Uwe Steinhoff, Gastautor / 15.01.2023 / 16:00 / Foto: Imago / 43 / Seite ausdrucken

Selbstbestimmungs-Gesetz: Wovon Buschmann nichts wissen will

Von Uwe Steinhoff.

Auch wenn der FDP-Justizminister es ganz anders verkauft: Das „Selbstbestimmungsgesetz“ bedroht Kindeswohl, Frauenrechte und die Freiheit, die darin besteht, sagen zu dürfen: Zwei plus zwei ist vier, auch wenn die Partei meint, es sei fünf.

In einem Interview mit Zeit Online wollte Justizminister Marco Buschmann Kritiker des sogenannten „Selbststimmungsgesetzes“ beruhigen, doch vor allem unterschätzte er sie. Angeblich seien deren Einwände „übertrieben” und „von Ängsten und teilweise auch von Vorurteilen gelenkt“. In Wahrheit verhält es sich gerade umgekehrt: Buschmanns Beschwichtigungsversuche sind von Ideologie und entweder Unkenntnis oder Verdrehung der Fakten getrieben.

So erklärt der FDP-Politiker, Kritiker hätten „Zerrbilder über geschlechtsangleichende Operationen für Minderjährige gezeichnet.“ Die Wahrheit aber sei: „Medizinische Fragen regelt unser Entwurf überhaupt nicht.“ Das Zerrbild liefert Buschmann. Denn die Kritik aus Reihen einschlägiger mit Medizin und Kindeswohl betrauter Fachverbände befand es gerade für „ungenügend“, sich darauf zu berufen, dass der Anwendungsbereich des neuen Selbstbestimmungsgesetzes keine Vorfestlegung hinsichtlich medizinischer Maßnahmen umfassen solle.

Zur von Buschmann verschwiegenen Wahrheit gehört nämlich, dass das Gesetz nicht in einem Vakuum operiert. So gibt es auch das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“, welches – wie ein weiterer medizinischer Fachverband kritisiert – die nicht-affirmative Psychotherapie bei Personen, die unter einer Geschlechtsdysphorie leiden, „quasi unter Strafe“ stellt. Derweil Buschmann stolz verkündet, er „habe persönlich durchgesetzt, dass bei Minderjährigen die Eltern eine starke Rolle im Verfahren haben“, ist von diesem Einsatz im Koalitionsvertrag nichts zu merken. Dieser sieht vielmehr vor, die Strafausnahme für Eltern abzuschaffen, die sich der kritiklosen Affirmation der „Transidentität“ und der „Transition“ ihrer Kinder entgegenstellen.

Buschmanns Stärkung transideologischer Berater

Zudem mahnt das „Eckpunktepapier“, Eltern müssten auf die „Beratungsangebote einschlägiger Vereine und Verbände hingewiesen werden“. Wie auch die schon oben genannten Fachverbände zwischen den Zeilen argwöhnen, sind damit gewiss nicht sie gemeint – sondern wohl eher die durch das sogenannte „Demokratieförderungsgesetz“ mit Vorliebe staatlich alimentierten und vermeintlich zivilgesellschaftlichen Sprachrohre links-grüner Ideologie. Bei solcher Gemengelage wird man wohl bezweifeln dürfen, dass die offiziell versprochene „sachkundige, ergebnisoffene“ Beratung auch tatsächlich geboten wird. Entsprechend abschreckende Erfahrungen in puncto „Ergebnisoffenheit“ wurden in Ländern wie Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich schließlich bereits gemacht.

Buschmann erklärt zudem auf den Einwand, dass die Änderung des Geschlechtseintrags oft zu weiteren medizinischen Eingriffen führe: „Nicht der Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags ist für viele Betroffene der entscheidende Schritt – sondern das soziale Coming-out als trans Person.“ Damit, so sagt er, habe das Gesetz nichts zu tun, und im Übrigen „glaube“ er auch nicht, „dass man die Gleichung aufstellen kann, aus einer Änderung des Geschlechtseintrags auf dem Standesamt folgten zwangsläufig medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung.“ 

Nun hat erstens niemand von Zwangläufigkeit gesprochen, sondern von Häufigkeit; zweitens ist die Behauptung absurd, die Änderung des Geschlechtseintrags sei nicht Teil des sozialen Coming-out; drittens hat das Gesetz damit sehr wohl etwas zu tun, und zwar schon im Vorfeld, angesichts der empfohlenen „Beratungen“; und viertens sollte Buschmann sich, bevor er anderen vorwirft, „sich die komplexen, schwierigen seelischen Prozesse, die in transidenten Menschen vorgehen, zu einfach“ vorzustellen, mit der Studienlage vertraut machen, statt zu bekunden, was er „glaubt“.

