Wolfgang Meins / 14.01.2021 / 16:30 / Foto: The White House / 40 / Seite ausdrucken

Capitol-Sturm, Wahlbetrugs-Klagen und fünf Vermutungen

Die politische und moralische Beurteilung des Sturms auf das Capitol hängt wesentlich auch davon ab, wie man zu den Wahlbetrugsvorwürfen steht. Werden diese als völlig abwegig oder gar verschwörerisch eingeschätzt, geht das zweifellos mit einer harten und sehr grundsätzlichen Kritik an den Ereignissen im und vorm Capitol einher. Bin ich dagegen überzeugt davon, dass Bidens Wahlsieg auf betrügerische Weise zustande gekommen ist, relativiert das meine Sicht auf die Ereignisse, ohne sie deshalb gutheißen zu müssen.  

Wahlbetrug, ja oder nein?

Den Mainstream-Medien gelang bei diesem Thema ja ein ähnliches Kunststück wie beim kollektiven Verschweigen der Ereignisse auf der Kölner Domplatte. Allerdings mit dem Unterschied, dass die mediale Friedhofsruhe in und um Köln nur wenige Tage dauerte, bei den Wahlbetrugsvorwürfen dagegen nun schon gut zwei Monate – abgesehen von immer mal wieder auftauchenden kurzen Meldungen, dass irgendein US-Gericht eine, von den Medien nie auch nur ansatzweise inhaltlich näher beschriebene, Klage selbstverständlich abgewiesen habe. Trump, so die gängige Erklärung, sei eben ein Narzisst, der nicht verlieren könne und nun mit seinen letzten Getreuen an Verschwörungstheorien bastelt.

Nun weiß der Autor natürlich auch nicht, wieviel Substanz die zahlreichen Betrugsvorwürfe des Trump-Lagers jeweils genau beinhalten. Aber, man muss auch als juristischer Halblaie nicht komplett im Dunkeln stochern, denn die Vorwürfe wurden ja seit der Wahl von bestimmten Medien, vor allem hier, umfassend dargelegt und analysiert. Nach meiner Einschätzung beinhalten sie in den allermeisten Fällen so etwas wie eine face validity, also eine Gültigkeit nach Augenschein bzw. eine erhebliche Plausibilität – und begründen damit zumindest einen Anfangsverdacht. Aber: Die Feststellung, ob es sich bloß um einen plausiblen Betrugsvorwurf oder aber um tatsächlichen Betrug handelt, obliegt nun einmal, auch in den USA, den dafür zuständigen Gerichten.

Warum wurde bisher kein Betrugsvorwurf juristisch anerkannt?

Das ist eine durchaus schwierige Frage. Für mich wäre keinesfalls überraschend gewesen, wenn am Ende der gerichtlichen Aufarbeitungen der eine oder andere Vorwurf sich völlig oder überwiegend aufgelöst hätte. So ist das nun mal mit Betrugsvorwürfen. Aber, dass in keinem einzigen der z.T. haarsträubenden Fälle, so sie von den Gerichten überhaupt angenommen wurden, die Trump-Seite recht bekam, ist schlicht nicht nachvollziehbar.

Kann es sein, dass in einem Rechtsstaat teils so dermaßen offensichtlich erscheinenden Betrügereien – bei einem zudem so wichtigen Problem – entweder gar nicht erst nachgegangen oder aber völlig einseitig entschieden wurde? Gab bzw. gibt es staatsanwaltliche Wahlbetrugsermittlungen, von denen wir hier nur nichts erfahren haben? Der Autor weiß es leider auch nicht, aber hat sich zumindest einige Gedanken gemacht.

Fünf Vermutungen

Als erstes wäre – wenn auch nicht direkt in der Justiz angesiedelt – in diesem Zusammenhang die Ablehnung und damit fehlende Unterstützung von Trump durch weite Teile des republikanischen Parteiestablishments zu nennen. Nicht wenige der führenden Parteimitglieder dürften mittlerweile seine Niederlage, im Vergleich zu einem Sieg, als das deutlich geringere Übel ansehen.

