Es dauert nur noch wenige Wochen, bis öffentlicher Cannabiskonsum erlaubt ist. Ein Fest für Kiffer und die neue Cannabis-Bürokratie!
Gestern wurde im Bundestag das neue Cannabis-Legalisierungsgesetz diskutiert, oder im Ampelneudeutsch die "Gute-Kiffen-Verordnung". Die Rechten waren natürlich dagegen, alle anderen dafür oder fast alle, und so wird es ab dem 1. April in Kraft treten. Das Datum ist interessant gewählt.
Nun möchte ich nicht das ganze Gesetz auseinandernehmen, aber zunächst anmerken, dass ich während meiner aktiven Zeit als Pädagoge von der Schulkonferenz meiner damaligen Anstalt zum Drogenbeauftragten bestellt wurde. Meine Aufgabe war es, abweichende Jugendliche vom Konsum abzubringen und ein niedrigschwelliges Gesprächsangebot zu machen, bei dem nicht gleich die Gefahr bestand, dass entweder der Sheriff oder Mama mit dem Nudelholz um die Ecke kamen. Der Erfolg war bescheiden, aber es führte zu Fortbildungen und einer gewissen Expertise, die ich hier auf zwei Punkte fokussieren möchte.
Nummer eins: Die monatlich straffreie Menge an Cannabis soll, wie ich las, 50 Gramm betragen. Also, in einem Normalmonat mit 30 Tagen wären das 1,6 Gramm periodisch pro Tag. Das klingt nicht nach viel, eher nach homöopathischer Dosis, aber liebe Leser, weit gefehlt. In den letzten Jahren hat sich der durchschnittliche THC-Gehalt von „Gras“ exponentiell gesteigert. Musste man in den wilden 70ern noch einen halben Heuballen wegrauchen oder gleich zu teuren Importen greifen, so ist heutzutage 1,6 Gramm eine Dosis, die jeden Konsumenten mit großer Sicherheit aus einem normalen Schul- oder Arbeitsleben hinauskatapultiert. Jugendliche und auch reifere Menschen dürften also zunehmend fröhlich lächelnd auf der Chaiselongue liegen und den Herrgott einen guten Mann sein lassen, was das parallel eingeführte Bürgergeld auch ermöglicht.
Und noch eins ist sicher: Herrn Pistorius' Aufruf nach mehr Kriegstüchtigkeit, Wehrwillen und dergleichen dürfte an den Rauchwolken der Konsumenten verpuffen. Die schnitzen eher ein Peace-Zeichen in die Gewehrkolben, als mit aufgepflanztem Bajonett einen Graben zu räumen. Man muss das nicht schlecht finden, ich meine ja nur. Meine Erfahrung als Lehrer ist da relativ eindeutig: Gelang es nicht, jugendliche Delinquenten vom Kiffen abzubringen, blieb letztendlich nur noch Entzug. Und wenn der nichts nutzte, entweder die Jugendpsychiatrie (ich habe auch kurz in einer solchen gearbeitet) oder ein freundliches Dahindämmern in der sozialen Hängematte.
Fragen über Fragen
Deutschland dürfte orientalischer werden. Für das Geschäftsmodell der Niederländer, die allgegenwärtigen Coffeeshops, sehe ich aber schwarz. Hierzulande sollen Clubs zur Cannabisproduktion mit bis zu 500 Mitgliedern zugelassen sein. Das ergäbe pro Jahr 1.500 oft mehr als mannshohe Stauden. Wenn man die Aufzuchtmöglichkeit unter warmem Rotlicht mit einbezieht, könnte man das noch steigern. Wer will da noch nach Holland, wo ihm zwischen 10 und 20 Euro für das Gramm abgeknöpft wird, je nach Qualität? Im Gegenteil: Ich sehe schon die Holländer hier einfallen und die holländischen Alpen in Winterberg mit teeanbauartigen Terrassen voll des guten Hanfes stehen. Man kann die Freuden auch kombinieren. Ein Riesling zum Pfeifchen am Moselufer, was könnte schöner sein.
Doch nun zum nächsten Punkt: Öffentlich konsumiert darf ab 20 Uhr auch in Fußgängerzonen werden, aber mit einem Abstand von 100 Metern Luftlinie zu Sportstätten, Kindergärten und Schulen. Zwar sehe ich schon, wie sich der Cannabisdampf mit dem Abendnebel von der Ruhr in Witten und Herdecke mischt, wo ich derzeit wohne, aber interessant ist das Abstandsgebot. Google Maps müsste nun eine Karte herausbringen, auf der diese Abstände zu entsprechenden Einrichtungen eingezeichnet sind. Ich vermute, das ergibt in bebauten Gebieten eine verwirrende Struktur, in der nur gelegentlich flaschenhalsartige Grundflächen sozusagen frei sind. (Historisch gab es das schon mal. „Freistaat Flaschenhals“ googeln!) Aber es bleibt dem kiffenden Teutonen und seiner Thusnelda ja noch Gottes freie Natur, jedenfalls wenn er da eine Kippe anzünden darf, was ja ob des Klimawandels auch zunehmend fragwürdig ist.
