Vielleicht kann jemand meine Interpretation ja nachprüfen. Es gibt eine RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTSUND DES RATESvom 29. April 2004, die von der Schröder Fischer Regierung zum größtmöglichen Schaden von Deutschland umgesetzt wurde. Da wird ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, Zuwanderer, die dauerhaft eine finanzielle Belastung darstellen, wieder auszuweisen. In anderen EU-Ländern wird die Einwanderung an bestimmte Bedingungen geknüpft, z.B. bestehende Krankenversicherung und Mindestkapital zum Lebensunterhalt. Bei uns genügen sogar Einkünfte aus selbständiger Arbeit von 100,-€ pro Monat, um Hartz 4 Leistungen aufzustocken und Anspruch auf Sozialwohnraum zu haben. In einer von der Stadt München veröffentlichten Studie belegen Ausländer 63 % der Sozialwohnungen. Das dürfte in anderen Städten nicht anders aussehen. Die Kosten der Armutszuwanderung aus Osteuropa dürften den Kosten der Asylzuwanderung nicht viel nachstehen, medial wurde das aber nie groß diskutiert.
Der öffentliche Druck fehlt, weil die entsprechende Berichterstattung im am häufigsten genutzten Medium Fernsehen fehlt. Und wenn berichtet wird, dann oft genug im Duktus, der Täter ist das eigentliche Opfer, insbesondere wenn dieser einen Migrationshintergrund aufweist. Gerechtigkeit sieht anders aus, ist aber auch nicht der Anspruch den die Justiz dieses Landes hat. Politisch korrekte Urteile sind angesagt, vor allem wenn der oder die Richter noch Karriere machen wollen. Irgendwann wird jemand das Recht in die eigenen Hände nehmen. In diesem Fall bin ich mir aber sicher, diesen trifft dann mit Sicherheit die volle Härte des Gesetzes.
@Carsten Neumann. Es ist durchaus möglich, dass eine längere Strafe diesen Tätern ’ nichts bringt’ und danach gleich davor ist. Aber sind wir tatsächlich verpflichtet, hier therapeutisch vorzugehen, zumal ein Erfolg eher unwahrscheinlich ist? Wer soll’s bezahlen? Wo sollen all die Therapeuten herkommen, auch für die angeblich/ vlt.wirklich traumatisierten Neubürger? Nein, wer in dieses Land kommt und straffällig wird, hat hier nichts verloren. Eltern haften für ihre Kinder.
@Neumann. Sieht man von EU-Vereinbarungen ab, gibt es für nicht Staatsbürger kein generelles Recht auf Aufenthalt (das sich z.B. aus dem GG ableitet). Es ist ein Privileg! Und dies kann aus mehr oder weniger willkürlichen Gründen verweigert und entzogen werden. Der Entzug der Aufenthaltsbewilligung ist also keine Strafe, sondern einfach eine politische Maßnahmen. In der Vergangenheit wurden z.B. Flüchtlingen die Aufenthaltsbewilligung nach Wegfall des Fluchtgrunds entzogen. Was im hier im Einzelfall möglich ist überschaue ich nicht. Aber ein rechtlicher Rahmen der eine solche Ausweisung zulässt ist nicht per se grundgesetzwidrig.
@Carsten Neumann Vielleicht würden Sie die Auffassung aber Teilen, wenn sie Vater oder Freund des Opfers wären. Oder wenn Sie zur Zielgruppe solcher Verbrecher gehören würden. Ich bin weder das Eine noch das Andere aber auch ich bin der Meinung, dass 2 1/2 Jahre sehr milde sind. Ich könnte mir gut vorstellen, dass Opfer solcher Verbrechen längere darunter leiden, als die Täter einsitzen. Ich bin zudem der Meinung, dass die Gesetze hier verschärft werden müssen. Wer alt genug ist eine Frau zu vergewaltigen, ist auch alt genug für 10 Jahre in den Bau zu wandern. Und da ist mir das Alter des Täters wirklich wirklich schnuppe.
Die verständnisvollen Kommentare von zum Beispiel Carsten Neumann verdeutlichen, dass Juristen sich abgekoppelt haben von der Realität. Unser Rechtssystem wurde gemacht für eine homogene Gesellschaft mit christlich-jüdischen Werten, in der man alleine schon durch die Verurteilung selbst großen Rufschaden in Kauf nehmen musste und sich deshalb gesetzeskonform verhalten hat. Zudem musste man 30 Jahre warten, bis Vermögensansprüche gegen einen verjährt waren. Dieser soziale Druck ist bei Einwanderern nicht vorhanden. Sie haben keinen Ruf in der deutschen Mehrheitsgesellschaft und kein Erspartes zu verlieren, sind mobil (dorthin wo der höchste Asylscheck wartet). Fazit: Unser Justizsystem hat keinen gangbaren Weg um abschreckend gegen Täter vorzugehen, die von außen in die Gesellschaft stoßen. Sozialstudien zeigen auch, dass Persönlichkeit und damit verbundene Wertesysteme zum großen Teil in der Kindheit/frühen Pubertät angelegt werden und später kaum bis gar nicht mehr durch äußeren Druck änderbar sind. Damit sind wir bei allen Einwanderern zu spät dran. Deutsch- und Integrationskurse sind wirkungslos. Wir müssen akzeptieren, dass diese Leute unser Werte- und Rechtssystem ablehnen und zum Teil auch gar nicht verstehen. Der beste Weg für beide Seiten in einer solchen Situation - in der man beide Seiten solange biegen muss bis eine bricht (hier: das Rechtssystem) - ist, dass man auseinandergeht, sprich: ausweisen, alle miteinander. Juristen sollten ihre Energie darauf verwenden, Gesetzesentwürfe für die AFD zu schreiben, damit diese bei Regierungsbeteiligung schnell passende Gesetze verabschieden kann.
Henryk M. Broder hat recht, leider: Deutschland ist ein Irrenhaus.—- Aber auch: Was hier in punkto Politik und Justiz oft abläuft ist eine Schande. —- Hätten die Deutschen ihre NS- Vergangenheit tatsächlich aufgearbeitet, müßten /würden sie keine Angst davor haben, härter zu handeln, zu urteilen. Daß sie diese Angst haben, ist einer der wichtigsten Beweise dafür, daß diese Aufarbeitung nicht stattgefunden hat. Nicht in der großen Volksmasse. Nur in einer rel. dünnen Schicht. lg alma Ruth
Geschäftspartner aus Asien fragen mich ständig, weshalb sich Deutschland prostituiert? Aber auch Geschäftsleute aus den Herkunftsländern der Raketenwissenschaftler sind schockiert und schlicht sprachlos über die gestörte kranke Gutmeschlichkeit der schon länger hier lebenden. Es hat sich mittlerweile in das letzte Shithole auf diesem Planeten herumgesprochen, dass in Germanistan alles geht ohne strafrechtliche Konsequenzen.
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