Zweitens dominieren an den Universitäten der USA bekanntlich linke, den Demokraten nahestehende Professoren das akademische Klima. Schon längst hat diese Tendenz auch die juristischen Fakultäten erfasst und das Curriculum teils auf „Kritische Rechtswissenschaft“ getrimmt. Es bedarf keiner großen Phantasie, anzunehmen, dass in der heutigen Zeit Trump oder ähnlich gestrickte republikanische Funktionsträger vor solchen Richtern – zumindest bei politischen Anliegen – nicht die besten Karten haben.

Hinzu kommt, drittens, dass in der ja schon seit längerer Zeit und in den letzten Monaten besonders stark polarisierten US-Gesellschaft ein Richter oder Gericht es sich wahrscheinlich zweimal überlegen, ob sie Betrugsvorwürfen tatsächlich konsequent nachgehen und sie vielleicht gar anerkennen sollen – und damit eventuell das Wahlergebnis in einem der Swing-States zu korrigieren. Denn die verantwortlichen Richter und ihre Familien würden dann zweifellos Opfer einer umfassenden medialen und sozialen Ächtung, vielleicht müssten sie gar um Leib und Leben fürchten. Denn die US-Antifa samt ihren Sympathisanten scheint mir nach den Unruhen und Plünderungen im letzten Jahr doch ein besonderes Kaliber zu sein.

Bleibt noch, viertens, der ja immerhin mit republikanischer Mehrheit ausgestattete Supreme Court in Washington, der das Thema Wahlbetrug gar nicht erst näher an sich herangelassen hat. Vielleicht fiel es den Richtern einfach zu schwer, das scheinbar Undenkbare zu denken. Vielleicht war ihre Zurückhaltung aber auch getragen von der Befürchtung, durch die Korrektur oder Aufhebung des Wahlergebnisses einen Bürgerkrieg auslösen zu können.

Und zum Schluss gäbe es auch noch die Möglichkeit, dass teils einfach die hinreichend belastbaren Beweise fehlten, weil sich im Trump-Team trotz aller bereits im Vorfeld bekannten Manipulationsversuche nicht genügend um eine gerichtsfeste Beweisermittlung und Beweissicherung gekümmert wurde. Für einen Erfolg vor Gericht sind nun einmal mehr unangreifbare Fakten vonnöten als für einen begründeten Tatverdacht.

Wie dem auch sei: Irgendwann werden findige Journalisten oder, was deutlich wahrscheinlicher ist, die Historiker Licht in dieses Kapitel der US-amerikanischen Geschichte bringen und damit möglicherweise auch die heute dominierende Sichtweise auf die Capitol-Erstürmung relativieren.

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Leserpost

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Kurt Müller / 14.01.2021

Eine Ursache dafür, daß die Trump-Seite bisher nicht Recht bekam, kann auch in der amerikanischen Zivilprozeßordnung liegen. Was mir selber bis zu einer beruflich Rechtschulung vor vielen Jahren selber unklar war, ist die Tatsache, daß in Deutschland Gerichte eine völlig eingene, unabhängige Wahrheitsfindung betreiben müssen. In den Rechtswissenschaften des germanisch geprägten Europas (es gibt auch romanische und anglikanische Rechtsschulen mit abweichenden Prinzipien - siehe hierzu Wikipedia Zivilprozeßordnung und Strafprozeßordnung und verlinkte oder entsprechende Seiten) gilt es als gesichertes Wissen, daß Zeugen und die von ihnen vorgebrachten Beweise die unsicherste Beweisquelle überhaupt darstellen (das ist wohl eine historische Erfahrung über die Jahrhunderte). Egal welche Beweise von den Streitparteien vorgelegt werden - in jedem Fall führt das Gericht eine unabhängige dritte Wahrheitsfindung durch. Es kann sein, daß das Gericht Beweise der Parteien würdigt, aber in der Regel stützt es sich wohl vor allem auf Daten, die es selber erforscht hat. Das ist etwas Gutes und unterstreicht die ungeheure Gerechtigkeit des Rechtsstaates und die Unabhängigkeit der Gerichte (!), kann einen Prozeß aber auch verlangsamen. Ich kann mir vorstellen, daß die rechtliche Lage in Amerika ähnlich ist, und daß die Gerichte einfach noch nicht mit ihrer Wahrheitsfindung durch sind. Bei einem so ungeheuren Thema kann ich mir kaum vorstellen, daß man innerhalb von zwei Monaten die Sachlage sicher überblickt.