Nun ein paar mathematische Bemerkungen zum 100 Meter Abstandsgebot: Die Mitte eines Fußballfeldes lässt sich durch den Schnittpunkt der Diagonalen bestimmen, aber wie soll das bei der vertrackten Architektur vieler Waldorfkindergärten durchgeführt werden? Da hilft vielleicht nur noch die sich immer verbessernde KI. Und berechnet man den Abstand von den Rändern oder vom Zentrum? Liegt das Zentrum eines Waldorfkindergartens nicht in höheren Sphären? Fragen über Fragen! Aber zum guten Schluss noch ein Witz: Drei Drogis brechen aus dem Knast aus und graben einen Tunnel. Leider stoßen sie nach einiger Zeit auf eine massiver Bruchsteinmauer. Der Kokser rastet aus und trommelt auf die Mauer ein. Der LSD-ler betrachtet innigst die irren Gesteinsstrukturen. Und der Kiffer: Setzt sich hin und murmelt: „Lass mal morgen machen!“
Hubert Geißler stammt aus Bayern und war Lehrer für Kunst/Deutsch/Geschichte.
Waaas?? Das Gesetz ist noch gar nicht in Kraft? Was hatte denn dann der Abgeordnete H.L. konsumiert, das ihn neulich am hellichten Nachmittag im fast menschenleeren Parlament (nur die AfD war ordentlich vertreten) in einen solchen geistigen Höhenrausch versetzt hat?
@Johannes Schuster – Müßte es nicht heißen „ Hur -Ruin “ ? Oder Hur-Heroine ? Oder Heroinhurende ?
„Google Maps müsste nun eine Karte herausbringen, auf der diese Abstände zu entsprechenden Einrichtungen eingezeichnet sind.“ Herr Geißler, die Karte gibt es schon. Einfach die Bubatzkarte de nutzen.
Mich begeistert: Die revolutionäre Geste des Kiffens wird jetzt mit der Maßgabe erlaubt, dass 1001 bürokratische Vorschriften eingehalten werden. Da kommt Freude auf! Der Revolutionär wird zwangsläufig zum Rechtsgelehrten, mit Schulungen usw. Lenin, mit seinem Wort zum Stürmen des Bahnhofs mit Bahnsteigkarte, hat mal wieder recht.
Guter Stoff, Herr Geißler. Apropos Fakten: Im Kontrafunk hat gestern eine Ärztin auch schon einige interessante Fakten zum Thema geliefert. Erklären konnte sie die Verantwortungslosigkeit dieser Politik dann aber auch nicht. Außer: Durchsetzung von Ideologie und Eigeninteresse unserer Volksvertretung in Berlin.
@S. Andersson:„…. Ich hab in meiner Jugend zwar nur 1 x an so einen Joint gezogen und mir hat es gleich die Schuhe aus gezogen.“ … „Ist es dir zu stark – bist du zu schwach!“ …… würde ein Indianer sagen… Aber sie haben natürlich Recht. Es ist immer alles eine Frage der Dosierung! …. oder des „Trainings“ … MfG
Halte die Lösung mit den „Cannabis Social Clubs“ für zu wenig durchdacht. Heutige Wenig-Konsumenten, die (derzeit noch illegal) mit der erlaubten monatlichen Höchstmenge Cannabis theoretisch mehrere Jahre lang hinkämen, werden, wenn sie einen fixen Clubbeitrag bezahlen müssen, um überhaupt legal an das begehrte Grün zu kommen, ihren Konsum u. U. wohl deutlich steigern, damit sich der zu entrichtende Clubbeitrag für sie überhaupt „lohnt“. Das ist wie mit der Saisonkarte fürs Freibad … früher. Manche werden sich den Clubbeitrag aber auch teilen und einer wird für mehrere Personen einkaufen. Für Bundestagspolitiker zum Beispiel. Die erlaubte großzügig gestaltete Höchstmenge halte ich hingegen für nicht allzu fatal: Bei Alkohol gibt es, egal ob 5 % oder 56 %, keine erlaubten Höchstmengen und trotzdem saufen sich die wenigsten Whiskey-, Bier- oder Weinliebhaber deswegen täglich ins Koma. Wer vorher mit der Droge nicht umgehen konnte, wird es hinterher allerdings auch nicht können und umgekehrt. Man hätte die einstige Nutzpflanze Hanf m. E. nie verbieten sollen, dann hätten wir heute vielleicht einen entspannteren Umgang damit, der anstatt von Hysterie von Eigenverantwortlichkeit und sogar von weitverbreitetem Desinteresse am Cannabisrausch (da „alter Hut“) geprägt wäre. Umgekehrt können wir froh sein, dass die ebenfalls rauscherzeugende giftige Tollkirsche nicht verboten wurde, um diese am kommenden 1. April zu legalisieren. Im Sommer würden alle auf die Bäume klettern, um zwecks Verzehr giftige Tollkirschen zu pflücken! Da die Tollkirsche aber all die Jahre trotz ihrer Giftigkeit „legal“ war, wird dies voraussichtlich auch im kommenden Sommer nicht passieren. Ich prognostiziere eine „Erstverschlimmerung“ der Situation in der ersten Zeit nach der erfolgten Legalisierung. Sogenannten Rechten würde ich allerdings sogar einen THC/Sativa-lastigen Keks abends an einem arbeitsfreien Wochenenden zu Testzwecken empfehlen.