Die Italiener möchten, dass Nudeln „alla Carbonara“ als Bestandteil der Cucina italiana immaterielles Kulturerbe anerkannt wird. Dabei ist die Herkunft des Gerichts nicht wirklich geklärt. Das gilt auch für manch anderes „Nationalgericht“.
Sauerbraten? Typisch deutsch! Königsberger Klopse? Dito! Schweinshaxe? Deutsch beziehungsweise bayerisch, wobei bayerisch bei vielen Ausländern synonym für deutsch ist. Quiche Lorraine? Klar, französisch! Wie auch ein „Coq au vin“ oder eine „Tarte Tatin“. Pizza? Spaghetti mit Tomatensauce? Zweifelsfrei italienisch, wenn auch längst auf allen Kontinenten omnipräsent. Gulasch? Ungarisch, was sonst? Borschtsch? Russisch! Paella? Spanisch. So weit, so klar.
Fast jede Nation hat ihr Nationalgericht oder ihre Nationalküche, wie sollte es anders sein, wo doch bestimmte Nahrungsmittel, Zubereitungsmethoden und Essgewohnheiten immer eng und untrennbar mit der Kultur eines bestimmten Volkes verbunden sind, die wiederum von Klima, Topografie, Böden, Religion, Bevölkerungsgeschichte und anderen Variablen geprägt ist. Ungeachtet der Tatsache, dass über die Herkunft vieler Speisen leidenschaftlich diskutiert wird und oft nicht abschließend zu klären ist, wer was wann oder wo erfunden hat. Ist auch völlig egal. Nationalgerichte stehen symbolhaft für ein Land, eine Nation oder werden ihr im allgemeinen Bewusstsein zugeschrieben. Bislang galt das auch nicht als besonders anstößig.
Jüngst berichteten Medien darüber, dass in Italien ein Streit um den Ursprung eines der Paradegerichte der italienischen Küche losgebrochen sei. Es geht um die „Pasta alla Carbonara“, Spaghetti oder andere Nudeln mit einer Sauce aus Ei und Speck, gewürzt mit Salz und Pfeffer und überstreut mit geriebenem Käse, wahlweise Parmesan oder Pecorino, ein einfaches, aber wohlschmeckendes Gericht, das nicht zuletzt wegen seiner umstandslosen Zubereitung weit über die Grenzen des Landes hinaus bekannt und beliebt ist. Ein „Klassiker der römischen Küche“, wie bei Wikipedia zu lesen. „Alla Carbonara“ heißt „auf Köhlerart“, wobei man sich fragen kann, was ausgerechnet ein (mit der Herstellung von Holzkohle beschäftigter) Köhler in Rom zu suchen hat.
Waren vielleicht GIs die Schöpfer?
Jedenfalls sollen „Spaghetti alla Carbonara“ bei der UNESCO als immaterielles Weltkulturerbe unter Schutz gestellt werden, als Teil eines Gesamtkunstwerks namens Cucina italiana. Das hat sich die von unseren Qualitätsmedien reflexhaft als „rechts“, „rechtsnational“ oder sogar „rechtsextrem“ titulierte italienische Regierung unter Giorgia Meloni vorgenommen, wobei die nicht rechtsextreme Vorgängerregierung schon Vorarbeit geleistet hat – wie die deutschen Autobahnen ja auch nicht von Adolf Hitler erfunden, sondern schon zu Zeiten der Weimarer Republik konzipiert wurden, aber das nur nebenbei. Bereits 2010 hatte die Kulturorganisation der Vereinten Nationen die französische Küche als Weltkulturerbe anerkannt. Die Eintragung ist für die Italiener also so etwas wie eine Ehrensache.
