Recht auf körperliche Unversehrtheit? Freiheit der Person? Brief und Postgeheimnis? Freizügigkeit? Alles perdu, wenn es nach der Bundesregierung geht! Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits beschlossen und soll still und leise durch den Bundestag geschmuggelt werden.
Die Bundesregierung hat bekanntlich die Frist verstreichen lassen, Einspruch gegen die überarbeiteten Imternationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation zu erheben (achgut berichtete). Doch damit nicht genug: Bereits am 16. Juli hat das Bundeskabinett – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Weg für die IGV bereiten soll. Und dieses Gesetz hat es in sich. In Artikel 2 heißt es zum Beispiel im Wortlaut:
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass dieser Artikel dem Erfordernis des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes entspreche. Dieser wiederum besagt: „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ Im Grunde handelt es sich also bei Artikel 2 des neuen Gesetzes um eine Formalie: Wenn dieser nicht Genüge getan würde, könnten die IGV nicht greifen. Dennoch ist es erschütternd, den Artikel schwarz auf weiß zu lesen: Die Bundesregierung billigt ausdrücklich, dass durch die IGV Grundrechte eingeschränkt werden können! Insbesondere auch das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und das Grundrecht der Freiheit der Person!
Die Ausrufung der Notlage
Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums steht zu dem tiefgreifenden neuen Gesetz, das den vollständigen Titel „Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“ trägt, lediglich, dass sich die WHO-Vertragsstaaten nach einem zweijährigen Arbeitsprozess „im Nachgang der COVID-Pandemie“ bei der 77. Weltgesundheitsversammlung im Juni 2024 auf die notwendigen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften geeinigt hätten. Diese Änderungen der IGV würden nun gemäß Grundgesetz ein Vertragsgesetz erforden, um in deutsches Recht verankert zu werden. Und wörtlich: „Die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bleiben davon unberührt.“ Dieser letzte Satz ist mindestens irreführend. Wenn durch die IGV ausdrücklich Grundrechte eingeschränkt werden können, ist die staatliche Souveränität Deutschlands durchaus davon betroffen.
Brisant ist, dass in den überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften, die erstmalig am 1. Januar 1971 in Kraft getreten sind, nun der Begriff der „pandemischen Notlage“ eingeführt worden ist. Die Ausrufung einer solchen Notlage ermöglicht es dem WHO-Generaldirektor künftig, zeitlich befristete Empfehlungen zu geben. Diese Empfehlungen können z.B. die Überprüfung eines Impfnachweises, die Durchführung von Quarantänen und Einreisestopps umfassen. Jeder WHO-Mitgliedstaat verpflichtet sich durch die Annahme der IGV insbesondere dazu, bei unklaren Gesundheitsreignissen die WHO zu informieren und entsprechende von der WHO koordinierte Maßnahmen zu unterstützen, eine nationale IGV-Behörde einzurichten, „Labordiagnostikkapazitäten“ bereitzuhalten sowie „Desinformation“ zu bekämpfen – sprich: kritische Stimmen zu unterdrücken. Das Bundesgesundheitsministerium behauptet indes, dass die IGV-Änderungen die WHO und die Vertragsstaaten lediglich dabei unterstützen sollen, „schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren“.
Befugnis zur Verhängung des Ausnahmezustands
Auch der O-Ton von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken klingt denkbar harmlos: „Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten. Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt. Um richtig reagieren zu können, benötigen wir im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage. Und wir brauchen vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können. Nur wenn wir als Staatengemeinschaft gut zusammenarbeiten und schnell handeln, wird es künftig möglich sein, globale Gesundheitskrisen effektiv einzudämmen oder am besten sogar zu verhindern.“
Ist den verantwortlichen Politikern tatsächlich nicht bewusst, dass sie der WHO verbindlich die Befugnis erteilen, über einen Ausnahmezustand in Deutschland entscheiden zu können? Dabei ist in der Einleitung zu dem neuen Gesetz wörtlich zu lesen: „Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden.“ Gäbe es Alternativen zu diesem Gesetz? Antwort: „Keine. Die Änderungen der IGV können innerstaatlich nicht durch Rechtsverordnung der Bundesregierung gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (BGBl. 2007 II S. 930) in Kraft gesetzt werden, da sie umfassend und grundlegender Art sind.“ Dem Kabinett ist also sehr wohl klar, dass die IGV „umfassend und grundlegender Art“ sind! Das neue Gesetz muss jetzt noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
Quellen:
Pressemitteilung des BGM: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Gesetzentwurf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdf
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Ist doch gut. Eventuell checken dadurch noch ein paar mehr, dass der Feind die Bundesregierung ist, den es mit allen legalen Mitteln zu bekämpfen gilt.
