Susanne Baumstark / 16.08.2018 / 11:12 / Foto: US Army Band / 9 / Seite ausdrucken

Bundestags-Drucksache 19/3753 und Verdächtigung als Folklore

Nachdem die üblichen Medien fast unisono hinaus posaunten: „Schon mehr als 700 Angriffe auf Flüchtlinge“ im ersten Halbjahr 2018, allesamt „rechts motiviert“, liegt die Bundestagsdrucksache nun vor, auf die sich das Schreckensszenario bezieht.  Darin heißt es:

„Im zweiten Quartal 2018 hat es nach Kenntnis der Bundesregierung keine rechtsextremis-tischen Demonstrationen bzw. Kundgebungen gegeben, die konkret gegen eine geplante oder bereits bestehende Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsunterkunft gerichtet waren … Für das zweite Quartal liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu Straftaten vor, die in Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen gegen Flüchtlingsunterkünfte stehen.“ Und: „ Für das erste Quartal 2018 wurde keine entsprechende rechtsextremistische Demonstration nachgemeldet … Für das erste Quartal liegen dem BKA Erkenntnisse zu vier Straftaten vor, die im Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema Unterbringung von Asylbewerbern stehen. Davon entfallen drei Delikte auf den Phänomenbereich PMK -links- und ein Delikt konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.“ 

Es lägen aber 35 politisch motivierte Delikte gegen Unterkünfte vor. Davon wurden 33 Straftaten dem Phänomenbereich PMK (politisch motivierte Kriminalität) rechts zugeordnet. Ferner seien 284 politisch motivierte Delikte gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Unterkünften verübt worden. Davon wurden 279 Straftaten dem Phänomenbereich PMK rechts zugeordnet. Alsdann folgen Auflistungen von bekannt gewordenen Straftaten. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass keine Unterscheidung zwischen Versuch und Vollendung der – stets höchsten angegebenen Deliktsqualität – erfolgt.  

Bei den 77 aufgeführten „Straftaten gegen Asylunterkünfte“ im 2. Quartal handelt es sich:

in 29 Fällen um „Sachbeschädigung“, in 26 Fällen um „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, in neun Fällen um „Volksverhetzung“, in vier Fällen um „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, in drei Fällen um „Beleidigung“, in zwei Fällen um „Schwere Brandstiftung“, in einem Fall um „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“, in einem Fall um „Vergehen gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe“, in einem Fall um „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ und in einem Fall um „Körperverletzung“.

„Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ ein Angriff auf Flüchtlinge?

Bei den 627 aufgeführten Straftaten  „gegen Asylbewerber/ Flüchtlinge“ ohne Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ im 2. Quartal 2018 handelt es sich:

in 193 Fällen um „Volksverhetzung“, in 110 Fällen um „Beleidigung“, in 73 Fällen um „Körperverletzung“, in 66 Fällen um „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, in 65 Fällen um „Gefährliche Körperverletzung“, in 50 Fällen um „Sachbeschädigung“, in 22 Fällen um „Bedrohung“ und in Einzelfällen um „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, um „Gesetz über Versammlungen und Aufzüge“, um „Waffengesetz“, um „Nötigung“, um „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“, um „Verleumdung“, um „Hausfriedensbruch“, um „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“, um „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“, um „Vortäuschen einer Straftat“, um „Raub“, um „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ und – man lese und staune – in einem Fall um „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ (Fallnummer 255). Dass Frank-Walter Steinmeier nunmehr den Status „Asylbewerber/Flüchtling“ hat, ist zumindest neu.

Während sich dem Leser nicht erschließt, was etwa der Missbrauch von Notrufen oder gar die Verunglimpfung des Bundespräsidenten in einer Auflistung von Straftaten gegen Asylbewerber zu suchen haben, soll es aber auch schwerwiegende Vorfälle gegeben haben: ein Fall von „Schwerer Brandstiftung“, ein Fall von „Mord“ und ein Fall von „Totschlag“. Es ist davon auszugehen, dass wenn es sich dabei um vollendete Taten gehandelt hätte, die breite Öffentlichkeit ausgiebig darüber in Kenntnis gesetzt worden wäre. Das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt hat sich jedenfalls mit entsprechenden Ermittlungsverfahren aus dem 2. Quartal 2018 nicht befasst, „da es am Vorliegen der erforderlichen Katalogtaten oder der besonderen Staatsschutzqualität der Taten fehlte“.

