Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags (WD) erhebt Zweifel an der Verfassungskonformität des im Juni beschlossenen Gesetzes zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus, meldet dernewsticker.de. Einige der Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf sogenannter Bestandsdaten der Internetnutzer würden zu weit gehen, und zwar deshalb, weil sie den Datenzugriff an keinerlei nennenswerte Voraussetzungen knüpften, heiße es in einem Gutachten, über das die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagausgabe) berichtet habe. Der Abruf solcher Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bedeute einen Eingriff in Grundrechte. Keinen besonders tiefen Eingriff zwar, dennoch gelte laut Bundesverfassungsgericht: "Auch Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zugelassen werden." Die Verfasser stützten sich in ihrem Gutachten, das im Auftrag der Grünen-Fraktion angefertigt worden sei, auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli zum Umgang mit Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern.