Es dauert nur noch wenige Wochen, bis öffentlicher Cannabiskonsum erlaubt ist. Ein Fest für Kiffer und die neue Cannabis-Bürokratie!
Gestern wurde im Bundestag das neue Cannabis-Legalisierungsgesetz diskutiert, oder im Ampelneudeutsch die "Gute-Kiffen-Verordnung". Die Rechten waren natürlich dagegen, alle anderen dafür oder fast alle, und so wird es ab dem 1. April in Kraft treten. Das Datum ist interessant gewählt.
Nun möchte ich nicht das ganze Gesetz auseinandernehmen, aber zunächst anmerken, dass ich während meiner aktiven Zeit als Pädagoge von der Schulkonferenz meiner damaligen Anstalt zum Drogenbeauftragten bestellt wurde. Meine Aufgabe war es, abweichende Jugendliche vom Konsum abzubringen und ein niedrigschwelliges Gesprächsangebot zu machen, bei dem nicht gleich die Gefahr bestand, dass entweder der Sheriff oder Mama mit dem Nudelholz um die Ecke kamen. Der Erfolg war bescheiden, aber es führte zu Fortbildungen und einer gewissen Expertise, die ich hier auf zwei Punkte fokussieren möchte.
Nummer eins: Die monatlich straffreie Menge an Cannabis soll, wie ich las, 50 Gramm betragen. Also, in einem Normalmonat mit 30 Tagen wären das 1,6 Gramm periodisch pro Tag. Das klingt nicht nach viel, eher nach homöopathischer Dosis, aber liebe Leser, weit gefehlt. In den letzten Jahren hat sich der durchschnittliche THC-Gehalt von „Gras“ exponentiell gesteigert. Musste man in den wilden 70ern noch einen halben Heuballen wegrauchen oder gleich zu teuren Importen greifen, so ist heutzutage 1,6 Gramm eine Dosis, die jeden Konsumenten mit großer Sicherheit aus einem normalen Schul- oder Arbeitsleben hinauskatapultiert. Jugendliche und auch reifere Menschen dürften also zunehmend fröhlich lächelnd auf der Chaiselongue liegen und den Herrgott einen guten Mann sein lassen, was das parallel eingeführte Bürgergeld auch ermöglicht.
Und noch eins ist sicher: Herrn Pistorius' Aufruf nach mehr Kriegstüchtigkeit, Wehrwillen und dergleichen dürfte an den Rauchwolken der Konsumenten verpuffen. Die schnitzen eher ein Peace-Zeichen in die Gewehrkolben, als mit aufgepflanztem Bajonett einen Graben zu räumen. Man muss das nicht schlecht finden, ich meine ja nur. Meine Erfahrung als Lehrer ist da relativ eindeutig: Gelang es nicht, jugendliche Delinquenten vom Kiffen abzubringen, blieb letztendlich nur noch Entzug. Und wenn der nichts nutzte, entweder die Jugendpsychiatrie (ich habe auch kurz in einer solchen gearbeitet) oder ein freundliches Dahindämmern in der sozialen Hängematte.
Fragen über Fragen
Deutschland dürfte orientalischer werden. Für das Geschäftsmodell der Niederländer, die allgegenwärtigen Coffeeshops, sehe ich aber schwarz. Hierzulande sollen Clubs zur Cannabisproduktion mit bis zu 500 Mitgliedern zugelassen sein. Das ergäbe pro Jahr 1.500 oft mehr als mannshohe Stauden. Wenn man die Aufzuchtmöglichkeit unter warmem Rotlicht mit einbezieht, könnte man das noch steigern. Wer will da noch nach Holland, wo ihm zwischen 10 und 20 Euro für das Gramm abgeknöpft wird, je nach Qualität? Im Gegenteil: Ich sehe schon die Holländer hier einfallen und die holländischen Alpen in Winterberg mit teeanbauartigen Terrassen voll des guten Hanfes stehen. Man kann die Freuden auch kombinieren. Ein Riesling zum Pfeifchen am Moselufer, was könnte schöner sein.
Doch nun zum nächsten Punkt: Öffentlich konsumiert darf ab 20 Uhr auch in Fußgängerzonen werden, aber mit einem Abstand von 100 Metern Luftlinie zu Sportstätten, Kindergärten und Schulen. Zwar sehe ich schon, wie sich der Cannabisdampf mit dem Abendnebel von der Ruhr in Witten und Herdecke mischt, wo ich derzeit wohne, aber interessant ist das Abstandsgebot. Google Maps müsste nun eine Karte herausbringen, auf der diese Abstände zu entsprechenden Einrichtungen eingezeichnet sind. Ich vermute, das ergibt in bebauten Gebieten eine verwirrende Struktur, in der nur gelegentlich flaschenhalsartige Grundflächen sozusagen frei sind. (Historisch gab es das schon mal. „Freistaat Flaschenhals“ googeln!) Aber es bleibt dem kiffenden Teutonen und seiner Thusnelda ja noch Gottes freie Natur, jedenfalls wenn er da eine Kippe anzünden darf, was ja ob des Klimawandels auch zunehmend fragwürdig ist.
