Uwe Steinhoff, Gastautor / 15.01.2023 / 16:00 / Foto: Imago / 43 / Seite ausdrucken

Selbstbestimmungs-Gesetz: Wovon Buschmann nichts wissen will

Von Uwe Steinhoff.

Auch wenn der FDP-Justizminister es ganz anders verkauft: Das „Selbstbestimmungsgesetz“ bedroht Kindeswohl, Frauenrechte und die Freiheit, die darin besteht, sagen zu dürfen: Zwei plus zwei ist vier, auch wenn die Partei meint, es sei fünf.

In einem Interview mit Zeit Online wollte Justizminister Marco Buschmann Kritiker des sogenannten „Selbststimmungsgesetzes“ beruhigen, doch vor allem unterschätzte er sie. Angeblich seien deren Einwände „übertrieben” und „von Ängsten und teilweise auch von Vorurteilen gelenkt“. In Wahrheit verhält es sich gerade umgekehrt: Buschmanns Beschwichtigungsversuche sind von Ideologie und entweder Unkenntnis oder Verdrehung der Fakten getrieben.

So erklärt der FDP-Politiker, Kritiker hätten „Zerrbilder über geschlechtsangleichende Operationen für Minderjährige gezeichnet.“ Die Wahrheit aber sei: „Medizinische Fragen regelt unser Entwurf überhaupt nicht.“ Das Zerrbild liefert Buschmann. Denn die Kritik aus Reihen einschlägiger mit Medizin und Kindeswohl betrauter Fachverbände befand es gerade für „ungenügend“, sich darauf zu berufen, dass der Anwendungsbereich des neuen Selbstbestimmungsgesetzes keine Vorfestlegung hinsichtlich medizinischer Maßnahmen umfassen solle.

Zur von Buschmann verschwiegenen Wahrheit gehört nämlich, dass das Gesetz nicht in einem Vakuum operiert. So gibt es auch das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“, welches – wie ein weiterer medizinischer Fachverband kritisiert – die nicht-affirmative Psychotherapie bei Personen, die unter einer Geschlechtsdysphorie leiden, „quasi unter Strafe“ stellt. Derweil Buschmann stolz verkündet, er „habe persönlich durchgesetzt, dass bei Minderjährigen die Eltern eine starke Rolle im Verfahren haben“, ist von diesem Einsatz im Koalitionsvertrag nichts zu merken. Dieser sieht vielmehr vor, die Strafausnahme für Eltern abzuschaffen, die sich der kritiklosen Affirmation der „Transidentität“ und der „Transition“ ihrer Kinder entgegenstellen.

Buschmanns Stärkung transideologischer Berater

Zudem mahnt das „Eckpunktepapier“, Eltern müssten auf die „Beratungsangebote einschlägiger Vereine und Verbände hingewiesen werden“. Wie auch die schon oben genannten Fachverbände zwischen den Zeilen argwöhnen, sind damit gewiss nicht sie gemeint – sondern wohl eher die durch das sogenannte „Demokratieförderungsgesetz“ mit Vorliebe staatlich alimentierten und vermeintlich zivilgesellschaftlichen Sprachrohre links-grüner Ideologie. Bei solcher Gemengelage wird man wohl bezweifeln dürfen, dass die offiziell versprochene „sachkundige, ergebnisoffene“ Beratung auch tatsächlich geboten wird. Entsprechend abschreckende Erfahrungen in puncto „Ergebnisoffenheit“ wurden in Ländern wie Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich schließlich bereits gemacht.

Buschmann erklärt zudem auf den Einwand, dass die Änderung des Geschlechtseintrags oft zu weiteren medizinischen Eingriffen führe: „Nicht der Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags ist für viele Betroffene der entscheidende Schritt – sondern das soziale Coming-out als trans Person.“ Damit, so sagt er, habe das Gesetz nichts zu tun, und im Übrigen „glaube“ er auch nicht, „dass man die Gleichung aufstellen kann, aus einer Änderung des Geschlechtseintrags auf dem Standesamt folgten zwangsläufig medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung.“ 

Nun hat erstens niemand von Zwangläufigkeit gesprochen, sondern von Häufigkeit; zweitens ist die Behauptung absurd, die Änderung des Geschlechtseintrags sei nicht Teil des sozialen Coming-out; drittens hat das Gesetz damit sehr wohl etwas zu tun, und zwar schon im Vorfeld, angesichts der empfohlenen „Beratungen“; und viertens sollte Buschmann sich, bevor er anderen vorwirft, „sich die komplexen, schwierigen seelischen Prozesse, die in transidenten Menschen vorgehen, zu einfach“ vorzustellen, mit der Studienlage vertraut machen, statt zu bekunden, was er „glaubt“.

Staatlicher Zwang zur Lüge

Immerhin macht Buschmann zumindest beim Frauenschutz ein kleines Zugeständnis. Betreiber von Frauensaunen sollen auch künftig bei ihren Einlassregeln „an die äußere Erscheinung eines Menschen“ anknüpfen können. Im Klartext: Sie können Männer ausschließen, auch wenn diese amtlich als „weiblich“ geführt werden. Dafür wurde Buschmann von den üblichen Verdächtigen bereits als „transphob“ verschrien, denn Penisträger aus Frauensaunen auszuschließen, ist für diese Männer der Gipfel patriarchaler Unterdrückung.