Peter Thomas / 14.01.2021

Also was soll man sagen??  Bis vor wenigen Wochen glaubte ich, daß - im Unterschied zu Deutschland - in den USA die Gewaltenteilung noch halbwegs funktionieren würde. Ich wähnte, die hätten die besseren, die edleren Gerichte da drüben…  Was für eine Narretei! Hier wie dort dienen die Richter der Hand, die sie füttert, und sie fürchten nichts mehr, als durch Nonkonformität ihren Platz an der Sonne zu gefährden. Denn: sie sind eben Menschen, und nur der Narr denkt sie edler und reiner. // Mal sehen, wie lange der smarte Herr B. braucht, um die Staaten in den “Global Compact on Migration” und zurück in die Tokioer Klima-Verschwörung zu führen. Mal sehen, ob es noch irgendwelche Kräfte gibt, die den Untergang des Abendlandes aufzuhalten imstande sind.

Donatus Kamps / 14.01.2021

Die Situation bei diesem Wahlbetrugsthema liegt ähnlich wie bei Galileo Galilei im Jahre 1600. Die Beweise liegen offen auf dem Tisch und sind für jedermann und jedefrau einsehbar, zum Beispiel in massiven statistischen Verzerrungen in den Wahlergebnissen je County. Und daß die Linke in den USA versucht, jede Person gesellschaftliche zu vernichten, die sich auf die Seite Trumps stellt, ist auch für die Öffentlichkeit offen erkennbar. Es ist öffentlich erkennbar, wie mit allen Anwälten umgegangen wird, die sich an die Seite von Trump stellen. Sidney Powell wurde jetzt zum Beispiel von Dominion auf 1,3 Milliarden Dollar verklagt wegen falscher Aussagen über Dominion. In dieser Vernichtungsdrohung liegt der Grund, warum Gerichte den offensichtlichen Wahlbetrug nicht anerkennen wollen.—- Kurz: die Wahrheit über die Wahl ist heute genauso offensichtlich, wie im Jahre 1600, daß die Erde um die Sonne kreist, aber so wie damals gibt es auch heute ein Meinungskartell, daß stärker ist als die Wahrheit. Sobald dieses Kartell nicht mehr stark genug ist, die Wahrheit zu unterdrücken, wird die Wahrheit offiziell akzeptiert werden.

Boris Kotchoubey / 14.01.2021

Ich finde die Hypothesen wenig plausibel. Dass die Mehrheit amerikanischer Richter links sind, ist zwar sehr wahrscheinlich, aber ALLE? Daran kann ich nicht gleuben, denn ich kenne die Lage in der Sozialpsychologie, wo die Überlegenhait von Links gegen Rechts noch viel stärker ist als in Jura. Dennoch gibt es auch doch sehr starke Auftritte der bürgerlichen Minderheit gegen den Mainstream. Die Angsthypothese ist mir viel zu deutsch. In der US-Geschichte war es immer NORMAL, dass Richter Morddrohungen bekommen! Damit haben sie seit der Staatsgründung gelebt. Schließlich gilt auch für Richter die Second Amendment. In diesem Sinne, @Michael Lorenz, ist ihr Vergleich mit dem BVerG zweifelhaft. Deutschland hat eine ganz andere Tradition der Abhängigkeit der Judikativen von der Exekutiven als die USA

