Schutz anderer verfassungsrechtlich geschützter Belange wie z. B. kollidierender Grundrechte.” Darüber sollte ernsthaft diskutiert werden. Beste Grüße

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