Allerdings sagt Buschmann auch, das Gesetz betreffe in erster Linie „das Verhältnis zwischen Bürger und Staat“, der zumindest „in behördlichen Schreiben“ die gewählte geschlechtliche Identität respektieren und akzeptieren müsse. Abgesehen davon, dass die Anreden „Herr“ und „Frau“ sich auf das Geschlecht beziehen, nicht auf die „geschlechtliche Identität“, und der Staat die Selbstwahrnehmung seiner Bürger beim Geschlecht ebenso wenig faktenwidrig bestätigen muss wie bei Größe und Alter, stellt sich hier eine wichtige Frage: Bedeutet der von Buschmann geforderte staatliche Respekt gegenüber Selbstidentifikationen, dass männliche Vergewaltiger sich in ein staatliches Frauengefängnis hineinidentifizieren können sollen? Wenn ja (und so sieht es aus): Wieviel staatlicher Respekt gegenüber Frauen zeigt sich darin?

Letztlich betrifft das Gesetz sehr wohl auch das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger. Es zwingt mit dem „Offenbarungsverbot“ den Bürger dazu, über das Geschlecht amtlicherseits faktenwidrig als „weiblich“ eingetragener Männer zu lügen und sie als „Frauen“ zu bezeichnen. Einem vermeintlich „Liberalen“ wie Buschmann sollte das zu denken geben. Denn ein solcher staatlicher Zwang zur Lüge ist eine Verletzung der Gewissens- und Meinungsfreiheit wie auch der Menschenwürde. Es ist autoritär, wenn nicht totalitär. 

Wie schon Orwell wusste, ist Freiheit die Freiheit zu sagen, dass zwei plus zwei vier ist, auch wenn die Partei meint, es sei fünf. Es ist auch die Freiheit, zu sagen, dass der Penisträger mit dem Wort „weiblich“ im Pass ein Mann ist, auch wenn die Ampelkoalition angesichts mangelnder Kenntnisse von Biologie und Amtssprache meint, er sei eine „Frau“.

 

Uwe Steinhoff ist ein deutscher Politologe und Philosoph. Er ist Professor am Department of Politics and Public Administration der Universität Hongkong.

Foto: Imago

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Rainer Irrwitz / 15.01.2023

nach dem Spruch “Krieg beenden, Panzer senden” zu Dreikönig hat sich die FDP erledigt, wer über diese Faschisten berichtet, macht sich schuldig! Die bartstopplige Wurst aus der Senftube gehört wegen Hochverrat weggesperrt, ohne Worte!

Zdenek Wagner / 15.01.2023

Dazu fällt mir nur eines ein: “Hölle ist Abwesenheit von Vernunft”! Wir befinden uns in einem Strudel der Auflösung, Entartung und geistiger Desorientierung - und das “Beste” daran ist: wir begrüßen das Ganze mit einem Lächeln, mit einem Gefühl der Befreiung, und kommen uns dabei noch ungeheuer edel vor. Eine Gesellschaft die alle Selbstaskese aufgibt, alles erlaubt bzw. toleriert, begeht Selbstmord. Die Menschheit stand schon einige Male mit anderthalb Beinen in der Scheiße und hat es irgendwie doch wieder herausgeschafft - nur wie überwindet man den eigenen Irrsinn???

Klaus Schmid / 15.01.2023

Skurril - neuerdings werden alle politischen Ämter streng nach Mann / Frau Quote vergeben aber jeder / jede kann ständig nach Belieben wechseln. Warum fällt dieser Widersinn / Irrsinn niemanden auf?

E. Albert / 15.01.2023

Das Bild sagt alles. Im Vergleich dazu wirkt das Foto zum heutigen Beitrag zur Cancel Cuisine (Schäufele) geradezu ästhetisch und sympathisch…

Ludwig Luhmann / 15.01.2023

@C. Uphoff / 15.01.2023 - “Wenn das aber alles zutrifft, dann steht unsere Politik einem Josef Mengele in nichts mehr nach.”—- Seit Merkels Davoser Transformationsrede vom Januar 2020 schießen die staatlichen Mengeles auf uns Massenversuchsuntermenschen!

Lao Wei / 15.01.2023

Die aktuelle MiPo Nomenklatura ist das Resultat einer Generation in der 2*2 nicht gleich 4, sondern darüber „verhandelt“ wurde. Damit ist der Status einer Nation auf der „schiefen/schrägen Ebene“ Richtung Absturzkante exakt beschrieben. Ach ja, was gendert sich auf Geisel? Bürger_\*Innensteig ist doch auch sehr schön.

HaJo Wolf / 15.01.2023

Niemals, ich wiederhole: NIEMALS werde ich mich durch ein Gesetz dazu zwingen lassen, einen biologischen Mann, also eine menschliche Kreatur mit Cochones und Penis als Frau anzusprechen. Es gibt zweigeschlechtliche Lebewesen, sämtlich aber weit unterhalb der Entwicklungsstufe des sogenannten Homo sapiens: Wirbellose wie Regenwürmer und Schnecken, im Wasser lebende wie Schwämme, Süßwasserpolypen, Korallen, Seescheiden, einige Krebsarten, einige Fische usw. Diese plötzlich aufgetauchten nicht eindeutigen Geschlechter und sonstige Kasperle sind absolut nicht “normal”, so von der Natur auch nicht vorgesehen. Wenn ein Mann mit Straps und High Heels rumlaufen mag, bitte schön. Er ist und bleibt aber Mann, selbst, wenn er sich operativ von seinem besten Stück trennt. All diese LBGTusw-Leute sind krank und wollen die normale Mehrheit zwingen, das nicht normaler zu akzeptieren. Nein, ohne mich.

Dorit Ernst / 15.01.2023

Buschmann der Name sagt was ?  Zurück in den Busch ?  oder nochmal zur Schule !

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