Anabel Schunke / 22.04.2020 / 06:15 / Foto: Achgut.com / 93 / Seite ausdrucken

Chronik einer angekündigten Ausweisung

Im Fall der Gruppenvergewaltigung von Mülheim ist das Urteil gefallen. Es fiel, wie zu erwarten, aufgrund des Alters der Angeklagten, mild aus. Zwei Jahre und sechs Monate für Georgi S., 18 Monate Bewährung für zwei weitere Täter, die vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Gar keine Verurteilung für zwei andere Täter, die unter 14 Jahre alt und deshalb noch nicht strafmündig sind.

Der Unmut über zu lasche Urteile wächst in Zeiten der unkontrollierten Zuwanderung. Wie mit diesen verrohten Jugendlichen umgehen? Wie mit ihren Familien? Mülheim offenbart, dass großen Worten nur selten Taten seitens der Politik folgen. Faulheit und vielmehr medialer und politischer Unwille bilden die Grundlage dafür, dass sich nichts ändert. Alles läuft weiter wie bisher. Mit fatalen Folgen für die allgemeine Sicherheit. 

So soll der erst 15-jährige Georgi S. zuvor schon Frauen sexuell belästigt haben. Er nahm deshalb an einem Programm für jugendliche Intensivtäter teil. Gebracht hat das nichts. Im Netz taucht nach der Gruppenvergewaltigung an einer 18-jährigen, geistig beeinträchtigten Frau ein Video auf, das Georgi S. dabei zeigt, wie er mehr schlecht als recht versucht, einen frauenfeindlichen Text zu rappen. Er wirkt unsicher, folgt den Anweisungen des „Kameramanns“. Wenn man den jungen Mann so sieht, erhärtet sich der Verdacht, dass er geistig überhaupt nicht in der Lage ist, ein Bewusstsein für seine Taten zu entwickeln. Zwei Jahre und sechs Monate. Nach guter Führung vermutlich deutlich weniger. Dann macht Georgi S. wieder die Straßen von Mülheim unsicher. 

Was soll aus solchen Tätern werden? Besteht überhaupt die Möglichkeit, dass sie zu vernünftigen Mitgliedern dieser Gesellschaft werden? Zu geläuterten Steuerzahlern und nicht zu Dauerkriminellen, die ihr Leben lang von staatlichen Leistungen abhängig sind? Was für eine Erziehung und Sozialisation muss man hinter sich haben, um bereits in diesem Alter Frauen sexuell zu belästigen und sogar einen perfiden Plan für eine Gruppenvergewaltigung zu schmieden? Warum kümmern uns die Täter als Gesellschaft augenscheinlich mehr als die tatsächlichen und potenziellen Opfer?

Anders als beim deutschen Straftäter gibt es die Möglichkeit, die Täter auszuweisen. Dass dies nicht geschieht, ist wieder einmal einer Lobby zu verdanken, die genau an diesen Fällen kräftig verdient. Dazu kommt eine politische Kaste, die aus Angst vor der Diffamierung als Nazi aufgegeben hat, dieser Lobby etwas entgegenzusetzen. Was nach jeder dieser Taten bleibt, ist nichts weiter als ein paar Tage öffentlicher Empörung und daraus resultierende Beruhigungspillen der Politik für die Bürger, die jedoch nie umgesetzt werden. 

Ein Minijob tut es auch 

Forderte CDU-Innenpolitiker Armin Schuster noch kurz nach der Tat, dass, wenn sich die Eltern so verhalten würden, „dass sie Taten ihrer Kinder begünstigen“, die gesamte Familie zur Ausreise gezwungen werden könne, wenn sie eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“, will man heute nichts mehr davon wissen. 

Bereits kurz nach der Tat hatten die Eltern aller Täter Arbeitsverträge vorgelegt und stoppten so das gestartete Verfahren zu ihrer Ausweisung. Dabei muss das Einkommen nicht einmal ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Ein Minijob tut es auch. Derlei Arbeitsverträge sind schnell besorgt. In Ländern wie Bulgarien verdient eine ganze Branche daran. Das Problem ist bei den Behörden genauso bekannt wie der massenhafte Betrug um deutsche Kindergeldzahlungen. Ein politischer Wille, diesen Betrug effektiv zu bekämpfen, scheint jedoch nicht vorhanden zu sein. 

Lediglich bei einem der Verträge wurde kurze Zeit später festgestellt, dass der vermeintliche Arbeitgeber den Mann überhaupt nicht kannte beziehungsweise der seine Arbeitsstelle nie antrat. Es handelt sich um den Vater des heute 15-jährigen Hauptverdächtigen Georgi S. 