F. Dittert / 14.01.2021

Ich bin diese Diskussion um den angeblichen Wahlbetrug leid. Ja, es gibt immer mal ungereimtheiten während den Wahlen. Ja, die Hemmschwelle für das Betrügen bei vielen Wählern und Anhängern der Democrats (auch denen im Staatsdienst/ in einflussreichen Positionen) mag durch den Schmuddelkinderstatus Trumps-niedriger liegen. Fakt ist, dass es Donald Trump und sein Team nicht geschafft haben, belastbare Beweise vorzulegen. Beweise, die das Ergebnis der Wahl beeinflussen würden, wohlgemerkt! Jenes heißt aber nicht, die Wahl wäre nicht beeinflusst worden. Sie wurde auf die gleiche weiße „manipuliert“ wie die Wahlen in Deutschland. Durch den Umgang der Presse und der Altparteien mit den Schmuddelkindern in unserem Land.

Marco Mahlmann / 14.01.2021

Wäre Biden der Demokrat, den vor allem deutsche Medien in ihm sehen, wäre er der erste gewesen, der eine vorbehaltlose gerichtliche Klärung der Vorwürfe gefordert hätte. Das hat er aber nicht. Biden weiß jetzt, daß er gegen 75 Millionen Trump-Wähler und etliche Leute mehr regieren muß, die überzeugt sind, daß Biden nur durch Wahlbetrug an die Macht gekommen ist. Offenbar stützt er seine Macht nicht auf das Volk.

K. Schmidt / 14.01.2021

Wäre Trump vorne gelegen und hätte die Antifa das Capitol gestürmt, wäre die linke Welt sicher sehr verständnisvoll - und würde anfeuern. So wie bei den Gewalttätern in Portland, von denen seit Monaten keiner gerichtlich verfolgt wird. Und außerdem, in diesem Beitrag übersieht der Autor leider , zwischen möglichem (organisiertem) Wahlbetrug und anderen offensichtlicheren Wahlmanipulationen zu unterscheiden. Beispiel: Die letzte CNN Umfrage vor der Wahl gab Biden einen uneinholbaren Vorsprung von 12 Punkten (andere MSM Biden +10 oder +11), also etwa 8(!) Punkte zuviel . Wie viele Amerikaner auf der konservativen Seite glauben wohl, dass dies keine bewußte Propaganda-Lüge war? Im umgekehrten Fall, also Lügen für Trump, sähe Amerika schlimmste Unruhen. Die Gewalt auf der Straße und die Verteilung der Medienmacht gaben Trump von Anfang an sehr schlechte Karten. Aber dann kamen die eigenen Fehler von Trump dazu. Das wird er früher oder später akzeptieren müssen. Derweil ist die USA aber auf dem Weg in einen orwellschen Staat.

Hans-Peter Dollhopf / 14.01.2021

Herr Professor Meins, die “nukleare” Dimension der mittlerweile globalen Supermächte, “Big Five”, GAFAM ..., haben Sie dabei noch gar nicht erwägt.  Trump war kein unbedarfter, argloser Recke, aber wer erst gar nicht wagt, kann rein logisch nie gewinnen. Er hat sein Vermögen von vier Milliarden Dollar für dieses Adventure geopfert. Ein RePub war er nie im Herzen, früher sogar einer von den Dems. Die Zeitzeugen warten nicht auf Historiker oder findige Journalisten! Dies war ein Ding, das der Jurisprudenz persönlicher Integrität unterliegt und von Beginn an zu gewagt, um dann einfach als Small Step for a Man zu scheitern. Was Sie zeitgenössisch sachlich noch als “Face validity” anführen, es hat die mentale Blutschranke zum Herzen längst überwunden! Robin Hood? Jean d’Arc?  . . . Che Guevara? Die Brave New Dystopie-sozialisierten “Findigen” werden diesen Volksmythos zu ihrem kulturellen Erbe zählen! too big to fail already

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