Das Bundesverfassungsgericht hat zum ersten Mal einem Eilantrag gegen ein wegen der Corona-Schutzmaßnahmen verhängtes Verbot teilweise stattgegeben, berichtet echo24.de unter Bezug auf eine dpa-Meldung. Dabei sei es um mehrere in Gießen geplante Demonstrationen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ gegangen. Die Behörden hätten die Demonstrationen untersagt. Dabei seien sie davon ausgegangen, dass die hessische Corona-Verordnung Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht zusammenleben, generell verbiete. Tatsächlich bestehe zum Schutz der Versammlungsfreiheit aber ein Entscheidungsspielraum, habe das Verfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mitgeteilt. Die Stadt Gießen müsse nun neu entscheiden, ob die Demonstrationen unter Auflagen erlaubt oder trotzdem verboten werden.
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