Der WDR berichtete am 23.09.2019 und verwies auf die Stadt Mülheim, die damals von einer Anhörungsfrist bis Ende der Woche gesprochen hatte, in der der Familienvater sich zu dem Sachverhalt äußern könne. „Gibt es keine positive Rückmeldung, werden wir ein Verfahren zur Einschränkung der Freizügigkeit einleiten", wird der Stadtsprecher zitiert. Der Mann und seine Familie würden dann aufgefordert, freiwillig auszureisen, ansonsten drohe die Abschiebung.

Am 02.10.2019 schrieb der SPIEGEL, dass die Familie die Anhörungsfrist hat verstreichen lassen und nun ein Verfahren zur Ausweisung eingeleitet worden sei. Gegen diese Entscheidung hätte die Familie wiederum vier Wochen Zeit zu klagen. 

Am 4. November informiert die Süddeutsche Zeitung schließlich, dass die Familie die Ausweisung abgewendet hätte. Kurz vor Ablauf der entsprechenden Frist habe die Mutter einen Arbeitsvertrag vorgelegt, durch den das Verfahren nun gestoppt werde, verkündete der Sprecher der Stadt Mülheim, Volker Wiebels erneut. "Wenn sich bestätigt, dass ein Einkommen vorhanden ist, wenn auch nur geringfügig, gibt es keinen Grund, die Familie auszuweisen“, hieß es weiter.

Das Thema ist vom Tisch

Ob jemand bei der Stadt Mühlheim den zweiten urplötzlich aus dem Hut gezauberten Arbeitsvertrag einer genauen Untersuchung unterzogen hat, ist nicht bekannt. Die gesellschaftliche Empörung ist in der Zwischenzeit abgeflaut. Kein Grund mehr, medialen Druck auf die Politik auszuüben. Seither hat man nichts mehr zu einer möglichen Ausweisung der Täterfamilien gelesen. Das Thema ist vom Tisch. Alle bleiben hier. Auch die durch die Politik angekündigte Überprüfung anderer Maßnahmen, wie die Möglichkeit, die Jungen aus den Familien zu nehmen, scheint seitdem auf Eis zu liegen.

Von RTL-Reporter Uli Klose, der sich damals in der Stadt umgehört hatte, hieß es hierzu: "In Mülheim ist in den vergangenen 40 Jahren nicht ein einziger nach diesem Modell ausgewiesen worden. Man hat eher das Gefühl, dass diese Aktion die aufgeheizten Stammtischdiskussionen der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung beruhigen soll.“

Und so lässt sich nur ein Fazit nach dem jetzigen Urteil ziehen und zwar, dass sich nichts geändert hat. Für die Täter und ihre Familien läuft das Leben weiter wie bisher. Aus Worten der Politik werden wie üblich keine Taten, weil der öffentliche Druck fehlt, und in den Redaktionen dieses Landes möchte man diesen Druck anscheinend durch journalistische Sorgfalt und Hartnäckigkeit auch nicht erzeugen. Nachhaken und Dranbleiben ist für viele in dieser Branche zu einem Fremdwort verkommen, wenn es sich um unbequeme, zumeist die hiesige Zuwanderung betreffende Themen handelt. Mit dem Urteil wird der Bürger final abgespeist. Recht wurde gesprochen. Gerechtigkeit hingegen gibt es schon lange nicht mehr. Dafür genug Sozialarbeiter und Therapeuten für die armen Jungs. 

Foto: Achgut.com

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Renate Bahl / 22.04.2020

Wäre mal interessant: Wie hoch wären wohl die Strafen, wenn Deutsche eine Moslemin vergewaltigt hätten? Komisch, dass scheint offensichtlich gar nicht vorzukommen.

Friederike Weber / 22.04.2020

Geschehnisse, die früher tagelang Empörung in den Medien hervorgerufen hätten, werden heute oftmals nur noch unter dem Motto „unter ferner liefen“ behandelt. Ende Januar/Anfang Februar 2020 gab es die Meldung, dass im Ankerzentrum Lebach eine dreijähriges Zwillingsmädchen vergewaltigt wurde. Die Tat war bereits im Juli 2018 begangen worden. Selbst 2020 werden nur spärlich Informationen gegeben. Man findet so gut wie nichts. Man erfährt, dass der Täter verurteilt wurde. Ansonsten nichts: Alter? Nationalität? Wie lautete das Urteil? Ist der Täter auf freiem Fuß? Bleibt er in Deutschland? Die Rede ist von mehreren Männern auf dem gleichen Flur, was zudem die Frage aufwirft, ob an der entsetzlichen Tat womöglich sogar mehrere beteiligt waren. Man erfährt, dass die Mutter einen Abschiebebescheid bekam, da sie aus einem sicheren Herkunftsland käme und nicht nachweisen konnte, durch das Verbrechen ausreichend traumatisiert zu sein. Ein paar weitere, leider traurige Infos über den Suizidversuch der Mutter, sickern in einem weiteren Artikel durch. Allerdings erfährt man nicht einmal, woher die Familie kommt. Sie scheinen mit Anwalt Frank-Thomas Bienko jedoch einen Anwalt zu haben, der menschlich ist und sich gut für sie einsetzt. Dass Leute, denen in Deutschland geholfen wird, dann anderen entsetzliches Leid antun, hier einer wehrlosen Dreijährigen, ist entsetzlich. Dass die Rahmenbedingungen im Ankerzentrum Tätern eine solche Tat möglich machen (auf dem gleichen Flur einquartiert!) - ohne Worte. Und dass in der Berichterstattung über ein solches Verbrechen, das früher landesweit Aufsehen erregt hätte, absolute „Basics“ (Alter, Nationalität, Urteil, ...) überhaupt nicht erwähnenswert scheinen und fast kein Medium den Fall aufgreift - zudem erst 1,5 Jahre danach - ist unglaublich. Fazit: Es scheint mir, es soll und kann nicht sein, was nicht sein darf. Was tun mir das Mädchen und die ganze Familie leid. Deren „Urteil“ kennen wir leider: lebenslang.