Jeden Vertrag kann man wieder kündigen. Zahlungen an die WHO kann man einstellen. Wenn das Geld weg ist verschwindet auch die Macht und Einflußnahme. Im schlimmsten Fall gibt es ein „Dududu“ von der UN und ein paar Sanktionen. So what? Wahltag ist Zahltag! Erst mal weg mit dem Medienstaatsvertrag und dann raus aus der WHO. Wie es geht, machen Trump und Orban vor.
Ich hab es schon oft gesagt und sag es gerne wieder, dem Kapitalismus wohnt der Faschismus inne. NetzwerkDG,anonyme Meldestellen,Staatstrojaner,Bundeswehr im Inneren Einsetzbar,Biometrische Ausweise, max. 10000 Euro Bargeld Obergrenze,jetzt dieses Gesetz und demnächst der digitale Euro und Abschaffung des Bargeldes. Das alles und da wird noch mehr kommen, wird eines Tages gegen uns verwendet werden! Wie du willst nicht bis 70 oder länger arbeiten oder dich nicht Impfen lassen? Na dann pass mal auf. Es wird immer autoritärer um auch noch die letzten Cent an Rendite aus dir rauszuquetschen. Aber selbstverständlich beruht alles auf edlen und humanistischen Gründen. Naja in 2 Wochen ist das eh alles wieder vergessen und der nächste Baustein zur weiteren Ermächtigung ist schon längst in Arbeit. Jean Claude Juncker hat ja in einem Moment der geistigen Umnachtung mal die Wahrheit gesagt, wir beschließen etwas stellen es dann in den Raum, und wenn es keinen Aufschrei gibt, machen wir weiter bis es kein Zurück mehr gibt. Warren Buffet „ Es ist ein Krieg Reich gegen Arm, und meine Klasse, die Klasse der Reichen hat diesen Krieg begonnen und wird ihn gewinnen.“ Sie sind auf einem gutem Weg.
Maria, hilf.
Und ausgerechnet diese Partein werfen der AfD vor, sie wollen Demokratie und Rechstaatlichkeit abschaffen.
Es gibt dann nichts mehr abzuschaffen.
Jetzt ist auch klar, warum Union, SPD, Grüne und Linke die Aufarbeitung von Corona unter allen Umständen verhindern wollen.
Man kann zwar nicht immer davon ausgehen, dass der Feind meines Feindes mein Freund ist, aber oft ist das die letzte Hoffnung!
Der Artikel geht von einer falschen Prämisse aus, nämlich, dass die Bundesregierung nur ein Mitläufer dieser Entwicklung wäre. Ist sie aber nicht und zwar ebenso wenig, wie in der EU. Die deutschen Sozialisten und Kommunisten (ganz mehrheitlich also auch die CDU) steuern und benutzen diese supranationalen Organisationen, um ihre totalitären, menschen- und damit grundrechtsfeindlichen Interessen über Bande umzusetzen – unter Berufung auf „höheres, weil internationales Recht“. So drücken sie den Internationalsozialismus mehr und mehr durch und stehen am Ende noch als unschuldige Schafe da. /// Von der AfD hört und liest man auch dazu nichts. Leute, seid ihr noch da, oder habt ihr es euch jetzt auch im System bequemgemacht – wenn auch als Prügelknaben der linksgrünen Menschenfeinde?
Wir wußten es ja. Die WHO hat diesen Verbrechenscodex ja irgendwie durchgetrickst, so wie der CDU-Fritze seine Billion „Sondervermögen“. Wir wußten, daß der Widerspruch bis zum 19. Juli hätte erfolgen müssen. Daß jene Subjekte (besser: Marionetten) in Berlin aber zuvor schon das Unterwerfungsgesetz gefingert hatten, macht mich jetzt doch perplex. Und ich fühle mich doppelt und dreifach verarscht, verraten, verhöhnt und entrechtet durch diesen ganzen verdammten verkommenen und satanischen polit-medialen Komplex, der dieses – mein – Deutschland und so viele andere Länder ins Verderben stürzen will. Allerdings habe ich beschlossen, an jedweder „Pandemie“ nicht mehr teilzunehmen. Man wird sehen… Ein Held bin ich ja nachgerade nicht. (Auch dank der Achse immerhin ungeimpft.)