Staatlicher Zwang zur Lüge

Immerhin macht Buschmann zumindest beim Frauenschutz ein kleines Zugeständnis. Betreiber von Frauensaunen sollen auch künftig bei ihren Einlassregeln „an die äußere Erscheinung eines Menschen“ anknüpfen können. Im Klartext: Sie können Männer ausschließen, auch wenn diese amtlich als „weiblich“ geführt werden. Dafür wurde Buschmann von den üblichen Verdächtigen bereits als „transphob“ verschrien, denn Penisträger aus Frauensaunen auszuschließen, ist für diese Männer der Gipfel patriarchaler Unterdrückung.

Allerdings sagt Buschmann auch, das Gesetz betreffe in erster Linie „das Verhältnis zwischen Bürger und Staat“, der zumindest „in behördlichen Schreiben“ die gewählte geschlechtliche Identität respektieren und akzeptieren müsse. Abgesehen davon, dass die Anreden „Herr“ und „Frau“ sich auf das Geschlecht beziehen, nicht auf die „geschlechtliche Identität“, und der Staat die Selbstwahrnehmung seiner Bürger beim Geschlecht ebenso wenig faktenwidrig bestätigen muss wie bei Größe und Alter, stellt sich hier eine wichtige Frage: Bedeutet der von Buschmann geforderte staatliche Respekt gegenüber Selbstidentifikationen, dass männliche Vergewaltiger sich in ein staatliches Frauengefängnis hineinidentifizieren können sollen? Wenn ja (und so sieht es aus): Wieviel staatlicher Respekt gegenüber Frauen zeigt sich darin?

Letztlich betrifft das Gesetz sehr wohl auch das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger. Es zwingt mit dem „Offenbarungsverbot“ den Bürger dazu, über das Geschlecht amtlicherseits faktenwidrig als „weiblich“ eingetragener Männer zu lügen und sie als „Frauen“ zu bezeichnen. Einem vermeintlich „Liberalen“ wie Buschmann sollte das zu denken geben. Denn ein solcher staatlicher Zwang zur Lüge ist eine Verletzung der Gewissens- und Meinungsfreiheit wie auch der Menschenwürde. Es ist autoritär, wenn nicht totalitär. 

Wie schon Orwell wusste, ist Freiheit die Freiheit zu sagen, dass zwei plus zwei vier ist, auch wenn die Partei meint, es sei fünf. Es ist auch die Freiheit, zu sagen, dass der Penisträger mit dem Wort „weiblich“ im Pass ein Mann ist, auch wenn die Ampelkoalition angesichts mangelnder Kenntnisse von Biologie und Amtssprache meint, er sei eine „Frau“.

 

Uwe Steinhoff ist ein deutscher Politologe und Philosoph. Er ist Professor am Department of Politics and Public Administration der Universität Hongkong.

Foto: Imago

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Leserpost

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Wilfried Cremer / 15.01.2023

Hi, wer nicht mehr schwul sein will, wird kriminalisiert; wer nicht mehr hetero sein will, dem wird juristisch in den Arsch gekrochen. Geht es noch perverser, Herr Minister?

Ludwig Luhmann / 15.01.2023

Sodom und Gomorrha 2.0 ist ein Ziel und eine Art Pendant zum Great Reset. Die Eugeniker, Transhumanisten, Technokraten und Stakeholderkapitalisten kommen der neofeudalistischen Endlösung immer näher. Dass KI/AI, also “Künstliche Intelligenz” in und an sich absolut nichts mit “Intelligenz” zu tun hat, ist den Massenversuchsuntermenschen auch nicht klar. KI ist nicht genuin intelligent! - Ich vermute schon seit Jahren, dass es mittelfristig Versuche geben wird, die sog. Demokratie, in welcher echte Menschen wählen, abzuschaffen. Man wird vielleicht eine Finalwahl durchführen, in welcher die Wähler die Wahl haben, ihre Wahlrechte an KI abzugeben. Den Mächtigen stehen Billionen Euro zur Verfügung, um mit scheinbar legalen Mitteln, die völlige Versklavung der allermeisten Menschen durchzuführen. Schwab ist ganz begeistert von den Möglichkeiten, die die Editierung von Genen in sich birgt.

