Juristen des Wissenschaftliche Dienstes (WD) des Bundestages gehen davon aus, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nach EU-Recht kaum Bestand haben wird, meldet lto.de. Das gehe aus einem Gutachten hervor, über das der Spiegel berichte und das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliege.
In dem Gutachten würden zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober dieses Jahres untersucht, nach denen flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten nicht zulässig sei. In den Urteilen sei es um Regelungen in Großbritannien, Frankreich und Belgien gegangen. Auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht habe sich an den EuGH gewandt, die Entscheidung stehe noch aus. Die deutsche Regelung ruhe derzeit.
Die Bundestagsjuristen gingen in dem Gutachten angesichts der o. g. EuGH-Entscheidungen davon aus, dass auch die deutsche Regelung kaum Bestand haben werde. In Deutschland gebe es zwar kürzere Speicherfristen als in den vom EuGH beanstandeten Gesetzen. Die Speicherung solle aber auch in Deutschland immer noch ohne gesonderten Anlass erfolgen, was gegen die in den Urteilen formulierten Grundsätze des EuGH verstoßen würde.
FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae habe die Regierung im Spiegel aufgefordert, den "Tanz ums Goldene Kalb 'Vorratsdatenspeicherung' zu beenden" und ein neues, verfassungskonformes Gesetz vorzulegen. Im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes heiße es, dass es dem deutschen Gesetzgeber unbenommen bleibe, die Entscheidung des EuGH zur deutschen Regelung abzuwarten oder schon vorher ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen, das die Vorgaben aus den Urteilen vom Oktober berücksichtige.