Aktuell laufen oben genannten ähnliche Meldungen aus den Bundesländern über den Ticker. Nachrecherchen der Fälle würden das konstruierte Gesamtbild ebenfalls zurechtrücken. Aufgebauschte Verdächtigungen als antifaschistische Folklore sind ja sattsam bekannt.  

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel

Lesen Sie zu diesem Thema auch: Fremdenhass und Kriminalität: Such die Zahlen!

Leserpost

netiquette:

Udo Kemmerling / 16.08.2018

“Unter den insgesamt 95.148 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern…” Zu lesen im Artikel auf der Achse “Fremdenhass und Kriminalität: Such die Zahlen!” von Peter Grimm vom 13.08.2018. Diese Zahl gehört IMMER mit dabei. Es genügt nicht irgendwie und ein wenig bezuglos zu erklären, dass der böse Deutsche praktisch nicht kriminell ist gegenüber seinen ungebetenen Gästen. Es ist besonders herauszustellen, das gerade und ausgerechnet unsere GÄSTE(???) massiv und schwer krimniell sind. Und das Frau Jelpke von den Kommunisten in diesem Zusammenhang so massiv und dreist LÜGT, dass sie vor Gericht gehört. Nicht nur Frau Jelpke, aber sie scheint Chefdesinformant im Dezernat Migrationsagitprop zu sein. Quasi ein personifiziertes verbales “Verbrechen gegen den Staat”.

Anton Geiger / 16.08.2018

Wahrscheinlich wird es demnächst auch in die oben besprochene Kriminalstatistik als Delikt eingehen, wenn man z. B. als Autofahrer im Umkreis einer Asylantenunterkunft einer dieser zugeströmten Intelligenzbestien, die auf einem gutmenschlich gespendeten Radl unbelastet von jeder StVO (und ohne jeden Versicherungsschutz) umherfahren und dabei oft sich und andere gefährden, in der Erregung einer solchen Situation den Vogel zeigt. Auf dass den Mainstreammedien das Brennholz für den antifaschistischen Scheiterhaufen nicht ausgehe!

Sebastian Laubinger / 16.08.2018

Die Doppelmoral, die in den Medien an den Tag gelegt wird, wenn es um den Umgang mit Verbrechen, die von “Flüchtlingen” verübt werden und Verbrechen, die gegen “Flüchtlinge” gerichtet sind, ist ekelerregend, ganz zu schweigen von sonstigen Gewaltverbrechen. Ich erinnere nur an den Bürgermeister, der hysterisch blökte, ein “Rechter” habe versucht, ihn umzubringen, und als Beweis die “riesige Wunde” präsentierte (ca. 3cm-Kratzer, wie sich nachher herausstellte), was natürlich als “versuchter Mord” deklariert wurde. Im schlimmsten Falle könnte man das wohl als gefährliche Körperverletzung bezeichnen, da diese Verletzung mit einem “gefährlichen Werkzeug” zugefügt wurde. Als vor Kurzem ein Mädchen von einem Migranten niedergestochen wurde, wurde diesem zu Gute gehalten, dass er immerhin nicht noch einmal zugestochen habe, und daher eine Tötungsabsicht nicht evident sei—womit es nur auf gefährliche Körperverletzung hinauslief. (Die Idee, dass manche Leute so gut mit einem Messer umgehen können, dass die keinen zweiten Stich brauchen, scheint Gutmenschen nie zu kommen.) Die Doppelmoral hinter diesen beiden Vorfällen ist brechreizerregend. “Lustig” auch, dass Verbrechen, die von Migranten verübt werden, prinzipiell als “Einzelfälle” deklariert werden, wohingegen jegliche Delikte, denen Migranten zum Opfer fallen, als “Beweis” dafür angesehen werden, dass Deutschland ja immer antisemitischer würde (womit natürlich nur die “schon länger hier Lebenden” gemeint sind, denn Migranten sind ja, qua definitionem, verwundete, unschuldige Seelen, die um jeden Preis hierzubehalten sind…).

Reinhard Schilde / 16.08.2018

Nun ja, der “Kampf gegen Rechts” hat doch mittlerweile oberste Priorität, da ist unseren Qualitätsmedien und den ÖR jedes Mittel recht. Mit der Wahrheit muss man es da nicht so genau nehmen. Die kann in solchen Fällen schon mal vernachlässigt werden. Dumm nur, dass ein Großteil der Bevölkerung solcherlei Meldungen immer noch für bare Münze hält und nicht kritisch hinterfragt.

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