Recht auf körperliche Unversehrtheit? Freiheit der Person? Brief und Postgeheimnis? Freizügigkeit? Alles perdu, wenn es nach der Bundesregierung geht! Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits beschlossen und soll still und leise durch den Bundestag geschmuggelt werden.
Die Bundesregierung hat bekanntlich die Frist verstreichen lassen, Einspruch gegen die überarbeiteten Imternationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation zu erheben (achgut berichtete). Doch damit nicht genug: Bereits am 16. Juli hat das Bundeskabinett – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Weg für die IGV bereiten soll. Und dieses Gesetz hat es in sich. In Artikel 2 heißt es zum Beispiel im Wortlaut:
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass dieser Artikel dem Erfordernis des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes entspreche. Dieser wiederum besagt: „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ Im Grunde handelt es sich also bei Artikel 2 des neuen Gesetzes um eine Formalie: Wenn dieser nicht Genüge getan würde, könnten die IGV nicht greifen. Dennoch ist es erschütternd, den Artikel schwarz auf weiß zu lesen: Die Bundesregierung billigt ausdrücklich, dass durch die IGV Grundrechte eingeschränkt werden können! Insbesondere auch das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und das Grundrecht der Freiheit der Person!
Die Ausrufung der Notlage
Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums steht zu dem tiefgreifenden neuen Gesetz, das den vollständigen Titel „Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“ trägt, lediglich, dass sich die WHO-Vertragsstaaten nach einem zweijährigen Arbeitsprozess „im Nachgang der COVID-Pandemie“ bei der 77. Weltgesundheitsversammlung im Juni 2024 auf die notwendigen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften geeinigt hätten. Diese Änderungen der IGV würden nun gemäß Grundgesetz ein Vertragsgesetz erforden, um in deutsches Recht verankert zu werden. Und wörtlich: „Die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bleiben davon unberührt.“ Dieser letzte Satz ist mindestens irreführend. Wenn durch die IGV ausdrücklich Grundrechte eingeschränkt werden können, ist die staatliche Souveränität Deutschlands durchaus davon betroffen.
Brisant ist, dass in den überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften, die erstmalig am 1. Januar 1971 in Kraft getreten sind, nun der Begriff der „pandemischen Notlage“ eingeführt worden ist. Die Ausrufung einer solchen Notlage ermöglicht es dem WHO-Generaldirektor künftig, zeitlich befristete Empfehlungen zu geben. Diese Empfehlungen können z.B. die Überprüfung eines Impfnachweises, die Durchführung von Quarantänen und Einreisestopps umfassen. Jeder WHO-Mitgliedstaat verpflichtet sich durch die Annahme der IGV insbesondere dazu, bei unklaren Gesundheitsreignissen die WHO zu informieren und entsprechende von der WHO koordinierte Maßnahmen zu unterstützen, eine nationale IGV-Behörde einzurichten, „Labordiagnostikkapazitäten“ bereitzuhalten sowie „Desinformation“ zu bekämpfen – sprich: kritische Stimmen zu unterdrücken. Das Bundesgesundheitsministerium behauptet indes, dass die IGV-Änderungen die WHO und die Vertragsstaaten lediglich dabei unterstützen sollen, „schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren“.
Befugnis zur Verhängung des Ausnahmezustands
Auch der O-Ton von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken klingt denkbar harmlos: „Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten. Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt. Um richtig reagieren zu können, benötigen wir im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage. Und wir brauchen vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können. Nur wenn wir als Staatengemeinschaft gut zusammenarbeiten und schnell handeln, wird es künftig möglich sein, globale Gesundheitskrisen effektiv einzudämmen oder am besten sogar zu verhindern.“
Ist den verantwortlichen Politikern tatsächlich nicht bewusst, dass sie der WHO verbindlich die Befugnis erteilen, über einen Ausnahmezustand in Deutschland entscheiden zu können? Dabei ist in der Einleitung zu dem neuen Gesetz wörtlich zu lesen: „Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden.“ Gäbe es Alternativen zu diesem Gesetz? Antwort: „Keine. Die Änderungen der IGV können innerstaatlich nicht durch Rechtsverordnung der Bundesregierung gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (BGBl. 2007 II S. 930) in Kraft gesetzt werden, da sie umfassend und grundlegender Art sind.“ Dem Kabinett ist also sehr wohl klar, dass die IGV „umfassend und grundlegender Art“ sind! Das neue Gesetz muss jetzt noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
Quellen:
Pressemitteilung des BGM: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Gesetzentwurf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdf
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Und nun? Die Taktik in Form der Kollusion der Taeter , Regimes mit Supras, unter den einschlägigen Narrativen ist nun wirklich bekannt, sollte man meinen. Die Ziele der Veranstaltungen auch. Und natuerlich macht die Kamarilla immer weiter , in der EU . Trump , der auf Achgut umstrittene, hat sich ja nun von der WHO verabschiedet. Welche politischen Schluesse ziehen die Autoren auf Achgut daraus ? Oder ziehen sie keine ? Ausser der Behandlung der AfD natuerlich. Es werden Wetten angenommen, wann die WHO die naechste Plandemie ausruft und dann geht das Gejammer ueber den Entzug der im uebrigen wenig geschuetzten Grundrechte von vorne los. Im Privaten wuerde man den Jammernden ein paar deutliche Hinweise dazu geben, was sie selbst tun könnten, das Elend zu verhindern. Der Liberalkonservative erinnert an die Ehefrau , die immer wieder auf den sie misshandelnden Ehemann hereinfaellt oder an die Suchenden, die immer wieder auf die gleichen Typen hereinfallen. Er kommt davon nicht los. Alternative hin oder her. Dank an die Autorin, dass sie den laufenden Prozess detailgetreu begleitet. Leider hinken die politischen Artikel nach wie vor den fachlichen deutlich hinterher.