Nun ein paar mathematische Bemerkungen zum 100 Meter Abstandsgebot: Die Mitte eines Fußballfeldes lässt sich durch den Schnittpunkt der Diagonalen bestimmen, aber wie soll das bei der vertrackten Architektur vieler Waldorfkindergärten durchgeführt werden? Da hilft vielleicht nur noch die sich immer verbessernde KI. Und berechnet man den Abstand von den Rändern oder vom Zentrum? Liegt das Zentrum eines Waldorfkindergartens nicht in höheren Sphären? Fragen über Fragen! Aber zum guten Schluss noch ein Witz: Drei Drogis brechen aus dem Knast aus und graben einen Tunnel. Leider stoßen sie nach einiger Zeit auf eine massiver Bruchsteinmauer. Der Kokser rastet aus und trommelt auf die Mauer ein. Der LSD-ler betrachtet innigst die irren Gesteinsstrukturen. Und der Kiffer: Setzt sich hin und murmelt: „Lass mal morgen machen!“
Hubert Geißler stammt aus Bayern und war Lehrer für Kunst/Deutsch/Geschichte.
Wenn ich das Zeug schon rieche, kriege ich das Kotzen ! Stinkt wie angebranntes Plastik oder verbrannte Spiegeleier.
hi, mir hat mal ein Wirt gesagt, man soll möglichst viel saufen, er habe das von den Maori gelernt. Leider ist er keine 50 geworden. Deshalb nehme ich seitdem die Volksdroge von Loriot.
Und irgendwann wird man festgenommen, weil der THC-Gehalt die letale Dosis unterschreitet. Hirntot Berlin.
@Klau Keller: A) „. . . ein Weiterverkauf unzulässig ist.“ B) „Interessant ist noch die Frage wie diese Produkte versteuert werden.“ // Zu A): Dem ist so, selbst Verschenken ist verboten. Zu B): Gar nicht, da kein Artikel, der gehandelt werden dürfte – außer zur medizinischen Verwendung auf Rezept, über Apotheken. Da gilt dann Arzneimittelgesetz.
100 Meter Abstand ist veraltet! Ich habe den Gesetzentwurf gelesen, dort sind es mittlerweile 200 Meter. Der Radius der Verbotskreise wird jeweils am Eingang der Schule, Kita, und, wichtige Ergänzung!, des Kinderspielplatzes angesetzt. Damit werden die meisten Parkanlagen zum Kiffersperrgebiet. Die schon erwähnte „Bubatzkarte“ berücksichtigt diese Einrichtungen nur zum Teil (75% etwa); die Anzeige der Verbotskreise ist skalierbar – die Ersteller rechneten offenbar mit einer Änderung. Was im Artikel unerwähnt bleibt: Dies ist de facto eine VERSCHÄRFUNG der Gesetzeslage. Eine gebrauchsbereite „Sportzigarette“, oder gar eine brennende, fällt nicht (mehr) unter den Straftatbestand des Besitzes von Cannabis; Konsum allein war bislang straffrei.
„Am Schlimmsten ist der Mix verschiedener “Drogen„.“ Ja, das ist richtig: Finanzamt, GEZ und Ordnungsbehörde sind eine Misch – Intoxikation.
Zur Legalisierung ist nur eines zu sagen: Es ist nicht die Aufgabe des Staates, mich vor mich selbst zu schützen. Ich bin Eigentümer meines Körpers, also verfügungsberechtigt darüber, was ich meinem Körper zuführe und was nicht. Das gilt für Cannabis und das gilt für eine mRNA Impfung. Ein Staat, der sich anmaßt, über das Verfügungsrecht an den Körpern seiner Bürger mitbestimmen zu wollen, ist übergriffig. Zu Cannabis selbst ist zu sagen: Es ist ein metabolisches Gift, führt zu Schäden an den Mitochondrien und kann schwerwiegende gesundheitliche Folgewirkungen haben, bis hin zu psychotischen Erkrankungen und metabolischen Erkrankungen. Zum Deutschen Legalisierungsgesetz ist zu sagen: Der Anbau von Cannabis verbrauche bis zu 2% des gesamten Stromes in Californien, war in einer österreichischen Tageszeitung mal zu lesen. Hanf ist eine Pflanze, die von der Evolution unter Bedingungen determiniert wurde, die von Sonne und Regen geprägt sind und nicht von Lampen und Schirmen und Zelten und Entlüftungsanlagen. Hanf wächst wie Unkraut. Es gibt keinen Grund, diese Pflanze unter stromfressenden Lampen zu kultivieren. Dass ausgerechnet die Grünen bei einem solchen Unsinn mit dabei sind, spricht Bände. Es hat ihnen wahrscheinlich keiner gesagt. Die wurden für blöd verkauft. Das intellektuelle Potential dieser Grün-Experten hat sich anscheinend bis in die Kiffer-Szene durchgesprochen.