Ein Professor der Universität Parma namens Alberto Grandi wurde daraufhin von Medien befragt und als Kronzeuge für die von ihm vertretene These präsentiert, dass es zu Tisch „keine Identität“ gebe. Die „Spaghetti alla Carbonara“ beispielsweise seien wahrscheinlich von italienischen Auswanderern in den USA kreiert worden, aus dem, was die Supermärkte dort so hergaben an kostengünstigen Zutaten, und wohl erst 1953 von dort nach Italien gekommen. Einer anderen Version zufolge haben amerikanische Soldaten nach 1944 im Zuge der Einnahme Roms durch die Alliierten das Gericht kreiert, aus einer Verbindung ihrer Eipulver- und Bacon-Rationen mit der italienischen Kochkultur.
Italiens Vizepremier Matteo Salvini, den die meisten deutschen Medien als Chef der „Lega“ (bis 2018 „Lega Nord“) auf dem Kieker haben, wehrte sich gegen diese Darstellung und sprach von einer „Neidkampagne“, worüber sich die Süddeutsche Zeitung lustig machte. Eine Regierung, die sich auf „populistische Weise“ für ein Nudelgericht in die Bresche wirft, das entspricht doch so wunderbar dem Klischee tumber Nationalisten, die das schöne Projekt eines grenzenlosen europäischen Einheitsstaates bedrohen.
„Lebensmittel schaffen Identität“
Warum eigentlich sollen die Italiener „Spaghetti alla Carbonara“ nicht als eines ihrer Nationalgerichte schützen lassen dürfen, selbst wenn die Herkunft des Gerichts nie zu klären sein wird? Zumindest sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Als im Sommer vergangenen Jahres breit darüber berichtet wurde, dass die UNESCO den „borschtsch ukrainski“ als „Symbol der ukrainischen Küche“ im Schnellverfahren auf die Welterbeliste gesetzt habe, war natürlich keine Rede davon, dass Herkunft und Identität dieser in ganz Osteuropa beheimateten Rote-Bete-Kohlsuppe ebenfalls im Dunkeln liegen.
In Westeuropa gilt Borschtsch als „typisch russisch“, wobei man russisch nicht mit „großrussisch“ gleichsetzen sollte. Das Rezept für dieses in ganz Osteuropa beheimatete bäuerliche Gericht variiert je nach Region. Und weiter im Süden, auf dem Territorium der heutigen Ukraine, werden eben südliche Zutaten mit in den Topf geworfen, neben Weißkohl und Roter Bete etwa Tomaten und Knoblauch. Letztere gedeihen auch prächtig im subtropischen Klima, das im zweifellos russischen Sotschi am Schwarzen Meer herrscht. Aber im Fall des „ukrainischen Borschtsch“ bestand wohl eine Übereinkunft darüber, dass mit dem Label Weltkulturerbe durchaus Politik gemacht werden darf. Es gibt eben einen erlaubten und einen nicht erlaubten Nationalismus. Und, wieder nur nebenbei, im Sinne von Robert Habeck sogar gute Atomkraftwerke, wenn sie in der Ukraine stehen.
Gerade erreicht uns noch eine Meldung von der kulinarischen Identitätsfront: Hummus, eine Kichererbsenpaste, soll aus Syrien stammen, was die Libanesen verärgert, die den Brei herkunftsmäßig für sich beanspruchen und sich darüber beklagen, dass Israel das Gericht im Westen als israelisch vermarktet. Dazu ein Kulturwissenschaftler von der Uni Regensburg, befragt wiederum von der Süddeutschen Zeitung: „Seit dem Ende des Osmanischen Reiches sind die Länder auf Identitätssuche. Lebensmittel schaffen Identität“. Was lernen wir daraus? Europäer dürfen keine Identität für sich beanspruchen, Ukrainer, Araber und Israelis sehr wohl. Darauf einen Dujardin! Das ist ein deutscher Weinbrand, der nicht Cognac heißen darf, weil er nicht aus Frankreich stammt. Geht doch!
Georg Etscheit schreibt auch für www.aufgegessen.info, den von ihm mit gegründeten gastrosophischen Blog für freien Genuss.