Das Grundgesetz taugt nichts.
Die Deutschen machen immer einen auf Eichmann und verschärfen auf eigene Faust jeden Blödsinn, wenn er von oben kommt. Und demnächst kommt er schließlich von gaaaanz oben.
Letztlich fragen die Richter dann wieder beim RKI an, und schauen nicht selbst in den Zulassungsunterlagen nach, ob die Plörre wirklich was kann.
Was kostet ein Haus in Ungarn derzeit?
Was das Grundgesetz samt Rechtsstaatlichkeit im Falle des Falles wert ist, hat man doch schon während der Corona-Zeit genügend vorgeführt bekommen! Wenn’s den Orwellisten mal so passt, wird alles kassiert. Die Parlamentarier und Medienleute klatschen Beifall dazu, die Richter nicken das ab, die Beamten machen den Stempel drauf, die Polizei und der Lynchmob prügeln es durch und wenn Du was dagegen hast, probiere Dich doch mal zu beschweren – am besten bei Frau Brosius-Gersdorf oder beim Europarat.
Die WHO, sollte in ihrer arroganten Art nicht dem Größenwahnsinn verfallen und ständig mit einem Katastrophenszenario die Völker entmündigen wollen. Im Gegenteil sollte sich dieser Verein lieber um die Aufarbeitung der Chorona-Maßnahmen kümmern und endlich Lehren daraus ziehen.Und zu den Abnicker- Hanseln des Bundeskabinetts: Wissen sie eigentlich was sie da tun?
Noch nicht mal die DDR hätte das, was uns Stück für Stück von den regierenden Menschenfeinden übergestülpt wird, mit ihrem repressiven Apparat durchziehen können. Aus einem ganz einfachen Grund, weil ihr sowohl die damals noch nicht zur Verfügung stehenden technischen Mittel fehlten und weil sie schlicht zu arm war. Um immer umfangreichere Repressionen gegen das eigene Volk inszenieren und durchsetzen zu können, braucht man die notwendigen Mittel, heute vor allem genug Geld. Damit kauft sich der Staat die richtigen Leute, die es in jeder Diktatur zur Genüge gibt. Zum Glück hat sich ja Lügen-Fritze, mit dem abgewählten Bundestag und in äußerst demokratischer Manier, Kohle ohne Ende verschafft. Niemals hätte ich mir 1990 träumen lassen in einem System leben zu müssen, das meine Freiheit mehr einschränkt, als die gerade überwundene Diktatur.
Gut gebrüllt C.J. Lieber. Aber Ihnen wird bei der kommenden Pandemie eben nichts mehr „empfohlen“, sondern verbindlich vorgeschrieben. Ich z.B. hätte meinen über 90jährigen Vater im Pflegeheim nicht mehr besuchen dürfen! Er ist dann auch pünktlich nach der Impfung verstorben…
Soweit habe ich die Impfungen (zum Glück kein Biontech ?) überstanden. Auch ich möchte mir zukünftig kein zusammen gepanschtes Gelumpe aus den Goldgruben der Pharmaindustrie mehr verabreichen lassen. Aber werden wir uns ohne massive Einschränkungen dagegen wehren können? Ich denke nicht.
Vielleicht müssen die Verantwortlichen Politiker der Altparteien einfach mal die Gewalt erfahren, die sie mit ihren Gesetzesentscheidungen dem selbst denkenden Bürger antun wollen – Gewalt kann Gegengewalt erzeugen, auch jeder kleine Kommunalpolitiker der Altparteien ist mit seiner Parteimitgliedschaft für diese Gesetze verantwortlich (natürlich auch deren verblödete Wähler, aber man kann sie ja nicht alle …..).