Bernhard Freiling / 15.01.2023

Diese Aufregung verstehe ich nicht. Sollen die Leute doch transgendern und transsexuellen, was Körper und Geist hergeben. Ist mir doch egal. Stiefvater Staat ist doch schon für zigtausend Corona-“Impf"opfer verantwortlich. Da kommt es auf einige tausend verstümmelte oder psychotische Kinder/Jugendliche doch auch nicht mehr an. Mit 10.000 Vergewaltigungen pro Jahr und hunderten von Bemesserten leben wir doch auch. Stört doch keinen. Wegen diesen überschaubaren weiteren Kollateralschäden von rotschwarzlinksgrün wird jetzt so ein Bohey gemacht?  Sollen das die Eltern, Richter, Ärzte unter sich ausmachen. # Ich sehe da nur Vorteile. 4,5 Millionen Mahnbescheide, 190.000 offene Haftbefehle. Mehr als 6% aller Einwohner Deutschlands werden drangsaliert. Der Mahnbescheid gegen “Michel Müller” läuft ins Leere, weil Michel seit gestern einen neuen Personalausweis hat, der ihn als Chantalle Müller ausweist. Keine Chance für den Zusteller des Mahnbescheids und auch keine für den Gerichtsvollzieher.  Herrliche Zeiten sehe ich auf uns zukommen. # Den “echten, leidenden” Transpersonen erwächst kein wirklicher Vorteil gegenüber dem heutigen Stand. Es werden ganz Andere sein, die von diesem Gesetz auf ungeahnte Weise profitieren werden.

Udo Bültmann / 15.01.2023

Bedingt durch den Umfall des Herrn Lindner hinsichtlich der Impfpflicht ist die FDP heute schon Geschichte

Ralf.Michael / 15.01.2023

Entspannt Euch jetzt mal….die FDP sind wir bald los….und auch Leute wie Buschmann !

Dr. Joachim Lucas / 15.01.2023

Von Irren gemachte irre Gesetze fürs Irrenhaus.

E. Mathar / 15.01.2023

Die ganze Diskussion über geschlechtliche Identität zielt in Wahrheit nicht etwa auf das biologische Geschlecht , sondern auf die “in´s Schaufenster der Öffentlichkeit” gestellte sexuell Lebensweise ab. Wenn nicht Frau oder Mann, dann für mich zukünftig nur noch “Frann”.

Marc Jenal / 15.01.2023

Wann nimmt sich endlich jemand der Gruppe an, die sich in einem anderen Alter fühlt? Ich würde behaupten, diese Gruppe ist noch massiv grösser, als jene mit den originellen, unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten! Warum sollten deren Gefühle weniger beachtet werden? Manchmal fühle ich mich als böser, alter, weisser Mann und manchmal als gute, junge POC-Frau. Das mit der Frau und Mann, kann ich ja mittlerweile frei wählen, das mit POC, weiss oder sonstigen Farben, lässt sich medizinisch schon lange realisieren (siehe Michael Jackson und Andere), nur die freie Wahl des Alters ist immer noch nicht umgesetzt. Genauso wie ich mir äusserlich einen Penis oder eine Vulva an-operieren/modellieren lassen kann, darf ich mir ja Botox spritzen oder zusätzliche Falten machen lassen. Warum kann ich also immer noch nicht mein jeweils gefühltes Alter auch im Ausweis amtlich korrekt eintragen lassen? Somit könnte ich mit biologisch 18 in Rente oder mit biologisch 80 in die Grundschule und wäre endlich nicht mehr in den vielen altersdiskriminierenden Restriktionen gefangen, die mich persönlich stark einschränken! Welche Partei(en) nimmt/nehmen sich endlich dieser Aufgabe an und ermöglicht Altersfeststellung nach Gefühl? Es braucht auch endlich eine Sensibilisierung der Mitmenschen für den korrekten Umgang mit uns und eine Strafbarkeit, wer uns noch nach dem alten ursprünglichen Alter behandelt. Ich wäre froh, könnte ich mein Alter mindestens 2 Mal jährlich amtlich anpassen. Danke.

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