Recht auf körperliche Unversehrtheit? Freiheit der Person? Brief und Postgeheimnis? Freizügigkeit? Alles perdu, wenn es nach der Bundesregierung geht! Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits beschlossen und soll still und leise durch den Bundestag geschmuggelt werden.
Die Bundesregierung hat bekanntlich die Frist verstreichen lassen, Einspruch gegen die überarbeiteten Imternationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation zu erheben (achgut berichtete). Doch damit nicht genug: Bereits am 16. Juli hat das Bundeskabinett – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Weg für die IGV bereiten soll. Und dieses Gesetz hat es in sich. In Artikel 2 heißt es zum Beispiel im Wortlaut:
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass dieser Artikel dem Erfordernis des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes entspreche. Dieser wiederum besagt: „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ Im Grunde handelt es sich also bei Artikel 2 des neuen Gesetzes um eine Formalie: Wenn dieser nicht Genüge getan würde, könnten die IGV nicht greifen. Dennoch ist es erschütternd, den Artikel schwarz auf weiß zu lesen: Die Bundesregierung billigt ausdrücklich, dass durch die IGV Grundrechte eingeschränkt werden können! Insbesondere auch das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und das Grundrecht der Freiheit der Person!
Die Ausrufung der Notlage
Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums steht zu dem tiefgreifenden neuen Gesetz, das den vollständigen Titel „Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“ trägt, lediglich, dass sich die WHO-Vertragsstaaten nach einem zweijährigen Arbeitsprozess „im Nachgang der COVID-Pandemie“ bei der 77. Weltgesundheitsversammlung im Juni 2024 auf die notwendigen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften geeinigt hätten. Diese Änderungen der IGV würden nun gemäß Grundgesetz ein Vertragsgesetz erforden, um in deutsches Recht verankert zu werden. Und wörtlich: „Die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bleiben davon unberührt.“ Dieser letzte Satz ist mindestens irreführend. Wenn durch die IGV ausdrücklich Grundrechte eingeschränkt werden können, ist die staatliche Souveränität Deutschlands durchaus davon betroffen.
Brisant ist, dass in den überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften, die erstmalig am 1. Januar 1971 in Kraft getreten sind, nun der Begriff der „pandemischen Notlage“ eingeführt worden ist. Die Ausrufung einer solchen Notlage ermöglicht es dem WHO-Generaldirektor künftig, zeitlich befristete Empfehlungen zu geben. Diese Empfehlungen können z.B. die Überprüfung eines Impfnachweises, die Durchführung von Quarantänen und Einreisestopps umfassen. Jeder WHO-Mitgliedstaat verpflichtet sich durch die Annahme der IGV insbesondere dazu, bei unklaren Gesundheitsreignissen die WHO zu informieren und entsprechende von der WHO koordinierte Maßnahmen zu unterstützen, eine nationale IGV-Behörde einzurichten, „Labordiagnostikkapazitäten“ bereitzuhalten sowie „Desinformation“ zu bekämpfen – sprich: kritische Stimmen zu unterdrücken. Das Bundesgesundheitsministerium behauptet indes, dass die IGV-Änderungen die WHO und die Vertragsstaaten lediglich dabei unterstützen sollen, „schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren“.
Befugnis zur Verhängung des Ausnahmezustands
Auch der O-Ton von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken klingt denkbar harmlos: „Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten. Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt. Um richtig reagieren zu können, benötigen wir im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage. Und wir brauchen vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können. Nur wenn wir als Staatengemeinschaft gut zusammenarbeiten und schnell handeln, wird es künftig möglich sein, globale Gesundheitskrisen effektiv einzudämmen oder am besten sogar zu verhindern.“
Ist den verantwortlichen Politikern tatsächlich nicht bewusst, dass sie der WHO verbindlich die Befugnis erteilen, über einen Ausnahmezustand in Deutschland entscheiden zu können? Dabei ist in der Einleitung zu dem neuen Gesetz wörtlich zu lesen: „Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden.“ Gäbe es Alternativen zu diesem Gesetz? Antwort: „Keine. Die Änderungen der IGV können innerstaatlich nicht durch Rechtsverordnung der Bundesregierung gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (BGBl. 2007 II S. 930) in Kraft gesetzt werden, da sie umfassend und grundlegender Art sind.“ Dem Kabinett ist also sehr wohl klar, dass die IGV „umfassend und grundlegender Art“ sind! Das neue Gesetz muss jetzt noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
Quellen:
Pressemitteilung des BGM: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Gesetzentwurf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdf
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

„Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt, u.s.w., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen. Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit, außer dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben. Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig verhüteten, daß diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem Gängelwagen, darin sie sie einsperrten, wagen durften, so zeigen sie ihnen nachher die Gefahr, die ihnen droht, wenn sie es versuchen allein zu gehen.“ Kant, Was ist Aufklärung. Ihr seid Hausvieh. Ist aber für Euer Gutes. Trampolina, und Co sind einfach klüger als Ihr.
Ja, ja, „Desinformation“ … Die für mich total falschen Informationen habe ich vor meiner ersten Corona-Impfung bekommen, als auf einem Blatt, das ich, glaube ich, unterschreiben musste, stand, dass es zu Nebenwirkungen für 1 bis 3 Tage kommen könnte. Diese Nebenwirkungen seien (leichte) Kopfschmerzen, eine Rötung an der Einstichstelle u.s.w. Schon nach der 2. Impfung wollte ich das alles nicht mehr mit mir machen lassen trotz Furcht vor Corona, weil mein Immunsystem verrückt gespielt hat – und das mit Anfang 40. Bei der 3. wurde ich in der Arztpraxis überrumpelt vor allen anderen Patienten. Die 4. habe ich abgelehnt. Ich habe die Impfungen schwer bereut. Verzeihen werde ich Medien UND Politik niemals, wie Leute aus meinem Freundeskreis, die sich nicht an Beschränkungen gehalten und sich nicht haben impfen lassen, regelrecht als Verbrecher gebrandmarkt wurden. Ich selbst, das ist mir wichtig zu erwähnen, habe mich voller Überzeugung an alles gehalten, allerdings ohne einige meiner Freunde zu dämonisieren. Ich werde mir nicht mehr „empfehlen“ lassen, was ich bei einer Pandemie zu tun und zu lassen habe.
Wer immer noch nicht begriffen hat,daß die „Grundrechte“ unter Vorbehalt stehen, sollte endlich mal ins Grundgesetz schauen und lesen und verstehen.Erst dann Aufsätze verfassen.
Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen …
***** Gaaanz dünnes Eis, Leute …. *****
Einfach mal nachschauen, wer die UN, die WHO und alle deren Ableger, dominiert. Dann sollte sehr schnell klar werden, welche Absicht hinter der Verabschiedung dieses „Gesetzesentwurfs“ steckt. Diese Verbrecher wollen den weltweiten Sozialismus durch die Hintertür einführen. M.E. gleicht das einem weiteren Staatsstreich „von oben“. Und ist grundgesetzwidrig. Die „Ewigkeitsklausel“ schützt „das soziale Deutschland“. Von sozialistisch, von internationalsozialistisch, ist da keine Rede. # Wie „wir mit “dem Klima„ in Panik gehalten werden, wie “wir„ reif geschossen werden, auch dem größten gesetzgeberischen Unsinn nicht zu widersprechen, wird von Prof. Ganteför in der 1. Hälfte seines Videos vom 27.07.25 – die Klimapanik-Machine – dargestellt. Meine Empfehlung: Unbedingt auf Youtube anschauen.
Das verschlägt mir den Atem.