Volker Kleinophorst / 22.04.2020

Eines stimmt natürlich, was hier vielfältig anklingt. Niemand wurde gezwungen, Merkel zu wählen. In der Wahlkabine war man allein. 2017, also 2 Jahre nach 2015, hat Deutschland den Idiotentest nicht bestanden. Propaganda, Nudging… egal. Da gibt es nichts dran zu deuteln. Wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur du denkst, ist zu wenig.

Volker Kleinophorst / 22.04.2020

@ J. Schuster. Top Kommentar. Vollste Zustimmung. Wenn man etwas nicht will, muss man es lassen. Aber die Meisten verstehen unter Demokratie der Regierung zu vertrauen. Das Gegenteil wäre auch in diesem Fall richtig.

Karl-Heinz Vonderstein / 22.04.2020

Die Deutschen wollen mit aller Gewalt vor der Welt ihr hier und da noch vorhandenes Naziimage loswerden und nehmen es in Kauf, dass Menschen von woanders, die hier leben, den deutschen Staat auf der Nase rumtanzen.

Carsten Bertram / 22.04.2020

Herr Carsten Neumann, es mag sein, daß in diesem einen Fall 2 1/2 Jahre nicht zu mild sind, aber helfen werden sie trotzdem nicht. Das ganze Umfeld in diesen Kreisen ist krank. Das sieht man schon daran, das sich gleich mehrere aus der selben Gruppe an diesen Übergriffen beteiligen. Das sieht man daran, das überhaupt keine Skrupel bestehen gefälschte Arbeitsverträge vorzulegen, Namen, Altersangaben, Herkunft zu erfinden.  Wohin soll das führen ? Nach 21/2 Jahren und ich vermute ganz stark es wird deutlich früher sein, ist dieser “junge ” Mensch wieder auf der Straße, deutlich gereifter und verrohter und es geht wieder los, da hat Frau Schunke absolut recht. Sie können nicht abstreiten, das Vergewaltigungen in dieser Menge, gar nicht zu reden von Gruppenvergewaltigungen bis vor wenigen Jahren eher selten waren in unserem Land. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern. Ebensowenig gab es tagtägliche Messerangriffe. Da treffen Menschen mit einer völlig anderen Sozialisierung auf die Urbevölkerung. Die Strafen die hier in Deutschland verhängt werden, passten mal zu den ” schon länger hier Lebenden ” . Die Neubürger kennen aus Ihren Herkunftländern ganz andere Strafen, (Sharia) und lachen sich kaputt. Unser Gefängnis ist da Erholungsurlaub. Auch würde da die Familie oder der Clan die Ehre wieder herstellen. Die Vergewaltiger könnten sich gleich selbst das Leben nehmen. Hinzu kommt noch was anderes. Viele von den Urbürgern gewinnen hier den Eindruck, das bei der Verhängung der Strafen kultursensibel besonders Mild vorgegangen wird. Das ist verheerend ! Das einzige was bei diesen kriminellen Karrieren hilft, ist endgültige Abschiebung.  Besser ist aber eine vernünftige Einreisekontrolle.

U. Reichenbach / 22.04.2020

@Carsten Neumann “Das Jugendrecht ist in erster Linie auf Erziehung des Täters ausgerichtet” schreiben Sie. Das ist wohl richtig. Es bezieht sich n.m.M. jedoch auf Jugendliche mit westlicher Sozialisation. Auch da versagt es leider viel zu häufig. Ich sehe nicht, wie es bei Jugendlichen mit anderer Sozialisation erfolgreicher sein könnte.

S. Marek / 22.04.2020

@ Carsten Neumann,wenn Sie als Jurist nicht mal merken was hier komplett daneben läuft, dann frage ich Sie ob Sie bereits Kinder, vielleicht sogar Töchter, haben? .....

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